Grundgesetz 60 Jahre und kein bisschen heilig

Wer das Grundgesetz zur Bibel verklärt, schadet der Demokratie

Sind Verfassungen wie das Grundgesetz einfach nur Gesetze mit höherem Rang? Oder stellen sie so etwas wie eine Heilige Schrift dar, ein Dokument absoluter Wahrheit und tiefer Weisheit? Die Vereinigten Staaten neigen zur Überhöhung: Dort wurden schon die frühen Verfassungen der Bundesstaaten dem Urteil Thomas Paines zufolge als »politische Bibel« angesehen, und die US-Verfassung von 1787 wuchs spätestens nach dem Bürgerkrieg in die Rolle einer hymnisch verehrten Schrift hinein. Der deutsche Staatsrechtslehrer Richard Thoma hat dies als »Verfassungsheiligung« bezeichnet – ganz im Gegensatz zu dem nüchternen Verständnis, das man seinerzeit von der Weimarer Reichsverfassung pflegte. Genauso galt das Grundgesetz lange Zeit als eher technisches Juristenwerk, nützlich und praktikabel, aber nicht aufregend.

Ebendies scheint sich in den letzten Jahrzehnten geändert zu haben. Schon aus Anlass einer Rückschau auf vierzig Jahre Grundgesetz hatte ein scharfsichtiger Autor wie der Rechtshistoriker Dieter Simon dessen »quasireligiöse Aufwertung« diagnostiziert. Ist das eigentlich schlimm? Oder sollte man sich über eine solche gesteigerte Wertschätzung der Verfassung nicht eher freuen?

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Erste Zweifel regen sich, wenn man auf die Folgen einer quasireligiösen Aufladung eines Verfassungstextes schaut: In den USA wird der Streit um die Auslegung der allgemein vergötterten Constitution mit einer Vehemenz ausgetragen, wie sie in Europa und Deutschland glücklicherweise noch nicht (ganz) durchschlägt. In den moralisch hochangereicherten Debatten um Abtreibung und Bioethik führt das zu zugespitzten, nicht selten gewalttätigen Konflikten – eben weil man in der Verfassung so viel mehr sieht als das zeitgebundene Ergebnis einer verfassunggebenden Versammlung: einen Speicher letzter Wahrheiten. Noch finsterer wird es, wenn im Namen ewiger Verfassungswerte mit religiöser Inbrunst der Kampf gegen das Böse ausgerufen und mit militärischen Mitteln ausgefochten wird. George W. Bush war nicht der erste und wohl auch nicht der letzte amerikanische Präsident, der auf diese Karte gesetzt hat.

Doch muss man gar nicht solche düsteren Szenarien bemühen, um die Kosten und Defizite zu benennen, die eine Sakralisierung der Verfassung mit sich bringt. In Mitleidenschaft gezogen werden, kurz gesagt, erstens die Gestaltungsfreiheit des demokratischen Gesetzgebers, zweitens die Freiheit der politischen Debatte und drittens die moralische Freiheit des Bürgers.

Wenn in der Verfassung wie in der Heiligen Schrift alle Antworten auf die zentralen politischen Fragen schon enthalten sind, dann sieht sich der demokratische Gesetzgeber auf eine bloße Vollzugsinstanz reduziert. Die Verfassung, so hatte vor Jahren der Staatsrechtler Ernst Forsthoff gespottet, wird so eine Art von juristischem Weltenei, aus dem die Gesamtrechtsordnung schlüpft. Demokratische Gesetzgebung erscheint nur noch als bloße Deduktion und Ableitung aus der Wertordnung des Grundgesetzes. Man fühlt sich an die Naturrechtslehre der katholischen Kirche erinnert, die sich seit je kraft der Gnadengabe der Erleuchtung dazu befähigt sieht, das ewige Sittengesetz im Allgemeinen und den Dekalog im Besonderen konkretisierend zu deuten – um dann etwa aus dem sechsten Gebot (»Du sollst nicht ehebrechen«) zwingend das Verbot der Selbstbefriedigung, der Pornografie, der Prostitution, der Homosexualität und der Empfängnisverhütung zu folgern.

