Strafverfolgung Gestehen Sie endlich!

Mit aller Macht versucht die Kriminalpolizei in schwierigen Mordfällen, aus Verdächtigen Geständnisse herauszuholen. Dennoch kann es passieren, dass Gerichte die Geständigen freisprechen – weil die Ermittler mit Tricks gearbeitet haben. Eine Reise hinter die Kulissen der Strafverfolgung

Wer eines Verbrechens verdächtigt wird, muss die Nerven bewahren – besonders, wenn er es begangen hat. Die besten Chancen davonzukommen hat, wer schweigen kann. Wer kaltblütig jeder Falle ausweicht, die ihm Polizisten stellen. Wer zu keiner Vernehmung freiwillig erscheint und nach dem Klingeln nicht zur Tür geht. Wer sich sofort einen Anwalt nimmt – am besten einen aggressiven. All das hat Nikolai H. nicht getan. Und deswegen steht er jetzt vor dem Landgericht Oldenburg – angeklagt wegen Mordes.

Nikolai H. soll vor gut einem Jahr, am Abend des 23. März, es war der Ostersonntag 2008, einen 5,9 Kilogramm schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke in Oldenburg auf die A29 geworfen haben. Der Klotz durchschlug die Windschutzscheibe eines die Brücke mit 130 Stundenkilometern unterquerenden BMW und zermalmte den Brustkorb der 33-jährigen Beifahrerin Olga Keksel. Sie starb sofort, ihr am Steuer sitzender Ehemann und die Kinder im Fond blieben unverletzt.

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Zwei Wochen lang stocherte die 27-köpfige Sonderkommission »Brücke« der Oldenburger Kriminalpolizei im Nebel. Der Holzklotzwurf war ganz offensichtlich ein Verbrechen aus böser Laune. Es hätte jeden treffen können, ein anonymer Täter ermordete ein zufälliges Opfer. Niemand hatte den nächtlichen Vorfall beobachtet, die Spürhunde erschnüffelten nichts, die Indizienlage war deprimierend.

Deshalb griff die Soko zu einer List: Ihr Sprecher erklärte gegenüber den Medien, der Täter müsste beim Hochstemmen des Wurfgeschosses seine DNA darauf hinterlassen haben, und erwog öffentlich das Für und Wider eines Massengentests im Raum Oldenburg. In Wirklichkeit hatten die Sachverständigen keinerlei menschliche Spuren am Klotz gefunden, kein Erbgut, keine Haare, keine Fingerabdrücke, bloß ein bisschen Erde in einer Vertiefung des Holzes. Mit dem Bluff hoffte man, den Täter nervös zu machen und aus der Reserve zu locken.

Und wirklich. Am 5. April 2008 erschien ein bislang unbekannter Mann auf der Wache: der 30-jährige Nikolai H. Der arbeitslose, alleinstehende Russlanddeutsche wohnte in Rastede, einem kleinen Ort in der Nähe des Tatorts, und gab zu Protokoll, er habe am Ostersonntag die besagte Brücke auf dem Rad überquert und dort den in der Presse gezeigten Klotz liegen sehen. Damit niemand darüber stürze, habe er ihn vom Radweg ans Geländer gerückt, wobei er ihn zwangsläufig berührt habe. Warum er jetzt erst zu Polizei kam, sagte H. nicht. Der Verdacht liegt nahe, dass eine harmlose Erklärung für eventuelle eigene DNA auf dem Holzklotz geliefert werden sollte.

Seit dem vergangenen November sitzt H. hinter Panzerglas auf der Anklagebank, und man sieht ihm an, dass er inzwischen etwas begriffen hat: Wäre er seinerzeit still zu Hause geblieben, hätte den Fernseher nicht eingeschaltet und nicht in die Bild- Zeitung geblickt, er wäre immer noch ein freier Mann. So aber rückte Nikolai H. durch eigenes Dazutun in den Fokus der Ermittlungen. Sechs Wochen später hatte man ihn so weit: Am 21. Mai 2008 legte er ein umfassendes Geständnis ab. Gab zu, den Klotz »aus Frust« gezielt auf ein Auto geworfen zu haben. Den Tod von Menschen habe er dabei in Kauf genommen. Sollte H. demnächst wegen Mordes verurteilt werden, wird dieses Geständnis im Zentrum des Schuldspruchs stehen.

