Innere Sicherheit Vom verbotenen Baum

Damit islamistische Terroristen verurteilt werden, arbeitet die Bundesanwaltschaft immer öfter mit Unrechtsregimen zusammen

Als der usbekische Zeuge begann, von den "Europäern" zu erzählen, wusste der deutsche Ermittler, dass sich die Reise in das Land des Diktators Islam Karimow gelohnt hatte. Bis in die Hauptstadt Taschkent war der Hauptkommissar des Bundeskriminalamts geflogen. Dort saß er nun im Stadtgefängnis, im Büro des stellvertretenden Direktors – zusammen mit zwei Agenten des usbekischen Geheimdienstes SNB, die ihm ihre Namen nicht nennen wollten. Mehr als vier Stunden vernahm der deutsche Beamte am 10. Juni des vergangenen Jahres den Häftling Sherali A. (damals 31 Jahre alt).

Zwei Deutsche, berichtete der usbekische Zeuge, wären ihm in seiner Zeit unter den bis zu 30 Männern in dem Ausbildungslager in den Bergen von Mir Ali in Pakistan aufgefallen, "Abdulmalik" und "Talha". Die beiden wären Anfang 2006 zusammen aus dem Iran in das Trainingscamp der Islamisten gereist. Sie hätten sich dort an den ortsüblichen Schusswaffen ausbilden lassen. Auf dem Lehrplan hätte auch gestanden, berichtete A., wie man sich Sprengsätze bastele, indem man eine Flüssigkeit mit Mehl und Honig einkoche. Bomben mit ungeheurer Sprengkraft, sagte der Zeuge.

Und dann folgte eine einigermaßen detaillierte Beschreibung jener zwei Extremisten, die sich in Kürze gemeinsam mit zwei weiteren Komplizen im größten deutschen Terrorprozess seit den RAF-Zeiten verantworten müssen: Fritz G. und Adem Y. "Sie hatten sich der Gruppe angeschlossen", so Sherali A., "um den Dschihad zu praktizieren."

Wenn am 22. April in Düsseldorf das Verfahren gegen die sogenannte Sauerland-Gruppe beginnt, wird es vor dem Oberlandesgericht um die von vier Islamisten für den Herbst 2007 geplanten Anschläge von "unvorstellbarem Ausmaß" (Generalbundesanwältin Monika Harms) gehen. Hinter den konkreten Tatvorwürfen steht aber auch die grundsätzliche Frage: Wie weit wollen wir bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus gehen? Ein Aspekt wird dabei in den nächsten Monaten für das Gericht eine entscheidende Rolle spielen: Darf ein demokratischer Staat wie Deutschland vor Gericht Erkenntnisse aus dem Ausland nutzen, die dort unter fragwürdigen Umständen – möglicherweise sogar durch Folter – zustande gekommen sind?

Die Generalbundesanwältin scheute keine Mühen, um Zeugen zu finden

Die Aussage des usbekischen Kämpfers Sherali A.wird im Düsseldorfer Hochsicherheitstrakt vermutlich eine entscheidende Rolle spielen bei der Frage, ob die Angeklagten tatsächlich Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung sind, wie es ihnen Generalbundesanwältin Monika Harms vorwirft. Harms scheute keine Mühen, um Zeugen zu finden, die den Vorwurf stützen, die vier Angeklagten hätten im Auftrag der Islamic Jihad Union (IJU) gehandelt, einer Terrororganisation, deren Namen bis zu den Festnahmen am 4. September 2007 kaum jemand kannte.

Auch in Kasachstan verhörten deutsche Ermittler einen Häftling. Der dort Inhaftierte behauptete, Stellvertreter jenes Kommandanten "Ahmed" zu sein, unter dessen Führung Fritz G. und sein Freund das Schießen perfektioniert haben sollen. Auf Lichtbildern, die ihm ein Bundesanwalt im Staatsschutzgefängnis vorlegte, will der kasachische Häftling den deutschen Konvertiten erkannt haben – für Harms ein weiteres Indiz. Bevor kasachische Behörden die Befragung genehmigten, ließen sie sich versichern, dass die ungewöhnliche Zusammenarbeit geheim blieb – was auch im Interesse der deutschen Ermittler gelegen haben dürfte.