Übertragen auf weltliche Verfassungsgrundsätze, heißt das: Je mehr man in die Verfassung hineinliest, desto geringer werden die Möglichkeiten des Gesetzgebers, Konflikte eigenständig zu lösen. Gesetze sind dann nicht mehr Akte der Selbstbestimmung einer Gesellschaft Freier und Gleicher, sondern bloße Ableitungen aus der vielbeschworenen Wertordnung des Grundgesetzes. Und über die Korrektheit dieser Ableitungen wacht das Bundesverfassungsgericht, welches dann schon einmal aus den sehr allgemein gehaltenen Grundrechten folgert, dass in Gaststätten von bis zu 75 Quadratmetern ein absolutes Rauchverbot unzulässig ist. Auf der Strecke bleibt das Verständnis von Gesetzgebung als grundlegender Form politischer Autonomie einer Gesellschaft freier Bürger.

Es ändern sich aber durch die Sakralisierung der Verfassung und namentlich des Satzes von der Menschenwürde – zweiter Aspekt – auch Struktur und Stil der politischen Debatte. Rasch kann hier durch Rekurs auf höchste Güter die offene Auseinandersetzung abgeschnitten werden. Und wo sie wegen der Hartnäckigkeit, ja »Unbelehrbarkeit« divergenter Auffassungen nicht sogleich komplett gekappt wird, macht sich doch bald eine charakteristische Unduldsamkeit breit. Das Maß an Unerbittlichkeit und Fanatismus, das wir aus Glaubenskämpfen aller Art kennen, erfasst dann auch die Verfassung und lässt die Debatte um ihre treffende Auslegung schnell zu einer Art von Heiligem Krieg werden. Wer beispielsweise in bioethischen Fragen eine Position vertritt, die von der anderen Seite als Verstoß gegen die Menschenwürde eingestuft wird, vertritt dann eben nicht nur eine falsche andere Meinung, sondern versündigt sich an einer Art von Heiligtum. Aus der konkurrierenden verfassungspolitischen Auffassung wird ein Sakrileg. Bis zur Verteufelung der Vertreter abweichender Auffassungen ist es dann nicht mehr weit.

Zumindest tendenziell gefährdet wird schließlich, drittens, die freiheitsfördernde Trennung von Recht und Moral. Die zuweilen obsessive Fixierung der Politik auf das Grundgesetz findet ihr Pendant in der Vorstellung, dass alle relevanten ethischen und moralischen Fragen in der Verfassung bereits ihre definitive Antwort gefunden hätten, die nur noch dechiffriert werden müssten. Die Verfassung wird so zum »Moralsubstitut«. Genau das aber verkennt, dass ungeachtet aller inhaltlichen Überlappungen nur die prinzipielle Eigenständigkeit von Recht und Ethik die Freiheitlichkeit des Gemeinwesens sicherstellen kann. Andernfalls wäre ein Tugendstaat die unausweichliche Folge. Das Recht ist aber, wie man bei Kant lernen kann, keine Minderform der Sittlichkeit, sondern ein aliud. Durch ihre Vermengung verlören beide Systeme ihren guten Selbststand. Freiheit etwa meint doch, um ein Beispiel für eine systematische Trennung von Recht und Ethik zu nennen, in christlicher Perspektive beileibe nicht das Gleiche wie im verfassungsrechtlichen Sinn der Gewährleistung grundrechtlicher Ansprüche. Auch wenn das Demokratieprinzip heute zu den unantastbaren Prinzipien der staatlichen Ordnung zählt, steht es einer Religionsgemeinschaft frei, ihr Oberhaupt auf Lebenszeit zu bestimmen und mit allen Vollmachten auszustatten.

Bei einer Moralisierung der Rechtsordnung oder umgekehrt einer Juridifizierung der Moral können beide Seiten nur verlieren: Die Identifizierung von Recht und Moral ist ein unverwechselbares Signum totalitärer Staaten. Die Juridifizierung der Moral kolonisiert das individuelle Gewissen und die eigenen ethischen Maßstäbe. Umgekehrt führt die Moralisierung des Rechts regelmäßig dazu, Gruppenmoralen mit staatlicher Zwangsgewalt als allgemein verbindliche Normen durchzusetzen, wie sich das an der BGH-Judikatur aus den 1950er Jahren zur Rollenverteilung zwischen Mann und Frau in der Familie studieren lässt, die sich umstandslos an der katholischen Soziallehre orientierte.

