Urheberrecht Alles abgeschrieben
Philipp Theisohns Literaturgeschichte des Plagiats
Nicht ohne naives Erschrecken wiegt man einen Band in der Hand, der eine Literaturgeschichte des Plagiats verheißt und fast 600 eng bedruckte Seiten umfasst. Selbst wenn der Autor die Aneignung fremder Werke von der Antike bis in die Gegenwart verfolgt, möchte man doch ungern glauben, dass wirklich so viel geklaut, nachgemacht und abgeschrieben worden sein sollte.
Indes beruhigt schon der Beginn der Lektüre, weil der Autor mit äußerster Ausführlichkeit zu Werke geht. Er breitet seine Fälle in Zitat und Gegenzitat, in allen denkbaren Argumenten und Gegenargumenten aus, er zeigt, was justiziabel ist und was nicht (in der Vergangenheit nur wenig) und wo der Diebstahl das Diebesgut an Originalität womöglich weit übertrifft. Der Leser ahnt, dass mit dieser humorvollen Bedächtigkeit (der Autor ist Schweizer) sich auch bei weniger skandalösem Befund leicht viele Seiten füllen lassen.
Und noch etwas kommt hinzu: Dem Autor wird im Laufe seiner Beschäftigung mit dem Gegenstand fast alles zum Plagiat, auch das, was frühere Stoff- und Motivgeschichten mit den Begriffen der Bearbeitung, Variante, Reformulierung, Motivwanderung und so weiter, ja einfach als Griff in den allgemein zur Verfügung stehenden Motiv- und Stoffvorrat der Kulturgeschichte beschreiben. Insofern annonciert sich das Buch im Untertitel zu Recht als Eine unoriginelle Literaturgeschichte.
Im Übrigen kennt der Autor alle denkbaren Einwände; er spricht von einer »Literaturgeschichte am Rande der Selbstaufgabe« – »im Detail entbehrt sie nicht einer gewissen Komik, im Gesamtentwurf kommt ihr eine gewisse Tragik zu. Denn was kann solch eine Literaturgeschichte noch zeigen? Womöglich nur eines: den Widerspruch innerhalb einer Vorstellung von Literatur, die ständig das Echte, Neue, eben ›Originelle‹ zu konstruieren sucht, indem sie dieses stets ausgerechnet dort aufspürt, wo es seine Ursprünglichkeit und Authentizität offenbar schon verloren hat.«
Aber was, wenn diese Vorstellung gar nicht herrscht? Der Antike und dem Mittelalter war sie fremd, und selbst die Romantik, die den Originalgenie-Gedanken pflegte, wusste doch immer, dass Literatur vor allem aus Literatur gemacht wird, dass Dichtung sich weniger dem Schock durch das Leben als oft genug einem Lektüreschock verdankt. Ganz zu schweigen von der Postmoderne, die das Verschwinden des Autors im sich selbst fortzeugenden Strom der Texte feierte. All dies weiß und sagt der Autor auch (577 Seiten!), aber dem Leser wird zunehmend unklar, was er den Darlegungen entnehmen soll – es sei denn, eine Sammlung verblüffender Verwandtschafts-, Abhängigkeits- und einiger weniger echter Plagiatsfälle, über die sich amüsant plaudern lässt. Sehr viel mehr wollte vielleicht auch der Autor nicht.
- Datum 05.08.2009 - 13:29 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 30.07.2009 Nr. 32
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Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der Autor Deutscher ist. Als Tatsache. Das allerdings muss sich nicht unbedingt negativ auf seinen Humor auswirken...
Schriftmeister Philipp Theisohn wird sicherlich auch Karl Kraus einbezogen haban, mit dessen Erfahrungne:
Karl Kraus: Haltet den Dieb!
Dieb. Das ›Neue Wiener Journal‹ hat eine »Plagiataffaire« behandelt. Die »Plagiataffaire Weininger«. Unter diesem Titel wagt das schäbigste Diebsblatt der Welt über das Lebenswerk eines toten Denkers und über den Ausgang jener gleichgiltigen Prozeßsache zu berichten, in der der Wiener Privatdozent Dr. Swoboda vergebens bemüht war, sich gegen den Verfolgungswahn des Berliners Fließ zu verteidigen. Swoboda hatte überflüssigerweise wegen Beleidigung geklagt, und die Klage wurde abgewiesen. Weil die Herren Fließ und Pfennig »in Wahrnehmung berechtigter Interessen« gehandelt hätten. Ein jeder Vertreter der Wissenschaft sei »befugt, wirkliche oder seiner Überzeugung nach vorhandene Plagiate aufzudecken«. Nach deutschem Strafgesetz scheint solche Ungeheuerlichkeit der a limine Abweisung einer Beleidigungsklage möglich zu sein. Der Geklagte muß nicht erst den Wahrheitsbeweis erbringen, sondern es genügt seine »Überzeugung«. In Deutschland wäre ich im Prozeß Bahr-Bukovics mit lebenslänglicher Verköstigung in einem eigens für mich zu erbauenden Prytaneum belohnt worden. Wenn die Abweise der Klage Swobodas irgend etwas beweist, so beweist sie vielleicht den guten Glauben des Geklagten, gewiß nicht die Plagiatschuld des Klägers oder seines toten Freundes. Trotzdem ruft Herr Lippowitz: »Haltet den Dieb!«, druckt frohlockend den richterlichen Ausspruch ab, ein Autor habe ein berechtigtes Interesse daran, dass an seinem Werke »kein geistiger Diebstahl begangen und ein etwa begangener Diebstahl schonungslos aufgedeckt wird.« Man denke nur, Herr Lippowitz! Kein Mensch begreift, warum. Keiner versteht, was den Wiener Schnittwarenhändler der deutsche Philosophenstreit angeht oder sagen wir schert. Weiningers Andenken und Swobodas Reputation werden durch den Berliner Gerichtsbeschluß, der eine rein juristisch-technische Wendung bedeutet, gewiß nicht berührt. Herr Lippowitz nennt ihn »vernichtend«. Swoboda habe »keine Beschwerde eingelegt, ja, die Beschwerde, die er bereits eingelegt hatte, wurde zurückgezogen«. »Damit hat er sich selbst gerichtet«. Hoffentlich hat das ›Neue Wiener Journal‹ den Bericht über diese Affaire gestohlen. Für einen Originalartikel — selbst des ›Neuen Wiener Journals‹ — ist er zu kompromittierend blöd. Swoboda hat die Beschwerde mit Recht zurückgezogen, und hatte Unrecht, die Klage einzubringen. In Deutschland kann bei dem Fehlen einer formalen Beleidigung nicht anders entschieden werden. Ganz anders in Österreich. Und Herr Lippowitz hat nicht einmal eine Klage eingebracht, so oft man ihm ein Plagiat vorwarf, geschweige denn eine Beschwerde eingebracht oder zurückgezogen. Wenn je ein Beschuldigter es vorgezogen hat, »sich selbst zu richten«, so war es Herr Lippowitz. Dennoch rief er an jedem Quartalschluß unbefangen: Abonniert das ›Neue Wiener Journal‹! Zu deutsch: Haltet den Dieb!
(Karl Kraus: In: Die Fackel. Notizen und Kommentare. Nr. 216, VIII. Jahr. 9. Jänner 1907).
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Es gibt in der Fiktion nichts Geniales, das nicht auch Geklautes verdichtet.
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