NS-Raubkunst

Wem gehört der Welfenschatz?

Ein neuer, spektakulärer Fall von Nazi-Raubkunst: Das weltberühmte Ensemble mittelalterlicher Kunst gelangte 1935 in Staatsbesitz. Nun fragt eine Erbin der jüdischen Vorbesitzer nach den Details. Den Berliner Museen droht ein Aderlass

Erst einmal gab es keine Forderung nach Rückgabe. Erst einmal war es nur ein Brief mit einer freundlichen Bitte um Auskunft, den der Marburger Rechtsanwalt Markus Stoetzel Anfang 2008 an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) richtete. Im Auftrag der Erben von vier in der NS-Zeit emigrierten jüdischen Kunsthändlern bat der Jurist um Informationen zum Erwerb des mittelalterlichen »Welfenschatzes«, der heute zu den Hauptattraktionen des Berliner Kunstgewerbemuseums zählt. Zwischen dem 11. und 15. Jahrhundert entstanden als Stiftungen der Adelsgeschlechter der Brunonen und Welfen Goldschmiedearbeiten, Kreuze, Monstranzen, Reliquiare und andere kostbare Kultgegenstände. Zu den Hauptstücken zählen das perlenbesetzte goldene »Welfenkreuz« aus der Mitte des 11. Jahrhunderts, das 45 Zentimeter hohe Kuppelreliquiar, das einst jene heute verlorene Schädelreliquie des heiligen Gregor von Nazianz barg, die Heinrich der Löwe 1173 aus dem Heiligen Land mitgebracht hatte, und der blau-goldene Tragaltar, den der Kölner Goldschmied und Emailleur Eilbertus um 1150 fertigte. Der Welfenschatz ist, anders als sein Name nahelegt, kein Fürsten- sondern ein bedeutender Kirchenschatz.

Auskunft erbat Markus Stoetzel darüber, unter welchen Umständen die Berliner Museen 1935 die wesentlichen Teile dieses mittelalterlichen Konvolutes erworben haben. Die Antwort aus Berlin fiel knapp aus: »Für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz besteht nach den hier bekannten Erwerbsumständen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Anlass zu der Annahme, dass der Ankauf des ›Welfenschatzes‹ 1935 als NS-verfolgungsbedingter Entzug zu bewerten sein könnte.« Stoetzel gab sich mit dieser nicht näher begründeten Auskunft nicht zufrieden und forschte weiter. Was er herausfand, hat noch unabsehbare Konsequenzen für einen der wertvollsten kulturhistorischen Schätze, die in deutschen Museen gehütet werden.

Wie die Werke ins Kunstgewerbemuseum Berlin kamen, ist gut dokumentiert

Der Rechtsanwalt belegte mit Fotokopien historischer Dokumente, die er in einer 120 Seiten starken Dokumentation schon vor über einem Jahr auch der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zugänglich machte, dass historisch eigentlich nur ein Schluss möglich ist: Beim Berliner Welfenschatz handelt es sich um NS-Raubgut, von dem sich seine Besitzer nur unter dem Druck ihrer Verfolgung trennten und für den sie keinen angemessenen Kaufpreis erhielten, über den sie nachweislich frei hätten verfügen können. Damit wären jene drei maßgeblichen »Washingtoner Prinzipien« erfüllt, denen bei einer internationalen Konferenz 1998 auch die Bundesrepublik Deutschland zugestimmt hatte. Ein Jahr später bestätigte sie für die öffentlichen Museen in Deutschland noch einmal die vom damaligen SPK-Präsidenten Klaus Dieter Lehmann mitinitiierte »Berliner Erklärung«. Noch im April dieses Jahres hatte sich sein Nachfolger Hermann Parzinger darauf berufen und erklärt, erst wenn Museen, Bibliotheken und Archive die Herkunft ihrer Sammlungsobjekte kennten, seien sie »in der Lage, Fragen zur Restitution zu klären und im Sinne der Washingtoner Prinzipien zu fairen und gerechten Lösungen zu kommen«.

Die Herkunft des Welfenschatzes ist seit Langem gut dokumentiert. Er befand sich zunächst jahrhundertelang in der Braunschweiger Blasiuskirche und später im Dom. Als die protestantische Stadt im Juni 1671 ihre Unabhängigkeit verlor und nach der Eroberung durch die Welfen wieder in deren Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel eingegliedert wurde, übergaben die Domherren den Schatz an den 1651 zum Katholizismus übergetretenen Herzog Johann Friedrich – wohl auch aus Dankbarkeit, weil er das Stift Sankt Blasien vor den Protestanten geschützt hatte. Der Herrscher ließ ihn zunächst nach Hannover bringen. Um die Kostbarkeiten vor Napoleon zu retten, brachten die Welfen ihren Schatz 1803 kurzzeitig nach London in den Tower. Von 1862 an wurde er aber wieder im vom blinden König Georg V. gegründeten Königlichen Welfenmuseum in Hannover ausgestellt. Als sich vier Jahre später der preußische Staat das Königreich Hannover angliederte, überließ man Georg V. den Welfenschatz als privates Eigentum, den er ungehindert mit ins Exil nach Österreich nehmen konnte: erst nach Schloss Penzing bei Wien, dann nach Schloss Gmunden am Traunsee – und nach Ende des Krieges und der Monarchie dann in den Tresor einer Bank in Basel. Sein Enkel, Herzog Ernst-August von Braunschweig-Lüneburg, beschloss schließlich, als er im Zuge der Weltwirtschaftskrise 1928 Geld benötigte, die verbliebenen 82 Stücke des Schatzes zu Geld zu machen, und bot ihn am Kunstmarkt für 24 Millionen Reichsmark an. Zu den Interessenten gehörte neben verschiedenen deutschen Museen auch die Stadt Hannover, die das gesamte Konvolut zum Vorzugspreis von 10 Millionen Reichsmark angeboten bekommen hatte, wegen der schlechten Finanzlage am 30. Dezember 1929 aber ablehnte.

Ernst-August von Braunschweig-Lüneburg verkaufte die 82 Einzelstücke des Welfenschatzes deshalb schließlich im Januar 1930 für acht Millionen Reichsmark an ein Konsortium aus vier namhaften jüdischen Frankfurter Kunsthändlern: an Zacharias Max Hackenbroch, Isaak Rosenbaum und Saemy Rosenberg in der Firma J. Rosenbaum und an Julius Falk Goldschmidt in der Firma I. & S. Goldschmidt. Das Quartett organisierte noch im selben Jahr Verkaufsausstellungen in Frankfurt und Berlin, später auch in New York, Cleveland, Chicago und Philadelphia. Die prachtvollen Kultgegenstände und die detailreichen Kataloge blieben nicht ohne Wirkung: 39 Stücke wurden von verschiedenen Museen und privaten Sammlern angekauft.

Wegen rassischer Verfolgung, die durch die von Markus Stoetzel zusammengetragenen Dokumente zweifelsfrei belegt wird, sahen sich die beteiligten Kunsthändler von 1933 an erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt. Ihr Umsatz sank im Vergleich zu den Vorjahren auf durchschnittlich ein Zehntel, und die Repressalien nahmen zu, sodass Rosenbaum, Rosenberg und Goldschmidt schon nach wenigen Monaten zur Liquidation ihrer Geschäfte und zur Emigration nach Amsterdam und London gezwungen waren. Die 42 Welfen-Stücke, die sie noch besaßen, konnten sie nicht mehr auf einem freien Markt, sondern nur noch dem NS-Staat anbieten. Der erkannte seine Chance und legte es, wie ebenfalls zahlreiche Briefwechsel belegen, von Beginn der Verhandlungen an darauf an, den Preis für einen Ankauf durch die Notlage der Kunsthändler so weit wie möglich nach unten zu drücken.

