Steueroasen Heiße Spur ins Paradies
Deutsche Banken sind tief in das Geschäft mit Steueroasen verstrickt. Wir veröffentlichen erstmals detaillierte Erkenntnisse aus internen Regierungspapieren
© Infinity Reisen

Landeanflug auf Mauritius. Hier ist die Deutsche Bank Offshore Group auch aktiv
Die Deutsche Bank ist auf den Erfolg ihrer Tochtergesellschaften richtig stolz. Im Internetportal der Deutsche Bank Offshore Group brüstet sie sich mit Auszeichnungen. Auf den Cayman-Inseln zum Beispiel sei sie dreimal in Folge zur besten privaten Bank gewählt worden, ist da zu lesen, und 2008 habe sie auf Guernsey, Jersey und Mauritius an der Spitze gestanden. Was der Vorteil solcher Standorte ist, erklärt die Deutsche Bank auch. »Schlüsselattraktion für anspruchsvolle Kunden ist oft die Möglichkeit, offshore Rechtsstrukturen zu errichten, die Steuerverpflichtungen eliminieren oder reduzieren«, heißt es.
Offene Worte. Bemerkenswert offen in einer Zeit, in der Geschäfte mit Steueroasen so geächtet sind wie nie zuvor. Regierungen aus aller Welt denken seit dem Ausbruch der Weltfinanzkrise über ein transparenteres System der Aufsicht nach – und da gelten Offshore-Oasen mit ihren geheimniskrämerischen Rechtskonstruktionen als Gefahr erster Ordnung. Regierungen reicher Länder haben sich über beide Ohren verschuldet, um die Wirtschaft zu retten – und brauchen künftig jeden Cent Steuergeld, erst recht aber die Milliarden, die Steuersünder in den Oasen verstecken.
Die ZEIT veröffentlicht nun erstmals detaillierte Erkenntnisse über die Aktivitäten deutscher Banken in der Schweiz, Liechtenstein und einigen der führenden Offshore-Zentren der Welt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in zwei Umfragen vom November 2008 und Mai 2009 zunächst 31 und dann 16 Banken befragt. Die Finanzinstitute mussten über ihre Geschäfte in den Alpenländern Auskunft erteilen – und in 21 Offshore-Oasen von Barbados und Santa Lucia über Guernsey und Monaco bis hin zu Singapur und Uruguay.
»Die meisten Geschäftsaktivitäten«, heißt es in einem internen Vermerk des Bundesfinanzministeriums zum Thema Offshore, »unterhalten die Deutsche Bank und – mit großem Abstand – Commerzbank und Sal. Oppenheim.«
Den Umfragen zufolge managt allein der Branchenprimus Deutsche Bank von der Schweiz aus Geschäftsbeziehungen zu mindestens 566 Stiftungen und Trusts, die gar nicht nach Schweizer Recht ausgestaltet sind, sondern nach dem berüchtigter Steueroasen – von Curaçao bis zu den britischen Jungferninseln. Hinzu kommen 204 Tochtergesellschaften, Beteiligungen und Rechtseinheiten in 13 Offshore-Zentren mit zusammen 2428 Kundenbeziehungen, allein 868 davon in Singapur.
Diese Zahlen basieren – wie alle im Folgenden genannten Zahlen, sofern nicht anders vermerkt – auf den Erkenntnissen der zwei Umfragen und damit auf den Auskünften, die die Banken selbst erteilt haben. Zum damaligen Zeitpunkt.
Für den Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) ist die Beschaffung solch detaillierter Angaben Teil einer neuen Strategie. Im Oktober 2008 hat sein Haus einen zusätzlichen Weg im Kampf gegen die Steuerflucht ins Ausland eingeschlagen: Es geht darum, das Netz von Bankenaktivitäten offenzulegen, das solche Steuerflucht überhaupt erst ermöglicht.
