Stimmt's? 70 Cent pro Wählerstimme
"Zählen auch die Nichtwähler bei der Erstattung der Wahlkampfkosten mit?", fragt Theo Trepp aus Hamburg

Kreuzchen machen: Als Nichtwähler verzichtet man auch darauf, über das Verhältnis der Parteienzuschüsse mitzubestimmen
Nach dem Parteiengesetz bekommen die politischen Parteien Geld für jede Wählerstimme. Kann man ihnen diese »Stimmprämie« vorenthalten, indem man nicht zur Wahl geht, oder zählen die Nichtwähler bei dieser Wahlkampfkostenerstattung mit? Die Antwort darauf lautet: Weder – noch.

Für weitere Artikel zur Serie "Stimmt's?" klicken Sie auf dieses Bild
Für jede Zweitstimme erhalten die Parteien, die mehr als 0,5 Prozent aller Stimmen bekommen haben, zunächst einmal 70 Cent (für die ersten 4 Millionen Stimmen sogar 85 Cent). Ganz klar also: Wer nicht wählen geht, für den gibt’s auch keine Prämie.
Trotzdem bewirkt die Stimmverweigerung am Ende nichts. Das liegt daran, dass die staatliche Parteienfinanzierung auf 133 Millionen Euro begrenzt ist. Addieren sich die diversen Zuschüsse zu einer höheren Summe – und das tun sie eigentlich immer –, dann bekommen die Parteien proportional weniger Geld.
Das heißt unterm Strich: Der Nichtwähler verzichtet darauf, über das Verhältnis der Parteienzuschüsse mitzubestimmen, auf die Gesamthöhe hat er keinen Einfluss. Noch ein Argument, am Sonntag zur Wahl zu gehen.
Die Adressen für »Stimmt’s«-Fragen: DIE ZEIT, Stimmt’s?, 20079 Hamburg, oder stimmts@zeit.de
Diesen Artikel finden Sie als Audiodatei im Premiumbereich unter www.zeit.de/audio
- Datum 25.09.2009 - 10:44 Uhr
- Serie Stimmt's
- Quelle DIE ZEIT, 24.09.2009 Nr. 40
- Kommentare 4
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:








Ohne Wahlen funktioniert Demokratie halt nicht. Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass auch die Nichwähler die, die zu Wahlen antreten mitfinanzieren. Ich habe allerdings ein Problem mit jenen, denen Wahlen wurscht sind, den Ignoranten der Demokratie.
der Artikel ist doch glasklar: Es wird erklärt, wie die Erstattung der Wahlkampfkosten sich berechnet. Ich finde das interessant und das Verfahren war mir bisher noch nicht klar. Ihnen denn?
Der Modus in dem Parteien vom Staat finanziert werden ist ja durchaus ein wichtiger Punkt in der Demokratie. Es gibt übrigens auch eine Untergrenze: Wikipedia schreibt:
"Um am System der staatlichen Teilfinanzierung teilzunehmen, muss eine Partei bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl mindestens 0,5 % der gültigen Stimmen oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1,0 % der gültigen Stimmen erhalten haben. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Parteien nationaler Minderheiten." (http://de.wikipedia.org/w... soeben abgerufen)
Stimmen für unter 5% Parteien verfallen also mitnichten. Wenn ich also die RRP wähle, entcheide ich auch darüber, ob sie Geld für den Wahlkampf erstattet bekommen.
Beste Grüße,
Sphinxfuter
der Artikel ist doch glasklar: Es wird erklärt, wie die Erstattung der Wahlkampfkosten sich berechnet. Ich finde das interessant und das Verfahren war mir bisher noch nicht klar. Ihnen denn?
Der Modus in dem Parteien vom Staat finanziert werden ist ja durchaus ein wichtiger Punkt in der Demokratie. Es gibt übrigens auch eine Untergrenze: Wikipedia schreibt:
"Um am System der staatlichen Teilfinanzierung teilzunehmen, muss eine Partei bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl mindestens 0,5 % der gültigen Stimmen oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1,0 % der gültigen Stimmen erhalten haben. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Parteien nationaler Minderheiten." (http://de.wikipedia.org/w... soeben abgerufen)
Stimmen für unter 5% Parteien verfallen also mitnichten. Wenn ich also die RRP wähle, entcheide ich auch darüber, ob sie Geld für den Wahlkampf erstattet bekommen.
Beste Grüße,
Sphinxfuter
der Artikel ist doch glasklar: Es wird erklärt, wie die Erstattung der Wahlkampfkosten sich berechnet. Ich finde das interessant und das Verfahren war mir bisher noch nicht klar. Ihnen denn?
Der Modus in dem Parteien vom Staat finanziert werden ist ja durchaus ein wichtiger Punkt in der Demokratie. Es gibt übrigens auch eine Untergrenze: Wikipedia schreibt:
"Um am System der staatlichen Teilfinanzierung teilzunehmen, muss eine Partei bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl mindestens 0,5 % der gültigen Stimmen oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1,0 % der gültigen Stimmen erhalten haben. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Parteien nationaler Minderheiten." (http://de.wikipedia.org/w... soeben abgerufen)
Stimmen für unter 5% Parteien verfallen also mitnichten. Wenn ich also die RRP wähle, entcheide ich auch darüber, ob sie Geld für den Wahlkampf erstattet bekommen.
Beste Grüße,
Sphinxfuter
"Trotzdem bewirkt die Stimmverweigerung am Ende nichts."
Diese Logik stimmt nicht, das bedeutet nur, daß noch immer viel zu viele Menschen zur Wahl gehen. Würde keiner gehen, gäbe es auch kein Geld.
Vor jeder Wahl besuche ich möglichst viel Infostände aller Parteien: Hier ein paar Kugelschreiber, da ein Notizblock, dort ein Ballon... Ich raste und ruhe nicht, bis ich mir den Gegenwert von ca. 1 € zusammen geschnorrt habe!
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren