Mordprozess al-Scherbiny Nichts als HassSeite 2/2
Unsere Gesellschaft muss ihr liberales Strafrecht verteidigen
Von dieser Aussicht darf sich das Gericht nicht beeindrucken lassen. Es hat sich – wie bei jedem anderen Angeklagten auch – an das deutsche Strafrecht zu halten. Und bislang macht die Vorsitzende, Birgit Wiegand, alles andere als einen eingeschüchterten Eindruck. Sie ist eine erfahrene ältere Richterin, die sich weder vom Gedränge der Nebenkläger noch vom befremdlichen Verhalten des Angeklagten aus der Ruhe bringen lässt. Der betrat den Saal am ersten Tag mit Skimaske und Kapuze und weigerte sich, während der Hauptverhandlung seine schwarze Sonnenbrille abzulegen. Ein Indiz für die Souveränität der Vorsitzenden könnte sein, dass sie sich in dieser Situation durch die Anwesenheit der dem Angeklagten feindlich gesinnten Hinterbliebenen und ihrer zahlreichen Anwälte nicht dazu verführen ließ, von ihrer Macht Gebrauch zu machen und Alex W. durch Gewaltmaßnahmen zum Abnehmen der Sonnenbrille zu zwingen. Sie ließ den Angeklagten in Ruhe und verhängte bloß ein Ordnungsgeld von 50 Euro. Ein solches Verhalten der Vorsitzenden spricht dafür, dass man dieser Kammer auch ein gerechtes Urteil zutrauen darf.
Die eigentliche Herausforderung ist die Vermittlung eines solchen Urteils über kulturelle und religiöse Grenzen hinweg. Deutsche Politiker und Journalisten, die unser von Vernunft und Humanität geleitetes Strafrecht seit Jahren als nicht scharf genug herabsetzen, haben diese Vermittlung nicht leichter gemacht.
Der Dresdner Prozess muss international deutlich machen, dass wir Ausländerfeindlichkeit als niedrigen Beweggrund ansehen und sie mit angemessenen Strafen beantworten. Aber gleichzeitig muss er klarmachen, dass in Deutschland das Strafen Grenzen hat. Unsere Gesellschaft wird sich also endlich dazu aufraffen müssen, ihr viel gescholtenes, liberales Strafrecht zu verteidigen.
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- Datum 28.10.2009 - 12:24 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 29.10.2009 Nr. 45
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