Liebeskolumne Gott, vergib uns unsere Schuld?
Jede Woche beantwortet der Paartherapeut Wolfgang Schmidbauer eine große Frage der Liebe. Diesmal: Soll sie einem Scheidungsritual zustimmen?
Die Frage: Sophie und Max sind seit zehn Jahren geschieden. Sie hatten nach katholischem Zeremoniell geheiratet. Sophie trennte sich nach langen Auseinandersetzungen, weil Max ständig fremdging. Inzwischen sind die gemeinsamen Kinder fast erwachsen, beide haben in neue Beziehungen gefunden. Es gab Streit, weil Max nur auf juristischen Druck hin seiner Unterhaltspflicht nachkam. Kürzlich lud Max Sophie in ein Café ein. Er erklärt ihr, dass er wegen der Steuer schon seit Langem aus der Kirche ausgetreten sei. Aber ihm gehe nach, dass er seinem feierlichen Versprechen von damals untreu geworden sei. Ob sie mit ihm in eine Kirche gehen wolle, um Gott zu bitten, ihnen die Sünde der Scheidung zu verzeihen. Sophie ist verwirrt. Seine Reue rührt sie zwar, vor allem jedoch findet sie den Vorschlag bizarr.
Lesen Sie hier alle bisherigen Ratschläge von unserem Paartherapeuten Wolfgang Schmidbauer
Wolfgang Schmidbauer antwortet: Sophie sollte ihrem inneren Widerstreben Gehör schenken. Wenn Max ernsthaft an einer Versöhnung mit ihr interessiert wäre, hätte er sie nicht so hängen lassen, als es um die Verantwortung für die gemeinsamen Kinder ging. Und wenn er ernsthaft an einer Versöhnung mit Gott beziehungsweise dessen irdischer Stellvertretung interessiert wäre, würde er einen anderen Weg gehen als den vorgeschlagenen, der unangenehmerweise aus Geiz und dem Versuch gemischt ist, Schuld abzuwälzen.
Sophie soll in einer Oper mitspielen, die Max inszeniert. Selbst die Bühne, auf der das geschehen soll, wird missbraucht. Ich würde Sophie raten, Max das katholische Ritual der Beichte nahezulegen, während der er alle Fragen von Sünde und Buße professionell klären kann.
Wolfgang Schmidbauer ist einer der bekanntesten deutschen Paartherapeuten. Was er in seiner täglichen Praxis erfährt, lesen Sie im Interview mit ZEIT ONLINE.
- Datum 20.10.2009 - 16:57 Uhr
- Serie Liebeskolumne
- Quelle ZEITmagazin, 22.10.2009 Nr. 44
- Kommentare 7
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Die Frage schon, aber auch die Antwort.
..verzeiht Gott nie.
Die Sünde der Scheidung: Bagatelle!
Liebe Grüße
Gott
Es gäbe ja nicht nur die Sünde der Scheidung zu verzeihen, sondern auch die Fleischeslust und Unzucht bzgl. Fremdgehen, das Begehren der Nächsten Weiber, die Lügen undsoweiter.
Da hilft denn nur noch Stachelketten um Beine und Lenden und Geiseln was das Zeug hält.
Liebe Zeit, stellen Sie bitte diese Kolumne ein. Berichten sie lieber
über Kaninchenzucht oder ähnliches.[...]
[Entfernt. Bitte formulieren Sie Kritik sachlich. Vielen Dank. / Die Redaktion as]
Wieder so ein Fall, wo sich zeigt, wie unfrei Religion doch macht. Finde es gut, dass Herr Schmidbauer Sophie rät, nicht auf diese komische Bitte von Max einzugehen. Max scheint ja nicht einmal seine Seitensprünge zu bereuen (von der Weigerung, Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu zahlen ganz zu scheigen), sondern nur, dass er sich hat scheiden lassen. Wegen dem verquerten Wertbild, dass ihm die katholische Kirche vermittelt hat, verursacht die Scheidung auch noch nach zehn Jahren ein quälend schlechtes Gewissen bei Max. Zu echter Selbstreflexion hat die katholische Erziehung Max offenbar nicht befähigt und auch Verantwortungsbewusstsein scheint die katholische Kirche Max nicht beigebracht zu haben (sonst hätte er ja zumindest Unterhalt gezahlt oder wär gar nicht erst fremd gegangen).
