50 Jahre "Blechtrommel" Die Mörder von Danzig

Nach dem Sturm auf die Polnische Post am 1. September 1939 sprach die deutsche Justiz blutig Recht. Die Dokumentation eines Dramas, das Günter Grass in seiner »Blechtrommel« beschrieb

Als der große Danzig-Roman Die Blechtrommel von Günter Grass vor 50 Jahren erschien, oblag es kurz darauf dem Vizepräsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, Dr. Kurt Bode, einen Verbotsantrag gegen das Buch zu überprüfen. Es sei pornografisch. Damals landeten viele inzwischen berühmte Bücher vor deutschen Gerichten – von Henry Millers Sexus, Plexus, Nexus-Trilogie bis zu Vladimir Nabokovs Lolita. Doch Bode hielt sich aus wohlüberlegten, allerdings nicht zensurfeindlichen Gründen zurück. Zu einem Verbot kam es nicht. Zehn Jahre später erinnerte sich der inzwischen pensionierte Richter in einem Gespräch an seine Lektüre der Blechtrommel: »Ich habe es nach zwei Kapiteln wieder weggelegt. Die Polen und die Danziger waren ganz anders.«

Wahrscheinlich war das eine Lüge. Der Richter hatte nach 1945 oft und erfolgreich gelogen, wenn es um seine Rolle im »Dritten Reich« ging. Denn wenige Tage nach Kriegsbeginn hatte Kurt Bode 38 Verteidiger der Polnischen Post in Danzig, unter ihnen Franzciszek Krause, einen Onkel von Günter Grass, zum Tode verurteilt. Sie wurden alle erschossen. Es war ein Justizmord sondergleichen. Die Kapitel 18 bis 20 der Blechtrommel erzählen, wie es dazu kam. Ganz gewiss hatte Bode auch diese Passagen gelesen; denn sie entsprachen in nobelpreiswürdiger dichterischer Ausstattung der historischen Wirklichkeit.

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Bei einem Verbotsverfahren gegen den bereits berühmten Roman wäre Bodes furchtbare Rolle im Danziger Drama von 1939 öffentlich geworden; sein Lebenslauf lag, wenngleich geschönt, in den Personalakten der Justiz. Mithin gab es in der Hansestadt keine Zensurmaßnahmen gegen die Blechtrommel. Allerdings weigerte sich der CDU-regierte Senat im selben Jahr, den hoch dotierten Bremer Literaturpreis an Günter Grass zu verleihen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt ahnte Kurt Bode bereits, dass gegen ihn wegen Justizmordes ermittelt wurde. Die deutsche Frau eines in Danzig hingerichteten polnischen Postbeamten hatte in Hamburg Anzeige erstattet und auf Schadensersatz geklagt. Die Staatsanwaltschaft reichte das Verfahren 1960 nach Bremen weiter. Es führte zu nichts; denn dort war der zuständige Staatsanwalt ebenso wie Bode ein ehemaliges NSDAP-Mitglied. Acht weitere Ermittlungsverfahren gegen Bode wg. Mordes durch Rechtsbeugung in der Danziger Angelegenheit sollten im Laufe der nächsten zwei Jahrzehnte folgen. Sie wurden alle unter windigen Vorwänden eingestellt. Zeugen wurden nicht gehört, ein Gutachten verschwand, Akten wurden verlegt. In ihre historische Unschuldsburg ließ die deutsche Nachkriegsjustiz niemanden eindringen. Wer hier hauste, genoss Generalamnestie.

»Der deutsche Rechtswahrer ist heute der Mitarbeiter des Führers«, hatte der inzwischen wieder zu konservativen Ehren gekommene Staatsrechtler Carl Schmitt nach 1933 geschrieben – und diese Mitarbeit hörte 1945 keineswegs auf, sondern spezialisierte sich nach dem Selbstmord des Vorarbeiters im Führerbunker auf Vertuschung, manipulierte Entnazifizierungsverfahren und persönliche Schadensbegrenzung für Richter, Staatsanwälte und Vollzugsbeamte des »Dritten Reichs«.

