Pressefreiheit

Keine Einmischung!

Die "Europäische Charta für Pressefreiheit" soll die Unabhängigkeit der Journalisten schützen

Die EU-Kommissarin Informationsgesellschaft und Medien Viviane Reding und Hans Ulrich Jorges vom Stern, Initiator der Europäischen Charta für Pressefreiheit

Die EU-Kommissarin Informationsgesellschaft und Medien Viviane Reding und Hans Ulrich Jorges vom Stern, Initiator der Europäischen Charta für Pressefreiheit

Wenn in Europa die Presse über sich selbst berichten muss, dann kommen die bittersten Nachrichten meist aus dem Osten. So wie im Oktober 2006, als in Moskau unsere Kollegin Anna Politkowskaja, die mutige Reporterin der Nowaja Gazeta, ermordet worden war.

Es war deshalb kein Zufall, dass besonders viele Journalisten aus Osteuropa dabei waren, als vergangene Woche in der Hamburger Zentrale des Verlagshauses Gruner+Jahr die »Europäische Charta für Pressefreiheit« unterzeichnet wurde. Hans-Ulrich Jörges, der stellvertretende Chefredakteur des sterns, hatte die Initiative dazu ergriffen. Und in schöner Eintracht waren Spiegel, Focus, FAZ, Süddeutsche Zeitung, taz, Bild, ZEIT und viele andere Redaktionen seinem Ruf gefolgt.

Um ihr Leben müssen Journalisten in den allermeisten europäischen Ländern glücklicherweise nicht fürchten. Aber Druck und versuchte Einflussnahme gibt es überall. Von religiösen Gruppen, wie in Serbien, die Andersgläubige nicht zu Wort kommen lassen wollen. Vom Ministerpräsidenten, wie in Italien, der sich ungeniert in die Berichterstattung einmischt und der seine eigenen Medien die Opposition totschweigen lässt. Von Gerichten, wie in Russland, die Journalisten nicht schützen, sondern verfolgen. Von lokalen Geschäftsleuten, wie in Rumänien, die die Anzeigenflaute nutzen, um sich unliebsame Redakteure gefügig zu machen. Oder von Staatsanwaltschaften, wie in Deutschland, die allzu schnell Redaktionsräume und Privatwohnungen durchsuchen lassen. Nicht zuletzt von Unternehmen und Werbeagenturen, die allerorten die Grenzen zwischen redaktionellem Inhalt und Anzeigen verwischen möchten.

Täglich ist die Pressefreiheit in Gefahr, täglich muss sie verteidigt oder neu errungen werden. Die »Europäische Charta« soll bei der EU-Kommission in Brüssel hinterlegt werden. Jeder Journalist in Europa soll sich künftig auf ihre zehn Artikel berufen können. Vielleicht könnte ihre Anerkennung sogar, hofft Hans-Ulrich Jörges, künftig zu den Voraussetzungen für die Aufnahme eines neuen Mitgliedslands in die EU gehören.

Nun muss die Charta aber erst einmal europaweit verbreitet werden. Jeder Journalist kann sie im Internet (www.pressfreedom.eu) unterschreiben.

Die »Europäische Charta für Pressefreiheit«

Artikel 1 Die Freiheit der Presse ist lebenswichtig für eine demokratische Gesellschaft. Journalistische Medien aller Art zu achten und zu schützen, ihre Vielfalt sowie ihre politischen, sozialen und kulturellen Aufgaben zu respektieren ist Auftrag aller staatlichen Macht.

Artikel 2 Zensur ist untersagt. Unabhängiger Journalismus in allen Medien ist frei von Verfolgung und Repressalien, ist ohne politische oder regulierende Eingriffe des Staates zu garantieren. Presse und Online-Medien dürfen nicht staatlicher Lizenzierung unterworfen werden.

Artikel 3 Das Recht von Journalisten und Medien zum Sammeln und Verbreiten von Informationen und Meinungen darf nicht bedroht, eingeschränkt oder unter Strafe gestellt werden.

Artikel 4 Der Schutz journalistischer Quellen ist strikt zu wahren. Durchsuchungen von Redaktionen und anderen Räumlichkeiten von Journalisten sowie Überwachungen und Lauschaktionen mit dem Zweck, Informationsquellen ausfindig zu machen oder das Redaktionsgeheimnis zu brechen, sind unzulässig.

Artikel 5 Alle Staaten haben sicherzustellen, dass Medien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den vollen Schutz eines unabhängigen Gerichtssystems, der Gesetze und der Behörden genießen. Das gilt insbesondere für die Abwehr von Belästigungen und Angriffen auf Leib und Leben von Journalisten und deren Mitarbeitern. Bedrohungen oder Verletzungen dieser Rechte sind sorgfältig zu untersuchen und durch die Justiz zu ahnden.

