Schweiz Selbstachtung 2009

Der Schriftsteller Adolf Muschg über eine Schweiz im kollektiven Dauerschock. Ein Beitrag zum Eidgenössischen Dank-, Buß- und Bettag

Bettagsbetrachtungen sind keine politischen Leitartikel. Sie müssen auch keine Sonntagspredigten sein; das bekam die Zürcher Regierung 1862 von ihrem neuen Staatsschreiber zu spüren. Dass in diesem Amt auf den als Maler wie als Dramatiker gescheiterten 43-jährigen Gottfried Keller kein Verlass sei, hatten die Spötter schon vorausgesagt, bevor er seinen ersten Dienstmorgen verschlief. Und nun schlug der Mann, den man als Jesuitenfresser und bekennenden Atheisten zu kennen glaubte, dem Fass gewissermaßen die Krone ins Gesicht. Er setzte (was seines Amtes war) im Namen der Regierung ein Bettagsmandat auf, das nicht nur die Kanzel erschüttert hätte, von der es (nach gebotenem Brauch) verlesen werden musste, sondern auch ihren Staat. Wohlgemerkt: einen Musterstaat, den einzigen auf dem Kontinent, in dem die Bürgerrevolution von 1848 nicht gescheitert, sondern durchgedrungen war.

Dass Keller der unglücklichen Polen gedachte oder des Amerikanischen Bürgerkriegs – »der kranken Schwester über dem Meere« –, war im liberalen Zürich zwar naseweis, doch immerhin korrekt. Schon bei Kellers Krisenanalyse aber muss den Regierungsräten der Rotstift gezuckt haben: »Es ist die in Geiz verwandelte Bitte um das tägliche Brot, es ist der Streit um Gewinn und irdischen Vorteil, der unter dem Vorwande ökonomischer Notwendigkeit die ältesten und ersten Grundzüge christlicher Weltanschauung verleugnet und in Strömen Blutes erstickt.« So etwas hätte man allenfalls von einem konservativen Gegner erwartet; aber der Staatsschreiber setzt noch eins drauf: »Und wenn auch (…) der große Baumeister der Geschichte in unserem Bundesstaate nicht sowohl ein vollgültiges Muster, als einen Versuch im Kleinen, gleichsam ein kleines Baumodell aufgestellt hat, so kann derselbe Meister das Modell wieder zerschlagen, sobald es ihm nicht mehr gefällt, sobald es seinem großen Plane nicht entspricht.«

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Hier wird nicht nur die Republik dem Jüngsten Gericht unterstellt; das könnte man noch unter »Bettag« abbuchen. Aber sie wird auch als Selbstzweck negiert. Sie ist entweder das Probestück eines weitergehenden Projekts, um nicht zu sagen: einer reellen Architektur, oder sie verdient nicht zu sein.

Hier wurde der Regierungsrat zum Zensor: Ein so radikaler Selbstvorbehalt der Republik durfte von keiner Kanzel verkündet werden. Dabei nahm er eigentlich nur den Liberalismus beim Wort. Auch für diesen ist der Staat kein letztes Ding, hat die Verfassung in erster Linie den Sinn, seine Zuständigkeit einzuschränken und die Bürger gegen seine Willkür zu sichern. Aber was für jeden Staat gilt, gilt noch lange nicht für den eigenen; da ist eine Zugabe von Patriotismus gefragt. Kein real existierender Regierungsrat wird gern als Provisorium behandelt. Wenn sich die Macht in die Farben der Nation kleidet, wünscht sie sich Legitimation. Wer sich vom Volk gewählt weiß, hat wenigstens am Bettag Anspruch auf ein wenig Heiligkeit, auch für seine Geschäfte.

Wenn sie damals blühten, so vor allem darum, weil eines der garantierten Freiheitsrechte im Effekt denn doch etwas gleicher war als alle andern. Unter dem unschuldigen Titel Handels- und Gewerbefreiheit entfalteten die Zürcher Industrieherren damals eine grenzüberschreitende Tätigkeit, bei der ihnen der Staat nicht in die Quere kommen sollte, darum besetzten sie seine Spitze lieber gleich mit ihren Leuten. Gegen das »System Escher« seines erfolgreichen Altersgenossen hatte Keller noch als freier Schriftsteller polemisiert und die Hand kräftig gebissen, die ihn bisher gefüttert hatte. Nun glaubte man ihn im gut bezahlten Staatsschreiberamt mundzahm gemacht zu haben. Stattdessen zog er den Herren bei der ersten Gelegenheit nicht nur den Teppich unter den Füßen weg, sondern den Boden des Vaterlandes, den sie für sich gepachtet hatten.

