Alleinerziehende Unsere säumigen Väter
Flüchtige Elternteile sollten von der Gesellschaft stärker zur Rechenschaft gezogen werden
Wo ist eigentlich der Vater von Emil Tischbein abgeblieben, dem Titelhelden in Erich Kästners Kinderbuchklassiker Emil und die Detektive? Seine Mutter, klar, die steht allen vor Augen, die das Buch mit acht oder zehn Jahren verschlungen haben. Sie wäscht und trocknet ihren Kunden die Haare, dreht den Damen die Locken und hält sie mit einem Plausch bei Laune. Sie tut das von früh bis spät, um das Geld für ihr einziges Kind und sich selbst zusammenzubekommen – und um manchmal sogar noch etwas abzuknapsen für Emils Oma im fernen Berlin.
Darum wird überhaupt erst ein solches Drama daraus, dass Emil im Zug in die Hauptstadt sitzt und ein Ganove namens Grundeis ihm das Kuvert mit 140 Mark aus der Anzugtasche stiehlt. Dass Mutter Tischbein alleinerziehend ist, führt also ins Herz des ersten deutschen Großstadtromans für Kinder – und zu einer aktuellen Frage: Warum kommen Väter in Deutschland so billig davon, wenn sie sich nicht um ihre Kinder kümmern?
Ja, Väter verschwinden, seit es Väter gibt. Aber gerade im zurückliegenden, kriegsversehrten Jahrhundert wurden Mütter, die sich und ihre Kinder alleine durchbringen mussten, zu Helden aus eigenem Recht erhöht – von Mutter Tischbein über Mutter Courage zu Erika Vosseler, der Mutter von Gerhard Schröder, die von ihrem Sohn »Löwe« genannt wird. Wir rühmen das Tun dieser Mütter. Wir verlieren aber als Gesellschaft selten ein Wort über die Unterlassungen der Väter.
Von Unterlassungen muss man inzwischen wohl wirklich sprechen. Während in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts oft Krieg und Tod den Kindern den Vater nahmen, sind es inzwischen nur noch in Ausnahmefällen die äußeren Schicksalsschläge. Bis heute aber überdeckt die Stärke der anwesenden Frauen fast en passant die Schwäche der abwesenden Männer.
Längst sind wir von der unfreiwillig vaterlosen Gesellschaft des 20. Jahrhunderts in die geschäftsmäßige Vaterlosigkeit der Gegenwart gerutscht. Äußerlich kommt sie scheinbar ohne großes Drama daher: Paare kommen zusammen, Paare trennen sich, die Kinder bleiben, und zwar meist bei der Mutter.
Väter wie Heinrich Westerwelle sind bis heute die Ausnahme. Nach der Trennung von seiner Frau zog der Bonner Rechtsanwalt seine vier Söhne alleine auf. »Villa Kunterbunt« hieß das Haus im Jargon der Jungs, »nach der Schule machen sie sich meist eine Dose Ravioli auf und suchen unter dem Turm ungespülten Geschirrs einen halbwegs sauberen Teller«. So steht es in einer Biografie über den bekanntesten der vier Söhne, FDP-Chef Guido Westerwelle, der auf die Frage nach seinen Helden des Alltags antwortet: »Alleinerziehende Väter.«
Genauso gibt es Zehntausende getrennt lebender Väter, die sich vorbildlich um ihre Kinder kümmern. Doch wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen, materiell und emotional, dann handelt es sich fast immer um die Väter. In vielen Ländern ist das Phänomen der run-away dads bereits als gesellschaftliches Problem erkannt.
In den USA gelten die familienflüchtigen jungen Väter als eine wesentliche Ursache für dysfunktionale Familien. Besonders ausgeprägt, meinen manche Soziologen, sei dieses Problem bei afroamerikanischen Familien. Appelle an die Väter, ihrer Verantwortung in den Familien gerecht zu werden, gehören zum Standardrepertoire sozialpolitischer Diskussionen in den USA.
Wenn Michelle Obama sich zur Mom-in-Chief erklärt, also quasi zur Mutter der Nation, wenn Barack Obama ein ebenso entspanntes wie sichtbares Familienleben führt, dann schwingt darin auch eine ermutigende Botschaft an eine Gesellschaft mit, die sich fragt, wie viel familiärer Zusammenhalt eigentlich noch zu haben ist in den Zeiten des beschleunigten Kapitalismus. In Deutschland dagegen gelten Familienbilder und das Familienleben viel stärker als Privatsache. Politische Einmischung gilt schnell als staatlicher Übergriff. So landet auch die Debatte um Alleinerziehende in erster Linie vor den Füßen der Mütter.
Was aber kann man von getrennt lebenden Vätern verlangen? Nach einer Trennung ist selbst beim besten Willen die einfache Grundformel praktizierter Elternliebe nicht mehr so leicht zu beherzigen: Liebe ist Zuneigung plus Zeit plus Geld. In dieser Mathematik der Gefühle gilt: Alles ist wichtiger als Geld, aber ohne Geld ein Kind großzuziehen, geht eben auch nicht.