Obwohl Polizei und Staatsanwaltschaft dem Verdächtigen eine Tat – unabhängig davon, ob er sie zugibt oder nicht – nachweisen müssen, gilt das Geständnis bis heute als Regina Probationum, »Königin unter den Beweismitteln«. Den Täter zum Bekennen seiner Schuld zu bewegen wird bei der Kriminalpolizei als Meisterleistung betrachtet. Bei Delikten wie der Steuerhinterziehung oder der Tötung des Intimpartners sind Geständnisse wegen dichter Beweislage meistens nicht nötig. Bei Verbrechen wie dem Holzklotzwurf liegt die Sache anders: kein Nahraum, keine Indizien, kein nachvollziehbares Motiv. Hier ist das Geständnis der Schlüssel zur Klärung des Falles.

In der deutschen Kriminalgeschichte kommen falsche Geständnisse immer wieder vor. Es gibt Verdächtige, die aus Müdigkeit gestehen, aus Wichtigtuerei, aus Furcht oder weil sie dem stundenlangen Trommelfeuer polizeilicher Fangfragen irgendwann nicht mehr gewachsen sind. Für einen Kriminalpolizisten, der in ein Beamtenleben versunken ist, gibt es diesen Königsweg zu Ruhm und Ehre: Er muss in einem verzwickten Fall ein Geständnis herausholen, dann ist er der Held. Um einen Verdächtigen zum Sprechen zu bringen, darf ihn die Polizei jedoch nicht misshandeln, ermüden, quälen, hypnotisieren oder mit Medikamenten gefügig machen. Und sie muss mit offenen Karten spielen: Der Vernommene muss ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt werden. Die Beamten dürfen ihn nicht belügen oder über seine Beschuldigtenrolle im Unklaren lassen. Außerdem müssen sie seine Aussage und deren Genese sehr genau – am besten wörtlich – dokumentieren.

Leser-Kommentare
  1. Interessant, für solche Hintergrund-Artikel lese ich die ZEIT. Ich würde euch gerne was zahlen dafür. 1 Euro. Wo ist euer Online-Bezahlsystem? Ihr habt keins? Ja schade. Wie wäre es wenigstens mit einem Donation-Button, wie ihn viele Websites haben? Alle möglichen Blogger haben einen, aber ihr nicht. Na gut, wenn ihr gute Arbeit verschenken wollt...

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    in dem artikel adressierten unterschichtler ( incl. moi ) sich gar kein bild mehr davon machen, was sie erwarten kann, wenn der schatten eines
    schrecklichen verdachts über ihrem horizont erscheint , aber die attraktive frau komissarin trotzdem so herzlich nett ist...

    in dem artikel adressierten unterschichtler ( incl. moi ) sich gar kein bild mehr davon machen, was sie erwarten kann, wenn der schatten eines
    schrecklichen verdachts über ihrem horizont erscheint , aber die attraktive frau komissarin trotzdem so herzlich nett ist...

  2. ... sich nur um das Opfer der Attacke und ihre bis an ihr Lebensende traumatisierten Hinterbliebenen ähnliche Sorgen machte, wie um den mutmaßlichen Täter ...

    Aber da es bei solchen Artikeln um die Ausstellung der eigenen moralischen Überlegenheit geht, empört sich die Autorin - wie in linksliberalen Kreisen üblich - lieber über die suspekte Staatsgewalt ...
    Ein pervertierter Gerechtigkeitsbegriff, wenn der Verdächtige zu einem vom System Unterdrückten stilisiert wird - einer Art Ersatz-Arbeiterklasse.

    Es ist eine zynische Eitelkeit, die sich als grenzenlos vorurteilsfrei und gerecht tarnt.

    Dieser Gestus kostet nichts. Die Geltungssucht und Gier nach der moralischen Deutungshoheit lässt das Leid der Opfergruppe schließlich weit weg und vernachlässigbar erscheinen.

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    ... ist voll von Buzzwords, hat aber keine Substanz.

    Wer den Artikel gelesen hat, insbesondere den geschilderten Fall Frank D., kann ja wohl nicht ernsthaft leugnen, dass es hier ein Problem gibt in Form von "vom System Unterdrückten".

    Ihre populistischen Kopf-Ab-Forderungen kosten in unserem gesellschaftlichen Klima nichts. Die Ausführungen der Autorin erfordern da schon mehr Mut.

    • th
    • 28.04.2009 um 15:19 Uhr

    sind Opfer!

    ...bedeutet auch: Unschuldig bis zur richterlichen Verurteilung.

    Auch wenn Leute, die "linksliberal" als Schimpfwort betrachten, das nicht gern hören...

    Interessant, ich habe den Artikel ganz anders verstanden, nämlich:

    1. Der Täter wird womöglich unbestraft bleiben, wegen Formfehler in Ermittlung (das ist schon eine Form von Sorge über die Hinterbliebenen)

    2. Es gibt mehrere Ursachen, warum sich die Formfehler einschleichen: vom Druck, dem die Polizei ausgesetzt ist, bis zur persönlichen Eitelkeiten.