Unter den exemplarisch mörderischen Richtern und 35 Generalstaatsanwälten des »Dritten Reiches« ragte Kurt Bode als ein fachlich exzellenter Karrierist heraus, der herzenskalt und gnadenlos urteilte oder anklagte. In seine Dienstzeit als Danziger Generalstaatsanwalt fielen mindestens 277 vollstreckte Todesurteile – zum Beispiel wegen »Hühnerdiebstahl« oder weil »der Verurteilte Leo Strasburger feindliche Rundfunksendungen abgehört und verbreitet und sich gegen das Deutsche Reich hochverräterisch betätigt hat«. Als 84-Jähriger starb Bode kurz vor Weihnachten 1979 einen friedlichen Tod – ein pensionierter Spitzenjurist und Hobbysegler in der idyllischen norddeutschen Kleinstadt Mölln bei Lübeck, nur wenige Kilometer entfernt von der gegenwärtigen Werkstatt und Wohnung des Danziger Dichters und Bildhauers Günter Grass. Sie sind sich nie bewusst begegnet.

Irgendwann im Sommer des Jahres 1969 war ein hektografierter Brief des polnisch-amerikanischen Anwalts George Fuz im Postfach eines Volontärs beim Münchner Merkur gelandet. Fortan sollte das Versteckspiel Bodes und seiner Helfer in der bundesdeutschen Justiz öffentlich werden – wenn auch ohne Folgen. (Der Volontär, damals 27 Jahre alt, ist heute der Autor dieses Artikels.) Mr. Fuz hatte geschrieben, dass sein polnischer Vater Leon 1939 zu den Verteidigern der Post von Danzig gezählt habe. Sein grundloses Todesurteil habe jener Kurt Bode gefällt, der jedoch niemals belangt worden sei. Der Volontär ging der Sache nach.

Unter dem Motto »Heim ins Reich« hatte die NSDAP 1933 die politische Herrschaft der Freistadt Danzig, die aufgrund der Versailler Verträge unter der Aufsicht des Völkerbundes stand, nach einem überwältigenden kommunalen Wahlsieg erobert. 96 Prozent der Bürger waren Deutsche. Der Danziger Jurist Kurt Bode trat im selben Jahr in die Partei ein und befreundete sich mit dem späteren Gauleiter Albert Maria Forster. Beiden war klar, dass Danzig früher oder später wieder Teil des »Dritten Reiches« werden sollte. Das sah Adolf Hitler genauso. Gemäß der »Führeranweisung (an das Oberkommando der Wehrmacht) vom 24.11.1938… (waren) Vorbereitungen zu treffen, dass die freie Stadt Danzig überraschend von deutschen Truppen besetzt werden kann… Voraussetzung ist eine handstreichartige Besetzung in Ausnutzung einer politisch günstigen Lage…«

In der Stadt gab es drei polnische Postämter, laut Versailler Vertrag zuständig für den Telefon- und Postverkehr zwischen Danzig und Polen. Das größte stand am Heveliusplatz – ein solides Backsteingebäude, in dem über 50 polnische Beamte seit Ende August 1939 mit einem Angriff der Deutschen rechneten. Es war bekannt, dass verkleidete deutsche Soldaten in die Freistadt eingesickert waren.

Drei leichte Maschinengewehre, 40 Pistolen und ein paar Eierhandgranaten sollten am 1. September 1939 allerdings nicht ausreichen, um zwei deutschen Feldgeschützen und einer Haubitze zu widerstehen. In den Worten der Blechtrommel: »Da klirrte es, wie vielleicht Engel zur Ehre Gottes klirren, da sang es, wie im Radio der Äther singt… da hatte sich eine Granate einen Riesenspaß erlaubt, da lachten Ziegel sich zu Splitt, Scherben zu Staube, Putz wurde Mehl, Holz fand sein Beil…« Und überhaupt niemand konnte mit dem mörderischen Brand rechnen, den Danziger Feuerwehrleute am Ende der Belagerung im Postgebäude entfachten. Sie hatten eine Tankladung Benzin in den Keller gepumpt.