Die gemeinsam verbrachte Zeit reduziert sich mit einer Trennung ohnehin schlagartig. Manchmal, auch das gehört zum Bild dazu, legen die Mütter ihren Ex-Partnern eher Steine in den Weg, anstatt den Umgang zu fördern. Die Zuneigung der Väter, so stark sie sein mag, verliert dadurch an Bodenhaftung. Oft genug quittieren die Männer ihre Ausgrenzung mit der Einstellung des Unterhalts.
Bisher zahlt der Staat stumm und ohne öffentliche Debatte die Ausfälle zahlungsunwilliger Eltern. Er tut das, damit nicht die Schwächsten in der Kette leiden, die Kinder. Dabei kommen mehrere Hundert Millionen Euro pro Jahr zusammen. Eine halbe Million säumiger Unterhaltszahler gibt es hierzulande, Frauen sind kaum darunter. Strafen müssen die Schuldner derzeit kaum fürchten. Wenn Familienministerin Ursula von der Leyen diese halbe Million Männer öffentlich anginge, wäre die Debatte um die Verantwortung der Väter zumindest eröffnet.
- Datum 05.06.2009 - 18:09 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 04.06.2009 Nr. 24
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sich nicht um ihre Kinder kuemmern,sie nicht unterhalten eine der groessten Probleme fuer die Gesellschaft. Es muss allerdings auch erwaehnt werden dass viele junge und nicht so ganz junge Frauen sich mit einem Kind verwirklichen wollen und das nicht immer mit dem Willen der respektiven Vaeter.
Spaetesten wenn es darum geht Job und Kind mit einander zu vereinbaren kommen die Rufe nach dem Vater oder dass die Gesellschaft einspringen soll weil sie es doch nicht alleine schaffen ; ich bin mir auch nicht sicher dass wirklich alle Muetter wollen dass der Vater ausser zahlen auch andere Rechte beansprucht, wie bei der Erziehung mit zu reden.
"I never want to see you unhappy, I thought you'd want the same for me" sang Alison Sudol vor einer Weile in einem Lied, das im "Goodbye..." mündet. Das Lied ist das alte und manchmal leider auch bittere Lied der Geschlechter. Die PartnerInnen, die die Verliebtheit eines Menschen in seine eigene Dominanz zu lange gefördert haben, stellen sich auf die Hinterbeine und trennen sich, mehrheitlich sind das die Frauen.
Das Problem, das bleibt, ist aber die ungebrochene Dominanzverliebtheit des verlassenen Partners, der Gefahr läuft, auch die Kinder hierfür zu instrumentalisieren. Oft ist er selbst nicht in der Lage, dies bei sich selber als Fehlverhalten wahrzunehmen, die Frau glaubt, die Kinder vor ihm schützen zu müssen, - und unter dem Titel "Umgangsrecht" kann er dann endlose Prozesse führen. Gerade Söhne, die ohnehin schon unter dem Loyalitätskonflikt zwischen beiden Elternteilen leiden, zerreißen sich dann noch in der Gegensätzlichkeit der Rollenerwartungen der Elternteile: Sie will den Sohn kooperativ, - Er will ihm den Instinkt vermitteln, von der selbstbewusst Gewordenen zur nächsten (und vielleicht jüngeren) Unterwürfigen zu desertieren. Zentral und zugleich Knackpunkt ist meines Erachtens dieser Sachverhalt, Zahlungseinstellung und Einschränkungung des Umgangs (oder in umgekehrter Reihenfolge) sind eher Folgeerscheinungen.
Ein wirklich notwendiger Artikel, speziell für ZEIT-Online, eben weil mir scheint, dass ein Großteil dieser run-away-dads als ZEIT-Kommentaristen auftritt! Und dort die (unterbezahlte) Frauendominanz in den Kinderbetreuungsberufen als riesenhafte Bedrohung ausmalt, gegen die sich der ach so bedrohte Mann "mit Recht" wehren muss.
Ein Mann
Naja, habe die weiteren Kommentare noch nicht gelesen. So kann ich das (zumindest noch) nicht sehen. Es mag sein, dass manche oder mehrere dies so tun, aus diesen Gründen. Ich denke aber, dass sich Männer hier auch ein bisschen gegen ihre Überflüssigwerdung und Vergesellschaftung wehren, bzw. die Reduktion auf den Samengeber. Denn ja, wenn eine Frau, sogar wenn sie beruflich unselbständig ist, sich dennoch alleine ein Kind anschaffen kann und großziehen, egal ob dieser nun zahlt, zahlen kann oder zahlen will, dann ist sie wirklich unabhängig vom Mann, dann muss sie sich über die sozialen Randbedingungen nicht allzu viele Gedanken machen. Manche Männer, die nicht zahlen, tun das halt auch nicht - dafür gibt es doch den Staat mit seiner edlen Menschenrechts-Ideologie...! Ich arbeiten gehen nur weil ich ein unverheirateter Vater bin...!?