Die alte Strategie, nach der Steuersündern das Handwerk gelegt werden sollte, hat nämlich kaum funktioniert. Steinbrücks Vorgänger Hans Eichel hatte mit bescheidenem Erfolg eine Amnestie für Steuerflüchtlinge erlassen. In Steinbrücks Amtszeit wurden Datensätze durch den Staat angekauft, die in der Steueroase Liechtenstein entwendet worden waren. Doch all das schuf nur punktuell Abhilfe. »Die Aufdeckungswahrscheinlichkeit ist bei gegebenem Rechtssystem vielleicht einige Promille«, sagte der Steuerexperte Lorenz Jarass vor dem Finanzausschuss des Bundestages. Und wer weiß, wie lange der internationale Druck auf die Steueroasen noch anhält!

Seine Bank ist das aktivste deutsche Institut im Offshore-Geschäft
Daher stehen nun die deutschen Banken im Fadenkreuz des Finanzministeriums. Ohne deren Hilfe könnte Schwarzgeld nicht in Steueroasen geschleust und dort verwaltet werden. Um an die brisanten Informationen zu gelangen, benutzte das Ministerium einen rechtlichen Trick: Es wendete Vorschriften über die Geldwäscheprävention an und beauftragte die BaFin, sich über die Geschäftsaktivitäten in der Schweiz, Liechtenstein und Offshore-Zentren zu informieren und »intransparente Geschäftsbeziehungen« zu durchleuchten.
Die Umfragen der BaFin enttarnen nun, wie stark sich deutsche Institute – Geschäftsbanken, Privatbanken und sogar Landesbanken – in Steueroasen engagieren. Zählt man alles zusammen, unterhalten die befragten Banken über ihre Tochtergesellschaften in Liechtenstein und der Schweiz Geschäftsbeziehungen zu insgesamt mehr als 1600 Stiftungen und Trusts in fast allen Steuerparadiesen dieser Welt. Zudem besitzen sie 395 Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder sonstige Rechtseinheiten in Offshore-Zentren. Dort pflegen allein Deutsche Bank und Commerzbank insgesamt 3718 Kundenbeziehungen.
Diese Zahlen markieren aber nur die Spitze eines Eisbergs. Es geht hier ausschließlich um Trusts, Stiftungen oder Anstalten. Nach schlichten Privat- oder Firmenkonten wurde nicht gefragt. Das dürfen die Aufseher im Rahmen der Geldwäscheprävention nicht.
Im Geschäft mit Offshore-Zentren ist die Nummer zwei nach der Deutschen Bank: die inzwischen teilverstaatlichte Commerzbank. Sie unterhält dort 1290 Kundenbeziehungen. Man muss aber auch hinzufügen, dass die Commerzbank ihr weltweites Engagement in Steueroasen vor Kurzem öffentlich eingeräumt hat – und zwar auf eine Frage des Verbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung im Mai.
Banken verdienen sich bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine goldene Nase
Dieter Ondracek, Vorsitzender der Steuergewerkschaft
Nach ihrer eigenen Auskunft hatte die Commerzbank im Jahr 2008 rund ein Viertel des Anlagevermögens, das ihrem Geschäftsbereich Privatkunden/Wealth Management zugerechnet wird, in Steueroasen untergebracht. Das sind gut 22 Milliarden Euro: knapp zehn Milliarden in Luxemburg, neun Milliarden in der Schweiz, der Rest verteilt. Neuerdings sei die Commerzbank »im Begriff, ihre Offshore-Aktivitäten signifikant zurückzufahren«, wie das Finanzministerium intern anerkennend hervorhebt. Zwei Tochtergesellschaften in der Schweiz wurden verkauft.
Nun ist das Geschäftemachen mit einer Steueroase alleine noch lange kein Beweis für düstere Machenschaften. Der Verdacht ist aber klar und wird mitunter auch unmissverständlich ausgesprochen. »Banken verdienen sich bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine goldene Nase«, kommentiert zum Beispiel der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek.