Das Grundgesetz ist keine Bibel, das politische Leben kein Gottesdienst, der Verfassungsexeget kein Hohepriester. Eine Verfassung hat schon viel, sehr viel, erreicht, wenn sie die Staatsgewalt rechtsstaatlich limitiert, demokratisch legitimiert und die politische wie private Freiheit ihrer Bürger garantiert. Sie auch noch als unerschöpfliche Antwortquelle auf alle Probleme, letzte Sinnfragen eingeschlossen, zu verstehen verkennt sie – und schwächt sie. Wir sollten das Grundgesetz ganz nüchtern als Form friedensstiftender und freiheitsgarantierender Herrschaftsrationalisierung begreifen. Gerade dann bleibt an unserer Verfassung noch genug zu rühmen.

 
Leser-Kommentare
  1. Das Grundgesetz entstand unter dem Eindruck einer 12jährigen Diktatur, aus der wir Deutschen von anderen Völkern befreit werden mussten.

    (Viele Deutsche mussten gegen ihren Willen befreit werden, weil sie auch nach 6 Jahren Krieg noch nicht genug hatten)

    Diese Diktatur ist nicht durch einen Umsturz entstanden !

    Hitler wurde 1933 von den damaligen Konservativen in die Regierung geholt. Schon vergessen ? Die Konservativen wollten ihn in der Regierung !

    Die Deutsche Industrie, die Kirchen, das Militär und ein grosser Teil der Wählerschaft haben auch ihren Teil beigetragen.

    Das Grundgesetz ist geprägt von diesen Erfahrungen und einem deutlichen Misstrauen Staat und Regierungen aber auch den Bürgern gegenüber.

    Und wer ständig am Grundgesetz rumfummelt, macht es zu einer nebensächlichen Verfügungsmasse.

    Und wie wichtig unser Grundgesetz ist, wird deutlich an den vielen Urteilen des Verfassungsgerichtes, die inzwischen regelmässig den Regierenden Ohrfeigen verpassen.

    PS:
    Die USA haben ein klein wenig längere Demokratieerfahrung als wir. Sich über deren Umgang mit ihrer Verfassung zu mokieren, bekommt da den Hauch von Arroganz. Immerhin dürften wir ganz froh sein, wenn sie uns das nächste Mal wieder aus dem Dreck ziehen, oder ?

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    Ist das jetzt Ironie, oder wollten Sie gleich eine Illustration der - manchmal zelotisch wirkenden - Unduldsamkeit liefern, die der Sakrifizierung des Grundgesetzes nach Ansicht des Autors nachfolgt wie ein übler Geruch?

    Das Grundgesetz selbst enthält ein Relativierungsverbot. Insofern ist der "Fehler", den der Autor vermutet, vielleicht - wenn auch nicht nach der strengen Logik der Juristen, aber nach der Psychologie des Volkes - sogar ein dem Gesetz inhärenter Fehler? Wenn einzelne Artikel - mit guten Gründen- quasi "sakrosant" gestellt werden, liegt es nahe, diesen "Schutzbereich" ausdehnend zu interpretieren - das erlebt bestimmt jeder Lehrer im Gymnasium, wenn über die Unantastbarkeit von Artikel 1 gesprochen wird: Wie selbstverständlich wird diese Unantastbarkeit auf den gesamten Katalog der Menschen- und Bürgerrechte ausgedehnt. EIn Verfassungsrechtler hätte dazu bestimmt einiges zu sagen. Und die locker-flockige Haltung, mit der (beispielsweise im ZEIT-Forum) mit dem Begriff der "Verfassungswidrigkeit" jongliert wird, ringt diesen Leuten inzwischen wohl nicht einmal mehr ein müdes Lächeln ab.

    Das enthebt uns nicht der Wachsamkeit. Es gab auch in Deutschland in jüngerer Zeit Juristen, die Folter als grundgesetzkonform ansahen. Bisher wehte diesen aber - auch und gerade aus ihrer eigenen Zunft! - ein starker Wind entgegen; ein Wind, der sich aus einem starken Rechtsbewußtsein nicht nur der juristischen Spezialisten begründete. Es wäre besser, dafür zu sorgen, dass dieses Rechtsbewußtsein erhalten bleibt, als mit heiligem Feuer für die Unantastbarkeit des Grundgesetzes zu kämpfen. Das wird dann nämlich irgendwann - frei nach Goethe - zu "einer ewigen Krankheit"...

    Ist das jetzt Ironie, oder wollten Sie gleich eine Illustration der - manchmal zelotisch wirkenden - Unduldsamkeit liefern, die der Sakrifizierung des Grundgesetzes nach Ansicht des Autors nachfolgt wie ein übler Geruch?

    Das Grundgesetz selbst enthält ein Relativierungsverbot. Insofern ist der "Fehler", den der Autor vermutet, vielleicht - wenn auch nicht nach der strengen Logik der Juristen, aber nach der Psychologie des Volkes - sogar ein dem Gesetz inhärenter Fehler? Wenn einzelne Artikel - mit guten Gründen- quasi "sakrosant" gestellt werden, liegt es nahe, diesen "Schutzbereich" ausdehnend zu interpretieren - das erlebt bestimmt jeder Lehrer im Gymnasium, wenn über die Unantastbarkeit von Artikel 1 gesprochen wird: Wie selbstverständlich wird diese Unantastbarkeit auf den gesamten Katalog der Menschen- und Bürgerrechte ausgedehnt. EIn Verfassungsrechtler hätte dazu bestimmt einiges zu sagen. Und die locker-flockige Haltung, mit der (beispielsweise im ZEIT-Forum) mit dem Begriff der "Verfassungswidrigkeit" jongliert wird, ringt diesen Leuten inzwischen wohl nicht einmal mehr ein müdes Lächeln ab.

    Das enthebt uns nicht der Wachsamkeit. Es gab auch in Deutschland in jüngerer Zeit Juristen, die Folter als grundgesetzkonform ansahen. Bisher wehte diesen aber - auch und gerade aus ihrer eigenen Zunft! - ein starker Wind entgegen; ein Wind, der sich aus einem starken Rechtsbewußtsein nicht nur der juristischen Spezialisten begründete. Es wäre besser, dafür zu sorgen, dass dieses Rechtsbewußtsein erhalten bleibt, als mit heiligem Feuer für die Unantastbarkeit des Grundgesetzes zu kämpfen. Das wird dann nämlich irgendwann - frei nach Goethe - zu "einer ewigen Krankheit"...

  2. Ist das jetzt Ironie, oder wollten Sie gleich eine Illustration der - manchmal zelotisch wirkenden - Unduldsamkeit liefern, die der Sakrifizierung des Grundgesetzes nach Ansicht des Autors nachfolgt wie ein übler Geruch?

    Das Grundgesetz selbst enthält ein Relativierungsverbot. Insofern ist der "Fehler", den der Autor vermutet, vielleicht - wenn auch nicht nach der strengen Logik der Juristen, aber nach der Psychologie des Volkes - sogar ein dem Gesetz inhärenter Fehler? Wenn einzelne Artikel - mit guten Gründen- quasi "sakrosant" gestellt werden, liegt es nahe, diesen "Schutzbereich" ausdehnend zu interpretieren - das erlebt bestimmt jeder Lehrer im Gymnasium, wenn über die Unantastbarkeit von Artikel 1 gesprochen wird: Wie selbstverständlich wird diese Unantastbarkeit auf den gesamten Katalog der Menschen- und Bürgerrechte ausgedehnt. EIn Verfassungsrechtler hätte dazu bestimmt einiges zu sagen. Und die locker-flockige Haltung, mit der (beispielsweise im ZEIT-Forum) mit dem Begriff der "Verfassungswidrigkeit" jongliert wird, ringt diesen Leuten inzwischen wohl nicht einmal mehr ein müdes Lächeln ab.

    Das enthebt uns nicht der Wachsamkeit. Es gab auch in Deutschland in jüngerer Zeit Juristen, die Folter als grundgesetzkonform ansahen. Bisher wehte diesen aber - auch und gerade aus ihrer eigenen Zunft! - ein starker Wind entgegen; ein Wind, der sich aus einem starken Rechtsbewußtsein nicht nur der juristischen Spezialisten begründete. Es wäre besser, dafür zu sorgen, dass dieses Rechtsbewußtsein erhalten bleibt, als mit heiligem Feuer für die Unantastbarkeit des Grundgesetzes zu kämpfen. Das wird dann nämlich irgendwann - frei nach Goethe - zu "einer ewigen Krankheit"...

  3. Das Grundgesetz ist aus der traumatischen Erfahrung des 2. Weltkriegs entstanden. Es hat doch genau vor Augen geführt, was eine unbeschränkte repräsentative Demokratie anrichtet. Politiker bekommen doch mit der Wahl die Freikarte für die nächsten Jahre der Legislaturperiode zu tun was sie wollen. Hitler und seine NSDAP haben das ausgenutzt.

    Das Grundgesetz setzt dem Schranken, gerade durch seine Unveränderlichkeit! Im Gegensatz zu den anderen Gesetzen der BRD, zeichnen sich die ersten 19 Artikel auch durch klare Sprache und nachvollziehbare Intention aus. Ein Gesetz das jeder verstehen kann und mit dem man sich auch gut identifizieren kann.

    Wenn man sich anschaut, wie die aktuelle Gesetzgebung die Bürgerrechte immer mehr zu Gunsten des Staates einschränkt, stellt sich doch viel mehr die Frage, ob es bei den Parteien überhaupt noch den Willen gibt ein die Bürgerrechte des Grundgesetzes zu erhalten. Diesen Politikern jetzt auch noch die Möglichkeit zu geben, die letzten Schranken, die den Bürger vor seinem Staat schützen, aufzuheben, ist fahrlässig und gefährlich.

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    ....müsste es nicht heißen, der Staat schützt seine Bürger ? Es ist wohl inzwischen Allgemeingut, dass der Staat der Gegner des Bürgers ist, jedenfalls in unserem Land, dabei ist der Staat doch kein "anderer", sondern die Gemeinschaft der Bürger, und, solange wir uns für eine Demokratie halten, der Bürgermehrheitswille sich natürlich auf den Einzelnen auswirkt, die Gemeinschaft der Bürger also Gegner des einzelnen Bürgers ist, und vor dem (schlechten) Willen dieser Gemeinschaft, der in Wahlen zum Ausdruck kommt, geschützt werden muss. Irgendwie nicht so toll mit der Demokratie, sie produziert offensichtlich mehr Gegnerschaften als Gemeinsinn.
    Und das Bundesverfassungsgericht: die Urteile werden immer dann bejubelt, wenn es gegen den (Bürger)Staat geht, sehr publikumswirksam, aber doch nur ein Urteil eines durchaus qualifizierten Gerichts, dass mit Bürgern unseres Landes besetzt ist, unangreifbar nur im juristischen Sinne, inhaltlich nicht unbedingt die allerletzte "Wahrheit".
    Markus70

    ....müsste es nicht heißen, der Staat schützt seine Bürger ? Es ist wohl inzwischen Allgemeingut, dass der Staat der Gegner des Bürgers ist, jedenfalls in unserem Land, dabei ist der Staat doch kein "anderer", sondern die Gemeinschaft der Bürger, und, solange wir uns für eine Demokratie halten, der Bürgermehrheitswille sich natürlich auf den Einzelnen auswirkt, die Gemeinschaft der Bürger also Gegner des einzelnen Bürgers ist, und vor dem (schlechten) Willen dieser Gemeinschaft, der in Wahlen zum Ausdruck kommt, geschützt werden muss. Irgendwie nicht so toll mit der Demokratie, sie produziert offensichtlich mehr Gegnerschaften als Gemeinsinn.
    Und das Bundesverfassungsgericht: die Urteile werden immer dann bejubelt, wenn es gegen den (Bürger)Staat geht, sehr publikumswirksam, aber doch nur ein Urteil eines durchaus qualifizierten Gerichts, dass mit Bürgern unseres Landes besetzt ist, unangreifbar nur im juristischen Sinne, inhaltlich nicht unbedingt die allerletzte "Wahrheit".
    Markus70

  4. Das Grundgesetz ist der Maßstab, an dem sich die modeähnlich wandelbaren Moralvorstellungen der Legislativen zu bewähren haben. Das hat doch nichts mit Sakrifizierung oder Was-auch-immer-Quark zu tun. Siehe TK- und Antiterror-Gesetze (und Gesetzesversuche). Und wenn das Volk direkt (und alltags-moralisch) abstimmen könnte, hätten wir Zwangskastration, Dunkelbunker und die Todesstrafe.

    Da kann ich nur fürbitten: Lieber Gott, schütze unser Grundgesetz, denn das ist die Kraft und die Herrlichkeit auf der unsere Rechtsstaatlichkeit baut.

  5. erinnert man sich noch an die in den 90'ern geführte diskussion um den verfassungspatriotismus?
    davon ist ja heute nichts mehr zu hören,und das obwohl dieses ja mal ein anliegen der sog. konservativen(rollstuhlopi) war(so weit ich mich erinnere)
    natürlich war es mir immer klar,dass es für mich(wie für alle menschen)das recht gibt,an das ich mich halte,das recht an das sich die anderen zu halten haben und das recht,mit dem wir uns den arsch abwischen.dieses im hinterkopf behaltend,ist das G.G. eine bibel mit welcher ich vor den gesichtern anderer herumfuchtele,sobald ich will,dass sie die fresse halten.
    und ja:mit so was wie mir ist kein staat zu machen(was ich hin und wieder selber kritisch zu hinterfragen versuche)
    off topic:
    zu der zeit,in der ich noch eine paintballwumme hatte(ich habe selber nie inhal..äh gespielt,da ich fett und faul war)
    haben wir uns zu wahlkampfzeiten getroffen,um mit diesen die gesichter auf den plakaten zu "markieren"
    nach heutigem recht hätte das so was von knast gegeben und bringt mich zu der frage,ob ich mich an die gesetze zu zeit meiner geburt zu halten habe,oder ob ich mich mit einem abo der blätter des deutschen rechts versorgen muss.

  6. ....müsste es nicht heißen, der Staat schützt seine Bürger ? Es ist wohl inzwischen Allgemeingut, dass der Staat der Gegner des Bürgers ist, jedenfalls in unserem Land, dabei ist der Staat doch kein "anderer", sondern die Gemeinschaft der Bürger, und, solange wir uns für eine Demokratie halten, der Bürgermehrheitswille sich natürlich auf den Einzelnen auswirkt, die Gemeinschaft der Bürger also Gegner des einzelnen Bürgers ist, und vor dem (schlechten) Willen dieser Gemeinschaft, der in Wahlen zum Ausdruck kommt, geschützt werden muss. Irgendwie nicht so toll mit der Demokratie, sie produziert offensichtlich mehr Gegnerschaften als Gemeinsinn.
    Und das Bundesverfassungsgericht: die Urteile werden immer dann bejubelt, wenn es gegen den (Bürger)Staat geht, sehr publikumswirksam, aber doch nur ein Urteil eines durchaus qualifizierten Gerichts, dass mit Bürgern unseres Landes besetzt ist, unangreifbar nur im juristischen Sinne, inhaltlich nicht unbedingt die allerletzte "Wahrheit".
    Markus70

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    Wenn man die repräsentative Demokratie kritisch betrachtet, merkt man, dass die meisten Wähler auf Grund einiger weniger wage gefassten Schlüsselthemen ihre Wahlentscheidung treffen. Wenn eine Partei nach der Wahl auf einmal ganz andere Ziele verfolgt, kann man nur bis zu nächsten Wahl die Zähne zusammenbeißen. Gewählt wird ja eher selten, danach hat sich der Bürger an die Gesetze seiner Politiker zu beugen. Gesetze können aber zu tiefst inhuman sein wie im Hinblick auf DDR und 3. Reich eigentlich jedem klar sein müsste.

    Diese mangelnde Kontrolle der Politiker während der Legislaturperiode erfordert, dass es für die Politiker unverrückbare Grenzen gibt. Ich will schließlich nicht nach der Wahl miterleben, wie Politiker die Todesstrafe wieder einführen oder andere Ungeheuerlichkeiten formal juristisch korrekt in Gesetzesform gießen.