Reichspropagandaminister Goebbels hatte Ufa-Kamerateams nach Danzig beordert, um den Überfall zu filmen. So erfuhren in der ersten Weltkriegs -Wochenschau Millionen Deutsche, wie bewaffnete Danziger, die bis auf die Artilleristen nicht der Wehrmacht angehörten, gegen die polnischen Beamten vorgingen. Was die Kinobesucher nicht sahen, sollte der junge Journalist Walter Gong, der aus Danzig für eine Schweizer Zeitung berichtete, nie mehr vergessen: schreiende Menschen, die wie brennende Fackeln aus dem Postamt stürmten – ein Bild, das ihn ein Leben lang in seinen Träumen quälte.

Der Direktor der polnischen Post, Jan Michon, der mit einem weißen Handtuch aus dem brennenden Gebäude herausstolperte, um nach dem finalen Brandanschlag zu kapitulieren, wurde sofort erschossen. Es war vorbei. Um 18.30 Uhr flatterte die Hakenkreuzfahne über dem Postamt. Insgesamt starben an jenem und den folgenden Tagen elf Polen, unter ihnen Edwina, die elfjährige Tochter des Hausmeisters, an den schweren Verbrennungen. Die Deutschen verweigerten ihnen jede medizinische Behandlung. Der Zweite Weltkrieg wurde mit einem Kriegsverbrechen eröffnet. Ungezählte andere würden folgen. Doch dieses sollte einen Platz in der Weltliteratur finden.

Begonnen hatte der deutsche Angriff auf die polnische Post und das polnische Munitionsdepot auf der Westerplatte vor Danzigs Hafen um 4.45 Uhr des 1. September 1939. Während der alte Schulungs-Kreuzer Schleswig-Holstein seine schweren Geschosse gegen das befestigte Depot verschoss, attackierten uniformierte Danziger Polizisten die Polnische Post. Mit ihnen schossen Freiwillige einer sogenannten SS-Heimwehr. Hinzu kamen Feuerwehrleute und schließlich einige Mitglieder der »Gruppe Eberhardt«, die dem Oberkommando der 3. Armee unterstellt waren. Gemäß der Danziger Verfassung galt auch diese Gruppe als Polizeieinheit. Ihre Mitglieder waren rechtlich gesehen Polizeivollzugsbeamte. Ihr Anführer war der Leiter der Danziger Schutzpolizei, Polizeioberst Bethke. Im Sinne der Haager Landkriegsordnung waren sie darum alles andere als völkerrechtlich legale »Kombattanten«, sondern allenfalls Putschisten in der Freien Stadt Danzig. Die stand unter der Obhut des Völkerbundes. Ihr Hoher Kommissar, der Schweizer Diplomat Carl Jacob Burckhardt, musste allerdings Danzig sofort verlassen.

Im Kriegstagebuch des Militärbefehlshabers Danzig-Westpreußen sollte sich später die Notiz finden: »Bemerkenswert ist, dass bei den später Festgenommenen Unterwäsche mit Militärstempeln festgestellt wurde.« In der Tat waren Mitglieder der polnischen Armee am Verteidigungskampf der Post beteiligt. Gemäß der Haager Landkriegsordnung waren sie Kombattanten – im Gegensatz zu den deutschen Angreifern aus den Reihen der Polizei und der Feuerwehr.

