Mordprozess al-Scherbiny Nichts als Hass

Der Russlanddeutsche Alex W. ist ein Einzeltäter. Für viele Araber aber steht in Dresden Deutschland vor Gericht.

Der Mord von Axel W. veranlasst Muslime gegen Deutschland zu demonstrieren. Hier protestieren Türkinnen vor dem deutschen Konsulat in Istanbul

Der Mord von Axel W. veranlasst Muslime gegen Deutschland zu demonstrieren. Hier protestieren Türkinnen vor dem deutschen Konsulat in Istanbul

Der erste Tag des Dresdner Prozesses um die Ermordung der jungen Ägypterin Marwa al-Scherbiny zeigt schon, unter welch beispielloser Beobachtung die deutsche Strafjustiz steht: In der ersten Reihe des Zuhörerraums haben der ägyptische Botschafter, ein Konsul, der Präsident der ägyptischen Anwaltskammer und der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland Platz genommen. Der Fernsehsender al-Dschasira hat sich akkreditieren lassen, die ägyptische Presse ist mit acht Journalisten da, und selbst Iran hat Beobachter entsandt. Die Nebenkläger – der hinterbliebene Ehemann und der Bruder der Getöteten – sitzen dem Angeklagten mit acht Anwälten gegenüber, einige von ihnen sind in Ägypten zugelassen. Nie hat es eine solche Zahl von Opferanwälten in einem deutschen Gericht gegeben. Die Hauptverhandlung wird von Chören unzähliger Kommentatoren aus der islamischen Welt begleitet – und sie wird politische Folgen haben.

Der Auslöser für den Mord war ein Streit an einer Schaukel auf einem öffentlichen Spielplatz. Der Russlanddeutsche Alex W. versperrte dem dreijährigen Sohn Marwa al-Scherbinys, die an ihrem Kopftuch als gläubige Muslimin zu erkennen war, die Schaukel. Die Mutter beschimpfte er als Islamistin und Terroristin. Frau al-Scherbiny rief die Polizei und zeigte W. an. Eine vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe akzeptierte Alex W. nicht und legte mit einer von rassistischen Äußerungen durchzogenen Begründung Berufung gegen das Urteil ein. Zur Berufungsverhandlung im Landgericht Dresden brachte W. ein langes Messer mit und erstach die junge Mutter vor den Augen ihres Kindes. Ihren Ehemann verletzte er schwer.

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Schon kurz nach der Tat im Juli dieses Jahres kam es in muslimischen Ländern zu heftigen Ausbrüchen und Demonstrationen gegen Rassismus und Islamfeindlichkeit in Deutschland. Das Landgericht, in dessen Gebäude Alex W. die Bluttat aus Fremdenhass begangen hat, muss nun unter diesem Druck ein gerechtes Urteil finden.

Auf den ersten Blick ein unlösbares Problem: Die deutsche Rechtsordnung gibt kein Urteil her, das die von der Scharia geprägten Erwartungen der Menschen aus islamischen Ländern wirklich befriedigen könnte. Bei allen Unterschieden zwischen den Ländern herrscht in großen Teilen des Mittleren Ostens eine uns fremde Rechtskultur, in der der Gedanke der Vergeltung noch immer präsent ist. Dazu kommt, dass nicht nur die Ägypter, sondern ganze Teile der islamischen Welt den Sühneanspruch, welcher der Familie der geschädigten Marwa al-Scherbiny zusteht, für sich selbst geltend machen und in einer als unzulänglich empfundenen Bestrafung des Täters einen Angriff auf den Islam sehen.

Den Dresdner Angeklagten erwartet mit einiger Wahrscheinlichkeit eine lebenslange Freiheitsstrafe, deren weitere Vollstreckung nach 15 Jahren überdacht wird. Nimmt das Gericht die besondere Schwere der Schuld an, so verschiebt sich der Prüfungszeitpunkt noch um mehrere Jahre. Sicherungsverwahrung dürfte allerdings nicht infrage kommen – Alex W. ist Ersttäter.

Dies alles ist der islamischen Welt mit einigem Geschick vielleicht noch verständlich zu machen – was aber, wenn der Gerichtspsychiater in seinem Gutachten zu dem Ergebnis kommt, die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten während der Tat sei aufgrund eines psychischen Defekts erheblich vermindert gewesen?

Dass Alex W. gestört ist, daran dürfte kein Zweifel bestehen; er war schon seit Jahren auffällig. Hat die Störung aber zur Tat beigetragen, käme eine lebenslange Freiheitsstrafe kaum noch in Betracht. Er wäre nach zehn Jahren womöglich wieder frei. Welche Folgen hätte ein solches Urteil? Brennen dann deutsche Botschaften?

Unsere Gesellschaft muss ihr liberales Strafrecht verteidigen

Von dieser Aussicht darf sich das Gericht nicht beeindrucken lassen. Es hat sich – wie bei jedem anderen Angeklagten auch – an das deutsche Strafrecht zu halten. Und bislang macht die Vorsitzende, Birgit Wiegand, alles andere als einen eingeschüchterten Eindruck. Sie ist eine erfahrene ältere Richterin, die sich weder vom Gedränge der Nebenkläger noch vom befremdlichen Verhalten des Angeklagten aus der Ruhe bringen lässt. Der betrat den Saal am ersten Tag mit Skimaske und Kapuze und weigerte sich, während der Hauptverhandlung seine schwarze Sonnenbrille abzulegen. Ein Indiz für die Souveränität der Vorsitzenden könnte sein, dass sie sich in dieser Situation durch die Anwesenheit der dem Angeklagten feindlich gesinnten Hinterbliebenen und ihrer zahlreichen Anwälte nicht dazu verführen ließ, von ihrer Macht Gebrauch zu machen und Alex W. durch Gewaltmaßnahmen zum Abnehmen der Sonnenbrille zu zwingen. Sie ließ den Angeklagten in Ruhe und verhängte bloß ein Ordnungsgeld von 50 Euro. Ein solches Verhalten der Vorsitzenden spricht dafür, dass man dieser Kammer auch ein gerechtes Urteil zutrauen darf.

Die eigentliche Herausforderung ist die Vermittlung eines solchen Urteils über kulturelle und religiöse Grenzen hinweg. Deutsche Politiker und Journalisten, die unser von Vernunft und Humanität geleitetes Strafrecht seit Jahren als nicht scharf genug herabsetzen, haben diese Vermittlung nicht leichter gemacht.

Der Dresdner Prozess muss international deutlich machen, dass wir Ausländerfeindlichkeit als niedrigen Beweggrund ansehen und sie mit angemessenen Strafen beantworten. Aber gleichzeitig muss er klarmachen, dass in Deutschland das Strafen Grenzen hat. Unsere Gesellschaft wird sich also endlich dazu aufraffen müssen, ihr viel gescholtenes, liberales Strafrecht zu verteidigen.

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