Bundesverfassungsgericht Streit um den Lissabon-Vertrag

Worüber die Karlsruher Richter entscheiden

Am 30. Juni, pünktlich um zehn Uhr morgens, wird das Bundesverfassungsgericht sein lange erwartetes Urteil über den Lissabon-Vertrag verkünden. Die komplizierte Vereinbarung wurde am 13. Dezember 2007 von den Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedsstaaten in Lissabon unterzeichnet. Der Vertrag soll die Integration der Europäischen Union voranbringen, ihre politische Handlungsfähigkeit stärken und die Rechte des Europäischen Parlaments ausbauen.

Gegen »Lissabon« klagen neben anderen der CSU-Politiker Peter Gauweiler, eine Gruppe um den ehemaligen Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg, der Vorsitzende der konservativ-ökologischen ÖDP Klaus Buchner sowie die Links-Fraktion im Bundestag. Gemeinsam kritisieren sie eine drohende Entmachtung des Bundestages, die mangelnde Demokratisierung der EU, die Aufweichung deutscher Grundrechtsstandards – und ein Abgleiten des Bundesverfassungsgerichts in die faktische Bedeutungslosigkeit.

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Wie das Verfassungsgericht entscheiden wird, ist offen. Während der mündlichen Verhandlung äußerten einige der Richter erhebliche Zweifel, ob der Vertrag, den bereits 23 der 27 EU-Staaten ratifiziert haben, wirklich Demokratie und Freiheit in der Europäischen Union stärke.

Ein Urteil, das den Vertrag komplett für verfassungswidrig erklärt, wäre allerdings eine Überraschung. Gleich mehrfach lobten die Richter den Zugewinn an politischen Handlungsmöglichkeiten innerhalb der Union, die einem Nationalstaat verschlossen bleiben müssten.

Bedenken ließen die Karlsruher jedoch an der Tendenz des Vertrages erkennen, der EU zahlreiche neue Kompetenzen zu geben und Brüssel die Möglichkeit zu verschaffen, sich ohne Vertragsänderung weitere Aktionsfelder selbst zuzuweisen – in praktisch allen Bereichen der Politik, wie die Kläger argumentieren. Denkbar wäre deshalb, dass die Richter vorschreiben, Kompetenzverlagerungen nach Brüssel dürfe es nur mit Zustimmung des Bundestages geben – kontrolliert durch das Bundesverfassungsgericht. Eine solche Lösung könnte die Sorgen entkräften, die Volksvertretung in Berlin werde zu einem bloßen »Fassadenparlament« reduziert. Und wie nebenbei könnte das Gericht seinen Einfluss für die Zukunft sichern.

 
Leser-Kommentare
  1. Ich dachte immer das Hauptproblem am Lissaboner Vertrag in Deutschland wäre das die Regierung ihm zugestimmt hat und nicht das Volk.

    Eigentlich müsste so eine wichtig Sache doch per Volksentscheid geregelt werden, weil auch wenn es nun keine "Europäische Verfassung" mehr ist sind die Konsequenzen doch so groß das man sich das nicht so einfach machen sollte.

    Der Vertrag hat durchaus Klauseln denen ich niemals zustimmen würde wenn man mich um meine Meinung fragt. Als Beispiel möchte ich nur darauf Hinweißen das die Todesstrafe nicht ausgeschlossen wird sowie die Pflicht zur Aufrüstung.

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    Sicherlich ist dis Ratifizierung des Lissboner Vertrags eine wichtige Angelegenheit, aber ich bin nicht der Meinung, dass diese durch eine direkte Volksabstimmung gefällt werden muss. Schließlich ist der Bundestag ja nicht irgendein willkürlich zusammengewürfelter Haufen, sondern ein demokratisch legitimiertes Gremium mit Verfassungsrang. Es folgt daraus, dass eine Bundestagsentscheidung (die in diesem Fall sogar noch durch eine Bundesrats- und eine Verfassungsgerichtsentscheidung bekräftigt wurde) eine Entscheidung der Vertreter der deutschen Bürger und somit ihrer selbst ist.
    Sicherlich ist es etwas schwieriger in Deutschland, da es kaum demokratische Parteien gibt die auf den verfassungsrechtlichen Grundlagen dieses Staates aufbauen aber gegen den Lissaboner Vertrag sind. Aber, dass eben diese Parteien keinen Wahlerfolg haben spricht auch dafür, dass die Wähler diesem Thema keine große Wichtigkeit zugestehen und es erst recht keine Mehrheit gegen den Vertrag gibt.
    Somit bin ich der Auffassung, dasss der Vertrag mit den drei genannten Entscheidungen genügend demokratische Legitimation besitzt.