Nachdem die Blase einer globalisierten »Finanzwirtschaft« geplatzt ist, muss man das Bettagsmandat von 1862 als Einspruch gegen ihre Anfänge lesen. Keller reagiert prophetisch drohend gegen jeden Versuch, den Staat für das große Geschäft zu instrumentalisieren. Damals war es Eschers Kreditanstalt, heute ist es die UBS – sie führt nach wie vor das Gütesiegel »schweizerisch« im Logo. Dagegen bot Keller den Bürgersinn von 1848 auf. Im Fähnlein der Sieben Aufrechten lässt er einen biederen Handwerksmeister sagen: »Es wird eine Zeit kommen, wo in unserem Lande, wie anderwärts, sich große Massen Geldes zusammenhängen, ohne auf tüchtige Weise erarbeitet und erspart worden zu sein; dann wird es gelten, dem Teufel die Zähne zu weisen; dann wird sich zeigen, ob der Faden und die Farbe gut sind an unserem Fahnentuch.« Diese Zeit musste Keller noch erleben: sein Alterswerk Martin Salander ist der grimmige Abschied von einer Republik, die ihre Substanz und Glaubwürdigkeit durch grenzenlose Profitsucht verspielt hat. Heute soll der Kleinstaat Schweiz für eine Großbank haften, deren Finanzvolumen sein Bruttosozialprodukt um ein Vielfaches übersteigt. Doch selbst wenn er ihre Schulden bezahlen müsste und könnte, bliebe der Misskredit an ihm haften. Denn zur Geisel dieses Geschäfts und damit über seine Verhältnisse erpressbar konnte er nur werden, weil er, mit seiner Garantie des Bankgeheimnisses, ihr Komplize gewesen ist. Nun hat sich der Standort verzockt, und das Vaterland soll einspringen. Der Bürger soll eine Bank, an der ihm nichts gehört, als seine eigene betrachten, wenn sie Pleite macht. Das ist ein Skandal, dem Kellers Bettagsmandat schon an der Wurzel vorbauen wollte. Nicht zuletzt um den berechtigten Patriotismus vor einer Schieflage zu bewahren, in der er nur noch hilflos reagieren kann, weil ihm, durch eigene Mitschuld, das Wichtigste abhandengekommen ist: politische Zuständigkeit in eigener Sache und damit die Selbstachtung.

Ein Land, das so wenig Freunde hat, braucht keine Feinde mehr

Heute sind die Sachwalter des Staates nach allen Seiten so voll mit Schadensbegrenzung beschäftigt – keiner identitätsförderlichen Tätigkeit –, dass sie kaum noch zum Regieren kommen. Dabei macht sich schmerzhaft bemerkbar, dass Handlungsfähigkeit noch nie eine Stärke schweizerischer Politik gewesen ist. Als ihre Neutralität noch ein sicherer Wert war, hat sie sich aufs Verwalten beschränkt und die Außenkontakte von einer tüchtigen Wirtschaft besorgen lassen. Man hat ihr nicht auf die Finger gesehen, solange sie anschaffte – bis das Kind im Brunnen lag.

Statt Außenpolitik hat man lieber Loskauf betrieben oder ihn – wie im Fall der »nachrichtenlosen Vermögen« – an »seine« Banken delegiert, noch ziemlich unbekümmert darum, ob die Schuld eines Landes in dieser Währung zahlbar sei. Das Prinzip Loskauf hat sich auch an die Stelle einer aktiven Europapolitik gesetzt. »Beitrittsfähig zu sein, um nicht beitreten zu müssen«, lautete die Devise der Schlaumeier. Sie ist seither in einer atemberaubenden Multiplikation bilateraler Verträge an ihre Grenze gestoßen, die vor allem unsere eigene deutlich macht. Der Prozess gleicht inzwischen dem fortgesetzten Versuch des Schwanzes, mit dem Hund zu wedeln. Das Einzige, was dabei klar geworden ist: Ein Land, das so wenig Freunde hat, braucht keine Feinde mehr.