Hier werden von manchen Vätern und Müttern(!) die Kosten für die Kinderaufzucht und -Bildung ganz elegant, oder halt weniger elegant, auf die Allgemeinheit abgewälzt, bzw. die dargereiten Möglichkeiten halt voll ausgenutzt - die großen machens doch auch...! Die Allgemeinheit ist hieran, an dieser Fehlentwicklung, aus meiner Sicht, in zwei Dingen aber selbst mit schuld: Zum einen, in der völlig unzureichenden Eintreibung von Unterhalt (von Männern ja meist), zum anderen in der allzu großzügigen und völlig undifferenzierten Unterstützung alleinstehender (Mütter und Väter) und in der völlig fehlenden Kontrolle, oder Beurteilung, ob jemand (schon) für eine Elternschaft taugt oder nicht. Vermehre sich wer will und kann - für die Kinder wird (und ist) in jedem Fall gesorgt...!
Die hauptsächlich Leidenden sind hier letzendlich nicht die Mütter und Väter, sondern die Kinder und, z.T., die Allgemeinheit (von der wir die Profiteure hier ja abziehen müssen, es hat dies ja auch für Dritte manchen Vorteil).
Man müsste hier mal sehen, wo es solche Dinge seltener gibt, falls es solche Länder geben sollte, und was dort genau anders ist. Aber gut:Im Nicht-Wohlstand starben manche im Krieg, manche bei Geburten, manche bei Krankheiten schon in jungen Jahren. Heute mißraten halt manche Kinder, geht mancher Elternteil quasi im rein zivilen "Geschlechterkampf" verloren, in einem sich zuspitzenden Verhältnis zwischen allen Menschen, also auch zwischen Männern und Frauen.
Naja, habe die weiteren Kommentare noch nicht gelesen. So kann ich das (zumindest noch) nicht sehen. Es mag sein, dass manche oder mehrere dies so tun, aus diesen Gründen. Ich denke aber, dass sich Männer hier auch ein bisschen gegen ihre Überflüssigwerdung und Vergesellschaftung wehren, bzw. die Reduktion auf den Samengeber. Denn ja, wenn eine Frau, sogar wenn sie beruflich unselbständig ist, sich dennoch alleine ein Kind anschaffen kann und großziehen, egal ob dieser nun zahlt, zahlen kann oder zahlen will, dann ist sie wirklich unabhängig vom Mann, dann muss sie sich über die sozialen Randbedingungen nicht allzu viele Gedanken machen. Manche Männer, die nicht zahlen, tun das halt auch nicht - dafür gibt es doch den Staat mit seiner edlen Menschenrechts-Ideologie...! Ich arbeiten gehen nur weil ich ein unverheirateter Vater bin...!?
Hier werden von manchen Vätern und Müttern(!) die Kosten für die Kinderaufzucht und -Bildung ganz elegant, oder halt weniger elegant, auf die Allgemeinheit abgewälzt, bzw. die dargereiten Möglichkeiten halt voll ausgenutzt - die großen machens doch auch...! Die Allgemeinheit ist hieran, an dieser Fehlentwicklung, aus meiner Sicht, in zwei Dingen aber selbst mit schuld: Zum einen, in der völlig unzureichenden Eintreibung von Unterhalt (von Männern ja meist), zum anderen in der allzu großzügigen und völlig undifferenzierten Unterstützung alleinstehender (Mütter und Väter) und in der völlig fehlenden Kontrolle, oder Beurteilung, ob jemand (schon) für eine Elternschaft taugt oder nicht. Vermehre sich wer will und kann - für die Kinder wird (und ist) in jedem Fall gesorgt...!
Die hauptsächlich Leidenden sind hier letzendlich nicht die Mütter und Väter, sondern die Kinder und, z.T., die Allgemeinheit (von der wir die Profiteure hier ja abziehen müssen, es hat dies ja auch für Dritte manchen Vorteil).
Man müsste hier mal sehen, wo es solche Dinge seltener gibt, falls es solche Länder geben sollte, und was dort genau anders ist. Aber gut:Im Nicht-Wohlstand starben manche im Krieg, manche bei Geburten, manche bei Krankheiten schon in jungen Jahren. Heute mißraten halt manche Kinder, geht mancher Elternteil quasi im rein zivilen "Geschlechterkampf" verloren, in einem sich zuspitzenden Verhältnis zwischen allen Menschen, also auch zwischen Männern und Frauen.
Die Aussage daß es unter den Frauen keine säumigen Unterhaltsprellerinnen gibt, ist sachlich falsch. Lt. offiziellen Zahlen der Bundesregierung zahlt die Mehrheit der Väter ganz oder teilweise Unterhalt an ihre Kinder, während unterhaltspflichtige Mütter zu 90% keinen einzigen Cent für die beim Vater lebenden Kinder lockermachen. Hier wäre eine bessere Recherche dringend angebracht!
Väter werden in Deutschland immer noch wie Elternteile 2. Klasse behandelt. Das Sorgerecht gibt es nicht gegen den Willen der Mutter, was es sonst in Europa nur noch in Österreich und Liechtenstein gibt. Auch ein Recht auf hälftige Betreuung gibt es nicht. Rechte gibt man den Väter nicht, aber Pflichten sollen sie natürlich übernehmen, oder wie?