Vernehmungen in Folterstaaten? Kooperation mit Unrechtsregimen? Um den Terrorismus zu bekämpfen und mutmaßliche Terroristen dingfest zu machen, kratzt die Bundesanwaltschaft offenkundig an einem Tabu. Lange Zeit war es unvorstellbar, dass sich die obersten Strafermittler in Deutschland auf Erkenntnisse gestützt hätten, die anderswo möglicherweise unter Folter erzwungen wurden. Die sogenannten "Früchte des verbotenen Baumes" durften stillschweigend vielleicht der Bundesnachrichtendienst nutzen oder andere deutsche Sicherheitsbehörden, wenn sich dadurch ein Anschlag verhindern ließe. Niemals aber sollte mithilfe von Aussagen oder Beweisen aus Staaten wie Usbekistan oder Kasachstan ein deutsches Gericht einen Angeklagten verurteilen.

Doch im vergangenen September hielt Bundesanwalt Rainer Griesbaum, Stellvertreter von Monika Harms, auf dem Juristentag in Erfurt einen Vortrag, der die dort versammelten Anwälte und Richter aufhorchen ließ. An die Stelle der prinzipiellen Ablehnung solcher "Früchte des verbotenen Baumes" setzte Griesbaum den dehnbaren Grundsatz "Es kommt darauf an". "Abwägungsdoktrin" wird das in Karlsruhe jetzt genannt. Wolle sich Deutschland nicht international isolieren, argumentierte Griesbaum, dürften "ausländische Erkenntnisquellen – je nach Herkunftsland – nicht gleichsam in Bausch und Bogen als ›unrettbar‹ bemakelt verworfen werden". Mithilfe der "bemakelten" Erkenntnisse sollte also ermittelt werden dürfen, etwa eine Durchsuchung oder eine Abhöraktion begründet werden. Vor einer Verwendung vor Gericht schreckte in Erfurt aber auch der Bundesanwalt zurück. Doch die Realität ist mittlerweile offensichtlich bereits einen Schritt weiter.

Immerhin: In Usbekistan und Kasachstan konnten sich die deutschen Ermittler wenigstens noch selbst ein Bild von den Umständen machen. Bei Sherali A. etwa vermerkten sie, dass er gut genährt und unversehrt sei und, zumindest soweit bei langer Hose und langärmligem Hemd sichtbar, keine Anzeichen von Misshandlungen aufweise. Doch selbst Erkenntnisse aus zweiter Hand, Aussagen aus Vernehmungen, bei denen kein ans Grundgesetz gebundener deutscher Beamter zugegen sein durfte, gelten offensichtlich mittlerweile in Karlsruhe als gerichtsverwertbar.

So stützen sich die Ankläger in einem seit Dezember vor dem Oberlandesgericht Koblenz laufenden Islamisten-Prozess unter anderem auf geheime Protokolle des pakistanischen Geheimdienstes ISI – für eine Verurteilung wesentliches Beweismaterial, das unter höchst fragwürdigen Umständen entstanden ist. Vor dem Ersten Strafsenat hat die Bundesanwaltschaft Aleem N. angeklagt, Mitglied von al-Qaida zu sein. Der 46-Jährige soll junge Männer für die Terrororganisation rekrutiert und mit Empfehlungsschreiben auf die Reise in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet geschickt haben.

ISI-Agenten hatten den Mann aus dem pfälzischen Germersheim nach seiner Festnahme im Sommer 2007 verhört. Der Deutschpakistaner beschrieb die Geheimdienstler als "erbarmungslos". Er erinnerte sich an "orangefarbene Guantánamo-Kleidung" und eine "dicke Gummipeitsche", mit der er in dem unterirdischen Gefängnis in der Nähe von Lahore geprügelt worden sei. Das zumindest steht in Notizen, die deutsche Ermittler bei N. fanden, als sie ihn 2008 verhafteten. Nur Schutzbehauptungen? N.s Anwalt sagt, die Aussagen gegenüber dem ISI seien seinem Mandanten "mit Schlägen oder unter Androhung von Gewalt aus der Nase gezogen worden".

Im Einsatz gegen Islamisten arbeiten deutsche Ermittler immer öfter mit ausländischen Kollegen zusammen – aus demokratischen genauso wie aus nicht ganz so demokratischen Staaten. "Der Rückgriff auf durch ausländische Strafverfolgungsorgane erzielte Beweisergebnisse und – noch weit häufiger – auf durch ausländische Nachrichtendienste zur Verfügung gestellte Informationen bildet inzwischen den Regelfall", konstatierte Griesbaum in Erfurt. Auch von der Sauerland-Gruppe hätten die deutschen Ermittler womöglich ohne den entscheidenden Hinweis von US-amerikanischen Geheimdienstlern erst erfahren, wenn die Bomben detoniert wären. Die Amerikaner hatten verdächtige E-Mails zwischen Baden-Württemberg und Pakistan mitgelesen – unter welchen Umständen, ist unklar.

Doch wo verläuft die Grenze zwischen dem Erlaubten und dem Unerlaubten? Mit wem dürfen die Ermittler kooperieren – und mit wem nicht? Welche "Früchte" sind verboten, welche unbedenklich?

In mehr als 30 Fällen hat das Bundesjustizministerium seit 2002 Rechtshilfebegehren der Bundesanwälte zugestimmt, die in Terrorismusverfahren im Ausland ermitteln wollten. Nur zweimal lehnte das Ministerium einen solchen Antrag ab. Selbstverständlich werde dabei das Verwertungsverbot von nachweislich durch Folter erzwungenen Aussagen beachtet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken Ende vergangenen Jahres.

Gab es Hintermänner in Pakistan, wie die Sicherheitsbehörden behaupten?

Als Kriterium für die Genehmigung nennt die Bundesregierung Lageberichte des Auswärtigen Amtes wie von Nichtregierungsorganisationen. Die sind zumindest im Fall Usbekistan eindeutig. Ob Human Rights Watch oder amnesty international (ai), die Menschenrechtler sind sich einig: "Systematisch" werde in Usbekistan vom Geheimdienst Folter angewendet – "gerade in solchen Fällen" wie dem von Sherali A., sagt ai-Expertin Imke Dierßen.

Das steht im klaren Gegensatz zur Einschätzung der Bundesanwaltschaft. "Folter wurde verneint", entgegnete Bundesanwalt Griesbaum Ende 2008 knapp auf entsprechende Nachfragen zur Behandlung des usbekischen Zeugen durch die Behörden in Taschkent. Dabei überwog auch in Karlsruhe zunächst die Skepsis, als der usbekische Geheimdienst SNB Sherali A. als Zeugen anbot. Dann kam "eine Phase des Beobachtens und Überlegens", wie es Griesbaum rückblickend formulierte. Konkret: Die Ankläger ließen im Juni erst den BKA-Hauptkommissar nach Taschkent fliegen, bevor Ende September ein Bundesanwalt mit drei Beamten des Bundeskriminalamts in das Gefängnis reiste.

Die Bundesanwaltschaft baut auf die Aussagen des usbekischen Zeugen, weil sie hofft, mit ihnen eine entscheidende Frage beantworten zu können – und einen bösen Vorwurf auszuräumen. Handelten die vier Angeklagten aus eigenem Antrieb – oder sind sie Teil eines internationalen Terrornetzwerks? Nicht wenige Experten zweifeln an der Existenz der IJU; einige werfen den Bundesanwälten sogar vor, sie hätten einen Popanz aufgebaut, um die eigenen Warnungen, Deutschland befinde sich im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus, zu rechtfertigen.

Für Aufsehen sorgten Äußerungen des baden-württembergischen Verfassungsschutzes, dessen ausgewiesene Islamismus-Experten sich im Herbst 2007 die Website der IJU genauer anschauten, nachdem die Gruppierung sich zu den geplanten Anschlägen der Sauerland-Gruppe bekannt hatte. Fazit der Verfassungsschützer: Möglicherweise waren die Angeklagten "inspiriert" von Hintermännern in Pakistan, aber sicher nicht "im Auftrag einer festen Organisation tätig". Lässt sich vor Gericht aber nicht nachweisen, dass die Angeklagten im Auftrag pakistanischer Hintermänner unterwegs waren, wäre die Glaubwürdigkeit der deutschen Sicherheitsbehörden erheblich beschädigt.

Wie glaubwürdig der usbekische Zeuge vor diesem Hintergrund ist, muss jetzt das Oberlandesgericht in Düsseldorf entscheiden. Ein usbekisches Gericht verurteilte Sherali A. zu 19 Jahren Haft. Der Bauernsohn, der kaum lesen oder schreiben kann, hatte, aus Afghanistan kommend, angeblich einen Sprengstoffanschlag auf den Bundeswehrstützpunkt in Usbekistan geplant. Sein Komplize, der ebenfalls gleich nach Grenzübertritt vom SNB gefasst wurde, ist nach der Festnahme im Gefängnis ums Leben gekommen. Bei einem "Unfall", wie die usbekischen Agenten dem BKA-Hauptkommissar offiziell erklärten.

 
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