Mordprozess al-Scherbiny Nichts als Hass

Der Russlanddeutsche Alex W. ist ein Einzeltäter. Für viele Araber aber steht in Dresden Deutschland vor Gericht.

Der Mord von Axel W. veranlasst Muslime gegen Deutschland zu demonstrieren. Hier protestieren Türkinnen vor dem deutschen Konsulat in Istanbul

Der Mord von Axel W. veranlasst Muslime gegen Deutschland zu demonstrieren. Hier protestieren Türkinnen vor dem deutschen Konsulat in Istanbul

Der erste Tag des Dresdner Prozesses um die Ermordung der jungen Ägypterin Marwa al-Scherbiny zeigt schon, unter welch beispielloser Beobachtung die deutsche Strafjustiz steht: In der ersten Reihe des Zuhörerraums haben der ägyptische Botschafter, ein Konsul, der Präsident der ägyptischen Anwaltskammer und der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland Platz genommen. Der Fernsehsender al-Dschasira hat sich akkreditieren lassen, die ägyptische Presse ist mit acht Journalisten da, und selbst Iran hat Beobachter entsandt. Die Nebenkläger – der hinterbliebene Ehemann und der Bruder der Getöteten – sitzen dem Angeklagten mit acht Anwälten gegenüber, einige von ihnen sind in Ägypten zugelassen. Nie hat es eine solche Zahl von Opferanwälten in einem deutschen Gericht gegeben. Die Hauptverhandlung wird von Chören unzähliger Kommentatoren aus der islamischen Welt begleitet – und sie wird politische Folgen haben.

Der Auslöser für den Mord war ein Streit an einer Schaukel auf einem öffentlichen Spielplatz. Der Russlanddeutsche Alex W. versperrte dem dreijährigen Sohn Marwa al-Scherbinys, die an ihrem Kopftuch als gläubige Muslimin zu erkennen war, die Schaukel. Die Mutter beschimpfte er als Islamistin und Terroristin. Frau al-Scherbiny rief die Polizei und zeigte W. an. Eine vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe akzeptierte Alex W. nicht und legte mit einer von rassistischen Äußerungen durchzogenen Begründung Berufung gegen das Urteil ein. Zur Berufungsverhandlung im Landgericht Dresden brachte W. ein langes Messer mit und erstach die junge Mutter vor den Augen ihres Kindes. Ihren Ehemann verletzte er schwer.

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Schon kurz nach der Tat im Juli dieses Jahres kam es in muslimischen Ländern zu heftigen Ausbrüchen und Demonstrationen gegen Rassismus und Islamfeindlichkeit in Deutschland. Das Landgericht, in dessen Gebäude Alex W. die Bluttat aus Fremdenhass begangen hat, muss nun unter diesem Druck ein gerechtes Urteil finden.

Auf den ersten Blick ein unlösbares Problem: Die deutsche Rechtsordnung gibt kein Urteil her, das die von der Scharia geprägten Erwartungen der Menschen aus islamischen Ländern wirklich befriedigen könnte. Bei allen Unterschieden zwischen den Ländern herrscht in großen Teilen des Mittleren Ostens eine uns fremde Rechtskultur, in der der Gedanke der Vergeltung noch immer präsent ist. Dazu kommt, dass nicht nur die Ägypter, sondern ganze Teile der islamischen Welt den Sühneanspruch, welcher der Familie der geschädigten Marwa al-Scherbiny zusteht, für sich selbst geltend machen und in einer als unzulänglich empfundenen Bestrafung des Täters einen Angriff auf den Islam sehen.

Den Dresdner Angeklagten erwartet mit einiger Wahrscheinlichkeit eine lebenslange Freiheitsstrafe, deren weitere Vollstreckung nach 15 Jahren überdacht wird. Nimmt das Gericht die besondere Schwere der Schuld an, so verschiebt sich der Prüfungszeitpunkt noch um mehrere Jahre. Sicherungsverwahrung dürfte allerdings nicht infrage kommen – Alex W. ist Ersttäter.

Dies alles ist der islamischen Welt mit einigem Geschick vielleicht noch verständlich zu machen – was aber, wenn der Gerichtspsychiater in seinem Gutachten zu dem Ergebnis kommt, die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten während der Tat sei aufgrund eines psychischen Defekts erheblich vermindert gewesen?

Dass Alex W. gestört ist, daran dürfte kein Zweifel bestehen; er war schon seit Jahren auffällig. Hat die Störung aber zur Tat beigetragen, käme eine lebenslange Freiheitsstrafe kaum noch in Betracht. Er wäre nach zehn Jahren womöglich wieder frei. Welche Folgen hätte ein solches Urteil? Brennen dann deutsche Botschaften?

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