Der Vizepräsident des Danziger Oberlandesgerichts, Kurt Bode, war während der Schießerei mit dem Fahrrad zu einem Gefechtsstand der Gruppe Eberhardt auf das Zweite Danziger Polizeirevier geradelt, »um meine Eindrücke von der Lage in Danzig abzurunden«. In Wirklichkeit wollte er Karriere machen. General Friedrich Eberhardt setzte Kurt Bode am selben Tag zum Vorsitzenden eines Feldkriegsgerichts ein, das über die 38 überlebenden Verteidiger der polnischen Post urteilen sollte. Ankläger wurde der Jurist Dr. Hans-Werner Giesecke, ebenfalls NSDAP-Mitglied seit 1933. Er beantragte für alle Post-Verteidiger die Todesstrafe wegen »Freischärlerei« im Rahmen der sogenannten Kriegssonderstrafrechtsverordnung, die allerdings – wie die beiden Juristen sehr wohl wussten – in Danzig noch gar nicht in Kraft getreten war. Bis zum 14. November 1939 galt vielmehr in der Freistadt Danzig immer noch das eigene Strafgesetzbuch, und das kannte keine Todesstrafe. Giesecke und Bode war das egal. Sie wollten richten. Und aufsteigen. Das gelang ihnen während des Krieges und später auch.

Nach 1945 wurde Giesecke Landgerichtsdirektor in Frankfurt/Main. Seine NSDAP-Mitgliedschaft spielte in seiner Nachkriegslaufbahn keine Rolle mehr – und seine offenkundigen Lügen vor der neuerlichen Verbeamtung auch nicht. »Ich habe mich nie an der Verfolgung von Partisanen beteiligt«, heißt es zweideutig in seiner Personalakte, »Freischärler sollten von der Truppe selbst abgewehrt werden.« Im Prozess gegen die polnischen Postbeamten aber ging es um die Frage, ob sie im Sinne der Haager Landkriegsordnung »Kombattanten« waren oder aber »Freischärler«, die unter Umständen mit Todesstrafen rechnen mussten. Letzteres hätte freilich vorausgesetzt, dass alle deutschen Angreifer Soldaten der Wehrmacht gewesen wären. Das waren sie nicht. Bode und Giesecke wussten auch das.

Beide Juristen konnten nicht übersehen, dass in erster Linie Danziger »örtliche Polizeikräfte« (so General Eberhardt während eines Verhörs im Jahr 1960) und ein »Wachsturmbann Eimann« auf die Post geschossen hatten. Es waren also klassische »Nichtkombattanten«, die, juristisch gesprochen, illegal gegen eine staats- und völkerrechtlich gesicherte Institution des polnischen Staates auf dem Gebiet der Stadt Danzig mit Waffengewalt vorgegangen waren. Und das war nicht nur völkerrechtlich, sondern auch im Sinne des nationalen deutschen Rechts eine strafbare Handlung. Trotzdem hat Kurt Bode alle 38 angeklagten polnischen Postler auf Antrag des Anklägers Giesecke zum Tode verurteilt. Wer von ihnen geschossen hatte und wer nicht, wurde gar nicht erst festgestellt. Es interessierte die beiden Herren nicht. Wenig später wurde Bode vom Gauleiter Forster zum Generalstaatsanwalt von Danzig-Westpreußen ernannt. Für ihn hatte sich der Justizmord gelohnt.

Als jener Volontär des Münchner Merkurs, der den Brief des polnisch-amerikanischen Anwalts Fuz erhalten hatte, den pensionierten Bremer Senatspräsidenten 1969 in seiner Möllner Wohnung zu einem ausgiebigen Gespräch traf, erinnerte sich der hagere, weißhaarige und hellwache Richter: »Ich habe die polnischen Beamten, alles ausgezeichnete Leute, sehr tapfer, ich habe sie gefragt, ob sie Freischärler seien. Da sagten sie: ›Nein.‹ Da habe ich gesagt: ›Sind Sie Franktireurs?‹ Da hat mir einer geantwortet: ›Ja, ich bin Franktireur.‹«

Bode lehnte sich damals in seinem Bibliotheks-Sessel zurück und lächelte fein: »So sind sie eben, die Polen.« Sollte wohl heißen: die dummen frankophilen Polen. Und dann rechtfertigte er sich, als ginge es um ein vergossenes Glas Wasser: »Also musste ich sie zum Tode verurteilen, es blieb mir gar nichts anderes übrig.«

Im Sinne dieser Urteilslogik hätte ein einziger gebildeter polnischer Postbeamter aufgrund seiner Französischkenntnisse das Todesurteil für 37 andere Landsleute veranlasst. Ein Protokoll der Gerichtsverhandlung existiert nicht mehr. Womöglich gab es gar keines. Alle späteren, niedergeschlagenen oder eingestellten Ermittlungsverfahren gegen Bode beriefen sich auf jenes angebliche, unprotokollierte »Franktireur«-Geständnis, und die ermittelnden, genauer, die vertuschenden Staatsanwälte und Richter der Nachkriegszeit schlossen sich ihrem Kollegen aus Bremen an. Offenkundig hätten sie genauso geurteilt wie Bode.