Die einzige Möglichkeit für die Klienten besteht darin die Ehe wiederherzustellen. In der Bergpredigt gibt es von Jesus zu diesem Thema klare Anweisungen:
"Ich aber sage euch: Wer die Frau eines anderen nur ansieht und sie haben will hat in Gedanken schon ihre Ehe zerstört. Wenn dich dein rechtes Auge verführen will, dass reiss es aus und wirf es weg! Es es besser für dich, du verlierst ein Glied deines Körpers, als dass Du ganz in die Hölle geworfen wirst. Und wenn dich deine rechte Hand verführen will, dann hau sie ab und wirf sie weg! Es ist besser für dich, du verlierst ein Glied deines Körpers, als dass du ganz in die Hölle kommst.
Bisher hiess es: Wer sich von seiner Frau trennen will, muss ihr eine Scheidungsurkund ausstellen. Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau trennt, ausser er hat mit ihr in einer vom Gesetz verbotenen Verbindung gelebt(die Beziehung neuen Lebenspartner sind für beide ganz klar eine verbotene Verbindung), der zestört ihre Ehe. Und wer eine Geschiedene heiratet wird zum Ehebrecher."(Matthäus 5, 28-32)
Es geht aus dem neuen Testament ganz klar hervor, dass das Eingehen einer zweiten Verbindung verboten hist. Natürlich hat man die Möglichkeit sich von seinem Partner zu trennen, wenn das Leben mit ihm zur Hölle wird. Das eingehen einer neuen Beziehung zu einem neuen Partner ist im neuen Testament allerdings nicht vorgesehen. Man kann sich mit dem Ehepartner versöhnen, oder eben ohne Partner leben, wenn eine Versöhnug nicht möglich ist.
ich weiß nicht genau, welche übersetzung du verwendest. bei mir steht jedenfalls :"wer seine frau entlässt, obwohl kein fall von unzucht vorliegt, liefert sie dem ehebruch aus; und wer eine frau heiratet, die aus der ehe entlassen worden ist begeht ehebruch."
von einer "vom gesetz verbotenen verbindung" hab ich jedenfalls noch nie etwas gehört. das wort unzucht bezieht sich meiner meinung nach auch auf eine eventuelle untreue der ehefrau und nicht auf die beziehung zwischen mann und frau.
ich weiß nicht genau, welche übersetzung du verwendest. bei mir steht jedenfalls :"wer seine frau entlässt, obwohl kein fall von unzucht vorliegt, liefert sie dem ehebruch aus; und wer eine frau heiratet, die aus der ehe entlassen worden ist begeht ehebruch."
von einer "vom gesetz verbotenen verbindung" hab ich jedenfalls noch nie etwas gehört. das wort unzucht bezieht sich meiner meinung nach auch auf eine eventuelle untreue der ehefrau und nicht auf die beziehung zwischen mann und frau.
ich weiß nicht genau, welche übersetzung du verwendest. bei mir steht jedenfalls :"wer seine frau entlässt, obwohl kein fall von unzucht vorliegt, liefert sie dem ehebruch aus; und wer eine frau heiratet, die aus der ehe entlassen worden ist begeht ehebruch."
von einer "vom gesetz verbotenen verbindung" hab ich jedenfalls noch nie etwas gehört. das wort unzucht bezieht sich meiner meinung nach auch auf eine eventuelle untreue der ehefrau und nicht auf die beziehung zwischen mann und frau.
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