Die prinzipienlose Geldwirtschaft stiehlt dem Land die Glaubwürdigkeit

Es war dieser Republik aber nicht an der Wiege gesungen, dass sie sich den Nachbarn, die sie bei ihrer Gründung bewundert haben, eines Tages als politisches Nonvaleur präsentiert. Dabei hätte sie noch manchen ernst zu nehmenden Exportartikel zu bieten, der in der EU entschieden Mangelware ist, von der demokratischen Mitsprache bis zur föderalen Kultur. Aber um mitreden zu können, muss man mitreden wollen und darf sich von einer prinzipienlosen Geldwirtschaft – und einer opportunistischen Steuerpolitik – nicht die Glaubwürdigkeit stehlen lassen. Es ist nicht mehr schön, Bürger eines Kleinstaats zu sein, der vergessen hat oder gering schätzt, worin die ihm eigene Größe bestanden hat und worin sein Potenzial immer noch bestehen könnte, während er heute – mehr durch Unterlassungen als durch Taten – sein reales Vermögen notorisch über- und seine Intelligenz unterfordert. »Dem Teufel die Zähne weisen« – Loskauf und Schadensbegrenzung sind ein dürftiger Zahnersatz für eine Politik mit Biss, den Keller von seiner Republik eingefordert hat. Kann man ihr jeden Grundsatz abkaufen, ist sie das Papier ihrer Stimm- und Wahlzettel nicht wert.

Was soll unser Gemeinwesen? Das ist die Kernfrage – auch schon von Kellers Bettagsmandat. Die Zürcher Regierung von 1862 hat es unterdrückt, es erscheint nur als »Entwurf« in Kellers Gesammelten Werken – und bleibt als Entwurf eines guten Staates für eine menschenwürdige Gesellschaft aktuell. Auch als Beweisstück für das Engagement eines Autors, das er sich nicht für das Salär eines Staatsschreibers abkaufen ließ.

Aber die tiefere Provokation des Bettagsmandats bleibt seine gottesdienstliche Dimension. Das Kreuz, das der Verfasser mit seinem Staat hat, borgt sich seinen Ernst vom christlichen Passionssymbol, aber es will mit ihm nicht verwechselt werden. Die Verlegenheit an dieser Stelle betrifft auch den Verfasser selbst – mehr als den Regierungsrat, der sich eine fromme Bußpredigt zum Bettag wohl hätte gefallen lassen. Tatsächlich hat er Kellers Entwurf auch durch eine solche ersetzt.

Ich habe diese Verlegenheit als Mitglied einer eidgenössischen Kommission in den siebziger Jahren zu spüren bekommen. Auch da ging es um einen Entwurf, dem zu einer total revidierten Bundesverfassung. Wir stritten darüber, ob der Name Gottes – »des Allmächtigen!« – stehen bleiben dürfe oder nicht. Der kuriosen Allianz bekennender Reformierter und Ungläubiger stand eine eher lockere, aber dominante Front von Katholiken und Traditionalisten gegenüber. Die einen wollten entweder Gottes Namen nicht für Menschenwerk in Anspruch nehmen oder sahen ihn im Widerspruch zur Garantie der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die andere Seite berief sich auf eine ehrwürdige Tradition oder fürchtete, den Entwurf schon beim ersten Wort einem unsinnigen Kulturkampf auszuliefern. Der Versuch, Gott wenigstens seines rhetorischen Attributs (»der Allmächtige«) zu entkleiden, hätte das religiöse Vorzeichen noch verstärkt – und scheiterte glücklicherweise an der Übersetzung ins Französische, wo »nom de Dieu« zum schlichten Fluch geworden wäre. Um keine schlafenden Hunde zu wecken, ließen wir Gott einen guten Mann sein – an ihm jedenfalls ist der Furgler-Entwurf nicht gescheitert. Und so steht »Gott, der Allmächtige« unverändert auch über der moderaten »Nachführung«, die seither Volkes Gnade gefunden hat.

