Gesundheitspolitik Das letzte Wort

Das Bundesverfassungsgericht schwächt die private Krankenversicherung. Doch künftig wird die Politik sie in Ruhe lassen

Es gibt in Berlin wenige Lobbyisten, die sich so gern angreifen lassen wie Volker Leienbach. Für den Chefvertreter der privaten Krankenversicherung kann es gar nicht genug unfreundliche Schlagzeilen über seine Branche geben. Leienbach weiß, dass fast jede Klage über die ungerechte Zwei-Klassen-Medizin den von ihm vertretenen Unternehmen nützt. Wenn Zeitungen berichten, dass Kassenpatienten im Wartezimmer dreimal so lange sitzen müssen wie privat Versicherte, ist das kostenlose Werbung für die PKV. Das Gleiche gilt für aufgeregte Kommentare über die höhere Lebenserwartung von Privatpatienten oder Privilegien wie den Zugang zu Spezialisten in Krankenhäusern. Für Leienbach und seine Branche gilt: je unfreundlicher die Berichterstattung, desto besser das Geschäft.

Deshalb ist es bemerkenswert, dass die PKV vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Gesundheitsreform der Großen Koalition geklagt hat. Sie gibt damit nämlich zu, dass die Politik sie schwächt. Und das dürfte auch beim Kunden ankommen. Die Große Koalition hat zwar keine einheitliche Bürgerversicherung für alle Versicherten eingeführt, aber sie hat die Finanzierungslasten des Gesundheitswesens zuungunsten der PKV verschoben. Und das höchste deutsche Gericht stützt diesen Kurs.

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Die Zahl der PKV-Neukunden ist innerhalb weniger Jahre von rund 200000 pro Jahr auf 73000 im Jahr 2008 zurückgegangen. Das liegt nicht nur, aber auch an Berliner Reformen. Vor allem wegen zweier Regelungen war die PKV nach Karlsruhe gezogen: Angestellte dürfen nur dann von der gesetzlichen Kasse in die private Versicherung wechseln, wenn sie drei Jahre lang mindestens 48600 Euro verdient haben. Vor der jüngsten Reform reichte schon ein Jahr. Außerdem müssen Debeka, DKV und die anderen Anbieter jeden Interessenten zu einem Basistarif aufnehmen – unabhängig davon, wie alt und krank er ist. Beides, die Drei-Jahres-Regel wie der Basistarif, sei rechtmäßig, entschied das Verfassungsgericht nun. Beides bedrohe die PKV schließlich nicht in ihrer Existenz. Im Gegenteil: Nach wie vor wächst der Kundenstamm, wenn auch mit gebremstem Tempo.

So steht am Ende von knapp vier Jahren schwarz-roter Gesundheitspolitik ein Ergebnis, das sich je nach Interessenlage unterschiedlich deuten lässt: Einerseits ist das System ein wenig solidarischer geworden – mit dem Segen des höchsten deutschen Gerichts. Andererseits bleiben die meisten Privilegien der Privatpatienten erhalten. Ihnen werden mehr Leistungen erstattet, sie haben besseren Zugang zu einer hochwertigen Versorgung. Die PKV ist längst noch kein sterbendes System.

Allerdings wird sich ihre Wettbewerbsposition in den kommenden Jahren eher verschlechtern. Bisher hat die PKV wenig alte Versicherte, was daran liegt, dass Rentner bis vor zehn Jahren von der privaten zur gesetzlichen Kasse zurückwechseln durften. Viele taten das, weil es billiger war. Eine Spätfolge dieser Gesetzeslage ist, dass bis heute die PKV-Mitglieder im Schnitt zehn Jahre jünger sind als die GKV-Versicherten. Das ist für die Wettbewerbsfähigkeit extrem wichtig, weil im Gesundheitssystem rund 80 Prozent der Kosten durch etwa 20 Prozent der Versicherten entstehen – und viele der teuren Schwerstkranken sind alt. Wie die PKV mit einem steigenden Anteil von Rentnern an ihren Versicherten zurechtkommt, ohne gleichzeitig Leistungen zu streichen, muss sie erst noch beweisen. Entscheidend dafür ist, ob sie weiter viele junge, gesunde Neukunden gewinnt. Das wird jedoch schon deswegen schwerer, weil es insgesamt weniger junge Arbeitskräfte gibt – und auch weniger junge Beamte, die stets privat versichert sind.

Hinzu kommt, dass sich auch die Kosten für die Luxuspatienten ungünstig entwickeln. Die Ausgaben pro Privatpatient sind um etwa 80 Prozent höher als für ein Mitglied im gesetzlichen System, obwohl die Versicherten im Schnitt jünger und gesünder sind. So sichern die privaten Krankenversicherungen die Existenz vieler niedergelassener Ärzte – und schwächen langfristig die eigene Wettbewerbsposition.

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