Medizin Die Ausweitung der Grauzone
Tagtäglich verstoßen Mediziner hierzulande gegen das Embryonenschutzgesetz. Juristen billigen diese Praxis – und die Politik schaut weg
Es begann wie ein fast normaler Arztbesuch. Dass sich der Fall zu einem Politikum auswachsen würde, der demnächst sogar vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird, konnten Thomas und Claudia Rudnik kaum ahnen, als sie in der Praxis des Berliner Fortpflanzungsmediziners Ingo Stiftler saßen. Dass sowohl das Paar als auch der Arzt ihre wahren Namen lieber nicht in der Öffentlichkeit genannt sehen möchten, wird dagegen sehr schnell verständlich. Denn schließlich geht es in ihrem Fall um eine medizinische Methode, die bislang offiziell als verboten gilt.
Dabei hatten sich die Rudniks nichts anderes gewünscht als ein zweites Kind. Allerdings hatten sie bereits eine schwerbehinderte Tochter und wussten, dass ein zweites krankes Kind ihre Kräfte übersteigen würde. Über den Rudniks schwebte die Diagnose »chromosomale Translokation«. Bei dieser Erbkrankheit sitzen die Träger des Erbguts an der falschen Stelle, meist sind zwei Chromosomen vertauscht. Menschen können damit in der Regel zwar gut leben, aber nur selten gesunde Kinder bekommen. Deshalb wollten die Rudniks nicht noch einmal die übliche Lotterie am Anfang des Lebens riskieren und fragten Stiftler, ob er ihnen nicht mithilfe geeigneter Methoden zu gesundem Nachwuchs verhelfen könnte.
Der Berliner Fortpflanzungsmediziner tat nicht, was seine Kollegen normalerweise in solchen Fällen tun: Paare wie die Rudniks wieder nach Hause schicken oder ihnen – unter der Hand – eine Adresse in Spanien oder Belgien zustecken. Anders als in den meisten Staaten ist nämlich in Deutschland eine Embryonenauswahl nach herkömmlicher Rechtsauffassung verboten. Wer dennoch Embryonen nach den Ergebnissen eines Gentests selektiert, dem drohen bis zu drei Jahre Haft.
Stiftler ließ sich davon nicht schrecken – weder im Falle der Rudniks noch bei zwei weiteren Paaren mit ähnlicher Diagnose. Insgesamt acht Eizellen befruchtete der Arzt, kontrollierte sie mithilfe der Präimplantationsdiagnostik (PID) – und pflanzte keinen einzigen Embryo in den jeweiligen Mutterleib ein. Denn alle befruchteten Zellen hatten sich als schadhaft erwiesen. Der Arzt ließ sie absterben und schüttete sie anschließend weg.
Das ist rein rechtlich in Deutschland eigentlich verboten. Doch Stiftler war überzeugt, kein Unrecht getan zu haben. Warum auch sollten seine Patientinnen gezwungen werden, sich einen möglicherweise kranken Embryo einpflanzen und ihn zu einem Fötus reifen zu lassen, nur um ihn nach einigen Monaten wieder abzutreiben? Genau das ist hierzulande bislang die Praxis. Weder die betroffenen Paare noch ihre Ärzte verstehen das. Und weil Stiftler endlich Klarheit wollte, ging er noch einen Schritt weiter und zeigte sich Anfang 2006 selbst an. Nach mehrjähriger komplizierter Rechtssuche – die Staatsanwaltschaft wollte die Anzeige erst nicht zur Verhandlung bringen – übernahm das Berliner Landgericht den Fall und sprach Stiftler im Mai dieses Jahres frei.
Das Urteil, gegen das die Berliner Staatsanwaltschaft mittlerweile Berufung eingelegt hat, ist eine biorechtliche Sensation. Es zeigt, dass sich, unbemerkt von der Öffentlichkeit, in der Reproduktionsmedizin derzeit ein erstaunlicher Umbruch vollzieht. Noch gibt es dazu keine aussagekräftige Statistik, doch nach Recherchen der ZEIT steht fest: Auch in Deutschland werden seit Jahren Embryonen ausgewählt und einer Qualitätsprüfung unterzogen. In Dutzenden Fertilitätspraxen bleiben Embryonen übrig, werden zur späteren Verwendung auf Eis gelegt oder – in vielen Fällen – vernichtet.
Dabei dürfte es all dies nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz gar nicht geben. Das Gesetz ist eines der restriktivsten der Welt. Ihm liegt die Annahme zugrunde, dass bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle vollwertiges menschliches Leben beginnt. Deshalb ist – laut bisheriger Interpretation – nach einer künstlichen Befruchtung alles verboten, was nicht dazu dient, die entstandenen Embryonen mit dem Ziel einer Schwangerschaft in den Mutterleib einzusetzen. Faktisch ist damit die mikroskopisch kleine Zellmenge in der Petrischale besser geschützt als jeder Fötus in der Gebärmutter, der bis zur zwölften Woche abgetrieben werden darf – in Notlagen sogar bis kurz vor der Geburt.
- Datum 17.07.2009 - 16:19 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 16.07.2009 Nr. 30
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Natürlich scheuen sich viele Politiker dieses heiße Eisen anzupackem, da es einfacher ist zu polemisieren, als sich mit den Tatsachen auseinaderzusetzen.
Geht man davon aus, dass etwa 1/3 der befruchteten Eizellen, sich später auch nicht in der Gebärmutter einnisten und die Spirale genau dies verhindert, so wird klar, dass es eigentlich nur logisch ist menschliches Leben als Leben zu definieren, wenn es sich in der Gebärmutter eingenistet hat.
Einigen Menschen wird dabei natürlich unwohl weil man die Grenze zwischen Mensch und nicht Mensch weiter nach hinten verschiebt, aber warum eine befruchtete Eizelle ist beim Menschen im Gegensatz zu anderen Lebewesen eben nicht lebensfähig.
...sich nach deutschen Gesetzen richten müßte, wäre die Menscheit gar nicht erst entstanden.
(entfernt. Bitte verzichten Sie auf Äußerungen, die als Sozialdarwinismus zu interpretieren sind. Die Redaktion/jk)
...bleiben Sie sachlich, ...vermeiden Sie Polemik, ...werden Sie nicht beleidigend
Dieu me pardonnera, c'est son metier.(Heine)
...darf man Ihrer Meinung nach "die Ausweitung der Grauzone" interpretieren ? Auch durch noch so standhafte Zensur wird sich die Natur nicht der Redaktion unterordnen.
...bleiben Sie sachlich, ...vermeiden Sie Polemik, ...werden Sie nicht beleidigend
Dieu me pardonnera, c'est son metier.(Heine)
...darf man Ihrer Meinung nach "die Ausweitung der Grauzone" interpretieren ? Auch durch noch so standhafte Zensur wird sich die Natur nicht der Redaktion unterordnen.
...bleiben Sie sachlich, ...vermeiden Sie Polemik, ...werden Sie nicht beleidigend
Dieu me pardonnera, c'est son metier.(Heine)
...das ist Charles Darwin.
...bleiben Sie sachlich, ...vermeiden Sie Polemik, ...werden Sie nicht beleidigend
(...Teil der Überschrift entfernt. Bitte begegnen Sie anderen Benutzern mit Respekt. Die Redaktion/jk)
...das ist Charles Darwin.
...bleiben Sie sachlich, ...vermeiden Sie Polemik, ...werden Sie nicht beleidigend
(...Teil der Überschrift entfernt. Bitte begegnen Sie anderen Benutzern mit Respekt. Die Redaktion/jk)
Die niedrige Zahl der single embryo transfers in Deutschland liegt allerdings nicht am ESchG, sondern daran, dass die Krankenkassen nur 3 Versuche zur extrakorporalen Befruchtung zur Hälfte bezahlen. Kaum eine Paar lässt sich mit diesem Damoklesschwert über sich nur einen Embryo einsetzen und "verwirft" einen zweiten.
...das ist Charles Darwin.
...bleiben Sie sachlich, ...vermeiden Sie Polemik, ...werden Sie nicht beleidigend
(...Teil der Überschrift entfernt. Bitte begegnen Sie anderen Benutzern mit Respekt. Die Redaktion/jk)
Nun, der Verfasser des von mir angeführten Werkes hat Darwin ähnlich verstanden wie Sie. Ignorant ist es, diesen Zusammenhang zu leugnen.
Dieu me pardonnera, c'est son metier.(Heine)
Nun, der Verfasser des von mir angeführten Werkes hat Darwin ähnlich verstanden wie Sie. Ignorant ist es, diesen Zusammenhang zu leugnen.
Dieu me pardonnera, c'est son metier.(Heine)
...darf man Ihrer Meinung nach "die Ausweitung der Grauzone" interpretieren ? Auch durch noch so standhafte Zensur wird sich die Natur nicht der Redaktion unterordnen.
...bleiben Sie sachlich, ...vermeiden Sie Polemik, ...werden Sie nicht beleidigend
Nun, der Verfasser des von mir angeführten Werkes hat Darwin ähnlich verstanden wie Sie. Ignorant ist es, diesen Zusammenhang zu leugnen.
Dieu me pardonnera, c'est son metier.(Heine)
geht doch an dem Kernproblem vorbei. Es geht doch nicht so sehr darum wann man von Leben sprechen kann oder nicht. (Das ist doch eher ein Thema für einen Theologen)
Die Gesetze sind auch nicht aufgrund moralischer Bedenken formuliert worden. Sie sollen die "(Er)zeugung" von Menschen verhindern, welche von der Natur entweder nie zum Leben vorgesehen waren oder aber nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit lebensfähig geworden wären.
Leider ist es in unserer Gesellschaft nicht angesehen, dies festzustellen.
Leider gibt es unter den Ärzten und Wissenschaftlern, welche sich mit Genetik, Molekularbiologie nur wenige, die nicht den Überblick über ihr handeln verloren haben.
Künstliche Befruchtung sollte generell verboten werden. Es ist ganz sicher so, dass die Menschheit diese nicht braucht. Sie hat sie auch bis vor wenigen Jahrzehnten nicht gebraucht.
Wenn man dieses Verbot nicht aussprechen will, (damit die armen Paare ohne Kinder doch welche kriegen oder damit die Reproduktionsmediziner reich werden können oder damit Frauen mit 70 noch Kinder kriegen können, welche dann von ihren älteren Geschwistern großgezogen werden müssen) dann muss man sich sehr genau überlegen welche Menschen man schafft.
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