Energie Blick in den Abgrund

Ein spektakuläres Urteil über den Bau eines Kohlekraftwerkes am Rande des Ruhrgebiets verschärft die Umweltdebatte

Der Streit über die Energie der Zukunft hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Bisher äußerte er sich im Protest von Bürgern gegen Atommeiler, neuerdings auch gegen Kohlekraftwerke; viel erreicht haben die gern als Störenfriede wahrgenommenen Gegner der herkömmlichen Stromerzeugung nicht. Doch jetzt hat die Debatte die Ebene der deutschen Gerichtsbarkeit erreicht. In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Bau eines riesigen Steinkohlekraftwerks am Rande des Ruhrgebietes auf einem unwirksamen Bebauungsplan beruht. Die halb fertige Stromfabrik ist deshalb zwar kein Schwarzbau; ihre Errichtung ist schließlich formell genehmigt worden. Nach derzeitigem Stand der Rechtsfindung ist das Projekt trotzdem (materiell) rechtswidrig.

In einem zweiten Urteil sprach das Gericht einen vorläufigen, teilweisen Baustopp aus. Zwar steht noch nicht fest, welche Folgen das letztlich haben wird, ob es also tatsächlich zu einem umfassenden Baustopp kommen wird; das ist sogar eher unwahrscheinlich. Dennoch blickt E.on, der Investor, vorerst in einen Abgrund.

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Dabei hat nicht einmal der Konzern selbst verloren, sondern die Stadt Datteln, eine 36.000-Einwohner-Gemeinde am Dortmund-Ems-Kanal. Dort baut E.on Datteln 4, Europas größten Kraftwerksblock – allerdings auf der Basis eines vom örtlichen Stadtrat beschlossenen Bebauungsplans, der nun als unwirksam erkannt worden ist.

Der Vorgang ist nicht nur bemerkenswert, weil er den Worst Case für E.on nicht ausschließt; der Konzern hätte viele Millionen Euro in den Sand gesetzt. Hinzu kommt, dass das Undenkbare wahr wurde: Das Gericht hat einem klagenden Schweinehalter recht gegeben, de facto dem weltweit größten privaten Energieversorger eine spektakuläre Niederlage beschert, und das alles mit dem Hinweis auf fehlenden Klimaschutz. Das verleiht dem Urteil nationale Bedeutung – und erzwingt eine Debatte über die Zukunft der Kohle.

Tatsächlich ist nach Erkenntnis der Richter der Bebauungsplan auch deshalb unwirksam, weil er die Vorgaben des nordrhein-westfälischen Landesentwicklungsplans nicht beachtet. Darin heißt es, dass Kraftwerksplanungen nur realisiert werden können, »wenn damit in der CO2-Bilanz ein Fortschritt erreicht wird«. Fortschritt, also per Saldo weniger Ausstoß von Kohlendioxid, lässt sich bei Inbetriebnahme eines neuen Kohlekraftwerkes aber nur erzielen, wenn gleichzeitig ältere Kraftwerke mit einem insgesamt höheren CO2-Ausstoß abgeschaltet werden. Diesen Eindruck versucht E.on öffentlich zu erwecken. Vor Gericht stellte sich aber heraus, dass er auf einem »Missverständnis« beruht. Es sei »nicht ansatzweise sichergestellt, dass das Kraftwerk, das selbst einen erheblichen Ausstoß von Treibhausgasen verursachen wird, insgesamt zu einer Reduzierung beiträgt«, heißt es in der Urteilsbegründung.

Allerdings wird mit der Gleichung »neu gegen alt macht weniger CO2« gern jedes neue Kraftwerk gerechtfertigt. Richtig daran ist nur: Dank technischem Fortschritt erzeugt jedes neue Kohlekraftwerk aus einer Tonne Kohle mehr Kilowattstunden Strom als alte Kohlekraftwerke. Ob aber ein alter Kohlemeiler abgeschaltet wird, wenn ein neuer dazukommt, ist ungewiss. Genehmigungen gelten nach deutschem Recht unbefristet.

Leser-Kommentare
  1. Pressemitteilung der Bezirksregierung Münster:
    Münster, 24.09.2009

    OVG bestätigt rechtliche Einschätzung der Bezirksregierung Münster zu der 3. und 5. Teilgenehmigung für Steinkohlekraftwerk Datteln

    Münster. In drei Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen heute weitgehend die rechtliche Einschätzung der Bezirksregierung Münster in Bezug auf die immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigungen für den Bau des Steinkohlekraftwerks Datteln bestätigt. Danach hat die gegen die 3. Teilgenehmigung gerichtete Klage des BUND keine aufschiebende Wirkung. Die Bezirksregierung hatte diese Klage wegen Verfristung für unzulässig gehalten. Der Senat begründet seine Entscheidung damit, dass der BUND bereits Anfang des Jahres 2008 von dem Erlass der 3. Teilgenehmigung Kenntnis erlangt habe, sodass die Klage jetzt zu spät kam.

  2. Deutschland ist seit Jahren Stromexportland, mit steigender Tendenz, und das obwohl etwa 2007 bis zu sieben Atomkraftwerke über Monate stillstanden. Das zeigt deutlich: Die angebliche "Stromlücke" ist nichts als eine Angstkampagne der Kohle- und Atomlobby, um damit neue Kohlekraftwerke und Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke zu rechtfertigen.

    Insofern finde ich das Urteil richtig und mutig - obwohl die Politik nun massiv als Büttel der Lobbyisten in den Presseorganen agiert!
    sh. http://www.ruhrbarone.de/...

    • calex
    • 30.09.2009 um 18:09 Uhr

    sondern eine wissenschaftliche. Zwar wird uns die CCS-Technologie (Einlagerung von Kohlendioxid) von großen Energiekonzernen werbewirksam "verkauft", es gibt sie bislang allerdings noch nicht. Ob dies jemals möglich sein wird, CO2 dauerhaft, bezahlbar und ohne Schaden anzurichten unter Tage zu lagern, ist wissenschaftlich äußerst umstritten.
    Wenn überhaupt, wird diese Technologie in großem Maßstab einsatzbereit sein, wenn die heute gebauten Kohlekraftwerke wieder veraltet sind (und die regenerativen Energien die Kohleverbrennung hoffentlich unwichtig gemacht haben).

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