Bei der Bochumer Staatsanwaltschaft, seit den neunziger Jahren im Kampf gegen Steuerflucht erfahren, geht ein Ermittler davon aus, dass »90 Prozent der Stiftungen und Trusts in Steueroasen der Steuerhinterziehung dienen«. Doch auch ihm fehlt in der Praxis das Packende, um sie zu knacken.
Die Untersuchungen der BaFin haben einige Merkwürdigkeiten zutage gefördert. So ist Liechtenstein für die meisten deutschen Institute inzwischen ein geächteter Platz, den sie öffentlich meiden – aber offenbar heißt das nicht, dass sie auf Geschäfte mit dem Steuerparadies verzichten.
Nur die Berenberg Bank, Hauck & Aufhäuser sowie die Landesbanken von Bayern und Baden-Württemberg seien in Vaduz noch mit Töchtern aktiv, heißt es in einem Ministeriumsvermerk Ende 2008 zu den Umfragen. »Geschäftsaktivitäten mit Liechtensteinischen Stiftungen, Trusts und anderen intransparenten Vehikeln« – so der Vermerk weiter – »werden (…) nicht über Liechtenstein, sondern primär über die Schweiz gesteuert.« Die Schweizer Tochter der Deutschen Bank pflegt Geschäftsbeziehungen zu 301 Liechtensteiner Stiftungen und ist damit klarer Spitzenreiter.
Drei andere Merkwürdigkeiten haben die Umfragen enttarnt.
Erstens: Die Bankenaufseher äußern den Verdacht, dass die Banken nicht alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet haben. »Aufgrund von Informationen aus einzelnen Banken und aufgrund der Auswertung der eingegangenen Berichte« – heißt es in einem internen Bericht des Bundesfinanzministeriums – habe die BaFin »Erkenntnisse darüber, dass Art und Umfang der Antworten der Banken (…) abgestimmt worden sind«. Und zwar in einem Umfang, so heißt es an anderer Stelle, dass eine abschließende Bewertung »nicht möglich« sei. »Die Dimension des Problems«, folgern Steinbrücks Beamte, sei »in der Praxis wohl höher«, als die Antworten vermuten ließen.
Martin Maurer, Geschäftsführer des Verbandes der Auslandsbanken in der Schweiz, räumt sogar ein, dass sich im November 2008 etwa zehn Vertreter von Tochtergesellschaften deutscher Banken bei ihm in Zürich getroffen hätten, um über den Fragebogen der BaFin zu reden. Der Verband, so Maurer, habe bei der Beantwortung der Fragen aber nur eine »koordinierende Rolle gespielt«.
Zweitens ist seltsam, dass offenbar fast alle Schweizer Töchter der befragten deutschen Häuser behaupten, bei Stiftungen und Trusts nur noch Konten zu führen und zu verwalten. Am aktiven Stiftungsgeschäft beteiligten sie sich demnach nicht.
Mag sein, dass sie sich auf das reine Bankgeschäft konzentrieren wollen. Denkbar ist aber auch ein anderes Motiv: Wer einräumt, bei der Gründung und Verwaltung von Trusts und Stiftungen zu assistieren, gerät schnell in den Verdacht einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Um sich nicht selbst die Hände schmutzig zu machen, verweisen einige deutsche Banken daher nach den Erfahrungen von Geldwäscheexperten gern auf Tochtergesellschaften, Anwaltskanzleien und Treuhänder in Zürich, London oder New York, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben. Diese Arbeitsteilung erlaubt, die juristischen Risiken zu mindern und trotzdem im Geschäft mit den Steueroasen zu bleiben.
Drittens: Die Schweizer Töchter der deutschen Banken haben nur in wenigen Fällen Geschäftsbeziehungen zu Stiftungen und Trusts nach Schweizer Recht, was wohl die größte Überraschung darstellt. Acht von zehn dieser Einrichtungen sind nach dem Recht anderer Steueroasen gegründet worden. Die Commerzbank zum Beispiel führt 146 Stiftungen, Trusts oder Anstalten nach panamaischem Recht, 93 nach Liechtensteiner Recht und 48 nach dem Recht der Jungferninseln auf.
