Strafrecht Sarkozy auf Piratenjagd
Frankreich treibt ein besonders scharfes Gesetz gegen Tauschbörsen-Nutzer voran. Damit will Sarkozy bei Künstlern und Intellektuellen punkten
© Gerard Cerles/AFP/Getty Images

Der französische Präsident Nicolas Sarkozy versteht bei Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet keinen Spaß
Anfang kommender Woche wird sich Frankreichs Nationalversammlung zum wiederholten Mal mit einem Gesetz gegen Netzpiraterie befassen. In Europa gilt das Land als Vorreiter im Kampf gegen Urheberrechtsverstöße im Internet. Allerdings erweist sich der französische Weg als holprig, und Kritiker lauern an jeder Biegung. Im Frühjahr wurde ein Regierungsentwurf mehrmals vom Parlament vertagt, abgeändert und nur mit knapper Not beschlossen. Teile des Paragrafenwerks scheiterten sodann am Verfassungsgerichtshof. Die Richter sahen Bürgerrechte verletzt. Präsident Nicolas Sarkozy feuerte daraufhin wutentbrannt seine Kulturministerin und kündigte an, die Sache nach der Sommerpause »bis zum Ende« durchzufechten: mit einem zweiten, etwas abgewandelten Gesetz. Jetzt ist es so weit. Auch außerhalb Frankreichs verfolgen Netzgemeinde und Medienunternehmen, Internetprovider und Rechtspolitiker gespannt den Streit: Gelingt das Vorhaben, wird es gar Schule machen?
Das umstrittene Gesetz heißt Hadopi2. Die Abkürzung steht für Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des Droits sur Internet. Diese Behörde wurde im Frühjahr durch das Gesetz »Hadopi1« geschaffen, um Hinweise auf unberechtigte Downloads zu sichten, die ihr von Rechteinhabern übermittelt wurden. Das können Plattenfirmen, Filmstudios oder Buchverlage sein. Künftig sollen solche Verstöße mit jenen Strafvorschriften geahndet werden, die Hadopi2 vorsieht:
Erstens kommt jemand, dem illegales Laden von Dateien (téléchargement illégal) vorgeworfen wird, vor einen Schnellrichter, der Geld- und Gefängnisstrafen verhängen kann sowie das zeitweilige Verbot, das Internet zu benutzen. Beschuldigte könnten natürlich behaupten, jemand anderes müsse wohl ihren Internetzugang missbraucht haben. Deswegen verwendet der Entwurf – zweitens – den seltenen juristischen Begriff der négligence caracterisée , was mit »einschlägiger Fahrlässigkeit« übersetzt werden könnte (nicht etwa mit »grober Fahrlässigkeit«): Wer seinen drahtlosen Internetzugang nicht gegen unberechtigten Zugriff schützt, wird ebenfalls mit Geldstrafen und dem Ausschluss vom Netz bedroht.
In beiden Fällen sollen Nutzer zunächst verwarnt, danach mit abgestuften Strafen belegt werden. Dies sowie der Umstand, dass die Sanktionen von Richtern beschlossen werden müssen, ist der Regierung bereits rechtsstaatlich genug. Nicht aber den Kritikern, die sich in allen politischen Lagern finden.
Sie monieren das Schnellverfahren, in dem der Richter lediglich die von der Behörde präsentierten Dokumente prüft und den Beschuldigten nicht hört. Als Nachweis für Piraterie soll bereits genügen, dass ein Download unter der IP-Adresse des Benutzers stattfand – eine Spur, die leicht zu fälschen ist. Der Betroffene hingegen kann erst nach dem Richterbeschluss versuchen, sich zu verteidigen. Fahrlässigkeit wiederum soll vorliegen, sobald ein von der Behörde verwarnter User nicht eine spezielle Sicherheitssoftware installiert – die bislang nicht existiert und, wie zu hören ist, kostenpflichtig sein soll.
Ursprünglich wollte die Regierung sogar ganz ohne richterliche Prüfung auskommen. Doch der Verfassungsgerichtshof hielt fest, der Zugang zum Internet gehöre zum Kern der Informationsfreiheit, an eine Sperre seien strengste Kriterien zu legen. Ob den Verfassungsrichtern die jetzt vorgesehenen Regeln genügen werden? Dass der Regierung bei alledem selbst nicht ganz wohl ist, zeigte sie, indem sie ihr Gesetzeswerk zwar dem Kulturausschuss des Parlaments vorlegte, nicht aber dem Rechtsausschuss. Sie drückt aufs Tempo, der Präsident persönlich drängelt. Kritiker aus den eigenen Reihen werden beschimpft oder, sofern sie Beamte sind, entfernt.
- Datum 10.09.2009 - 18:15 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 10.09.2009 Nr. 38
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Na, ob sich das die Franzosen so einfach gefallen lassen.
Alleine der Versuch das alles ohne Richter abwickweln zu wollen zeugt doch von der unrechmäßigkeit des Gesetzes.
Der Bonsainapoleon versucht das, was alle industriehörigen Regierungen (sprich Europa) versuchen werden.
Hoffen wir im Interesse der Freiheit, das er scheitert.
Wie die Franzosen schon mehrfach gezeigt haben, scheitert alles was gegen den Willen der Bürger läuft.
Wie die Franzosen schon mehrfach gezeigt haben, scheitert alles was gegen den Willen der Bürger läuft.
Wie die Franzosen schon mehrfach gezeigt haben, scheitert alles was gegen den Willen der Bürger läuft.
"Doch der Verfassungsgerichtshof hielt fest, der Zugang zum Internet gehöre zum Kern der Informationsfreiheit, an eine Sperre seien strengste Kriterien zu legen."
- Trotz meines Unverständnisses gegenüber unseren aktuellen "Zensurgegnern" ... hier bin ich mit auf den Barrikaden, an forderster Front sogar!
Ich hoffe mal stark der Sarkozy kriegt das nicht hin. Gorny und andere wagen sonst sicher direkt den Frontalangriff auf unsere INFORMATIONSFREIHEIT. Und ich befürchte dumpf: der Aufschrei wär geringer als er jetzt ist. Eigentum an abstraktem bzw. totem ist bei uns wichtiger als die körperliche Unversehrtheit, scheint mir.
was ein Künstler vor einhundert Jahren wahr, was der so verdiente und wie das Kunstgeschäft so abging.
ekelhafte Bestrebungen. Echte Künstler müsste vom Staat geschützt werden und zwar dahingehen, dass Sie ohne wirtschaftliche Einbußen oder Not Ihre Kunst verwirklichen können.
cheers an euch drei und Herrn Randow,
tycho.
Schon die Art und Weise, wie das Gesetzt durchgesetzt werden soll ist haarsträubend. Schnellgerichte, die nicht unter Beteiligung des Angeklagten tagen und diesen in Abwesenheit verurteilen können, können nicht mit einer freiheitlich-demokratischen Rechtsprechung vereinbart werden. Sowas darf es in einem Staat, der sich seiner Demokratie rühmt, nie geben!
Da unser mini Napoleon, die absolute Mehrheit hat,
da die Linken aus starkem Protest nie alle anwesend sind
kommt es durch. Die harddisk wird dann auch beschlagnahmt, kein Witz,
ich lebe noch in France.
Lopsi, googelt mal das ist dann die totale Ueberwachung ohne Vorwarnung irgendeiner Art.(Lopsi numéro 2 (loi d'orientation et de programmation pour la sécurité intérieure)
macht den tueroeffener in den offen totalitaeren staat - voila
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