Auch recht merkwürdig, daß Kritik aufkommt, wenn Papa die weltweit höchsten und längsten Kindesunterhaltsansprüche nicht zahlen kann, und der Staat per Unterhaltsvorschuß einspringen muß, was ein paar hundert Millionen Euro pro Jahr kostet. Warum wird das kritisiert in Zeiten, wo die Bundesregierung wesentlich mehr Geld (1 Mrd. Euro) ohne jegliche Prüfung an die HRE überwiesen hat? Der Staat hätte es doch in der Hand Väter mitbetreuen zu lassen, und so Unterhaltsansprüche gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Kein menschenwürdiger Umgang - Kein Geld für Mutti - und wenn ihr mich einsperrt!
Diese verlogene Gesellschaft, die Väter ausgrenzt und boykottierende Mütter in den Himmel lobt, soll doch zahlen!
10 Jahre kämpfe ich, meine inzwischen 12-j. Tochter regelmässig sehen zu können - den Femifaschistinnen in diesem Land ist es gelungen, sie mir zu entfremden ...
Jetzt ist Schluss mit Lustig! Zahlesel? Ich seit 3 Jahren nicht mehr!
Für ein besseres Familienrecht laufe ich den www.Papa-Lauf.de
das nächste mal am 7.6. in Potsdam beim Schlössermarathon
... und selbst mit der gegebenen Distanz als krank bezeichnen würde.
Da wir aber in einem Forum mit öffentlichem Charakter sind, würde ich das anders formulieren.
Schlimm solche Statements und sollte ein Funken Realität dahinter stecken verachtenswert und zu verabscheuen.
Papa hat IMMER recht, lügen tun andre,
damit das Fernsehn guckt, lauf ich und wandre,
mime das Opferlamm, das niemals droht,
und nur mein Tonfall sagt: Ich bin verroht.
... und selbst mit der gegebenen Distanz als krank bezeichnen würde.
Da wir aber in einem Forum mit öffentlichem Charakter sind, würde ich das anders formulieren.
Schlimm solche Statements und sollte ein Funken Realität dahinter stecken verachtenswert und zu verabscheuen.
Papa hat IMMER recht, lügen tun andre,
damit das Fernsehn guckt, lauf ich und wandre,
mime das Opferlamm, das niemals droht,
und nur mein Tonfall sagt: Ich bin verroht.
Ich habe gestern auf der Rückreise von einem beruflichen "Ausflug" die Zeit gekauft und das Titelthema im Zug gelesen. Immer wieder tauchte die Wendung auf, der Staat würde für säumige Väter einspringen. Zunächst (, was allerdings erwähnt wurde) springt er nur sechs Jahre bis maximal zum 12. Geburtstag des Kindes ein und zum zweiten - was in keinem der Texte genannt wurde - sind es Beträge, die weit unter dem Mindesunterhalt liegen (zwischen 109 und 158 Euro). Es ist ein Witz, zu behaupten, dass dies einen Ausfall des Vaters kompensieren könne und ich empfinde es als Hohn allein erziehenden Eltern gegenüber, die versuchen Kinder, Arbeit und Privatleben unter einen Hut zu bekommen.
Ansonsten gehe ich davon aus, dass man ohne zielgerichtetes Handeln kaum Erfolge für den Unterhalt der Kinder und die Situation der erziehenden Eltern erreichen wird. Das steuerliche und gesellschaftliche Umfeld macht es ohnehin schwierig, ein Kind allein zu erziehen. Kommt dann noch ein blockierender, abwesender Elternteil hinzu, der seine Probleme auf Kind & Co abzuwälzen meint, wird es nicht einfacher.
Hier sollte staatliches Handeln ansetzen. Steuerlich und fern ab von von der Leyens Klientel-Förderideen sollte mehr für diese Gruppe von Menschen getan werden, die leider immer noch zu oft auf Transferleistungen der Gemeinschaft angewiesen sind, obwohl sie in der Lage sein sollten, sich selbst zu unterhalten, so lange die Väter der Kinder nicht weiter blockieren.
bräuchten überhaupt keinen Kindesunterhalt vom Vater, sie müßten ihn nur mitbetreuen lassen.
bräuchten überhaupt keinen Kindesunterhalt vom Vater, sie müßten ihn nur mitbetreuen lassen.
... und selbst mit der gegebenen Distanz als krank bezeichnen würde.
Da wir aber in einem Forum mit öffentlichem Charakter sind, würde ich das anders formulieren.
Schlimm solche Statements und sollte ein Funken Realität dahinter stecken verachtenswert und zu verabscheuen.
Justiz: Sie ist bekanntlich taub und ist seit der Einführung des §321a ZPO, Anhörungsrüge auch noch taub auf beide Ohren.
Ich finde es auch krank, was das BGH, unter Az. XII ZB 158/05 entschieden hat:
Einem Vater wird die elterliche Sorge (die ihm von der Kindesmutter durch Erklärungen vor dem JA gegeben wurde) für seine zwei uneheliche Kinder weggenommen.
Nach Beziehungsende im Jahre 2005, unterband die Kindesmutter im Februar 2003 den Kontakt des Vaters mit den Kindern, mit der Begründung der Kindesvater wäre Pädophile. Weiterhin bestünde der konkrete Verdacht des sexuellen Missbrauchs der Tochter.
Diese Anschuldigungen haben sich nicht bestätigt.