Der Danziger »Prozess« dauerte allenfalls fünf bis sechs Stunden; eine Anklageschrift gab es auch nicht, und der Verteidiger der Polen war ein (heute unbekannter) Wehrmachtsoffizier, von dem niemand weiß, ob er Polnisch sprach oder nicht.

Die Angeklagten hatten nach dem Todesurteil des Dr. Bode das Recht auf ein Gnadengesuch. Es wurde vom Oberkommando des Heeres aufgrund eines (ebenfalls unauffindbaren) Rechtsgutachtens von Oberkriegsgerichtsrat Ernst Mantel abgelehnt. Mantel wurde in den fünfziger Jahren Bundesrichter am Bundesgerichtshof. Ein anderer Jurist, der in diesem Gnadenverfahren den Daumen senkte, stieg nach 1945 zum Oberamtsrichter in Goslar auf. Ein dritter, Albrecht Radke, avancierte gar zum Vizepräsidenten beim Bundesamt für Verfassungsschutz.

Am 5. Oktober 1939 wurden die verurteilten Polen auf dem Schießstand eines Exerzierplatzes bei Danzig von einer SS-Einheit erschossen und heimlich verscharrt. Polnische KZ-Häftlinge hatten ihr zwölf Meter langes Massengrab geschaufelt. Die Gebeine der Hingerichteten wurden erst im August 1991 bei einer Fundamentlegung für Neubauten gefunden.

»Es waren wahnsinnig anständige Leute«, erinnerte sich Kurt Bode dreißig Jahre nach seinem selbst herbeigeführten Justizmord, und in bizarrer Überhöhung seiner eigenen Rolle sagte er: »Ich wünschte, unsere Beamten würden sich in einer ähnlichen Situation genauso tapfer verhalten.« Tapfer? Nicht alle. Einige gaben an, keineswegs geschossen, sondern in einem Flur gesessen zu haben. Bode: »Dort, behaupteten sie, hätten sie gebetet. Fabelhafte Haltung.« Dennoch verhängte er auch über sie die Todesstrafe. »Die Leute wussten ja, dass es deutsche Wehrmacht war, die da angriff.« Aber er selbst wusste es besser, wie er im Lauf des Gespräches zugab, denn »das Uniformtuch der Leute in Danzig hatte eine andere Farbe als das der Wehrmacht. Ein helleres Grün.«

Zum Zeitpunkt jenes Interviews im Jahr 1969, da der Pensionär Bode im bis dahin erzkonservativen Schleswig-Holstein seinen Altersruhesitz genommen hatte, war das kleine Bundesland bereits bekannt als innerdeutsches Exil hoher NS-Funktionäre und Kriegsverbrecher. In Justiz und Bürokratie waren viermal so viele ehemalige Nazis untergekommen wie in vergleichbar großen Verwaltungseinheiten der jungen Republik. Hier hatte auch Kurt Bode 1949 nach seiner Rückkehr aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft Zuflucht gefunden. Das Flensburger Polizeipräsidium hatte kurz vor Kriegsende mindestens 2000 falsche Ausweispapiere ausgegeben (ZEIT Nr. 6/01); Staatsanwaltschaft und Verwaltung waren bis in die sechziger Jahre durchsetzt mit Spitzenbeamten des NS-Regimes, die sich nicht scheuten, untergetauchte Massenmörder zu decken oder gar zu befördern. So nahm es auch nicht wunder, als Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt Nehm (ebenfalls ein ehemaliges NSDAP-Mitglied) nach der abermaligen Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen Kurt Bode dem amerikanischen Kläger George Fuz mitteilte, dass er zwar das »tragische Schicksal der Verteidiger der polnischen Post menschlich auf das Höchste« bedauere, dass sie allerdings als »Freischärler an sich nach Kriegsvölkerrecht auch ohne Verfahren erschossen werden durften«. Die logische Schlussfolgerung, dass sie, da sie ja in Danzig offenkundig einem »Verfahren« unterlagen, womöglich gar keine Freischärler gewesen waren, schien den Generalstaatsanwalt nicht behelligt zu haben.

So sind die beiden mörderischen Juristen unbehelligt davongekommen, wie Tausende andere ihrer Art auch. Kurt Bode starb am 21. Dezember 1979. Er war ein belesener, historisch interessierter Mann. Wie es in seiner Seele aussah, ist nicht bekannt. Der junge Ankläger der Postbeamten in Danzig, Hans-Werner Giesecke, hatte als Kriegsrichter bis 1945 mindestens 70 Todesurteile gegen deutsche Soldaten verhängt – zum Beispiel wegen Fahnenflucht oder Diebstahls von Autoreifen. Seine Frankfurter Kollegen haben ihn als korrekten Schnösel mit Schmiss in Erinnerung behalten. Als er über anarchische 68er urteilen sollte, fürchtete er um seinen Ruf und zog sich aus dem Verfahren zurück; denn die Stasi der DDR hatte seine NS-Geschichte in Frankfurt publik gemacht. Er starb relativ jung am 1. Juni 1971, ohne jemals von einem bundesrepublikanischen Polizisten oder Staatsanwalt in der Sache »Danziger Post« auch nur verhört worden zu sein.

Mit dem Tod der beiden furchtbaren Juristen war der Fall jedoch nicht abgeschlossen. Jener Münchner Journalist, inzwischen Leiter der Rowohlt-Verlage, überredete den Schriftsteller und ehemaligen Kriminaldirektor beim BKA, Dieter Schenk, der Danziger Post-Geschichte nachzuforschen. Dessen erstaunlich ertragreiche Recherchen fanden in einem anderen politischen und juristischen Milieu statt als jenem, in dem die beiden Richter Bode und Giesecke ganz ohne Sorgen Karriere machen konnten. Anders gesagt: Die NS-Seilschaften in den Amtsstuben der bundesdeutschen Justizverwaltung waren entweder in Pension gegangen oder bereits gestorben.

Schenk fand die Dokumente ihres juristischen Wahns in zahlreichen deutschen Archiven und in Polen. Sein Buch Die Post von Danzig ist die wesentliche Quelle nicht nur dieses Artikels, sondern auch eines Urteils der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Lübeck, das – auf Betreiben des Rowohlt-Anwalts Hans-Jürgen Groth – am 25. Mai 1998 das Urteil des »Feldkriegsgerichts« in Danzig aufhob. »Die früheren Angeklagten«, heißt es in dem Urteil, »werden freigesprochen« – als lägen sie nicht längst schon unter der Erde, unglückselige Opfer einer Justiz, die ein halbes Jahrhundert benötigte, um endlich Recht zu sprechen.

»Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts«, urteilte das Lübecker Gericht, »können einem Gericht ebenso unterlaufen wie Verfahrensfehler. Nachlässigkeiten und Pannen mögen gerade in Kriegszeiten irgendwie zu entschuldigen sein. In ihrer Fülle weisen sie aber erdrückend auf die Absicht des (Danziger) Kriegsgerichts hin, die Verteidiger der Danziger Post um jeden Preis zum Tode zu verurteilen.« Soll heißen: Die juristische Mordabsicht der Herren Bode und Giesecke war offenkundig. Ein halbes Jahrhundert lang hatten deutsche Staatsanwälte und Richter alles getan, um dies zu vertuschen.