    3. Form muss dennoch gewährt bleiben, ansonsten können Unschuldige bestraft werden.

    Was im Artikel nicht steht, aber Ihnen auch so bekannt sein müsste, ist, dass ein gerechter Staat (was nicht immer deckungsgleich mit "Rechtstaat" ist) es vermeiden muss, Unschuldige zu bestrafen. Es ist ungerecht, einen Schuldigen nicht zu bestrafen. Es ist doppelt ungerecht, einen Unschuldigen zu bestrafen: einerseits wegen des Leidens, dem man ihm antut, anderseits weil der Schuldige dadurch wieder unbestraft bleibt.

    Im Übrigen (das geht an Andere, die Ihnen geantwortet haben) meine ich nicht, dass Hitler unschuldig war, nur weil ihn kein Gericht für schuldig befunden hat!

    ... ist voll von Buzzwords, hat aber keine Substanz.

    Wer den Artikel gelesen hat, insbesondere den geschilderten Fall Frank D., kann ja wohl nicht ernsthaft leugnen, dass es hier ein Problem gibt in Form von "vom System Unterdrückten".

    Ihre populistischen Kopf-Ab-Forderungen kosten in unserem gesellschaftlichen Klima nichts. Die Ausführungen der Autorin erfordern da schon mehr Mut.

    • th
    • 28.04.2009 um 15:19 Uhr

    sind Opfer!

    ...bedeutet auch: Unschuldig bis zur richterlichen Verurteilung.

    Auch wenn Leute, die "linksliberal" als Schimpfwort betrachten, das nicht gern hören...

    Interessant, ich habe den Artikel ganz anders verstanden, nämlich:

    1. Der Täter wird womöglich unbestraft bleiben, wegen Formfehler in Ermittlung (das ist schon eine Form von Sorge über die Hinterbliebenen)

    2. Es gibt mehrere Ursachen, warum sich die Formfehler einschleichen: vom Druck, dem die Polizei ausgesetzt ist, bis zur persönlichen Eitelkeiten.

    3. Form muss dennoch gewährt bleiben, ansonsten können Unschuldige bestraft werden.

    Was im Artikel nicht steht, aber Ihnen auch so bekannt sein müsste, ist, dass ein gerechter Staat (was nicht immer deckungsgleich mit "Rechtstaat" ist) es vermeiden muss, Unschuldige zu bestrafen. Es ist ungerecht, einen Schuldigen nicht zu bestrafen. Es ist doppelt ungerecht, einen Unschuldigen zu bestrafen: einerseits wegen des Leidens, dem man ihm antut, anderseits weil der Schuldige dadurch wieder unbestraft bleibt.

    Im Übrigen (das geht an Andere, die Ihnen geantwortet haben) meine ich nicht, dass Hitler unschuldig war, nur weil ihn kein Gericht für schuldig befunden hat!

  3. ... ist voll von Buzzwords, hat aber keine Substanz.

    Wer den Artikel gelesen hat, insbesondere den geschilderten Fall Frank D., kann ja wohl nicht ernsthaft leugnen, dass es hier ein Problem gibt in Form von "vom System Unterdrückten".

    Ihre populistischen Kopf-Ab-Forderungen kosten in unserem gesellschaftlichen Klima nichts. Die Ausführungen der Autorin erfordern da schon mehr Mut.

    Antwort auf "Wenn die Autorin ..."
    • gquell
    • 28.04.2009 um 15:06 Uhr

    Die meisten Menschen vergessen, daß Polizei und Staatsanwaltschaft von Gesetzes her eigentlich verpflichtet sind, sowohl Tatsachen zu ermitteln, die für die Tat sprechen wie auch die, die zu Gunsten des Beschuldigten sprechen.
    Leider wird dieses in Deutschland äußerst selten praktiziert. Wie so schön beschrieben wurde, sobald die Ermittlungsbehörden erst einmal einen plausiblen Verdächtigen haben, werden andere Spuren nicht mehr verfolgt.
    Gerade aus diesen Gründen ist eine lückenlose Protokollierung extrem wichtig, bei Vernehmungen am besten per Video. Denn nur so läßt sich der Hergang der Ermittlungen einigermaßen belegen und den Behörden notfalls auch Versäumnisse nachweisen.
    Was die meisten auch nicht wissen, in deutschen Strafgerichten werden die Verhandlungen keinesweg mitprotokolliert. Das bedeutet, daß auch hier höheren Instanzen auch eventuelle Beweise über Fehlinterpretierungen entzogen werden können. Wir werden durch die amerikanischen Gerichtsfälle im Fernsehen getäuscht, weder gibt es einen Protokollstenographen, noch einen Hammer, noch wird der Richter mit Euer Ehren angeredet!