Nach dem angeordneten, begleiteten Umgang mit den Kindern (10x300 EUR??), weigerte sich Mami erneut, einem unbegleiteten Umgang zuzustimmen und strengte eines neues Verfahren an, mit dem Ziel, den Umgang mit dem Vater für 3 Jahre auszusetzen. (tüchtige Anwältin als Beraterin gehabt)
Im vorliegenden Verfahren, will Mami (in der Zwischenzeit glücklich verheiratet), das Sorgerecht auf sich alleine übertragen wissen.
Die Rechtsmittel des Vaters scheiterten! Begründung der Gerichte:
Zitat:
Bei Abwägung aller Umstände entspreche die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter dem Wohl der Kinder am besten. Aus der seit Februar 2003 unvermindert anhaltenden Auseinandersetzung der Eltern lasse sich nur der Schluss ziehen, dass gegenwärtig keine Basis für die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bestehe. Es fehle vor allem an einem Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Elternteilen.
Weiter heißt es:
Zitat:
Die Mutter habe seit Februar 2003 sämtliche Entscheidungen, welche die wesentlichen Belange der Kinder ... berührten, nach Möglichkeit ohne Einbindung des Vaters und unter eigenmächtiger Abänderung zuvor zustande gekommener Vereinbarungen selbst getroffen, so dass dem - grundsätzlich zur Kooperation bereiten - Vater nichts übrig geblieben sei, als diese Maßnahmen im nachhinein zu billigen, weil sie ohne nachteilige Auswirkungen auf das Wohl der Kinder nicht mehr zu ändern gewesen seien. Auch hinsichtlich der wohl wichtigsten zur Entscheidung anstehenden Frage, der Auswahl eines Therapeuten für die verhaltensauffällig gewordene Tochter F., sei eine Übereinstimmung nicht zu erzielen gewesen, wobei es nicht darauf ankomme, ob die Einigungsunfähigkeit der Eltern ihre Ursache in den unterschiedlichen Vorstellungen über die Person des Therapeuten, das Ziel der Therapie oder die Übernahme der Kosten gehabt habe.
D. h. wir haben einen kooperationsbereiten Vater, wir haben Vereinbarungen an denen sich Mami nicht hält, wir haben eine Mami die ihren Kindern und dem Gericht erzählt, Vati sei gemeingefährlich, weil er ein Pädophile wäre.
Dies alles, hat die (als Frau besonders empathiefähig?!) Mutter in Kauf genommen! Die liebende Mutter weiß, dass ihre Handlungen zum Wohle des Kindes gereichen werden, denn so entscheiden Gerichte! Denn sie weiß weiterhin, dass ihre Art Fürsorge die Tochter in den Wahsinn treiben wird und ihre Sorge um das Kind durch den Besuch eines, von ihr ausgewählten Therapeuten besonders positiv gewürdigt wird.
Zitat:
Die Mutter verstoße gravierend gegen ihre Verpflichtung, einen persönlichen Umgang zwischen dem Vater und den Kindern zu gewährleisten.
Na endlich, sie hat einen Rüffel bekommen.
Zitat:
Auch wenn diese totale Verweigerungshaltung nicht durch objektive Umstände nachvollziehbar und demzufolge auch nicht billigenswert sei, bestehe keine andere Möglichkeit, als die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben. Insoweit sei vorrangig darauf abzustellen, dass aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Mutter nicht ausgeschlossen werden könne, dass bereits Anzeichen einer nachteiligen Auswirkung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf die Entwicklung der Tochter F. gegeben seien.
Nochmals im Klartext: dem Gericht ist die Schuld der Mutter bewusst! Trotzdem bleibt den Gerichten angeblich nichts anderes übrig als den Vater zu bestrafen und ihm das Sorgerecht zu entziehen.
Das BGH hat dieses Urteil bestätigt:
Zitat:
Für die allgemein gehaltene Aussage, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nach der Trennung der Eltern dem Kindeswohl prinzipiell förderlicher sei als die Alleinsorge eines Elternteils, besteht in der kinderpsychologischen und familiensoziologischen Forschung auch weiterhin keine empirisch gesicherte Grundlage (vgl. Staudinger/Coester, BGB [2004] § 1671 Rdn. 112 f., zugleich mit Nachweisen zum Forschungsstand).
D. h., als Argument für die Entscheidung der mobbenden Mutter das alleinige Sorgerecht zu übertragen, geben die Gerichte die Tatsache an, dass noch keine empirisch gesicherte Grundlage vorhanden sei, dass das gemeinsame Sorgerecht besser als das alleinige sei.
Mit anderen Worten, die Gerichte betrachten die gesetzliche Vorschrift des gemeinsamen Sorgerechts als Schwachsinn, geben den Inhabern des Sorgerechts kein Mittel zur Hand um dieses auch durchzusetzen und dann wird wissenschaftlich argumentiert, dass das gemeinsame Sorgerecht nichts taugen sollte.
Mit anderen Worten, hier werden mobbende, ihre Kinder in psychischen Störungen stürzende Mütter für ihren "heldenhaften" Kampf im Schutze der Juristen belohnt.
Keiner frägt sich hierzulande offensichtlich, was aus Kindern einer solchen Mutter mal werden soll? Denn was haben die vorgelebt bekommen? Lug und Trug hilft Dir im Leben weiter! Wenn es ganz schlimm kommen soll, endet ihre "Karriere" als "von der Brücke Holzklotz-werfende" Jugendliche. Wie zum Teufel soll die Jugend lernen, dass Vereinbarungen Gültigkeit haben, wenn ihnen ihre eigene Mutter zeigt, dass so etwas nur für Deppen Gültigkeit hat.
Es heisst, dass die Gerichte "Im Namen des Volkes" urteilen! Es wird an der Zeit, dass der Souverän, in dessen Namen geurteilt wurde, diese Urteile, wegen "greifbarer, grober Gesetzwidrigkeit" (das ist die "zärtliche" Umschreibung des Begriffes Rechtsbeugung durch Juristen) wieder aufhebt.
Wem dies als eine unverschämte Forderung gegen die angebliche Unabhängigkeit der Gerichte vorkommen sollte, sei darauf hingewiesen, dass die Kontrolle der Legislative durch die Justiz gang und gäbe ist (http://www.netzeitung.de/...). Auch dieses Urteil hat gesetzgeberischen Charakter: es wird nicht nach dem ursprünglichen Wunsch des Gesetzgebers gefragt, nämlich die Stärkung der Verantwortung beider Elternteile für ihre Kinder! Hier wird klar gegen das Gesetz gearbeitet! Da es unklar formuliert wurde, fühlen sich die Gerichte vogelfrei, in ihrer vom Gesetzgeber und Volk "unabhängiger" Meinung, die ursprüngliche Zielrichtung des Gesetzes zu torpedieren.
Es werden dem Gesetzgeber keine Hinweise gegeben, wie man das Gesetz verbessern könnte, nein, es wird dahin gearbeitet, diese Regelung vollständig zu Fall zu bringen, im vorauseilenden Gehorsam zu "Spezialisten" a la Salgo und Heiliger.
Die Judikative übt damit eine Kontrolle über die Legislative, die weit über ihrem Auftrag hinausgeht. Daher ist es legitim zu fordern, dass, so wie das BVerfG Gesetze kassiert, das Volk in dessen Namen geurteilt wird, solche Urteile kassiert, die unsere allgemein akzeptierten Werte der Ehrlichkeit und Anstand auf den Kopf stellen.
Wie gut aber, dass es Väter gibt, die anlässlich solcher Urteile, für ihre Kinder auf die Barrikaden gehen: Da kann man mit dem Finger auf die bösen, bösen Väter zeigen, die solchen Schwachsinn nicht mehr ertragen wollen.
Die Kritik wird immer aus der Sicherheit einer intakten Beziehung oder des Singledaseins und der damit zusammenhängenden fehlenden Information. Bravo! "Sicheres Auftreten bei vollkommener Ahnungslosigkeit", eines der Renner in der VHS letztes Jahr.
Justiz: Sie ist bekanntlich taub und ist seit der Einführung des §321a ZPO, Anhörungsrüge auch noch taub auf beide Ohren.
Ich finde es auch krank, was das BGH, unter Az. XII ZB 158/05 entschieden hat:
Einem Vater wird die elterliche Sorge (die ihm von der Kindesmutter durch Erklärungen vor dem JA gegeben wurde) für seine zwei uneheliche Kinder weggenommen.
Nach Beziehungsende im Jahre 2005, unterband die Kindesmutter im Februar 2003 den Kontakt des Vaters mit den Kindern, mit der Begründung der Kindesvater wäre Pädophile. Weiterhin bestünde der konkrete Verdacht des sexuellen Missbrauchs der Tochter.
Diese Anschuldigungen haben sich nicht bestätigt.
Nach dem angeordneten, begleiteten Umgang mit den Kindern (10x300 EUR??), weigerte sich Mami erneut, einem unbegleiteten Umgang zuzustimmen und strengte eines neues Verfahren an, mit dem Ziel, den Umgang mit dem Vater für 3 Jahre auszusetzen. (tüchtige Anwältin als Beraterin gehabt)
Im vorliegenden Verfahren, will Mami (in der Zwischenzeit glücklich verheiratet), das Sorgerecht auf sich alleine übertragen wissen.
Die Rechtsmittel des Vaters scheiterten! Begründung der Gerichte:
Zitat:
Bei Abwägung aller Umstände entspreche die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter dem Wohl der Kinder am besten. Aus der seit Februar 2003 unvermindert anhaltenden Auseinandersetzung der Eltern lasse sich nur der Schluss ziehen, dass gegenwärtig keine Basis für die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bestehe. Es fehle vor allem an einem Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Elternteilen.
Weiter heißt es:
Zitat:
Die Mutter habe seit Februar 2003 sämtliche Entscheidungen, welche die wesentlichen Belange der Kinder ... berührten, nach Möglichkeit ohne Einbindung des Vaters und unter eigenmächtiger Abänderung zuvor zustande gekommener Vereinbarungen selbst getroffen, so dass dem - grundsätzlich zur Kooperation bereiten - Vater nichts übrig geblieben sei, als diese Maßnahmen im nachhinein zu billigen, weil sie ohne nachteilige Auswirkungen auf das Wohl der Kinder nicht mehr zu ändern gewesen seien. Auch hinsichtlich der wohl wichtigsten zur Entscheidung anstehenden Frage, der Auswahl eines Therapeuten für die verhaltensauffällig gewordene Tochter F., sei eine Übereinstimmung nicht zu erzielen gewesen, wobei es nicht darauf ankomme, ob die Einigungsunfähigkeit der Eltern ihre Ursache in den unterschiedlichen Vorstellungen über die Person des Therapeuten, das Ziel der Therapie oder die Übernahme der Kosten gehabt habe.
D. h. wir haben einen kooperationsbereiten Vater, wir haben Vereinbarungen an denen sich Mami nicht hält, wir haben eine Mami die ihren Kindern und dem Gericht erzählt, Vati sei gemeingefährlich, weil er ein Pädophile wäre.
Dies alles, hat die (als Frau besonders empathiefähig?!) Mutter in Kauf genommen! Die liebende Mutter weiß, dass ihre Handlungen zum Wohle des Kindes gereichen werden, denn so entscheiden Gerichte! Denn sie weiß weiterhin, dass ihre Art Fürsorge die Tochter in den Wahsinn treiben wird und ihre Sorge um das Kind durch den Besuch eines, von ihr ausgewählten Therapeuten besonders positiv gewürdigt wird.
Zitat:
Die Mutter verstoße gravierend gegen ihre Verpflichtung, einen persönlichen Umgang zwischen dem Vater und den Kindern zu gewährleisten.
Na endlich, sie hat einen Rüffel bekommen.
Zitat:
Auch wenn diese totale Verweigerungshaltung nicht durch objektive Umstände nachvollziehbar und demzufolge auch nicht billigenswert sei, bestehe keine andere Möglichkeit, als die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben. Insoweit sei vorrangig darauf abzustellen, dass aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Mutter nicht ausgeschlossen werden könne, dass bereits Anzeichen einer nachteiligen Auswirkung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf die Entwicklung der Tochter F. gegeben seien.
Nochmals im Klartext: dem Gericht ist die Schuld der Mutter bewusst! Trotzdem bleibt den Gerichten angeblich nichts anderes übrig als den Vater zu bestrafen und ihm das Sorgerecht zu entziehen.
Das BGH hat dieses Urteil bestätigt:
Zitat:
Für die allgemein gehaltene Aussage, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nach der Trennung der Eltern dem Kindeswohl prinzipiell förderlicher sei als die Alleinsorge eines Elternteils, besteht in der kinderpsychologischen und familiensoziologischen Forschung auch weiterhin keine empirisch gesicherte Grundlage (vgl. Staudinger/Coester, BGB [2004] § 1671 Rdn. 112 f., zugleich mit Nachweisen zum Forschungsstand).
D. h., als Argument für die Entscheidung der mobbenden Mutter das alleinige Sorgerecht zu übertragen, geben die Gerichte die Tatsache an, dass noch keine empirisch gesicherte Grundlage vorhanden sei, dass das gemeinsame Sorgerecht besser als das alleinige sei.
Mit anderen Worten, die Gerichte betrachten die gesetzliche Vorschrift des gemeinsamen Sorgerechts als Schwachsinn, geben den Inhabern des Sorgerechts kein Mittel zur Hand um dieses auch durchzusetzen und dann wird wissenschaftlich argumentiert, dass das gemeinsame Sorgerecht nichts taugen sollte.
Mit anderen Worten, hier werden mobbende, ihre Kinder in psychischen Störungen stürzende Mütter für ihren "heldenhaften" Kampf im Schutze der Juristen belohnt.
Keiner frägt sich hierzulande offensichtlich, was aus Kindern einer solchen Mutter mal werden soll? Denn was haben die vorgelebt bekommen? Lug und Trug hilft Dir im Leben weiter! Wenn es ganz schlimm kommen soll, endet ihre "Karriere" als "von der Brücke Holzklotz-werfende" Jugendliche. Wie zum Teufel soll die Jugend lernen, dass Vereinbarungen Gültigkeit haben, wenn ihnen ihre eigene Mutter zeigt, dass so etwas nur für Deppen Gültigkeit hat.
Es heisst, dass die Gerichte "Im Namen des Volkes" urteilen! Es wird an der Zeit, dass der Souverän, in dessen Namen geurteilt wurde, diese Urteile, wegen "greifbarer, grober Gesetzwidrigkeit" (das ist die "zärtliche" Umschreibung des Begriffes Rechtsbeugung durch Juristen) wieder aufhebt.
Wem dies als eine unverschämte Forderung gegen die angebliche Unabhängigkeit der Gerichte vorkommen sollte, sei darauf hingewiesen, dass die Kontrolle der Legislative durch die Justiz gang und gäbe ist (http://www.netzeitung.de/...). Auch dieses Urteil hat gesetzgeberischen Charakter: es wird nicht nach dem ursprünglichen Wunsch des Gesetzgebers gefragt, nämlich die Stärkung der Verantwortung beider Elternteile für ihre Kinder! Hier wird klar gegen das Gesetz gearbeitet! Da es unklar formuliert wurde, fühlen sich die Gerichte vogelfrei, in ihrer vom Gesetzgeber und Volk "unabhängiger" Meinung, die ursprüngliche Zielrichtung des Gesetzes zu torpedieren.