Das heißt also: In Zürich und Genf haben Steuerflüchtlinge praktisch die freie Wahl unter allen Steueroasen der Welt. Die Konten werden allerdings überwiegend in der Schweiz geführt. Über den Sinn dieser Konstruktionen kann man wiederum nur spekulieren, aber für den Bonner Steuerstrafverteidiger Karsten Randt ist klar: Das sei eine »doppelte Verschleierung«. Für Kunden, die diese Konstruktionen wählen, sei das Schweizer Bankgeheimnis nicht mehr sicher genug.
Nach dem Transparenzgebot der internationalen Geldwäschebekämpfung, das die Schweiz seit 2000 anerkennt, müssen die Banken bei allen Konten wissen, wessen Geld darauf liegt. Wenn man aber Stiftungen nach dem Recht von Panama oder Curaçao schafft, kann man die Konten dem Zugriff der Schweizer Behörden entziehen. Da entstehen virtuelle Geldtresore, die selbst für Schweizer Ermittler nicht zu knacken sind: Das Konto gehört ja einer exotischen Stiftung, die nichts über die wahren Inhaber verrät. Hinzu kommt, dass die wirtschaftlich Berechtigten bei diesen Konstruktionen 20 Prozent Quellensteuer sparen, die inzwischen auch die Schweiz an die Heimatländer der Steuerpflichtigen abführt. Niemand weiß ja, wer diese Leute sind.
Steckt solche Absicht wirklich dahinter? Die Banken selbst waschen ihre Hände in Unschuld. Beim internationalen Oasengeschäft gehe es nicht um Steuerhinterziehung, sondern nur um Diskretion, lautet ihr gängiges Argument.
Bei der Bundestagsanhörung zum Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Frühjahr wiesen die Vertreter der Commerzbank und der Deutschen Bank jeden Verdacht einer Beteiligung an »illegalen Praktiken« zurück. Die Banken folgten nur den Wünschen der Kunden, die in erster Linie selbst für Ehrlichkeit und Vollständigkeit ihrer Steuererklärungen verantwortlich seien. Sal. Oppenheim teilt mit, dass es die Fragen der BaFin beantwortet und diese keine Beanstandungen gehabt habe.
Doch unter Steuerberatern und Juristen gelten Konstruktionen wie die doppelstufigen Oasenstiftungen als Modell, das von »professionellen Steuerhinterziehern« genutzt werde. Nach Ansicht des Bonner Steuerexperten Randt erfüllen solche Konstruktionen allein schon wegen ihrer Struktur die »Aufgriffskriterien für Vorermittlungen«.
Insgesamt erkennt die BaFin zwar eine »Tendenz (…) das Offshore-Geschäft abzubauen«. Es gebe aber eine Ausnahme: die Deutsche Bank. Letztere hat gegenüber der BaFin eingeräumt, dass sie – anders als in der Schweiz – in den Offshore-Zentren noch bei der Errichtung und Verwaltung von Trusts aktiv ist. Etwa die Hälfte ihrer Stiftungen und Trusts ist den Umfragen zufolge nach dem beschriebenen Muster einer »doppelten Verschleierung« konstruiert.
Wer nach Steuerhinterziehungs-modellen fragt, kriegt eine Telefonnummer in der Schweiz
Steuerfahnder Reinhard Kilmer
Jetzt wissen die deutsche Finanzverwaltung und die Justiz also eine ganze Menge. Trotzdem: Bisher müssen sie dem Treiben der Bankentöchter weiter ohnmächtig zusehen. In Deutschland selbst gehen die Banken kaum noch strafrechtliche Risiken ein – das haben sie sich abgewöhnt, nachdem es in den neunziger Jahren Hunderte Strafverfahren gegen Kundenberater und Bankvorstände wegen Geschäften in Luxemburg gab. Der Bochumer Steuerfahnder Reinhard Kilmer weiß, was sich verändert hat: »Wer nach Steuerhinterziehungsmodellen fragt, bekommt die Antwort: mit uns nicht. Aber er kriegt eine Telefonnummer in der Schweiz. Dort machen die Töchter das Geschäft, das die Banken in Deutschland nicht mehr machen dürfen.«
Bei den von der BaFin aufgespürten Geschäften geht es nach Schätzungen von Steuerexperten womöglich um mehrere Hundert Millionen Euro Steuerausfälle – und das Bundesfinanzministerium will jetzt versuchen, doch an diese Mittel heranzukommen. Nach einem Ministeriumsvermerk könne es »aufsichtsseits nicht hingenommen werden«, dass »die rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften in der Schweiz im Konzern nach wie vor ein Eigenleben führen«. Die Töchter informierten ihre Zentralen, heißt es in einem weiteren Vermerk, nur »selektiv«, und dort gebe es auch »kein gesteigertes Interesse«, für Transparenz zu sorgen.
Seit am 1. April 2009 die Geldwäscheprävention strenger geworden ist, muss jede Bank hierzulande sicherstellen, dass ihre Töchter in Liechtenstein oder auf den Cayman-Inseln dieselben Transparenzpflichten erfüllen wie die Zentrale in Deutschland. Gelingt dies nicht, weil zum Beispiel das panamaische Stiftungsrecht das nicht zulässt, müssen die Töchter die betreffenden Geschäftsbeziehungen kündigen. Finanzminister Peer Steinbrück will »sehr genau beobachten, wie die Banken ihren Informationspflichten in Steueroasen nachkommen«. Entdeckt die BaFin einen Verstoß, drohen den Banken Sanktionen – von Geldbußen bis zur Abberufung der Geschäftsleitung.
Steinbrücks neue Waffe gegen Geldwäsche ist allerdings an einer wichtigen Stelle stumpf: Sie taugt nur sehr indirekt zur Verfolgung von Steuerhinterziehung. Die Vorschrift im Kontext der Geldwäscheprävention erlaubt der BaFin nur, die interne Organisation, die Prozesse und die Informationsflüsse einer Bank und ihrer Töchter zu kontrollieren. Sie gibt den Bankenaufsehern nicht das Recht, auch die Namen der wirtschaftlich Berechtigten eines Kontos auf den Bahamas oder in Panama zu erfragen oder diese gar zu verfolgen.
Echte Transparenz ist das also noch lange nicht. Die Regeln können allesamt eingehalten und die Transparenzpflichten erfüllt sein – aber daraus lässt sich noch lange nicht ableiten, dass die Geschäfte des einzelnen Kunden sauber sind. Dennoch kann die Kundenbeziehung weiter bestehen.
Fazit: Die Umfragen der BaFin nähren jetzt den Verdacht tausendfacher Steuerflucht. Es gibt aber kein Gesetz, das eine Aufklärung dieses Verdachts durch die Finanzverwaltung oder die Staatsanwaltschaft erlaubt. Weil die Namen konkreter Verdächtiger fehlen, kann nicht einmal das Finanzministerium die Erkenntnisse an Ermittler weitergeben.
Bis solche neuen Gesetze kommen, müssen Steinbrück und seine Behörden sich noch auf andere Weise behelfen. Da gibt es zum Beispiel das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, das zum August 2009 in Kraft getreten ist. Es soll die Finanzämter berechtigen, alle Geschäfte von Deutschen in Steueroasen zu prüfen – und bei Einkommensmillionären sogar ohne Verdacht.
Zentrale Elemente dieses Gesetzes müssen aber noch mithilfe von Verordnungen konkretisiert werden. Bis dahin fehlen auch ihm die Zähne.
- Datum 05.09.2009 - 10:04 Uhr
- Seite 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | Auf mehreren Seiten lesen
- Quelle DIE ZEIT, 03.09.2009 Nr. 37
- Kommentare 11
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





ja die "Oasen" - und DAS wissen die StiftungsMacher/Anleger.
Die Karavane zieht also weiter ihres Weges OHNE auch NUR ein Hindernis überqueren zu müssen.