Den Nachfahren der Hingerichteten von Danzig hat die Bundesrepublik eine Entschädigung von 275000 Mark gezahlt, pro polnischem Postler also etwa 5000 Mark. Das dürfte der monatlichen Pension des Generalstaatsanwalts und Senatspräsidenten Kurt Bode entsprochen haben. Dem jungen Journalisten, der ihn 1969 interviewte, gestand er damals am Ende des Gesprächs, dass er froh sei, »sein Herz ausgeschüttet« zu haben. Hatte er doch ein schlechtes Gewissen? Wusste er überhaupt, was das ist? Er habe, so sagte er, immer nur Recht gesprochen.

 
Leser-Kommentare
  1. 1. bravo

    vielen dank für diesen wunderbaren, sehr aufschlußreichen artikel! er erleuchtet das fundament der brd und erklärt auch, sonst irrational anmutende, teile der gegenwart.

  2. Auch von mir vielen Dank für die Beschreibung der damaligen Realität. Er ist ein weiterer Beleg für die Kriegsschuld der Nazis. Der Angriff auf die Danziger Post war ein Gipfel terroristischer Irrationalität und sinnloser Zerstörungswut. Feuerwehrleute betätigen sich als Brandstifter - von Goebbels voyeuristisch im Film für die Nachwelt konserviert. Darf es wirklich noch Menschen geben die solche Bilder sehen wollen? Dürfen Filmemacher die perversen Bedürfnisse dieser sadistischen Menschen befriedigen? Nein.

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    • narrot
    • 14.09.2009 um 15:40 Uhr

    "Darf es wirklich noch Menschen geben die solche Bilder sehen wollen?"

    Sehr freundlich von Ihnen festzulegen was für Menschen es geben darf und welche nicht ...

    • narrot
    • 14.09.2009 um 15:40 Uhr

    "Darf es wirklich noch Menschen geben die solche Bilder sehen wollen?"

    Sehr freundlich von Ihnen festzulegen was für Menschen es geben darf und welche nicht ...

  3. Die Folter-Offiziere von Abu Ghuraib machen immer noch Karriere - die Kritiker und Verweigerer sind längst aus der Army ausgestossen.

    Die Stasi-Mittäter sind in Amt und Würden oder bekommen Rente - die Opfer und die Bürgerrechtler sind längst vergessen.

    Verurteilungen für die Menschenrechtsverstösse Israels in Gaza ? Fehlanzeige.

    Tschetschenien ? Anna Politkowskaja hat ihren Kampf dagegen mit dem Leben bezahlt.

    Was sagen wir also unseren Kindern? Wer sich wehrt lebt verkehrt ? Nur Mitläufertum lohnt sich?

    • narrot
    • 14.09.2009 um 15:40 Uhr

    "Darf es wirklich noch Menschen geben die solche Bilder sehen wollen?"

    Sehr freundlich von Ihnen festzulegen was für Menschen es geben darf und welche nicht ...

    Antwort auf "Hallo Mr. Fuz"
  4. Die Ergnisse um den 1. September 1939 in Danzig und an der Westerplatte erschüttern mich immerwieder. Ich bin zwar erst am 13. November 1944 in Danzig-Langfuhr (in der Nähe wohnte Günter Grass) geboren. Aber die Folgen dieser deutschen Verbrechen hatten meine Mutter und ich zu tragen, denn wir mussten Ende Januar 1945 vor der anrückenden russischen Armee flüchten. Gottseidank fanden wir auf der überfüllten WILHELM GUSTLOFF keinen Platz mehr. Erst mit der TANGER konnten wir Gotenhafen (Gdingen) in Richtung Westen verlassen. Ich studiere z. Zt. mit grosser Betroffenheit das ausgezeichnete Buch von Ernst Klee "Das Personenlexikon zum Dritten Reich - Wer war was vor und nach 1945" und fand auch den "Blutrichter" Kurt Bode. Es ist einfach unglaublich, wieviele von "Hitler's Willigen Vollstreckern" nach dem Kriege Karriere gemacht haben. Als Hobby-Historiker befasse ich mich mit dem weltbekannten Judenretter OSKAR SCHINDLER und seiner schwierigen Zeit nach dem Kriege in Argentinien und Deutschland. Immermehr erkenne ich das Wirken dieser "Karrieristen", die dem Judenretter (Vaterlandsverräter) "verdeckt" allergrösste Schwierigkeiten bereiteten. Besonders schlimm war dies in Argentinien, wo die geflüchteten NS-Kriegsverbrecher unter der schützenden Hand des argentinischen Präsidenten PERON ein gegenseitig sehr nützliches Netzwerk (Uki Goni "The Real ODESSA")aufgebaut hatten.

