Internationale Strafjustiz Polanski und das Bankgeheimnis

Hinter der Verhaftung des Regisseurs in der Schweiz stecken vor allem wirtschaftliche Interessen.

Das Chalet "Milky Way" soll dem Regisseur Roman Polanski gehören. Er war oft in der Schweiz. Warum wurde er also ausgerechnet jetzt verhaftet?

Das Chalet "Milky Way" soll dem Regisseur Roman Polanski gehören. Er war oft in der Schweiz. Warum wurde er also ausgerechnet jetzt verhaftet?

Die Empörung hat viele Freunde. Sie postierten sich vergangenen Sonntag in Reih und Glied vor einem Zürcher Kino mit Plakaten, auf denen stand zum Beispiel: »Free Polanski!« So forderte man früher die Freilassung politischer Gefangener. Und der Dokumentarfilmer Christian Frei gab zu Protokoll: »Ich schäme mich in diesem Moment, Schweizer zu sein.«

Was war Beschämendes passiert? Die Polizei hatte am Samstagabend den weltberühmten Regisseur Roman Polanski, der, von Paris über Wien kommend, in Zürich eintraf, verhaftet. Am Mittwoch davor war bei der Schweizer Justiz ein Haftbefehl aus Amerika eingegangen, der auf den polnisch-französischen Doppelbürger lautete. Die Staatsanwaltschaft Los Angeles hatte im Internet gelesen, dass der 76-Jährige beim Zürcher Filmfestival für sein Lebenswerk geehrt werden soll. Die Anklage: Sex mit einer 13-Jährigen, geschehen 1977 im Haus von Jack Nicholson am Mulholland Drive in Los Angeles. Dem Urteil hatte sich Polanski, der die Tat nicht leugnet, durch Flucht nach Europa entzogen. Seitdem versuchen die Amerikaner, ihn zur Rechenschaft zu ziehen, vom Jahr 2005 an mit einem internationalen Haftbefehl.

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Nun hat die Schweiz 1997 ein Abkommen mit den USA geschlossen, das sie verpflichtet, Menschen, die in den Staaten gesucht werden, festzunehmen und auszuliefern. Deshalb stellt sich die verantwortliche Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf auch auf den Standpunkt, dass man gar nicht anders konnte, als den berühmten Mann dingfest zu machen. Da hat sie einerseits recht – und andererseits auch nicht. Das Vorgehen der Schweizer ist juristisch korrekt, leider aber auch ein bisschen sehr beflissen. Es gibt nämlich keine direkte Handhabe gegen einen Staat, der dem Abkommen nicht Folge leistet. Die Schweiz hätte Roman Polanski also nicht festnehmen müssen, sie hätte sich den Amerikanern verweigern können. Überdies besitzt der Regisseur seit vielen Jahren ein Chalet im Nobelkurort Gstaad im Berner Oberland, wo er sich oft monatelang aufgehalten hat. Es wäre ein Leichtes gewesen, seiner habhaft zu werden – wenn man gewollt hätte. Hier stimmt etwas nicht.

Warum also jetzt? Weil sich in der Schweiz politische und wirtschaftliche Interessen mischen. Unlängst erst konnte die Schweizer Großbank UBS mit den amerikanischen Steuerbehörden unter tatkräftiger Mithilfe der Schweizer Politik einen Vergleich erzielen, der die Bank wohl vor dem Untergang und die Schweiz vor dem endgültigen Verlust eines so alten wie erfolgreichen Geschäftsmodells bewahrte. Auf dem Spiel stand das Bankgeheimnis. Der US-Fiskus wollte alle Einzelheiten über die Bankbeziehungen von 52.000 amerikanischen UBS-Kunden. Der finanzielle Verlust der Bank wäre immens, der Imageverlust wäre tödlich gewesen. Jetzt bekommen die Amerikaner nur einen Bruchteil der Daten.

Man muss die Verhaftung Polanskis also vor diesem Hintergrund sehen. Der Regisseur reiste in ein Land, dem es gerade an Selbstvertrauen mangelt. Das verdeutlicht schon der Vergleich mit Deutschland. Obwohl Roman Polanski vergangenen Winter wochenlang unter großer medialer Beachtung auf Sylt seinen Film Ghost drehte, schritten die Behörden nicht ein. Auch Deutschland hat ein Auslieferungsabkommen mit den USA, auch Deutschland muss jemanden festnehmen, der von Interpol zur Verhaftung ausgeschrieben ist. Aber in der zuständigen Staatsanwaltschaft in Los Angeles hatte man nicht mal Kenntnis davon, dass Polanski überhaupt in Deutschland war. Die simple Antwort der Sprecherin lautet: »Davon weiß ich nichts.« Die Wahrheit ist also banal: Die Schweiz hatte wohl das Pech, dass ein Staatsanwalt in Los Angeles gerade mal wieder seine »Google Alerts« zu Roman Polanski checkte, als dieser nach Zürich eingeladen wurde.

