Fall "Emmely" Es bleibt Unrecht
Das Verfahren um die Kassiererin »Emmely« geht weiter
Der Fall »Emmely« wird wieder aufgerollt. In der Sache geht es um zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent, die die Berliner Supermarktkassiererin Barbara E. unterschlagen haben soll. Kurz darauf fand sie die fristlose Kündigung im Briefkasten – nach 31 Berufsjahren bei Kaiser’s. Barbara E. zog vors Arbeitsgericht und verlor. Auch in zweiter Instanz erklärte das Landesarbeitsgericht Berlin die Kündigung für rechtens und lehnte eine Revision ab. Genau die ließ das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag nun zu: Das Berliner Urteil wird nochmals überprüft – wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls.
»Emmely« wurde über die Monate zu einer nationalen Causa. Was als 1,30-Euro-Streit begann, hat sich zum Politikum ausgewachsen. Ein Solidaritätskomitee wurde gegründet, Politiker und Gewerkschafter stärkten der 51-Jährigen den Rücken. Es gab »Emmely«-Plakate und Boykottaufrufe gegen Kaiser’s. Barbara E. aus Hohenschönhausen wurde für linke Gruppen zur Fahnenträgerin.
So emotional der Fall diskutiert wird, so einleuchtend war damals die Argumentation der Berliner Richter: Der »irreparable Vertrauensverlust« sei ein berechtigter Kündigungsgrund. Vertrauen ist die wichtigste Währung im Verhältnis zwischen Firma und Angestelltem. Wer sich persönlich bereichert, setzt dieses Vertrauen aufs Spiel – egal, ob es um kleine oder große Summen geht. Gerade bei einer Kassierin, die täglich mit kleinen Beträgen hantiere, müsse man Redlichkeit erwarten dürfen, erklärte das Gericht.
Barbara E. hingegen sieht sich als Opfer einer Intrige: Ihr Arbeitgeber habe sie loswerden wollen, glaubt sie, weil sie damals an Streiks im Einzelhandel beteiligt gewesen sei. Außerdem bestreitet sie, die Bons je entwendet zu haben. Zwar wurde sie nicht auf frischer Tat ertappt. Aber die Faktenlage war für das Berliner Gericht ziemlich eindeutig. Eine Verdachtskündigung wie in »Emmelys« Fall beruht nämlich nicht, wie viele meinen, auf reinen Vermutungen und bösem Willen, sondern auf einem dringenden Verdacht, der sich auf Tatsachen stützt.
Da waren etwa die für das Gericht glaubhaften Zeugenaussagen, die Barbara E. belasteten, ebenso wie der Abrechnungsbeleg der Pfandbons. Zudem verstrickte sich die Kassiererin bei der Vernehmung in Widersprüche und beschuldigte eine Kollegin, ihr die Bons untergeschoben zu haben. Ihr droht jetzt sogar ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage vor Gericht. Beim Revisionsverfahren wird es deshalb in erster Linie darum gehen, ob das Verhalten des Arbeitnehmers in einem Kündigungsschutzprozess bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden darf.
Das Urteil, soweit es sich auf die Tat selbst bezieht, sollten die Revisionsrichter aber nicht anzweifeln.
Diesen Artikel finden Sie als Audiodatei im Premiumbereich unter www.zeit.de/audio
- Datum 29.07.2009 - 12:01 Uhr
- Serie Audio
- Quelle DIE ZEIT, 30.07.2009 Nr. 32
- Kommentare 86
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




"Der »irreparable Vertrauensverlust« sei ein berechtigter Kündigungsgrund."
Warum eigentlich gilt ein solch klares Wort nicht in bzw gegenüber der Politik?
Der Sache nach müßte die Veruntreuung von Steuergeldern zugunsten Dritter als Offizialdelikt gelten.
das war mein erster Gedank beim Lesen. Nur gehen Politiker ,wenn überhaupt keinen schlechten Zeiten entgegen, sondern haben ausgesorgt und wenn man mit 35 Jahren von der Pension lebt. Übrigens die Richter sind auch auch abgesichert.
Nehmen wir doch diesen Carstensen, dem das Mißtrauen ausgesprochen wurde. Wieso will der jetzt noch gewählt werden? Rausschmeißen und ab zur arge mit dem Mann und wenn es zur Abschreckung dient hat es seinen Zweck erfüllt.
das war mein erster Gedank beim Lesen. Nur gehen Politiker ,wenn überhaupt keinen schlechten Zeiten entgegen, sondern haben ausgesorgt und wenn man mit 35 Jahren von der Pension lebt. Übrigens die Richter sind auch auch abgesichert.
Nehmen wir doch diesen Carstensen, dem das Mißtrauen ausgesprochen wurde. Wieso will der jetzt noch gewählt werden? Rausschmeißen und ab zur arge mit dem Mann und wenn es zur Abschreckung dient hat es seinen Zweck erfüllt.
...aber durchaus auch der meinung, daß peanuts eben peanuts und verhältnismäßigkeit verhältnismäßigkeit bleibt. wenn emmely denn so glasklar nachgewiesen wurde, daß sie die 1,30 € (!!!) wirklich unterschlagen hat, dann wäre wohl eher die frage zu stellen, in was für einem land wir leben wollen. in einem, in dem menschen über solch lächerliche beträge auch nur nachdenken müssen wohl eher nicht.
aber das Gericht hat keine Chance, wenn es beim Gericht landet, denn wer soll die peanuts definieren, darf man bis 5.- oder 10.- Euro etwas mitgehen lassen...? Außerdem geht es bei Verdachtskündigen und Vertrauensfragen eben nicht um den glaskaren Beweis! Auch ohne diesen kann das notwendige Vertrauensverhältnis gestört sein. Common sense war also beim Arbeitgeber gefordert, er hatte es in der Hand, nicht zu kündigen, er hatte es in der Hand, dass die Sache nicht bis zum Gericht geht, denn da gehört sie sicher nicht hin, aber wenn sie einmal da ist.....für alle Einwände und Vorwürfe usw ist das Gericht die falsche Adresse !