Es werden dem Gesetzgeber keine Hinweise gegeben, wie man das Gesetz verbessern könnte, nein, es wird dahin gearbeitet, diese Regelung vollständig zu Fall zu bringen, im vorauseilenden Gehorsam zu "Spezialisten" a la Salgo und Heiliger.
Die Judikative übt damit eine Kontrolle über die Legislative, die weit über ihrem Auftrag hinausgeht. Daher ist es legitim zu fordern, dass, so wie das BVerfG Gesetze kassiert, das Volk in dessen Namen geurteilt wird, solche Urteile kassiert, die unsere allgemein akzeptierten Werte der Ehrlichkeit und Anstand auf den Kopf stellen.
Wie gut aber, dass es Väter gibt, die anlässlich solcher Urteile, für ihre Kinder auf die Barrikaden gehen: Da kann man mit dem Finger auf die bösen, bösen Väter zeigen, die solchen Schwachsinn nicht mehr ertragen wollen.
Die Kritik wird immer aus der Sicherheit einer intakten Beziehung oder des Singledaseins und der damit zusammenhängenden fehlenden Information. Bravo! "Sicheres Auftreten bei vollkommener Ahnungslosigkeit", eines der Renner in der VHS letztes Jahr.
bräuchten überhaupt keinen Kindesunterhalt vom Vater, sie müßten ihn nur mitbetreuen lassen.
Also die alleinerziehenden Menschen, die ich kenne (gut ausgebildende und voll arbeitende Menschen), leiden vor allem darunter, dass Väter gehen und selbst auf Anfragen der Kinder oder des Jugendamts jeglichen Kontakt ablehnen oder sich in Selbstmitleid badend mit ihrem selbstverursachten Leid nach Aussen richten, aber nicht um die Kinder und nicht einmal um deren wirtschaftliches Auskommen kümmern.
Manchmal bräuchte es mehr als den originär deutschen Lappen im Gehirn - den Jammerlappen, um sich auszuagieren.
Also die alleinerziehenden Menschen, die ich kenne (gut ausgebildende und voll arbeitende Menschen), leiden vor allem darunter, dass Väter gehen und selbst auf Anfragen der Kinder oder des Jugendamts jeglichen Kontakt ablehnen oder sich in Selbstmitleid badend mit ihrem selbstverursachten Leid nach Aussen richten, aber nicht um die Kinder und nicht einmal um deren wirtschaftliches Auskommen kümmern.
Manchmal bräuchte es mehr als den originär deutschen Lappen im Gehirn - den Jammerlappen, um sich auszuagieren.
Also die alleinerziehenden Menschen, die ich kenne (gut ausgebildende und voll arbeitende Menschen), leiden vor allem darunter, dass Väter gehen und selbst auf Anfragen der Kinder oder des Jugendamts jeglichen Kontakt ablehnen oder sich in Selbstmitleid badend mit ihrem selbstverursachten Leid nach Aussen richten, aber nicht um die Kinder und nicht einmal um deren wirtschaftliches Auskommen kümmern.
Manchmal bräuchte es mehr als den originär deutschen Lappen im Gehirn - den Jammerlappen, um sich auszuagieren.
Lesen Sie mal die Scheidungsstatistik. Es sind weit überwiegend die Mütter, die sich trennen, und -selbstverständlich- das Kind mitnehmen, nicht die Väter.
Weiterhin wäre die Lektüre der Proksch-Studie empfehlenswert. Dieser ist zu entnehmen, daß 40% Mütter mit gemeinsamen Sorgerecht bzw. 55% der Mütter mit alleinigem Sorgerecht den Umgang zwischen Vater und Kind boykottieren.
Die jährlich ca. 40.000 väterlichen Gerichtsklagen auf mehr Umgang sind wohl auch ignorierenswert, hm?
Das einzige was einem Vater nach einer Trennung sicher ist, ist die Unterhaltpflicht. Und wenn Väter in Deutschland wie Elternteile 2. Klasse behandelt werden, dann darf man sich nicht wundern, wenn einige Väter sich auch so benehmen.
sehen Sie sich mal Ihre Bewertungen an. Das liegt nicht daran, daß hier nur Männer bewerten, sondern daß Ihre Beiträge unsachlich und Ihre Sprache voller Gewalt und Hass ist.
Lesen Sie mal die Scheidungsstatistik. Es sind weit überwiegend die Mütter, die sich trennen, und -selbstverständlich- das Kind mitnehmen, nicht die Väter.
Weiterhin wäre die Lektüre der Proksch-Studie empfehlenswert. Dieser ist zu entnehmen, daß 40% Mütter mit gemeinsamen Sorgerecht bzw. 55% der Mütter mit alleinigem Sorgerecht den Umgang zwischen Vater und Kind boykottieren.
Die jährlich ca. 40.000 väterlichen Gerichtsklagen auf mehr Umgang sind wohl auch ignorierenswert, hm?
Das einzige was einem Vater nach einer Trennung sicher ist, ist die Unterhaltpflicht. Und wenn Väter in Deutschland wie Elternteile 2. Klasse behandelt werden, dann darf man sich nicht wundern, wenn einige Väter sich auch so benehmen.
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