Gruss
Zapp54
mal wieder eine neue Wendung. Finden Sie nicht?
_______________________________________________
Dieser sogenannte "Reaunch" Zerstört die Community. Man kann nicht mehr sinnvoll miteinander reden, man kann sich nicht mehr als Person präsentieren.
[...]Ich jedenfalls kann hier nichts finden, was seit dem Relaunch besser wäre, besser für uns. Und wir sind doch die Community - oder wer?
Tun Sie es mir gleich: Verwenden Sie ein cetero censeo, das den funktionalen Alt-Zustand zurückfordert!
________________________________________________________________
Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass der alte Funktionsumfang dieser Community wieder hergestellt werden sollte.
[Gekuerzt, bitte verzichten Sie auf persoenliche Angriffe und Unterstellungen. Ausserdem moechten wir Sie bitten, hier der Diskussion des urspruenglichen Themas Platz zu lassen und andere Themen in ihrem jeweiligen Thread zu debattieren. Danke. /Die Redaktion pt.]
Es gehört schon ein Nerv dazu, das sogenannte Relaunch als Verbesserung zu verkaufen.Zumindest aus der SWicht des Lesers. Irgend etwas wird sich schon verbessern, aber wie üblich nichts was dem Nutzer zugute kommt.
Und nachdem die kommende Solarwelt (kleiner Themenwechsel)- von den Fachleuten, den Durchblickern,den Ernsthaften und so unglaublich Effizienten, bejubelt wird, muss man sich nicht wuzndern, wenn auch die gute Tante ZEIT modernisiert wird.
Was das miteinander zu tun hat ? Ganz einfach: In beiden Fällen geht es um die Kassenhäusschen, die errichtet werden können. Und natürlich um dem großen Umlegschalter, der bei Unbotmäßigkeit betätigt wird. So transponiert man "Verbraucher" und "User" zu zuverlässigen Zahlungs-Zombies.
Gute Verrichtung.
Ich frage mich, Schwarzbart, wer hier tatsächlich dumm ist. Die Layouter sind es nicht, also... - darum auch an dieser Stelle: Kompliment an diejenigen, die Zeit-online neu gemacht haben. Ist in nahezu allen Teilen besser geworden. Dass gewisse Kommentatoren damit ihre liebe Müh und Not haben - who cares. Die haben wahrscheinlich noch an ganz anderen Ecken in ihrem Leben Mühe, beginnend damit, nicht über die eigene Nasenspitze hinaus sehen zu können. Allen Leuten recht getan... - und den Verkrusteten ganz besonders.
Erstaunlich finde ich, dass mit FF meldet, ich sei schon angemeldet - aber ds Feld zum Kommentar fehlt. Im Konqueror streikt das Authentisierungsfenster und erst mit dem epiphany-Browser kommt man durch :(
Aber zum Artikel:
Erstaunlich finde ich die Divergenz des Engagements beim Verfolgen von Rechtsverstößen:
Geht es um das Urheberrecht, dann beschwören Lobbyisten den Untergang des Abendlandes und Frau von der Leyen wird vorgeschickt, um mit Kinderpornographie eine Zensurinfrastruktur im Netz erzwingen zu dürfen. Hand in Hand freuen sich Rechteverwerter und Politik darüber, dem Bürger die Luft zum Atmen abzuschneiden und so gefügig zu machen. Für die Erhaltung und den Ausbau von Monopol- und Abzock-Rechten "beugt sich die bürgerliche Politik weit nach vorn und macht die Beine Breit".
Wo es aber um die Rückführung der Hinterziehungsmilliarden anonymer Bonzen und organisiert Krimineller aus dem Ausland geht, da zeigt sich der Staat fürchterlich behindert und träge. Nur der eine oder andere Soze (z.B. Steinbrück) scheint sich dafür zu engagieren, dass die Verbrecher zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist offenkundig, dass die Steuerhinterzieher und deren Lobbyisten aus erster Hand über die Schritte des Staates informiert werden. Es wäre nicht verwunderlich, wenn die entsprechenden "Berater" Gesetze mitgestalten würden, die der Ermittlung ihrer Auftraggeber dienen - und wenn Lobbyvereine wie die "INSM" in der Öffentlichkeit für das Sparen bei Armen werben wird.