    Wenn man die repräsentative Demokratie kritisch betrachtet, merkt man, dass die meisten Wähler auf Grund einiger weniger wage gefassten Schlüsselthemen ihre Wahlentscheidung treffen. Wenn eine Partei nach der Wahl auf einmal ganz andere Ziele verfolgt, kann man nur bis zu nächsten Wahl die Zähne zusammenbeißen. Gewählt wird ja eher selten, danach hat sich der Bürger an die Gesetze seiner Politiker zu beugen. Gesetze können aber zu tiefst inhuman sein wie im Hinblick auf DDR und 3. Reich eigentlich jedem klar sein müsste.

    Diese mangelnde Kontrolle der Politiker während der Legislaturperiode erfordert, dass es für die Politiker unverrückbare Grenzen gibt. Ich will schließlich nicht nach der Wahl miterleben, wie Politiker die Todesstrafe wieder einführen oder andere Ungeheuerlichkeiten formal juristisch korrekt in Gesetzesform gießen.

  7. Wenn man die repräsentative Demokratie kritisch betrachtet, merkt man, dass die meisten Wähler auf Grund einiger weniger wage gefassten Schlüsselthemen ihre Wahlentscheidung treffen. Wenn eine Partei nach der Wahl auf einmal ganz andere Ziele verfolgt, kann man nur bis zu nächsten Wahl die Zähne zusammenbeißen. Gewählt wird ja eher selten, danach hat sich der Bürger an die Gesetze seiner Politiker zu beugen. Gesetze können aber zu tiefst inhuman sein wie im Hinblick auf DDR und 3. Reich eigentlich jedem klar sein müsste.

    Diese mangelnde Kontrolle der Politiker während der Legislaturperiode erfordert, dass es für die Politiker unverrückbare Grenzen gibt. Ich will schließlich nicht nach der Wahl miterleben, wie Politiker die Todesstrafe wieder einführen oder andere Ungeheuerlichkeiten formal juristisch korrekt in Gesetzesform gießen.

    • Daaje
    • 11.05.2009 um 15:14 Uhr

    Ich halte das Grundgesetz in der Tat für sehr gut, und denke, dass es nur mit viel Bedacht geändert werden sollte. Es ist nicht heilig und nicht perfekt - das sehe ich ein.

    Ich gestehe aber, das ich mich gerne darauf beziehe und es dabei auch wissentlich weit mehr glorifiziere, als es ihm zustünde. Warum bin ich da so unlauter?

    Viele gesetzliche Entwicklungen der letzten Zeit sind in meinen Augen (Karlsruhe sah es teils genauso teils anders) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Nehmen wir die Möglichkeit, die Wohnung eines bekannterweise vollkommen unschuldigen und ungefährlichen Bürgers abzuhören, wenn sich jemand darin aufhält, der verdächtig und vielleicht gefährlich ist. Noch massiveres Eindringen müssen sich manche Hartz-IV Empfänger gefallen lassen. Vielleicht ist das alles richtig und notwendig. Doch dann bin ich für Aufrichtigkeit seitens der Legislative: Der Arikel 13 über die Unverletzlichkeit der Wohnung wird gestrichen. Was ist mit Artikel 12? Freie Wahl des Arbeitsplatzes, kein Zwang zu einer bestimmten Arbeit? Für viele arbeitslose Menschen gilt: Nimm den Job an, oder zu bekommst kein Geld mehr. Ist das Zwang zu einer bestimmten Arbeit? Ich weiß es nicht, aber es wäre anständig seitens der Legislative, den Artikel 12 aus dem Grundgesetz zu entfernen.

    Doch anstatt offen und ehrlich das Grundgesetz der Realität anzupassen, wird es durch weitere Gesetze immer weiter entleert. Hier und da wird es in regelmäßigen Abständen mit trockenen Worten nur so weit geändert, dass wieder irgendeine Unsäglichkeit legal wird.

    Meine Hurra!-Bekenntnisse zum Grundgesetz sind teils unlauter. Es ist für mich aber eine Gegenwehr gegen die Bigotterie, die das Grundgesetz als Festung der Rechtsstaatlichkeit preist und diese zeitgleich schleift.

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