    • th
    • 28.04.2009 um 15:19 Uhr
    Antwort auf "Wenn die Autorin ..."
  4. ...bedeutet auch: Unschuldig bis zur richterlichen Verurteilung.

    Auch wenn Leute, die "linksliberal" als Schimpfwort betrachten, das nicht gern hören...

    Antwort auf "Wenn die Autorin ..."
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    ...bis zur richterlichen Verurteilung !?

    Aber sind wir uns nicht dort einmal sicher ob unseres Rechtssystems? Können bzw. dürfen wir das überhaupt?

    ;-)

    “When I give food to the poor, they call me a saint. When I ask why the poor have no food, they call me a communist." — Dom Hélder Câmara

    ...bis zur richterlichen Verurteilung !?

    Aber sind wir uns nicht dort einmal sicher ob unseres Rechtssystems? Können bzw. dürfen wir das überhaupt?

    ;-)

    “When I give food to the poor, they call me a saint. When I ask why the poor have no food, they call me a communist." — Dom Hélder Câmara

  5. ...bis zur richterlichen Verurteilung !?

    Aber sind wir uns nicht dort einmal sicher ob unseres Rechtssystems? Können bzw. dürfen wir das überhaupt?

    ;-)

    “When I give food to the poor, they call me a saint. When I ask why the poor have no food, they call me a communist." — Dom Hélder Câmara

    Antwort auf "Rechtsstaatlichkeit"
  6. Solange man nicht verurteilt ist, ist man unschuldig!!! Das gilt auch für vermeintlichen Mr. Holzklotztäter.

    Es ist doch der absolute Müll, dass dieser Mensch bis zu seiner richterlichen Verurteilung unschuldig ist. Als Drogesüchtiger ist er Verbrecher, ist er auf jeden Fall schuldig. Selbst wenn er nicht der Mörder war gehört er lebenslang eingesperrt - und seine Rechtsverdreher kämen auch in die gleiche Zelle, wenn es nach mir ginge.

    In anderen Ländern werden Menschen wegen dem Besitz von Drogen sogar hingerichtet.

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    ... nur leider sachlich falsch: Drogenkonsum ist in Deutschland nicht strafbar; die Sucht erst recht nicht. Wäre ja auch noch schöner.

    Dem Himmel sei Dank geht es aber nicht nach Ihnen!
    In Deutschland leben wir (mehr oder weniger, siehe Artikel)) in einem Rechtsstaat, in dem eine "Rübe-ab-Mentalität" keinen Platz hat. Das verdanken wir allerdings weniger dem Himmel, sondern mehr den Verfassern unserer Verfassung.

    Dass das so ist, ist gut und richtig und damit es so bleibt, brauchen wir eben auch jene kritisch-distanzierte Berichterstattung, die uns der obige Beitrag (nein, nicht Ihrer, Rudolpho) geliefert hat.

    Kranke Menschen einsperren zu wollen deutet auf gewisse Defizite der Menschlichkeit und des Wissens. Dass suchtkranke Menschen aufgrund von Beschaffungskriminalität immer wieder strafrechtlich in Erscheinung treten, ist ein anderes Thema. Das würde und werde ich aber sicher nicht mit Ihnen diskutieren!

    ... nur leider sachlich falsch: Drogenkonsum ist in Deutschland nicht strafbar; die Sucht erst recht nicht. Wäre ja auch noch schöner.

    Dem Himmel sei Dank geht es aber nicht nach Ihnen!
    In Deutschland leben wir (mehr oder weniger, siehe Artikel)) in einem Rechtsstaat, in dem eine "Rübe-ab-Mentalität" keinen Platz hat. Das verdanken wir allerdings weniger dem Himmel, sondern mehr den Verfassern unserer Verfassung.

    Dass das so ist, ist gut und richtig und damit es so bleibt, brauchen wir eben auch jene kritisch-distanzierte Berichterstattung, die uns der obige Beitrag (nein, nicht Ihrer, Rudolpho) geliefert hat.

    Kranke Menschen einsperren zu wollen deutet auf gewisse Defizite der Menschlichkeit und des Wissens. Dass suchtkranke Menschen aufgrund von Beschaffungskriminalität immer wieder strafrechtlich in Erscheinung treten, ist ein anderes Thema. Das würde und werde ich aber sicher nicht mit Ihnen diskutieren!

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