Patientenverfügung Radikale Freiheit

Die Patientenverfügung gilt jetzt in ihrer liberalsten Form. Welch eine Überraschung

Ein Patient wird aus dem Operationssaal gebracht

Ein Patient wird aus dem Operationssaal gebracht

Fünf Jahre sind eine kurze Zeitspanne, wenn es um die Veränderung von Denkweisen und Mentalitäten geht. Fünf Jahre lang hat der Bundestag um den gesetzlichen Umgang mit Patientenverfügungen gestritten, bis er am Donnerstag der vergangenen Woche mit großer Mehrheit die einfache und klare Regelung beschloss, für die das Lager der Liberalen seit jeher warb. Was ein Patient festlegt für den Fall, dass er sich in eigener Sache nicht mehr äußern kann, das muss sein Arzt beachten, Punktum.

Es ging in diesem Streit um viel mehr als die Details des Betreuungsrechts, in denen sich die Entscheidung des Parlaments nun niederschlägt. Es ging um richtig und falsch, um Leben und Tod und die Frage, wer auf diesem normativen Feld die Werte setzt. Der Bundestag, ein Sonderausschuss, Enquetekommission geheißen, die Kirchen und der nationale Ethikrat – sie alle haben diese Debatte immer wieder neu vorangetrieben.

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Das Ende aber war überraschend: Kein Kompromiss, sondern der konsequenteste Vorschlag eines der streitenden Lager setzte sich durch. Was hatte die Kräfteverhältnisse zuletzt so dramatisch geändert?

Im Rückblick auf diese Debatte fällt vor allem eines auf: Wie fremd Tonfall und Gedankengang älterer Beiträge schon heute wirken. Die Empörung über die »Selbsttötungs- und Selbstliquidierungs-Propaganda« aus dem Lager der Liberalen, der Verdacht, »dass das eigene Sterben mit einer Mentalität angegangen werden könne, die der Karriereplanung entspricht«, die Befürchtung, die alternde Gesellschaft werde ihre Kranken und Schwachen aus Kostengründen dazu drängen, sich in einen verfrühten Tod zu schicken – all diese Argumente spielten am Ende kaum noch eine Rolle. Weil sie widerlegt waren? Oder fanden sie einfach keinen Widerhall, waren sie zu weit entfernt von einer Wirklichkeit, in der viele überwiegend ältere Menschen weniger die Angst vor dem sozialen Druck plagt, aus dem Dasein scheiden zu sollen, als die Sorge, ihre wohlerwogenen und schriftlich niedergelegten Wünsche könnten am Ende missachtet werden?

Es liegt nahe, das Befremden im Rückblick ebenso wie die Hitze der vergangenen Schlachten als Symptome eines Wertewandels zu deuten: Tod und Sterben werden enttabuisiert und der Rationalität einer um Individuum und Autonomie zentrierten Ethik erschlossen – oder, von der anderen Seite aus betrachtet, unterworfen. Aber der Sachverhalt lässt sich genauer beschreiben. Von Anfang an hatte der Konflikt Züge eines Schattengefechts, weil ein wichtiger Akteur vorzugsweise indirekt in Erscheinung trat: die katholische Kirche.

In seiner Enzyklika Evangelium vitae hatte Papst Johannes Paul II einen umfassenden Werteverfall beklagt, Folge einer »entarteten Vorstellung von Freiheit«, der sich in Verbrechen gegen das Leben ausdrückte, zu denen der Papst neben Mord, Völkermord, Abtreibung und Euthanasie eben auch den Vorsatz zählte, dass man »den Tod in dem Augenblick vorwegnimmt, den man selbst für den geeignetsten hält«.

Man muss die Verbindung solcher Überlegungen mit dem Streit um Patientenverfügungen nicht zwingend finden. Die Kirche aber zog diesen Schluss – und erlitt eine verheerende Niederlage. Zu Beginn prägten Politiker wie die grüne Bundestagsabgeordnete Christa Nickels und die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner die Debatte, beide Mitglieder im Zentralkomitee der Katholiken. Mithilfe der Enquetekommission »Ethik und Recht der modernen Medizin« zogen sie zunächst sogar eine Mehrheit des Parlaments auf ihre Seite.

Leser-Kommentare
  1. Frank Drieschner ist bei der neuen Regelung unbehaglich zumute, weil er fürchtet, "die alternde Gesellschaft werde ihre Kranken und Schwachen aus Kostengründen dazu drängen, sich in einen verfrühten Tod zu schicken".

    Diese Gefahr ist real.

    Aber Freiheit hat immer mit Gefahr zu tun. Beispiel: Alkohol. Wie viele Morde, Vergewaltigungen, Verkehrsunfälle mit verkrüppelten Opfern wären ohne Alkohol nicht passiert? Deshalb den Alkohol verbieten? Es wäre doch Entmündigung! Ging in den USA schief, die Prohibition musste aufgehoben werden. Und Alhoholkonsum gehört seit alters zu unserer Kultur. Seit die Römer den Wein an den Rhein brachten!

    Den selbstgewählten Tod verbieten, weil er missbraucht werden kann? Dann verbieten Sie auch Autos, Flugzeuge, Schisport.

    Übrigens: Freitod gab es schon immer. Lief früher nur anders: Der Mann suchte ihn oft in der Schlacht (wobei die Frauen leer ausgingen - da haben wir heute bald Gleichberechtigung).

  2. .. sondern auch "welche eine Freude"! :-) Die angeblichen "Lebensschützer" nehmen ach so gern verlängertes Leiden in Kauf, solange es andere Menschen trifft. Jetzt ist endlich klar, dass eben nicht der Staat oder die Kirchen (!) oder die Religion des zufällig behandelnden Arztes (!!) über MEINEN Körper entscheiden, sondern der einzige, dem diese Entscheidung zusteht: Ich.

    Und zur Befürchtung von Herrn Drieschner "dieser Wandel werde am Ende keinen Standpunkt mehr übrig lassen, vom dem aus erkennbar wäre, ob nicht einige der Befürchtungen des unterlegenen Lagers womöglich berechtigt waren" kann man nur sagen, dass jeder echte Missstand direkt spürbar ist. Deshalb wird es, wenn in einigen Details Nachbesserungen erforderlich sind, auch Initiaven dahingehend geben. Wie soll denn ein Missstand aussehen, der "nicht erkennbar ist", Herr Drieschner?! Es wird immer viele verschiedene Schicksale und verschiedene Sichtweisen geben, deshalb werden Missstände über kurz oder lang auch zur Sprache kommen und die Gesetzgebung beeinflussen. Jetzt ist aber erstmal die vermutlich beste Lösung gefunden und wir sollten uns alle als Bürger, denen ein Stück mehr Freiheit geschenkt wurde, darüber freuen. :-)

  3. 3. gut is

    schade aber dass die Meldung so sang und klanglos verschwindet. Andere jedoch werden aufgepeppt bis zum geht nicht mehr. Meldungen die für Bürger wichtig sind (wie ich denke) verschwinden in der Versenkung. Na ja, jeder setzt andere Prioritäten und mein Tod gehört zum meinem Leben dazu und den will ich eben selbst bestimmen. Vielleicht wird das Thema von vielen verdrängt? Ist ja auch nicht besonders erheiternd oder aufbauend.

    • yato
    • 28.06.2009 um 16:33 Uhr

    anderen Gebieten ins Museum der Zeitgeschichte verbannt wird und die Selbstbestimmung zum Leitbild wird

    Legale Sterbehilfe von Leuten deren Leben langfristig zur Qual wurde und die selbstbestimmt sterben möchten zum Beispiel, wie in Holland oder der Schweiz.

    • raps65
    • 28.06.2009 um 19:32 Uhr
    5. Gut,

    das die Regeln jetzt klar formuliert sind. Es hat lange genug gedauert, dass der Patientenwille auch sicher seine Erfüllung erfahren kann.
    Natürlich steht das Problem der Therapieentscheidung bei den behandelnden Ärzten. Nicht zu unterschätzen ist aber auch die Seite der Angehörigen. Auch Ihnen fällt es (verständlicher Weise) oftmals sehr schwer, den Patientenwunsch zu akzeptieren. Eine besondere Bedeutung bekommt das, wenn sie als Betreuer eingesetzt sind. Die Patientenverfügung muss auch hier als vorrangig geltend angesehen werden. Im Rahmen meiner ärztlichen Tätikeit erlebe ich es auch immer wieder, dass Angehörige Therapien einfordern, die sicher in den Ausschluss der Patientenverfügung fallen. Ausführliche Gespräche helfen meistens weiter. Aber das Bewusstsein für die Gültigkeit der Verfügung muss auch bei den Angehörigen / Betreuern der Patienten entwickelt werden.

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