Europaparlament Mehr Volk wagenSeite 2/2

Das Europäische Parlament sei, gemessen an nationalstaatlichen Parlamenten, nicht »gleichheitsgerecht« gewählt, es könne keine »maßgeblichen politischen Leitentscheidungen« treffen, es kenne keine Opposition und dürfe noch nicht einmal selbstständig Gesetze auf den Weg bringen. Kurzum, Straßburg könne das Demokratieproblem der EU nicht lösen. Wer das Urteil liest, wird ernstlich daran zweifeln, dass die acht Verfassungsrichter Anfang Juni bei der Europawahl ihre Stimme abgegeben haben.

Wenn aber das EU-Parlament für die demokratische Legitimation Europas weitgehend ausfällt, dann hängt umso mehr an den nationalen Volksvertretungen. Nur sie können durch aktive Teilnahme am Integrationsprozess dessen Unterdemokratisierung ausgleichen. Das ist die dritte fundamentale Botschaft des Lissabon-Urteils: Ohne die nationalen Parlamente, ohne den Deutschen Bundestag ist Europa nichts.

Deshalb haben die Richter vorgeschrieben, dass der Bundestag in europäischen Angelegenheiten künftig stärker beteiligt werden muss. Deshalb haben sie festgelegt, dass die Übertragung weiterer Zuständigkeiten an Brüssel nur mit Zustimmung des Bundestages (und gegebenenfalls des Bundesrates) erfolgen darf. Und deshalb hat Karlsruhe schließlich noch einmal betont, dass die Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr auch weiterhin allein vom Parlament zu treffen ist.

Für die Abgeordneten in Berlin ist das weniger ein Hinweis auf ihre Möglichkeiten als ein Appell: Wacht endlich auf! Nehmt euch selbst ernst! Und macht Europa zu eurer Sache! Schon einmal, 2005, im Streit um den Europäischen Haftbefehl, haben die Verfassungsrichter den Bundestag gemahnt, sich europapolitisch nicht von der Exekutive überrollen zu lassen. Gefruchtet hat es wenig. Auch die jetzt entschiedenen Klagen kamen nicht aus der Mitte des Bundestages, sondern von dessen schillernden Rändern. Zuversichtlich stimmt das nicht. Ein selbstbewusstes Parlament müsste wohl kaum immer wieder vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert werden, seine Rechte doch, bitte schön, auch wahrzunehmen.

Diesen Artikel finden Sie als Audiodatei im Premiumbereich unter www.zeit.de/audio

 
Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

    Service