Noch nie in seinen 15 Jahren im Berliner Abgeordnetenhaus hat Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Die Grünen) eine solche Geheimhaltung erlebt – nicht einmal im Untersuchungsausschuss zur kollabierten Bankgesellschaft Berlin, als sensible Unterlagen den Abgeordneten zur Verfügung standen. "Wir dürfen dieses Dokument nur im abgeschlossenen Datenraum unter Aufsicht lesen. Man darf keine Notizen machen. Kein Stift, kein Blatt Papier, kein Diktiergerät – nichts", sagt Schruoffeneger.
So geheim hält der Senat einen 150-seitigen Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte über die Geschäfte der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM). Er wurde von der Senatsverwaltung für Finanzen in Auftrag gegeben und datiert vom 18. Februar 2008. Dokumentiert bis ins Detail werden darin eine jahrelange Misswirtschaft und ein gewaltiger Filz mit schweren Schäden für den Steuerzahler.
Die WBM mit ihrem Immobilienbestand im Herzen von Berlin galt einst als Flaggschiff der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Aber durch Selbstbedienung der Führungsfiguren geriet sie an den Rand der Insolvenz. Für die Verantwortlichen hatte das so gut wie keine Konsequenzen.
Über zwei Jahrzehnte zieht sich die Affäre. Die Skandalchronik beginnt Anfang der neunziger Jahre mit der Umwandlung des VEB Kommunale Wohnungsverwaltung Berlin-Mitte in die WBM und der Ernennung der Geschäftsführer Falk Jesch und Karl-Heinz Schmidt. Jesch war CDU-Mitglied. Schmidt, ein langjähriger Mitarbeiter der berüchtigten Berliner Bauverwaltung, galt als SPD-nah. In der Berliner Politik wird die Beute fair verteilt.
Nach der Wiedervereinigung führte die Bundesregierung eine Sonderregelung ein, damit Immobilienkäufer in Ostdeutschland ihre Investitionen schnell abschreiben konnten. Eine Subvention war das, genannt Sonder-Afa. Durch sie wurde die landeseigene WBM zu einer ersten Adresse für abschreibungshungrige Investoren.
Die WBM hatte ihrerseits ökonomische Gründe dafür, Wohnungen verkaufen zu wollen. Das Altschuldenhilfegesetz erließ ostdeutschen Unternehmen die Hälfte ihrer aus DDR-Zeiten stammenden Verbindlichkeiten, wenn sie mindestens 15 Prozent ihres Bestandes an die Mieter veräußerten. Und so fasste das Berliner Abgeordnetenhaus 1994 den Beschluss, dass beim Verkauf von städtischen Wohnungen die Mieter zum Zuge kommen sollten. Nur wenn sie nicht kaufen wollten, sollte an Investoren veräußert werden.
So weit die Logik. Doch die wurde durchkreuzt von der Gier Einzelner.
Obwohl die WBM einen stark aufgeblähten Personalstand hatte, beauftragte sie externe Firmen, die Mieter bei den Privatisierungsvorhaben zu beraten. Eine war die CT Projekt- und Bauträgergesellschaft mbH (CTP) aus Duisburg. Die berichtete aber bald, dass das Mieterinteresse am Kauf der Wohnungen zu gering sei, und empfahl eine Veräußerung an Investoren. So fiel 1995 bei der WBM die Entscheidung, 807 Wohnungen an Immobilien-Bau-Contor (IBC) aus Duisburg und über 400 Wohnungen an die Wohnungsprivatisierungsgesellschaft in Berlin mbH (WPGB) zu verkaufen.
Kommentare
Hoppla, schon wieder ein Sarrazin-Thema!
Hoffentlich bekommt Mathew D. Rose nicht in Kürze Post von Staatsanwalt.
Der Molloch Berlin - verschlingt viel Geld, mehr als er hat!
Das war schon zu DDR-Zeiten so. Wenn man aber bedenkt, wie groß und tief der Filz in diesem Falle ist, dann fragt man sich, ob es ähnlich, aber geringer in anderen Fällen nicht auch so ist und warum wir uns dann über manche afrikanische und sonstige Länder manchmal so aufregen. Es leben die jeweils regierenden Oberbürgermeister...!
Korruption anscheinend auch unterhalb der Geschäftsführung
Schon vor Jahren berichteten Interessenten, die Häuser aus ostberliner Wohnungsbaugesellschaftsbesitz kaufen wollten (gibt es noch andere als die WBM?), sie seien zur Barzahlung von "Maklerprovision" aufgefordert worden.
Sehr Bedenklich
Für sehr bedenklich halte ich hier auch die Rolle der Justiz. Obwohl schon frühzeitig Indizien aufgetaucht sind. Für die Rechtsstaatlichkeit dieses Landes kein sehr gutes Zeichen.