Artikel 6 Die wirtschaftliche Existenz von Medien darf durch staatliche oder staatlich beeinflusste Institutionen oder andere Organisationen nicht gefährdet werden. Auch die Androhung von wirtschaftlichem Schaden ist unzulässig. Private Unternehmen müssen die journalistische Freiheit der Medien achten. Sie dürfen weder Druck auf journalistische Inhalte ausüben noch versuchen, werbliche Inhalte mit journalistischen Inhalten zu vermischen.

Artikel 7 Staatliche und staatlich beeinflusste Institutionen dürfen den freien Zugang von Medien und Journalisten zu Informationen nicht behindern. Sie sind verpflichtet, deren Informationsauftrag zu unterstützen.

Artikel 8 Medien und Journalisten haben Anspruch auf ungehinderten Zugang zu allen Nachrichten und Informationsquellen, auch aus dem Ausland. Ausländischen Journalisten sind zur Berichterstattung Visa, Akkreditierungen und andere erforderliche Dokumente ohne Verzögerung auszustellen.

Artikel 9 Der Öffentlichkeit jedes Staates ist freier Zugang zu allen nationalen wie ausländischen Medien und Informationsquellen zu gewähren.

Artikel 10 Der Staat darf den Zugang zum Beruf des Journalisten nicht beschränken.

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Leser-Kommentare

  1. ... da immer nur von Eingriffen des Staates gesprochen wird.

    "Zensur ist untersagt. Unabhängiger Journalismus in allen Medien ist frei von Verfolgung und Repressalien, ist ohne politische oder regulierende Eingriffe des Staates zu garantieren. Presse und Online-Medien dürfen nicht staatlicher Lizenzierung unterworfen werden."

    Und privatwirtschaftliche Repressalien? Die sogenannte Milliardärspresse? Von der geht keinerlei Gefahr aus? Ist ein Berlusconi nicht erst durch seine private Medienmacht zum Staatsoberhaupt geworden? Wäre der Staat überhaupt ein Problem, würde er (direkt-) demokratisch regiert?

    Wo man hinschaut die alten Feindbilder, während der Turbokapitalismus gerade im blinden Winkel zum Überholen ansetzt.

  2. Sehr schön, dass Herr Nass über Pressefreiheit schreibt. Wenn man der griechischen Presse glauben darf, dann war er Teilnehmer der diesjährigen Bilderberg Konferenz. Über die ist aber leider niergends berichtet worden! Schon gar nicht, wie seit Jahren, in der ZEIT!

  3. Na und welcher Journalist war gegen den Vertrag von Lissabon? Der werfe den ersten Stein!

  4. 4. Fehler

    huch, muss natürlich nirgends heißen.

    • 11.06.2009 um 10:21 Uhr
    • knuham

    Jörges die Notstandsgesetzgebung aushebeln will, darf doch sehr bezweifelt werden .

  5. Die Verteidigung der Pressefreiheit gegen Einflussnahme von außen ist auch in Deutschland eine große Verpflichtung.

    Allerdings wird von den Presseleuten geflissentlich verschwiegen, dass eine Einflussnahme sprich "Zensur von innen" besteht. D. h. die politische Grundeinstellung (Parteimitgliedschaft) von zahlreichen Mitarbeitern in Spitzenpositionen in allen öffentlichen Medien beeinflussst die Veröffentlichungen.
    Das Ergebnis erkennt man als kritischer Leser an Art und Umfang von Berichterstattungen.

    Es würde der Glaubwürdigkeit der "Medienleute" gut anstehen, diese Zusammenhänge deutlicher zu machen.

  6. Artikel 3: „Das Recht ... darf nicht ... unter Strafe gestellt werden.“ Dass Herr Jörges es gelegentlich im Betroffenheitsüberschwang an Gedankenklarheit fehlen lässt, ist ja bekannt, dass aber hochmögende Journalisten der "Zeit" diesen Stuss unterschreiben, gibt zu denken.

    Auch mangelt es an Konsistenz: Mal ist von „allen Staaten“, mal von jedem Staat“, mal von „der Staat“ die Rede.

    Selbst stilistisch ist der Text schwach: In Artikel 5 ist diffus von „Bedrohungen oder Verletzungen“ die Rede, statt kraftvoll und allgemeingültig von „Bedrohung oder Verletzung“.

    Wenn solche Mängel schon einem Nichtjuristen auffallen, was mag es da sonst noch an Ungenauigkeiten geben? Das Handwerkszeug von Journalisten ist die Sprache. Sie sollten es besser können.

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  • Von Matthias Naß
  • Datum 16.7.2009 - 10:13 Uhr
  • Quelle DIE ZEIT, 10.06.2009 Nr. 25
  • Kommentare 7
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  • Schlagworte Presserecht | Presse | Europa | Journalist
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