Und leider konnten es sich die Schweizer nicht leisten, den großen Bruder Amerika erneut zu verstimmen. Die Folgen wären vielleicht gravierend gewesen. Da stellte man dem prominenten Gast lieber in vorauseilendem Gehorsam eine Falle. Warum man ihm allerdings nicht rechtzeitig ein Zeichen gegeben hat, der Veranstaltung fernzubleiben, ist ein Rätsel.

Jetzt nimmt die Schweiz in Kauf, zwischen den amerikanischen Hammer und den französischen Amboss zu geraten. Die Politik des Nachbarlandes will es nämlich nicht hinnehmen, dass einer der Ihren hinter Gittern sitzt. Der französische Kulturminister Frédéric Mitterrand sagte jüngst in einem Interview: »Es gibt ein großzügiges Amerika, das wir lieben, und es gibt ein Amerika, das Angst macht – und dieses Amerika zeigt uns gerade sein Gesicht.«

Leser-Kommentare
    • bierus
    • 30.09.2009 um 16:49 Uhr

    ist Polanski gleicher als Andere? Hat er Sonderrechte? Wäre er vor 30 Jahren nicht geflohen sähe die Sache heute anders aus. Ist er aber.

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    Polansky soll sich an einer 13-jaehrigen in der Wohnung eines berühmten US-Filmstars vergriffen haben. Zu welchem Anlass? War es eine Party? Bejahendenfalls: Was hatte das Kind dort zu suchen? Wie konnte dies insgeheim geschehen, wenn dort etliche Gaeste anwesend waren? Hatte er das Kind dorthin verschleppt - besass er also den Schlüssel zur Wohnung des Filmstars? Hat dieser davon nie etwas erfahren?

    Vor allem: Das Opfer hat ihm laengst verziehen. Also kann hier Missbrauch einer Minderjaehrigen nicht zur Debatte stehen. Ist es Polanskys Flucht? Welche Strafe haette er da zu erwarten??

    Es kommt bei mir aber der Verdacht auf, dass Polansky seinen etwas verblühenden Ruhm aufpolieren sollte. Seine sensationelle Verhaftung könnte man durchaus damit in Zusammenhang bringen.

    Oder..??

    Polansky soll sich an einer 13-jaehrigen in der Wohnung eines berühmten US-Filmstars vergriffen haben. Zu welchem Anlass? War es eine Party? Bejahendenfalls: Was hatte das Kind dort zu suchen? Wie konnte dies insgeheim geschehen, wenn dort etliche Gaeste anwesend waren? Hatte er das Kind dorthin verschleppt - besass er also den Schlüssel zur Wohnung des Filmstars? Hat dieser davon nie etwas erfahren?

    Vor allem: Das Opfer hat ihm laengst verziehen. Also kann hier Missbrauch einer Minderjaehrigen nicht zur Debatte stehen. Ist es Polanskys Flucht? Welche Strafe haette er da zu erwarten??

    Es kommt bei mir aber der Verdacht auf, dass Polansky seinen etwas verblühenden Ruhm aufpolieren sollte. Seine sensationelle Verhaftung könnte man durchaus damit in Zusammenhang bringen.

    Oder..??

  1. Polansky soll sich an einer 13-jaehrigen in der Wohnung eines berühmten US-Filmstars vergriffen haben. Zu welchem Anlass? War es eine Party? Bejahendenfalls: Was hatte das Kind dort zu suchen? Wie konnte dies insgeheim geschehen, wenn dort etliche Gaeste anwesend waren? Hatte er das Kind dorthin verschleppt - besass er also den Schlüssel zur Wohnung des Filmstars? Hat dieser davon nie etwas erfahren?

    Vor allem: Das Opfer hat ihm laengst verziehen. Also kann hier Missbrauch einer Minderjaehrigen nicht zur Debatte stehen. Ist es Polanskys Flucht? Welche Strafe haette er da zu erwarten??

    Es kommt bei mir aber der Verdacht auf, dass Polansky seinen etwas verblühenden Ruhm aufpolieren sollte. Seine sensationelle Verhaftung könnte man durchaus damit in Zusammenhang bringen.

    Oder..??

    Antwort auf "Unschuldige Frage"
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    Ich weiss nicht so recht, die Geschichte ist nicht gerade besonders rühmlich für Polanski. Gleich wie das Verhalten der Kollegen, die jetzt seine unbedingte Freilassung fordern.

    Ein Verzeihen seitens des Opfers macht einen Kindesmißbrauch keineswegs "nicht zur Debatte stehend". Es handelt sich nicht um eine Beleidigung o.ä., was auf einen Strafantrag verfolgt wird...
    Die Hauptfrage sollte eher lauten: Warum wurde er nicht viel früher verhaftet? und nicht "Warum erst jetzt?"
    Denn momentan haben die schweizer Behörden nach rechtlicher und moralischer Ansicht vollkommen korrekt gehandelt, was man von dem Verhalten bei seinen früheren Aufenthalten nicht behaupten kann...

    Ich weiss nicht so recht, die Geschichte ist nicht gerade besonders rühmlich für Polanski. Gleich wie das Verhalten der Kollegen, die jetzt seine unbedingte Freilassung fordern.

    Ein Verzeihen seitens des Opfers macht einen Kindesmißbrauch keineswegs "nicht zur Debatte stehend". Es handelt sich nicht um eine Beleidigung o.ä., was auf einen Strafantrag verfolgt wird...
    Die Hauptfrage sollte eher lauten: Warum wurde er nicht viel früher verhaftet? und nicht "Warum erst jetzt?"
    Denn momentan haben die schweizer Behörden nach rechtlicher und moralischer Ansicht vollkommen korrekt gehandelt, was man von dem Verhalten bei seinen früheren Aufenthalten nicht behaupten kann...

  2. Ich weiss nicht so recht, die Geschichte ist nicht gerade besonders rühmlich für Polanski. Gleich wie das Verhalten der Kollegen, die jetzt seine unbedingte Freilassung fordern.

    Antwort auf "Fakten und Fragen"
  3. Nicht sollte wondern wollte - sorry

  4. Wenn Polanski mit einer dreizehnjährigen geschlafen hat, dann ist das - ob nun Vergewaltigung oder nicht - zu verurteilen. Man kann über amerikanische Moralvorstellungen so sehr herziehen, wie man möchte, aber dass sie den Beischlaf mit einem Kind ächten, ist doch zweifellos zu begrüßen. Dass die Gesellschaft der Kunstschaffenden dies anders sieht hängt höchstwahrscheinlich mit den Begebenheiten wie derer im Hause Nicholson zusammen, auf denen es anscheinend auf geradezu natürliche Weise zu Sex mit Kindern unter Drogeneinfluss kommt. Begebenheiten die unter der Künstlerelite scheinbar zum guten Ton gehören, anders kann ich mir diese öffentlich inszenierte Empörung nicht erklären. Jeder gute Freund würde sich für seine Freundschaft schämen, wenn so eine Sache an die Öffentlichkeit gelangt, außer natürlich er wusste davon und heißt sie gut.
    Nicht seine Verhaftung, sondern Polanskis Freilassung wäre der wahre Skandal. Ein Skandal der den unbestreitbaren Vorwurf der Zweiklassenjustiz nach sich zöge.

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    "Dass die Gesellschaft der Kunstschaffenden dies anders sieht hängt höchstwahrscheinlich mit den Begebenheiten wie derer im Hause Nicholson zusammen, auf denen es anscheinend auf geradezu natürliche Weise zu Sex mit Kindern unter Drogeneinfluss kommt. Begebenheiten die unter der Künstlerelite scheinbar zum guten Ton gehören..."
    Möglicherweise haben Sie die zitierten Sätze aus Versehen mißverständlich formuliert.
    Ansonsten handelt es sich um eine Unterstellung, die nicht geduldet werden kann.
    Nehmen Sie das zurück!

    "Dass die Gesellschaft der Kunstschaffenden dies anders sieht hängt höchstwahrscheinlich mit den Begebenheiten wie derer im Hause Nicholson zusammen, auf denen es anscheinend auf geradezu natürliche Weise zu Sex mit Kindern unter Drogeneinfluss kommt. Begebenheiten die unter der Künstlerelite scheinbar zum guten Ton gehören..."
    Möglicherweise haben Sie die zitierten Sätze aus Versehen mißverständlich formuliert.
    Ansonsten handelt es sich um eine Unterstellung, die nicht geduldet werden kann.
    Nehmen Sie das zurück!

  5. 6.

    Ein Verzeihen seitens des Opfers macht einen Kindesmißbrauch keineswegs "nicht zur Debatte stehend". Es handelt sich nicht um eine Beleidigung o.ä., was auf einen Strafantrag verfolgt wird...
    Die Hauptfrage sollte eher lauten: Warum wurde er nicht viel früher verhaftet? und nicht "Warum erst jetzt?"
    Denn momentan haben die schweizer Behörden nach rechtlicher und moralischer Ansicht vollkommen korrekt gehandelt, was man von dem Verhalten bei seinen früheren Aufenthalten nicht behaupten kann...

    Antwort auf "Fakten und Fragen"
    • Akka1
    • 30.09.2009 um 18:34 Uhr

    diese Empörung. Der von mir als Regisseur sehr geschätzte Polanski, dessen tragische Geschichte bekannt sein dürfte, begeht eine schwere Straftat, die nicht nur im hysterisch, heuchlerisch, christlichen USA als solche angesehen wird und entzieht sich der Strafverfolgung durch Flucht.
    1. Niemand hat ihn zu der Tat gezwungen.
    2. Niemand hat ihn gezwungen diese Tat im Land der Rachefeldzüge zu begehen.
    3. Wenn die Schweiz - warum auch immer - ein Auslieferungsabkommen eingeht, muss sie sich daran halten. "Pacta sunt servanda".
    Die eigenartige Auffassung des Autors, man brauche sich an Völkerrechtliche Verträge und Regeln nicht halten, da nicht sanktioniert, ist schlicht blödsinnig und eines George Walker Bush würdig.
    Es tut mir Leid für Polanski, dass man ihn jetzt in einen dieser Tierkäfige in den USA stecken wird, aber die Justiz - und gerade die amerikanische - muß Täter gleich behandeln, sonst wird sie absolut unglaubwürdig.
    Im Übrigen : "Free Polanski"?
    Hängt das ganze mal eine Etage tiefer, liebe Kulturschaffende.

  6. "Dass die Gesellschaft der Kunstschaffenden dies anders sieht hängt höchstwahrscheinlich mit den Begebenheiten wie derer im Hause Nicholson zusammen, auf denen es anscheinend auf geradezu natürliche Weise zu Sex mit Kindern unter Drogeneinfluss kommt. Begebenheiten die unter der Künstlerelite scheinbar zum guten Ton gehören..."
    Möglicherweise haben Sie die zitierten Sätze aus Versehen mißverständlich formuliert.
    Ansonsten handelt es sich um eine Unterstellung, die nicht geduldet werden kann.
    Nehmen Sie das zurück!

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    "Begebenheiten wie derer im Hause Nicholson zusammen, auf denen es anscheinend auf geradezu natürliche Weise zu Sex mit Kindern unter Drogeneinfluss kommt. Begebenheiten die unter der Künstlerelite scheinbar zum guten Ton gehören..."

    Entschuldigen Sie bitte, aber mir kommt die Schlussfolgerun von "Jim Knopf" im Komm. 5 überhaupt nicht so unlogisch oder ungerecht.

    Ist es nicht immer so, dass damit, was man sagt oder fordert, befürwortet, etc. auch ein entsprechendes Bild auf einen selber wirft?

    Mit hat erstaunt, dass so viele so prompt und selbstverständlich seine Freilassung gefordert haben.

    "Begebenheiten wie derer im Hause Nicholson zusammen, auf denen es anscheinend auf geradezu natürliche Weise zu Sex mit Kindern unter Drogeneinfluss kommt. Begebenheiten die unter der Künstlerelite scheinbar zum guten Ton gehören..."

    Entschuldigen Sie bitte, aber mir kommt die Schlussfolgerun von "Jim Knopf" im Komm. 5 überhaupt nicht so unlogisch oder ungerecht.

    Ist es nicht immer so, dass damit, was man sagt oder fordert, befürwortet, etc. auch ein entsprechendes Bild auf einen selber wirft?

    Mit hat erstaunt, dass so viele so prompt und selbstverständlich seine Freilassung gefordert haben.

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