Gesundheitskarte Der Speicher

Taugt die elektronische Gesundheitskarte als Krankenakte? Die ersten Exemplare sind im Umlauf

Äußerlich ist es nur ein Foto, das die neue elektronische Gesundheitskarte von der herkömmlichen Versichertenkarte unterscheidet. Während der kleine goldene Chip auf dem alten Plastikkärtchen aber lediglich ein paar Verwaltungsdaten wie Name und Adresse speichern kann, bietet er auf dem neuen ein technisches Potenzial, das weit darüber hinausgeht: Es reicht von der Speicherung von Rezepten bis zum Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Und deshalb löst der kleine Mikroprozessor heftige Diskussionen aus. »Der Weg zum gläsernen Patienten ist frei«, sagen die einen – »eine große Chance für das Gesundheitssystem«, die anderen.

Nachdem die Einführung der Gesundheitskarte immer wieder verschoben worden war, fiel am 1. Oktober der Startschuss für das umstrittene Projekt. Bis Ende des Jahres sollen in einer Pilotregion um Köln, Düsseldorf, Duisburg und Essen rund 120.000 Karten ausgegeben werden. Von dort ausgehend, wird das neue System schrittweise im ganzen Bundesgebiet eingeführt. Allerdings gibt es dafür bisher keinen festen Zeitplan. Die komplette Einführung könnte Experten zufolge noch ein bis zwei Jahre dauern.

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Zunächst wird die neue Karte auch nur ähnliche administrative Daten wie heute enthalten. Erst nach und nach kommen neue Funktionen wie das elektronische Rezept hinzu. Durch sie soll es möglich sein, die medizinische Versorgung zu verbessern und Kosten in Milliardenhöhe einzusparen. Auf dem Chip könnte der Apotheker beispielsweise künftig direkt ablesen, was einem Patienten verschrieben wurde – das erspart Ärzten und Apothekern Verwaltungskosten.

Patienten profitieren in mehrfacher Hinsicht. So können gefährliche Wechselwirkungen verschiedener Medikamente leichter verhindert werden. Ärzte und Apotheker erkennen durch die auf der Karte gespeicherten Verschreibungen sofort, ob eine Arznei mit einer anderen zusammenpasst, die der Patient nimmt. Im Notfall erhält ein Arzt außerdem Zugriff auf wichtige Daten zu Allergien, Unverträglichkeiten oder chronischen Krankheiten. Schließlich kann die Karte als ein Schlüssel für eine elektronische Patientenakte genutzt werden. Darin werden Untersuchungsergebnisse, Röntgenbilder oder Blutwerte gespeichert. Auf diese Weise ließen sich zeitraubende und kostspielige Doppelbehandlungen vermeiden. »Insbesondere für chronisch Kranke, die von mehreren Ärzten behandelt werden, ist das wichtig. Denn in der Vergangenheit sind viele Daten verloren gegangen oder wurden doppelt erhoben«, erklärt Franz-Joseph Bartmann, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer.

Viele Ärzte und Patienten sehen die neue Karte jedoch skeptisch und machen sich Sorgen: Gibt es den neuen Job oder eine Lebensversicherung künftig womöglich nur nach Einsicht in die Gesundheitskarte? Zwar ist es gesetzlich verboten, die Daten für andere als medizinische Zwecke abzufragen. Aber der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten, Wolfram-Arnim Candidus, fürchtet dennoch Missbrauch. Vor allem wenn die zur elektronischen Karte gehörenden Gesundheitsdaten von Millionen Versicherten auf einem zentralen Rechner gelagert werden. Sicherer wäre es, glaubt Candidus, wenn jeder seine elektronische Krankenakte auf einem eigenen kleinen Datenspeicher bei sich behielte, etwa auf einer Art verschlüsseltem USB-Stick.

Datenschützer erklären das neue System allerdings für sicher. Gegen Missbrauch hat der Gesetzgeber mehrere Schutzmaßnahmen angeordnet. Um auf die persönlichen Daten zugreifen zu können, sind zwei Schlüssel nötig. Einen hält der Patient mit seiner persönlichen Gesundheitskarte in der Hand, den anderen der Arzt oder Apotheker mit einem sogenannten elektronischen Heilberufsausweis. Zusätzlich gibt der Patient eine PIN ein – ähnlich wie bei der Kontokarte. Hier zeigte sich allerdings in Testläufen ein ganz praktisches Problem: Drei Viertel der Versicherten sperrten ihre Karte, weil sie ihre Nummer nicht mehr wussten oder sie nicht schnell genug eingaben. »Wir werden darauf bestehen und dafür sorgen, dass alle künftigen Funktionen vor ihrer endgültigen Einführung auf ihre Praxistauglichkeit überprüft sind«, versichert deshalb Bartmann.

Kritiker fürchten neben den Datenschutzrisiken und Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung außerdem eine Kostenexplosion. Schätzungen gehen von bis zu 14 Milliarden Euro aus, die eine komplette Einführung der Karte mit allen Funktionen verschlingen könnte. Die Summe klingt gewaltig, allerdings entspräche das verteilt auf zehn Jahre nur rund 20 Euro pro Patient und Jahr.

Leser-Kommentare
  1. wenn es diese Karte schon vor 17 Jahren gegeben hätte .... wäre ich wohl heute längst tot. Faule Ärzte würden Diagnosen aus Verdachts - diagnosen ihrer faulen Kollegen machen ... u. ich ... müßte sehen.
    Was bedeutet Doppeluntersuchungen vermeiden ? Wissen die Leute nicht,
    wie oft bei neuen Untersuchungen doch noch gefunden wird ... was vielleicht das Leben sonst beendet ... o. unerträglich gemacht hätte.
    Bessere, gewissenhafte Ärzte kommen durch diesen Chip in schwere
    Bedrängnis ... müßen gegen Chip u. schlechte Kollegen angehen.

  2. Sicherlich nicht.

    Hintergrund der sogenannten "Gesundheitskarte" ist doch die geplante Systemumstellung weg von den praktizierenden regional ansässigen Hausärzten hin zu privaten, zentral gelegenen medizinischen Regional-Centern (Gesundheits[kauf]häuser) innerhalb von Klinikketten und ausgedünnten, privatisierten Kliniken derselben "Gesundheitsanbieter", die auschliesslich nach kommerziellen Gesichtspunkten vorgehen.

    Nur da macht eine solche Karte irgend einen Sinn.

    Ansonsten gilt das übliche Szenario: Wenn Daten irgendwo angefallen und gespeiechert sind, dann werden sie (recht- oder unrechtmässig) irgendwann genutzt und auch mit der übergeordneten Steuernummer verbunden, die damit eine vom BVerfG verbotene Personenkennziffer darstellt als oberstes Such- und Zusammenführkriterium für ein Vielzahl von anderen staatlichen und anderen Erhebungen.

    Sei es von der Meldestelle, sei es ELENA (elektronischer Einkommensnachweis), Durchleuchtung von Bankkonten, die zukünftigen elektronische Personaldokumente, Schufa & Co., Vorratsdatenspeicherung - alles wird irgendwann zusammengeführt und damit immer interessanter.

    Verbrecher, Versicherer, Krankenkenkassen, Personaler, Werbebranche und natürlich die verschiedenen staatlichen Stellen von der kleinen Behörde, Sozialbehörden (Sozialleistungen nur nach ELENA-Abfrage) bis zu den Geheimdiensten u.v.a. - alle haben überschäumendes Interesse an solchen zusammenführbaren oder zusammengeführten Daten - je ausführlicher, desto besser.

    • TDU
    • 19.10.2009 um 14:26 Uhr

    Technische Neuerungen, in Prvathand in erster Linie zur Erhöhung des Komforts eingesetzt, dienen in staatlicher oder öffentlicher Hand in erster Linie deren Komfort, sprich Rationalisierung und Ersparnis. Auf den Einsatz zum größtmöglichen Nutzen des Individuums wird man vergeblich hoffen.

    Also warum sich nicht abfinden und versuchen, für das Individuum den bestmöglichen Nutzen zu erkämpfen. Es gibt ja eine Partei, die sich dafür stark machen könnte.

    Und Mißbrauch oder Jobchancen? Irgendwann wird der Dümmste merken, dass Krankheiten oder genetische Anlagen keine Garantie für entsprechende negative Folgen sind. Aber natürlich haben die Berater dann ein unglaublich neues Betätigungsfeld. Nach den psychologischen Analysen kommen dann die Medizinischen. Krebsgefahr - was nun, Strategien im Bewerbungsgespräch.

    Die Versicherungen können rechnen, wie sie wollen. Sie brauchen Kundschaft und Umsatz. Da wird es weitehin viel Verhandlungsspielraum geben. Und der Kunde wird sich kundig machen.

    Und wenn üble Nachrede Platz greift? Um ernst genommen zu werden, muss sich der Üble outen. Und wenn er nicht still ist, sollte der gute alte Baseballschläger wieder zum Zuge kommen.

    Das soll alles die Porblem nicht verharmlosen. Aber plakative und undifferenzierte Gefahrenbeschwörung ohne Entwicklung von konstruktiven Gegenstrategien bringt auf Dauer wie immer: Nichts.

  3. "Auf dem Chip könnte der Apotheker beispielsweise künftig direkt ablesen, was einem Patienten verschrieben wurde.." Also auf unseren gedruckten Rezepten kann der Apotheker das auch, komisch!
    »Der Versicherte«, meint deshalb der Vorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg, Wilfried Jacobs, »bleibt immer Herr seiner Daten.«
    Haha! Irgendwie scheint das ein neues Mantra zu sein! Was passiert denn, wenn ein Patient bestimmte Angaben (z.B. Alk-abusus) sperrt oder löscht weil er meint der Zahnarzt müsse das nicht wissen, oder der neue Hausarzt? Wer haftet dann wenn deshalb falsch behandelt wird? Unter dieser Prämisse ist die Karte nur unzuverlässig und bringt Nichts! Und dann wieder dieses Märchen von dem ach so tollen Nutzen im Notfall! Im Notfall hat der Arzt gar keine Zeit sich erst um die Daten auf der Karte zu kümmern, zumal er sich ja dank Patienten-Daten-Hoheit nichtmal auf die Angaben verlassen kann! Und da die Notfalldaten - zumindest derzeit noch - freiwillig sind, wird nur eventuell lebensrettende Zeit verschenkt wenn der Arzt erst versucht diese Daten einzulesen und dann feststellt, es gibt sie garnicht!
    Interessant könnte die Patientenakte erst werden wenn der Patient dann im Krankehaus ist und es um die weitere Behandlung geht. Aber, nur wenn die Patientenakte vollständig und aktuell ist, worauf auch die Ärzte im KH sich - dank s.o. - nicht verlassen können. Also - wenigstens zur forensichen Absicherung - doch das ganze Programm! Sparen????

  4. Und da kann noch so ein Experte kommen und sagen "jetzt ist es sicher" (in Bezug auf Hacker) - ist es nicht.
    Und da hier ja offensichlich Internetbasierter Datenzugang eine Voraussetzung ist, steht die Tür sperrangelweit offen...

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