Dass Gottes Name am wenigsten Anstoß erregt, wenn man sich zu ihm nichts mehr zu denken braucht, ist zwar ein humoristischer Kommentar zum Notstand einer Kommission, die so unklug war, ein Problem zu sehen. Aber es ist noch keine Antwort auf die Fragen, die Keller aufwirft. Der reine Pragmatismus weiß diese Antwort nicht – er hat das »kleine Baumodell« Schweiz, nachdem es als Erfolgsmodell gewinnbringender Neutralität ausgedient hatte, nicht davor bewahrt, Schlag auf Schlag demontiert zu werden – was man lange nicht bemerken wollte und dann nicht ernsthaft, nur trotzig registrierte.

Eigentlich befindet sich die Schweiz schon seit dem Bergier-Bericht, spätestens seit dem Grounding der Swissair in einem kollektiven Dauerschock, an dem vielleicht das Typische, aber auch das Bedenklichste seine Verleugnung ist. Wenigstens hat die Schweiz das Problem nicht mehr, vor dem sie Keller 1862 noch glaubte warnen zu müssen: sich auf dem Lorbeer auszuruhen, den ihr andere spenden. Die immer noch reiche Schweiz erlebt etwas, was sie sich nicht leisten kann: Isolation. Die Rechthaberei der Glücklichen, an denen Krieg und Elend ohne eigenes Verdienst vorübergegangen sind, schlägt auf sie selbst zurück. Ob es uns passt oder nicht: Jetzt sind wir dabei – nur nicht in bester Form und unverhofft einsam. In unserem Selbstverständnis hat sich eine Lücke geöffnet, durch welche eine unverstandene Welt verdächtig mühelos einbricht, ohne einer soliden Selbstachtung zu begegnen. Die alten Grenzbefestigungen waren schon lange brüchiger, als ihre Verteidiger wissen wollten. Dass das Land sich 1992 gegen die EU so dicht wie möglich gemacht hat, war ein Fehler – was in der Politik bekanntlich schlimmer ist als ein Verbrechen. Ein paar Dutzend bilaterale Verträge sind, bei aller nötigen Pfiffigkeit, kein Ersatz für ehrliche Teilnahme und ehrenhafte Beteiligung. Aber selbst wenn wir uns in Gottes Namen wieder einmal zu einer Konzession herbeilassen – der Name Gottes verfolgt uns noch auf dieser Schwundstufe der Politik.

Der Verfasser des Bettagsmandats hatte einem persönlichen Gott abgesagt – für das Gemeinwesen konnte er ihn nicht entbehren. Die Fragen, die er diesem stellte, und die Frage, in die er es stellte, benötigten eine vertikale Achse der Verbindlichkeit, die er keiner »Wertediskussion« ausliefern wollte. Aber der Himmel, an dem dieses Lot hängt, ist kein Jenseits. Nur gerade die Wahrheit ist allgemein genug, die der Verallgemeinerung widersteht und sich der Sublimierung ins Religiöse verweigert. Eine solche Betrachtung weist nicht auf diese oder jene Gesetzeslücke hin; sie zielt auf die Lückenhaftigkeit auch des besten Gesetzes. Diese Lücke ist der Einzelfall (»Was ist das Allgemeinste? Der einzelne Fall«, heißt es beim alten Goethe), und in diese Lücke springt wiederum nur der einzelne Mensch. Aber das tut er in einem Gemeinwesen, das seinen Namen verdient, nicht aus Mitleid, sondern aus Selbstachtung; als bürgerlich Betroffener, als Citoyen.

Darum ist für mich die bewegendste Stelle des Bettagsmandats diejenige, wo es der Selbstmörder gedenkt. Keller betrachtet sie nicht als statistische Größen. Jeder Einzelne war ein Armutszeugnis für die Tragfähigkeit der Gesellschaft: »Nie haben die klaren Fluten unserer Seen und Ströme so oft die Opfer der Not in sich aufgenommen wie in diesem schwülen (…) Sommer.«

»Unbekannt, doch unvergessen«, lautet eine Grabinschrift auf dem Wiener Friedhof der Namenlosen. Logisch ist sie absurd. Politisch aber ist sie der springende Punkt, an dem der Gemeinsinn einer Gesellschaft gemessen wird. Aber dafür muss sie sich selbst bewegen. Vorstellungskraft ist kein Privileg der Dichter. Es ist die erste Bürgerpflicht.

 
Leser-Kommentare
  1. Die Reaktionen, die diese Wortmeldung in der Schweiz auslöste können aug dem Blog "Beiz 2.0" gesammelt eingesehen und kommentiert werden
    http://beizzweinull.wordp...

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