F. Mayer
Da geht es im Artikel um ein interessantes und brandheißes Thema, und eine Mehrheit der User palavert über den Relaunch. Solches Niveau bin ich eigentlich nur in österreichischen Foren gewohnt.
Herzlichst
Ihr Theobald Tiger
Der eine Finanzminister erlaubt allen reuigen Steuersündern hinterzogenen Steuern pauschal (25% anstatt vielleicht 45%) zu besteuern. Der nächste geht so weit, daß er gleich die gesamten Zinseinküfte nur noch mit 25 % besteuert (Abgeltungssteuer).
Ist das noch ein Rechtsstaat?
Stellen Sie sich vor, auf einer Dorfstraße erlaubt man eine Geschwindigkeit von 100, weil viele Auofahrer dort 100 fahren.
Die Schnellfahrer bekommen keine Strafe mehr, man verändert die Gesetze extra für diese Raser.
Gesetztesbrecher und die Helfer zum Gesetzesbruch (Banken) werden noch zur Kanzlerin zum Abendessen gebeten. Wer hat die Macht in diesem Land? Das Kapital oer die Politik?
wird in Deutschland Steuergerechtigkeit herrschen.
Bayerns Europaministerin Emilia Müller (CSU) hat sich bei Luxemburg für die Äußerungen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) entschuldigt. Wie die „Passauer Neue Presse“ berichtet, hat die Ministerin in einem Brief an Luxemburgs Premierminister Jean-Claude Juncker geschrieben, sie wolle sich „als Europaministerin des Freistaats Bayerns ausdrücklich für das wiederholte inakzeptable Auftreten des deutschen Finanzministers Peer Steinbrück entschuldigen“.
Der Bericht "Heiße Spur ins Paradies" zeigt uns doch, nie und mimmer bekommt man diesen Sumpf trocken gelegt.
Steinbrück hat doch für alle seine Attacken auf die Steuerparadiese nur eine blutige Nase bekommen.
Die eigenen Landsleute fallen über ihn her. Wir haben lieber 1600 Milliarden Staatschulden und hinten und vorne fehlt das Geld.
Unter diesen neuen Erkenntnissen, da hat aber das Essen von Herrn Ackermann bei Frau Merkel schon ein kleines Geschmäckle.
wird in Deutschland Steuergerechtigkeit herrschen.
Bayerns Europaministerin Emilia Müller (CSU) hat sich bei Luxemburg für die Äußerungen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) entschuldigt. Wie die „Passauer Neue Presse“ berichtet, hat die Ministerin in einem Brief an Luxemburgs Premierminister Jean-Claude Juncker geschrieben, sie wolle sich „als Europaministerin des Freistaats Bayerns ausdrücklich für das wiederholte inakzeptable Auftreten des deutschen Finanzministers Peer Steinbrück entschuldigen“.
Der Bericht "Heiße Spur ins Paradies" zeigt uns doch, nie und mimmer bekommt man diesen Sumpf trocken gelegt.
Steinbrück hat doch für alle seine Attacken auf die Steuerparadiese nur eine blutige Nase bekommen.
Die eigenen Landsleute fallen über ihn her. Wir haben lieber 1600 Milliarden Staatschulden und hinten und vorne fehlt das Geld.
Unter diesen neuen Erkenntnissen, da hat aber das Essen von Herrn Ackermann bei Frau Merkel schon ein kleines Geschmäckle.
"Wie der kleine Moritz sich die Weltgeschichte vorstellt, so ist sie auch". Meinte Tucholsky. Meine ich auch. Wie wäre es mit dem Denkansatz, dass Kapital und Politik in letzter Konsequenz ein und dasselbe ist?
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren