60 Jahre Grundgesetz Der Bonner Reflex
Fast alle großen gesellschaftlichen Konflikte wurden mit dem Grundgesetz in der Hand ausgetragen. Die Deutschen vertrauen den Verfassungsrichtern mehr als ihren Politikern

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Immer wieder wurde um das Grundgesetz gerungen, wie hier bei einer Demonstration gegen die Notstandsgesetze in den 60er Jahren
Sein Talent zur Polemik hat Karl Jaspers oft bewiesen. Aber nur selten wütete der Philosoph derart wie in seinem 1966 erschienen Büchlein Wohin treibt die Bundesrepublik?. Es war ein grandioser Rundumschlag wider »die Liquidierung des Rechtsstaates« in Deutschland, gegen »die Repression des Volkswillens« und »die Militarisierung des Lebens«. Empört nannte Jaspers die seinerzeit geplanten Notstandsgesetze »ein Instrument der Versklavung« und tobte, der junge westdeutsche Staat, gerade erst gegründet, sei schon wieder auf dem Weg zur Diktatur. Die Wucht der Anklage schockierte selbst Jaspers’ Freunde und Bewunderer.
Noch erstaunlicher aber waren die Forderungen, die der Lehrer Hannah Arendts an seine düstere Zeitdiagnose anschloss. Jaspers rief nicht etwa zur Revolution auf, er verlangte kein radikal neues Denken, sondern – eine Änderung der Verfassung: Um die Parteien zu entmachten, solle die direkte Demokratie im Grundgesetz gestärkt werden. Der Philosoph als Verfassungsreformer: Präziser lässt sich kaum beschreiben, welche Bedeutung das Grundgesetz für die Bundesrepublik schon zwei Jahrzehnte nach Kriegsende gewonnen hatte. Und bis heute behalten hat.
Die 65 Frauen und Männer, die vor genau 60 Jahren in den kargen Räumen der Pädagogischen Akademie am Bonner Rheinufer das Grundgesetz entwarfen, haben ein wahres Wunderwerk in Gang gesetzt. Während draußen das Land noch in Trümmern lag, während die Russen Berlin auszuhungern versuchten und die Menschen einen dritten Weltkrieg fürchteten, zogen die Autoren des Grundgesetzes der Republik ein neues Rückgrat ein. Ein konstitutionelles Rückgrat, das Westdeutschland nicht nur wieder eine demokratische Haltung ermöglichte, einen aufrechten Gang, sondern dem Land auch eine innere Achse gab, um die fortan alle großen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen kreisten. Wie keine zweite Verfassung der Welt ist das Grundgesetz in Deutschland zum Medium und Maßstab des Politischen geworden.
Alle Verfassungsfragen sind Machtfragen, hat Ferdinand Lassalle geschrieben, der Mitbegründer der deutschen Sozialdemokratie. In der Bundesrepublik aber, so ließe sich ohne Übertreibung sagen, wurden alle Machtfragen zu Verfassungsfragen. Worüber das Land auch immer stritt, es stritt mit dem Grundgesetz in der Hand.
Das begann mit dem Kampf um die Wiederbewaffnung Anfang der fünfziger Jahre. Im Kern ging es dabei um das Selbstverständnis des kriegsversehrten Landes, um den Abschied vom strikten Pazifismus der unmittelbaren Nachkriegszeit, um die Wiedererlangung der Souveränität. Verhandelt und entschieden wurden diese fundamentalen Fragen aber anhand der Einfügung einer »Wehrverfassung« ins Grundgesetz. Auch die tumultösen Auseinandersetzungen um die Notstandsgesetze, die nicht nur Karl Jaspers in eine Erregung versetzten, die heute kaum mehr nachzuempfinden ist, entzündeten sich an dem Plan, die Verfassung zu ergänzen – um Regeln für den Ausnahmezustand. Der Streit darüber wurde neben Vietnam zum zweiten großen Mobilisierungsthema der Studentenbewegung.