    Mit freundlichen Grüssen

    Klaus Metzger
    HILDESHEIM
    www.twitter.com/klmmetzger
    www.talker.co.il/klmmetzger

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    Man muss sich mal vorstellen einen Menschen als Vorgesetzten zu haben, der Hunderte von Todesurteilen vollstrecken liess. Das Leben ihrer Untergebenen ist denen vollkommen gleichgültig. Sie sperren sie stundenlang in Büros ein, beschäftigen sie mit sinnlosen Arbeiten und nerven sie von Zeit zu Zeit mit ihren Launen. Mit solchen Vorgesetzten möchte ich nichts zu tun haben. Es sind genau die, die besseren Arbeitsbedingungen im Wege stehen. Faschismus pur. In abgemilderter Form gibt es das auch heute noch.

    Man muss sich mal vorstellen einen Menschen als Vorgesetzten zu haben, der Hunderte von Todesurteilen vollstrecken liess. Das Leben ihrer Untergebenen ist denen vollkommen gleichgültig. Sie sperren sie stundenlang in Büros ein, beschäftigen sie mit sinnlosen Arbeiten und nerven sie von Zeit zu Zeit mit ihren Launen. Mit solchen Vorgesetzten möchte ich nichts zu tun haben. Es sind genau die, die besseren Arbeitsbedingungen im Wege stehen. Faschismus pur. In abgemilderter Form gibt es das auch heute noch.

    • WIHE
    • 14.09.2009 um 15:54 Uhr

    Da haben sich die Polen aber wenig demokratisch benommen.
    Hätten sie auch nur ein Stückchen der Idee der Demokratie inkorporiert gehabt, Danzig wäre 1919 deutsch geblieben, dei Bewohner hätten entschieden, wohin sie sich orientierten.
    Was sollte Deutschland nach dem Versallier Vertrag von den Demokratien der Welt noch lernen. Es gab nichts zu lernen, außer wie man den Willen eines Volkes außer Krauft setzt.

  5. Ihren Sarkasmus können Sie sich sparen. Ich habe in keinster Weise festgelegt welche Menschen es geben darf und welche nicht. Wir müssen leider auch mit Sadisten oder Terroristen leben. gut dass es nur wenige davon gibt. Ich hatte lediglich andeuten wollen dass ich mir Filme wie die von Goebbels mit brennenden und explodierenden Gebäuden nicht ansehe. Darauf verzichte ich gerne. Ich schaue mir lieber Talkshows oder Satiresendungen an. Ich finde es lediglich schade und bedauernswert dass es Menschen gibt die sowas sehen wollen - meine Frau gehört auch dazu.

    Gruss

  6. Man muss sich mal vorstellen einen Menschen als Vorgesetzten zu haben, der Hunderte von Todesurteilen vollstrecken liess. Das Leben ihrer Untergebenen ist denen vollkommen gleichgültig. Sie sperren sie stundenlang in Büros ein, beschäftigen sie mit sinnlosen Arbeiten und nerven sie von Zeit zu Zeit mit ihren Launen. Mit solchen Vorgesetzten möchte ich nichts zu tun haben. Es sind genau die, die besseren Arbeitsbedingungen im Wege stehen. Faschismus pur. In abgemilderter Form gibt es das auch heute noch.

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    Ich verstehe ihren Kommentar nicht. Wo ist der Bezug vom ersten Satz zum Rest???

    Ich verstehe ihren Kommentar nicht. Wo ist der Bezug vom ersten Satz zum Rest???

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