Die einschlägigen Dokumente zum Fall Welfenschatz hat Markus Stoetzel der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vor über einem Jahr, im April 2008, zugesandt. Die Schließungsanordnungen und Betätigungsverbote der Reichskammer für Bildende Künste für die Galerien einiger der Händler zum Beispiel, durch die ihnen jede Verdienstmöglichkeit genommen wurde. Und einen Brief aus dem Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, in dem es am 31. Oktober 1934 heißt: »Da die Verkaufsaussichten der geschlossenen Sammlung jetzt ungünstig sind und eine zum Händlerkonsortium gehörende Firma sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, wäre die Zeit für einen Gesamtankauf durch den Staat zu einem bedeutend geringeren Preis außerordentlich günstig.« Die wirtschaftliche Notlage des jüdischen Händlerkonsortiums wurde also wissentlich ausgenutzt, Göring selbst war als Preußischer Ministerpräsident in den Ankauf involviert. Der ebenfalls erhalten gebliebene Kaufvertrag lautete schließlich über 4250000 Mark, obwohl der Wert des verbliebenen Welfenschatzes zuvor auf mindestens 7 Millionen Mark geschätzt worden war. Und schließlich gibt es auch die Unterlagen über die der Reichskulturkammer gemeldeten Umsätze der Firma Hackenbroch sowie die Feststellungen der Finanzbehörden aufgrund von fortlaufenden Devisenprüfungen bei der Firma Rosenbaum: Dokumente, die erheblich geringere Umsätze als zuvor belegen und bezweifeln lassen, dass den Konsorten tatsächlich der Erlös aus dem Welfenschatz-Verkauf zugeflossen ist – was dem ankaufenden NS-Staat nicht verborgen geblieben wäre.

Die offiziellen Stellen spielen auf Zeit – die Erbin ist schon 97 Jahre alt

Eine Antwort auf ihre Bitte um Auskunft haben die Erben der ursprünglichen Besitzer bislang nicht erhalten, nur belanglose Zwischenbescheide. »Ich wäre dankbar«, schrieb noch am 14. April SPK-Vizepräsident Norbert Zimmermann, »wenn Sie eine Geduld aufbringen könnten, die zu der Geduld in einem Verhältnis steht, die offenbar zu der Entschließung erforderlich war, das Rückgabeersuchen auf den Weg zu bringen.« Angesichts der Tatsache, dass die Tochter von Max Hackenbroch inzwischen 97 Jahre alt und entsprechend nicht mehr bei bester Gesundheit ist, wirkt eine solches Hinhalten beinahe zynisch. Man recherchiere noch, bestätigt auch Pressesprecherin Stefanie Heinlein. »Die Stiftung ist bemüht, die notwendigen Recherchen in der Zügigkeit durchzuführen, wie dies die sehr spezifischen Sachverhalte zulassen, jedoch kann auf eine Untersuchung in der nötigen Tiefe nicht verzichtet werden.«

Wann diese Tiefenforschung beendet sein könnte, scheint inzwischen absehbar – die SPK hat mittlerweile den Anspruchstellern eine »abschließende Stellungnahme« für Ende Mai angekündigt. Sollte Berlin, was nach Dokumentenlage sehr wahrscheinlich ist, den NS-verfolgungsbedingten Verlust des Welfenschatzes anerkennen müssen, wäre eine denkbare Möglichkeit, den Welfenschatz für die deutsche Museumslandschaft zu erhalten, ein Rückkauf der mittelalterlichen Preziosen – zu einem Preis, der ganz erheblich über jenem von 1935 liegen würde. Bei Kunstwerken dieser Qualität ist die Konkurrenz groß: Museen wie das Getty Center in Los Angeles und das Metropolitan Museum in New York verfügen über hervorragende Mittelaltersammlungen – und, anders als die meisten deutschen Museen, nach wie vor auch über Ankaufsetats. Auf die Klassifizierung des Welfenschatzes als »nationales Kulturgut« und damit auf ein Exportverbot kann die SPK nicht setzen: Kulturminister Bernd Neumann hat bereits mehrfach erklärt, er werde bei entsprechenden Restitutionsfällen eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Eine zweite Enteignung berechtigter Eigentümer werde es mit ihm nicht geben.

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Leser-Kommentare

  1. Ich finde durchaus, daß es sich hier um nationales Kulturgut handelt. Unrecht war bereits, den Schatz dem emigrierenden Georg V. als Privateigentum zu überlassen.

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    ein Kulturgut ein "nationales", wenn ich fragen darf? Welche Qualifikationen gibt es dafür? Wenn ich ein Bild male (keine Sorge, wird nicht passieren!), es jemandem freiwillig verkaufe, mein Käufer es an einen anderen Käufer veräußert, welches Recht hat dann die sog. "Nation", irgendwelche Besitzansprüche daran zu begründen?

    Wenn die "Nation" das haben will: Nur zu. Aber dann bitte käuflich erwerben, wie jeder andere auch, und nicht rauben.

  2. Ich glaube es war in Österreich wo ein Gericht in einem ähnlichen Fall entschied, das es wohl Privateigentum ist, aber von so großer kultureller Bedeutung das es nicht verkauft werden darf und daher weiterhin im Museeum ausgestellt ist.
    Eine kleine Plakete weißt darauf hin.
    "Freudlicherweise zur Verfügung gestellt durch...."
    Ich weiß leider nicht mehr welches Museeum das war.

    • 07.05.2009 um 19:01 Uhr
    • th

    angemessen entschädigen, und den Welfenschatz als "nationales Kulturgut" in Deutschland behalten.

    Übrigens, was ist mit der "Berlinka"?

    Wird darüber überhaupt noch ernsthaft - d.h. mit einem Ausgleichsangebot im Falle einer (teilweisen) Rückgabe - verhandelt?

  3. 4. !

    Wie im Text bereits erwähnt haben deutsche Museen oft kaum mehr Ankaufsetats, sobald aber nur der leiseste Verdacht besteht, ein Stück sei Raubkunst d.h. es sei unter Wert verkauft worden drückt das schlechte Gewissen und es muß hergegeben werden (siehe auch hier: http://www.faz.net/s/RubC...); wenn aber nur eine Seite restituiert, ist das nur eine Fortschreibung der sattsam bekannten Siegerjustiz bis ins dieses Jahrtausend. So ist es aber, denn alle anderen restituieren nicht, weder die USA (welche die Bundesrepublik Deutschland zu einem generellen Verzicht gezwungen haben), noch Russland oder Polen (welche sich schlicht weigern, wobei die Polen bezüglich der Berlinka eine Frechtheit an den Tag legen die wirklich erstaunlich ist: http://www.tagesspiegel.d...).

  4. ein Kulturgut ein "nationales", wenn ich fragen darf? Welche Qualifikationen gibt es dafür? Wenn ich ein Bild male (keine Sorge, wird nicht passieren!), es jemandem freiwillig verkaufe, mein Käufer es an einen anderen Käufer veräußert, welches Recht hat dann die sog. "Nation", irgendwelche Besitzansprüche daran zu begründen?

    Wenn die "Nation" das haben will: Nur zu. Aber dann bitte käuflich erwerben, wie jeder andere auch, und nicht rauben.

    Antwort auf "Nationales Kulturgut"
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    Bekanntlich gibt es Kunstwerke, die ein herrschaftliches Insignium und / oder ein identitätsstiftendes Symbol gemeinschaftlicher Repräsentanz darstellen - siehe die britische Königskrone oder die schwarze Madonna von Tschenstochau. Überdies sind diese Kunstwerke oftmals aus Steuergeldern (ja, die gab es früher auch schon) bezahlt worden. Was mich allerdings interessieren würde: Was soll denn bitte eine "sogenannte Nation" sein?

  5. Irgendwie kann ich mich hier nicht ganz der Ironie erwehren, dass die 97 jaehrige Tochter eines juedischen Kunsthaendlers ein katholisches Reliquar zurueck haben will, dass vor ca. 80 Jahren fuer einen Schleuderpreis von ihrem Vater fuer kommerzielle Zwecke von der in finanziellen Schwierigkeiten steckenden urspruenglichen, fast tausend Jahre alten Stifterfamilie erworben wurde. Jenem Kunsthaendler wiederum wurde seine Ware zu einem weiter reduzierten Preis nach Jahresfrist von einem nicht mehr existierenden Staat abgenommen. Heute nun, ueber 60 Jahre nach dem Ende des Nazi-Unrechtsstaates befinden sich diese Kunstschaetze an einem durchaus angemessenen Ort, in einem renomierten Museum in ihrem Ursprungsland, zugaenglich fuer jeden interessierten Laien und Forscher. Ginge es hier nur um Gerechtigkeit und Wahrheit, so wuerde eine Tafel mit dem Irrweg des Welfenschatzes und den Namen seiner verschiedenen Besitzer wohl vollauf genuegen.

    • 08.05.2009 um 1:22 Uhr
    • Hipper

    Bekanntlich gibt es Kunstwerke, die ein herrschaftliches Insignium und / oder ein identitätsstiftendes Symbol gemeinschaftlicher Repräsentanz darstellen - siehe die britische Königskrone oder die schwarze Madonna von Tschenstochau. Überdies sind diese Kunstwerke oftmals aus Steuergeldern (ja, die gab es früher auch schon) bezahlt worden. Was mich allerdings interessieren würde: Was soll denn bitte eine "sogenannte Nation" sein?

    Antwort auf "Wann ist denn"
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    1. Wenn Herrschaften (?) Insignien wollen, dann sollen sie die gefälligst auch selber bezahlen. Was sind bitte "identitätsstiftende Symbole"? Der Bundesadler? Den habe ich nicht bestellt, und außerdem wäre mir ein Elefant lieber - also warum sollte ich dann für einen Bundesadler bezahlen? Und wenn Monarchen eine Krone wollen, dann sollen sie die aus dem eigenen Talersäckel bezahlen - dummerweise ist das eigene Talersäckel eines Monarchen ja recht schmal, zumal die wenigsten unter ihnen wirklich Dienstleistungen abieten, für die irgendjemand freiwillig Geld bezahlen würde. Aber deswegen auf Kosten anderer irgendwelche Kronen, Szepter oder Reichsschwerter zu kaufen ist eine Unverschämtheit.

    2. Wenn Kunstwerke von Steuergeldern bezahlt werden, dann tut man gut daran, sie schnellstmöglichst an jemanden zu verkaufen sowie den Erlös daraus den Steuerzahlern zurückzuerstatten.

    3. Sog. "Nationen" sind deshalb von mir "sog." solche, weil mir bis heute kein Mensch wirklich plausibel erklären konnte, was der Begriff bedeutet.

  6. 1. Wenn Herrschaften (?) Insignien wollen, dann sollen sie die gefälligst auch selber bezahlen. Was sind bitte "identitätsstiftende Symbole"? Der Bundesadler? Den habe ich nicht bestellt, und außerdem wäre mir ein Elefant lieber - also warum sollte ich dann für einen Bundesadler bezahlen? Und wenn Monarchen eine Krone wollen, dann sollen sie die aus dem eigenen Talersäckel bezahlen - dummerweise ist das eigene Talersäckel eines Monarchen ja recht schmal, zumal die wenigsten unter ihnen wirklich Dienstleistungen abieten, für die irgendjemand freiwillig Geld bezahlen würde. Aber deswegen auf Kosten anderer irgendwelche Kronen, Szepter oder Reichsschwerter zu kaufen ist eine Unverschämtheit.

    2. Wenn Kunstwerke von Steuergeldern bezahlt werden, dann tut man gut daran, sie schnellstmöglichst an jemanden zu verkaufen sowie den Erlös daraus den Steuerzahlern zurückzuerstatten.

    3. Sog. "Nationen" sind deshalb von mir "sog." solche, weil mir bis heute kein Mensch wirklich plausibel erklären konnte, was der Begriff bedeutet.

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  • Von Stefan Koldehoff
  • Datum 8.5.2009 - 06:17 Uhr
  • Quelle DIE ZEIT, 07.05.2009 Nr. 20
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  • Schlagworte Kunst | Kunstwerk | Mittelalter | Raub | Nationalsozialismus
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