Kaum ein gesellschaftlicher Großkonflikt, der fortan nicht die Form des Verfassungsdisputs gefunden hätte: sei es das Ringen um die Ostverträge, das einen hochrangigen SPD-Politiker zu dem schönen Satz hinriss, man werde sich die Entspannungspolitik nicht von »den acht Arschlöchern in Karlsruhe« kaputt machen lassen. Seien es die juristischen Schlachten um die Gleichberechtigung, den Paragrafen 218, Kruzifixe und Kopftücher in Klassenräumen oder zuletzt das Rauchverbot, um nur einige der spektakulärsten Fälle zu nennen. Sogar der Deutsche Herbst, der Kampf gegen den RAF-Terror, beschäftigte das Bundesverfassungsgericht. Am 16. Oktober 1977, kurz vor Sonnenaufgang, wiesen die Karlsruher nach einer dramatischen Nachtsitzung die verzweifelte Klage der Familie Schleyer ab, die die Bundesregierung juristisch hatte zwingen wollen, die Forderungen der Entführer des Arbeitgeberpräsidenten zu erfüllen. Zwei Tage später wurde Schleyer erschossen. Es war die »menschlich schwierigste und tragischste Entscheidung« in der Geschichte des Gerichts, schrieb später dessen Präsidentin Jutta Limbach.
- Datum 07.05.2009 - 14:20 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 30.04.2009 Nr. 19
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Ich weiss, wer sucht der findet... aber das hier:
"...Nachrichtenmagazin wegen eines missliebigen Artikels zu kriminalisieren – endete mit einem Sieg der Meinungsfreiheit, dem Rücktritt von Strauß, und es machte staatliche Zensurwillkür in der Bundesrepublik endgültig unmöglich..."
...erwähnt leider mit keinem Wort wie es denn um private Zensurmassnahmen und darüber hinaus mit der Meinungsfreiheit steht. Wie passt diese Aussage zusammen mit dem Fakt das global nicht mehr als 6 Medienkonzerne die Nachrichten dieser Welt in Massenumlauf bringen können. Alles andere sind Nischenprodukte... Ein Nischenprodukt ist etwa auch die Kommentarmöglichkeit hier in der ZEIT und in den vielen 1000 fragmentierten anderen Foren auch. Keine Illusionen deswegen...
Ja?
Völlig unkritisch wir einfach der Staat als böse und generell nicht in des Bürgers interesse dargestellt. Die privaten Entitäten weltweit aber als dem Menschen dienend und arüber hinaus auch noch jeglicher Kritik erhaben...
Falsch !
Es sind gerade private Interessen von einigen wenigen % Anteil der Bevölkerung die konstant glauben und auch noch verbreiten die besseren Demokraten zu sein. Dabei sind es eben auch genau diese Individuen die in ihrem Leben konstant nicht's anderes versuchen als Staatlich/Demokratische Kontrollsysteme zu umgehen...
Parlamentarische Entscheidungen werden übernommen von nicht Demokratisch zusammengesetzten Gremien. Die viel gerühmte und ageblich in dieser Gesellschaft zwingend notwenige Lobbyarbeit ist nur gerade der bekanntere Teil davon.
Die OECD ist ein ebensoexklusiver Verein der es überhaupt nicht mag wenn alternative Meinungen von dort verbreitet werden. Die OECD definiert auch was Demokratien sind und wie diese zu funktionieren haben. Auch heir keine Illusionen der schönen Worte wegen.
Warum wird konstant versucht Gesetze einzuführen welche bereits im Vorfeld als nicht Verfassungsfreundlich anzusehen sind? Sind unsere Politiker so ungebildet oder schlicht ignorant oder arrogant sich deswegen nicht um verfassungsfreundliche Gesetze bereits im Vorfeld zu kümmern?
Wenn die Aussage stimmt das dass Verfassungsgericht beliebter als die Poltik ist... muss man sich da noch wundern?
;-)
“When I give food to the poor, they call me a saint. When I ask why the poor have no food, they call me a communist." — Dom Hélder Câmara
Die Verfassung ist wohl nicht die Schlechteste, doch so erfolgreich, wie hier beschrieben ist sie nicht. Das man sie so erfolgreich schreiben kann liegt an einer Gleichsetzung bzw. Gegnerschaft, die es gar nicht gibt.
1. Beschreibt der Autor nicht den Erfolg des Grundgesetzes, sonder des Verfassungsgerichts.
2. Zur Verfassung gehört auch der Parteienstaat, wie wir Ihn erleben. Bei dem immer deutlicher wird, das er eine Fehlkonstruktion ist.
Der Ruf des Verfassungsgerichts und der Verfassung beruht also im wesentlichen darauf, dass er die verfassten institutionellen Schwächen, mittels Grundrechtskatalog und daraus abgeleiteten Rechten immer wieder korrigiert aber eben auch immer wieder korrigieren muss.
3. Der Ruf des Grundgesetzes beruht größtenteils auf den Erfolg der Bundesrepublik der ersten 30 Jahre, die Versäumnisse der Jahre danach holen uns gerade ein und werden auch die Bewertung der Verfassung langfristig verändern.
Es muss sich erst noch zeigen, wie gut das Grundgesetz ist, die eigentlichen Bewährungsproben rollen gerade erst darauf zu.
Berthold Grabe
Ich stehe dem Grundgesetz sehr positiv gegenüber. Dass sich die Politik ans Gesetz gebunden fühlt, und zwar an ein gutes Gesetz, ist eine große Errungenschaft.
Aber ich sehe die Gefahr, dass eine zu große Inanspruchnahme des Verfassungsgerichts den politischen Prozess be- oder verhindert. Wenn Lösungen wichtiger Konflikte nicht mehr im politischen Prozess gefunden werden müssen, weil am Ende doch das Verfassungsgericht entscheidet, passiert folgendes:
- die Politik braucht keine Kompromisse mehr zu finden, politische Gegesätze verhärten sich daher,
- die Parteien können die jeweilige hohe Lehre ihrer politischen Richtung verkünden und andere verantwortlich machen, wenn diese nicht umgesetzt werden kann,
- Probleme werden diskutiert unter dem Aspekt des Rechthabens, nicht unter Aspekten zukunftgewandten Pragmatismus,
- Konflikte werden entschieden, ohne im Herzen der Beteiligten wirklich gelöst zu werden; Teile des Volkes mögen sich an die jeweilige Konfliktlösung nicht gebunden fühlen,
- wichtige Teile der Konflikte werden dem Souverän, dem Volk, nicht wirklich bewußt, weil sie nur in kleinem Kreis diskutiert werden müssen,
- die Rechtsprechung wird politisiert und verliert einen Teil ihrer Legitimität.
Kurzfristig mag das einfacher sein; langfristig wird die Demokratie ausgehöhlt: die verschiedenen Parteien werben für sich mit hohen Prinzipien, während die schmutzige Arbeit der Kompromissbildung auf die Gerichte verlagert wird. Das kann zur Entfremdung zwischen Volk und Staat beitragen.
Die hohe Akzeptanz des Verfassungsgerichts und seiner Entscheidungen scheint allerdings darauf hinzuweisen, dass in Deutschland eine solche Entfremdung zwischen Volk und Staat (noch?) nicht eingetreten ist. Möge es so bleiben. Nichtsdestoweniger fände ich es erfreulich, wenn die Politik mehr Verantwortung übernehmen würde.
Das Gericht hat eine interessante Geschichte seit 1951.
1968 betrachtete der Politologe Laufer das Gericht im politischen Prozess und stellte die zahlreiche Einflussversuche der Politik auf dieses Gericht da.
Heute nach fast 60 Jahren wird das Gericht nicht mehr diskutiert.
Die Politik hat sich damit arrangiert. Sie weiss, sie hat den Einfluss über die Wahlen, oder meint , ihn zu haben.
In der vergangenen sechzig Jahren ist mancher in das Gericht kommen, der " beim Staat" Karriere gemacht hatte, zum Beispiel Präsident Herzog, erst Professor, dann Staatssekretär bei Kohl, Landesminister in Baden-Württemberg.
Ein Bürgerrechtler, also einer, der sich für die Grundrechte der Bürger einsetzt. ist noch nie zum Verfassungsrichter gemacht worden.
Damit ist das Spektrum so ungefähr umschrieben, innerhalb dessen das Gericht agiert. Es spiegelt nicht die politischen Konsens,ist aber auch nicht allzuweit von ihm entfernt.
Fällt es einmal ein Urteil, das die Politik wirklich stört,wird es ignoriert.
Das war nicht nur Adenauer, der das sog. Fernsehurteil sehr schlicht als falsch im Bundestag bezeichnete. Nein, ein Urteil, wie das zur Abgeordnetenbesoldung hat keine Wirkungen gehabt. Parteienfinanzierung war viele Male vor Gericht,immer wieder verfassungswidrig, immer wieder neu probiert.
Wenn das Gericht etwas über Kruzifixe urteilt, muss es fast damit rechnen, in die Nähe der Nazis gerückt zu werden. Lamprecht hat das alles dokumentiert.
Wer genauer hinsieht, stellt fest, Karlsruhe hat einen Einfluss- einen gewissen....
muss eben eine hohes Gericht diese mit ihrem Urteil dafür schelten.Und diese Schelte sagt eben mit ihrem Urteil wie ein Lehrer ...setzen- sechs!
Vieles rührt eben daher, dass ,und da wundere ich mich, da so viele Fachleute zurate gezogen werden können wie bei keiner anderen Institution,Gesetze nur noch nach Macht und Lobby-Interessen gemacht werden und sich nur noch im groben an verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten orientiert wird.Wenn dem nicht so wäre,müsste man den Gesetzgebern der letzten 25 Jahre ein deftiges Zeugnis für Dilletantismus ausstellen und fragen ,wieso so viele von denen überhaupt Verfassungsrecht,polititische und Sozialwissenschaften studieren durften.das wäre dann eine Verschwendung der Studienplätze und öffentlicher Gelder gewesen :-)
Neuestes Beispiel dieses Dilledantismus ist der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie,der so diffus gehalten wird,dass jemand der versehentlich oder per Intriege über eine e-mail die er öffnet (die im Absender mit nichts darauf hinweist)auf so eine Seite gelangt,über die gespeicherte und weitergeleitete IP- Adresse sich schon einer Hausdurchsuchung,Beschlagnahme seines PC s usw , mit allen Folgen ausgeliefert ist.Vom Einstieg in die Internetzensur durch Sperren auch nicht KiPo-verdächtiger Seiten, bis zur Zensur dem Gesetzgeber unliebsamer Meldungen und Medien übert manipulierte Vorwürfe ist es dann nicht mehr weit. Selbst verschiedene Fachleute haben darauf hingewiesen.Warum hört man nicht auf diese?Warum kann man dieses Gesetz denn sonst nicht genauer und hieb und stichfest machen ? Absicht ? Man kann es ja mal vesuchen ? Vieleicht merkt der Wähler und Staatsbürger ja nichts ?
Jedes Gesetz ,das via Klage vor Verfassungsgerichten auf dem Prüfstand steht zeugt von der Entfernung der Gesetzgeber von unserer Verfassung und Stück für Stück ,meine Meinung, wird ohne das wir es merken, mit angeblichen Gesetzen zum Schutz und Wohl von allen und allem Möglichen an den Grundrechten (wie zB in diesem Fall der Informationsfreiheit gehobelt.Damit ich nicht mißverstanden werde,ich bin voll gegen Kinderpornografie,aber dieses Gesetz wird keinen Mißbrauch verhindern sondern der Gesetzgeber mißbraucht hier dieses Thema.Soll er doch lieber ein gescheites Gesetz machen das per jährlicher Untersuchung überprüft, ob Kinder in der eigenen Familie/Verwandschaft mißhandelt oder mißbraucht werden.Hier könnte er konkret damit was ausrichten.Denn genauso wenig wie die angebliche Verschärfung des Waffenrechts durch Verbot der Farbkugelgewehre einen Amoklauf mit scharfen Waffen verhindert, wird erwähntes Gesetz so jedenfall nicht die Kinderpornografie verhindern sondern in der jetzigen Fassung zur Einschränkungen der Informationsfreiheit im Internet führen.Nicht umsonst hat eine Internetpetition gegen dieses Gesetz in wenigen Tagen bereits über 60000 !! Mitunterzeichner,ein Rekord!Kaum einer wird sich gegen ein Gesetz gegen verbrecherische KIPO aussprechen aber es muss Hand und Fuss haben und darf nicht durch wischi -waschi und unfifferenzierter Formulierungen so enden dass ein Verfassungsgericht wieder wie so oft, sagen muss setzen...sechs
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