    Sicherlich ist dis Ratifizierung des Lissboner Vertrags eine wichtige Angelegenheit, aber ich bin nicht der Meinung, dass diese durch eine direkte Volksabstimmung gefällt werden muss. Schließlich ist der Bundestag ja nicht irgendein willkürlich zusammengewürfelter Haufen, sondern ein demokratisch legitimiertes Gremium mit Verfassungsrang. Es folgt daraus, dass eine Bundestagsentscheidung (die in diesem Fall sogar noch durch eine Bundesrats- und eine Verfassungsgerichtsentscheidung bekräftigt wurde) eine Entscheidung der Vertreter der deutschen Bürger und somit ihrer selbst ist.
    Sicherlich ist es etwas schwieriger in Deutschland, da es kaum demokratische Parteien gibt die auf den verfassungsrechtlichen Grundlagen dieses Staates aufbauen aber gegen den Lissaboner Vertrag sind. Aber, dass eben diese Parteien keinen Wahlerfolg haben spricht auch dafür, dass die Wähler diesem Thema keine große Wichtigkeit zugestehen und es erst recht keine Mehrheit gegen den Vertrag gibt.
    Somit bin ich der Auffassung, dasss der Vertrag mit den drei genannten Entscheidungen genügend demokratische Legitimation besitzt.

  2. Sicherlich ist dis Ratifizierung des Lissboner Vertrags eine wichtige Angelegenheit, aber ich bin nicht der Meinung, dass diese durch eine direkte Volksabstimmung gefällt werden muss. Schließlich ist der Bundestag ja nicht irgendein willkürlich zusammengewürfelter Haufen, sondern ein demokratisch legitimiertes Gremium mit Verfassungsrang. Es folgt daraus, dass eine Bundestagsentscheidung (die in diesem Fall sogar noch durch eine Bundesrats- und eine Verfassungsgerichtsentscheidung bekräftigt wurde) eine Entscheidung der Vertreter der deutschen Bürger und somit ihrer selbst ist.
    Sicherlich ist es etwas schwieriger in Deutschland, da es kaum demokratische Parteien gibt die auf den verfassungsrechtlichen Grundlagen dieses Staates aufbauen aber gegen den Lissaboner Vertrag sind. Aber, dass eben diese Parteien keinen Wahlerfolg haben spricht auch dafür, dass die Wähler diesem Thema keine große Wichtigkeit zugestehen und es erst recht keine Mehrheit gegen den Vertrag gibt.
    Somit bin ich der Auffassung, dasss der Vertrag mit den drei genannten Entscheidungen genügend demokratische Legitimation besitzt.

  3. Wäre der Bundestag doch nur ein willkürlich zusammengewürfelter Haufen aus dem Querschnitt unserer Bevölkerung.
    Das ist doch schon das erste Problem in dieser Demokratie. Hier sind keine Deputierten des Volkes vertreten sondern handverlesene Partei- und Interessensvertreter. Diese vertreten nicht das Volksinteresse sondern das Interesse des jeweiligen Türöffners zum Bundestag. Diese Vertreter verkaufen eher das Interesse des Volkes als es zu verteidigen. Warum sind alle gegen den Volksentscheid? WEIL: sowohl Europa, als auch die Wehrpflicht, die Zuwanderung von Migranten aus islamischen und asiatischen Ländern, als auch das Verbot der Todesstrafe, der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan usw nicht durchsetzbar wäre. Das wissen alle Politiker genau und sie fürchten nichts mehr als die Stimme des Volkes. Europa die Kopfgeburt unserer Intellektuellen hat das Volk nie erreicht. Solange Europa und seine Gremien inkl. des Europäischen Parlaments nicht demokratisch legitimiert sind, wird Europa boykottiert werden. Auch die Zusammensetzung des Parlaments ist nicht demokratisch. So zählt eine deutsche Stimme deutlich weniger als die aller anderen Staatsangehörigen. Für mein Rechtsempfinden ist dies schon Grund genug um Europa so nicht zu akzeptieren. Und solange wir eine Verfassung haben, die nur von unseren Parteien abgenickt wurde, ist für mich eine Verfassung Deutschlands noch nicht ausreichend demokratisch legitimiert.

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