Markus
in dem man die Kleinen hängt und die Großen gehen läßt.
aber das Gericht hat keine Chance, wenn es beim Gericht landet, denn wer soll die peanuts definieren, darf man bis 5.- oder 10.- Euro etwas mitgehen lassen...? Außerdem geht es bei Verdachtskündigen und Vertrauensfragen eben nicht um den glaskaren Beweis! Auch ohne diesen kann das notwendige Vertrauensverhältnis gestört sein. Common sense war also beim Arbeitgeber gefordert, er hatte es in der Hand, nicht zu kündigen, er hatte es in der Hand, dass die Sache nicht bis zum Gericht geht, denn da gehört sie sicher nicht hin, aber wenn sie einmal da ist.....für alle Einwände und Vorwürfe usw ist das Gericht die falsche Adresse !
Markus
in dem man die Kleinen hängt und die Großen gehen läßt.
Offensichtlich ist eine konsequente Lebensführung mit allen Strafen und Lobeshymnen immer dann angesagt wenn es darum geht gewisse Aspekte unserer Gesellschafltich/Moralischen Wahrnehmung ja nicht in Frage stellen zu müssen...
Zu oberst der Eigentumsbegriff der in sich selbst nicht in allen Aspekten über alle Zweifel erhaben ist. Erlaubt doch ebendieser mit der gleichen Rechstspechung auch Enteignungen.
Das Gerichte bzw. deren institutionaliserte Stimmen abwägen müssen und sogar eine gewisse aktuell gültige moralische relativität bei den Urteilssprechungen berücksichtigen müssen bleibt bei den 1.30 Euro aussen vor.
Derweil werden mit eher zweifelhafter legislativer Macht so manche Gesetze aktiviert die so manchem von uns ein vielfaches aus der Tasche ziehen.
;-)
“When I give food to the poor, they call me a saint. When I ask why the poor have no food, they call me a communist." — Dom Hélder Câmara
"Was die Nationen vor euch in den Abgrund brachte war, dass sie den Adligen frei laufen ließen*, wenn er gestohlen hatte, und den Schwachen aber bestraften."
* Mit einer schönen Summe Abfindung, und meist garantiert bessere Einstellung wo anders!
Welchem Rechtsempfinden sollen Bürger folgen?
Einseits wird die Dienstwagenaffäre der Frau U.Schmidt als Maßstab verwerflichen politschen Verhaltens bewertet... Anderseits wird eine Verkäuferin von einem deutschen Richter regelrecht hingerichtet. Unangefochten des Sachverhaltes entsteht aber bei dem Bürger eine zweigleisige Rechtsauffassung hinsichtlich der bürgerlichen Stellung des Verfehlenden.
Die Frage des "Unzumutbaren Vertrauensverlustes(...)"
Doch wer darf sich Vertrauensverlust erlauben - wer nicht?
Für wen gelten richterliche absurde Verhältnisgleichungen bezüglich Moral und Anstand und Angemessenheit?
Nur für Arbeitnehmer - oder "wo kein Richter - kein Kläger"
Also, ich weiß ja nicht, wie weltfremd das ist, aber Kassierer sind einfach nicht perfekt - und das kann man bei der Qualifikation und dem Gehalt auch nicht verlangen. Wenn man im Supermarkt 10 Cent zu wenig 'rauskriegt, und das anmeckert, winden sich seit "Emmely" die Kassiererinnen fünfmal, und wenn man sie dann endlich halbwegs überzeugt hat, dass man das bezahlt hat, dann bekommt man aus dem Privatgeldbeutel das fehlende Wechselgeld. Klar, verstehe ich schon, wegen 10 Cent will niemand gekündigt werden. Aber wegen bornierten Richtern und Arbeitgebern will ich auch nicht jede Wechselgeldpanne als Trinkgeld bezahlen - Trinkgeld gibt's für guten, nicht für schlechten Service.
In einem Land, in dem Manager Firmen an die Wand fahren, weil sie sich verzocken, und dafür zig Millionen Abfindung kriegen (zuletzt Wiedeking), oder wie Middelhoff als Arcandor-Manager und Miteigner der verkauften Immobilien enorm hohe Mieten "aushandelt", und das anscheinend ok ist, da setzt so ein Urteil ein falsches Zeichen. 1,30 sind kein "Bereicherung", weil dafür der Wert einfach zu gering ist. Da wollte jemand Personal abbauen ohne Abfindung, weil das bei 30 Jahren Betriebszugehörigkeit teuer werden kann.
Dann sollten man in den neuen Arbeitsvertragen festlegen, wieviel
man stehlen darf.
Da hätte man Rechtssicherheit für beide Parteien
Dann sollten man in den neuen Arbeitsvertragen festlegen, wieviel
man stehlen darf.
Da hätte man Rechtssicherheit für beide Parteien
Unverhältnismäßig ist dieses Urteil, und im Vergleich zu der bereits oben angesprochenen Zweiklassenjustiz geradezu Machtmissbrauch von Seiten des Arbeitgebers. Recht hat Emmily, sich dagegen zu wehren! Ein Helmut Kohl darf sich dagegen auf seinem "Ehrenwort" ausruhen.
..letztlich sollte man doch ein menschliches Maß anlegen in diesem ach so christlich-abendländisch geprägten Lande...Summum ius, summa iniuria (Cicero zugeschrieben)
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren