Ausländerpolitik

Hunger nach Asyl

In Österreich treten jährlich Hunderte Schubhäftlinge in Hungerstreik. Die Regierung reagiert auf den Hilferuf mit einem verschärften Asylrecht.

In einem Linzer Anhaltezentrum starb vor vier Jahren der Gambier Yankuba Ceesay an den Folgen seines Hungerstreiks

In einem Linzer Anhaltezentrum starb vor vier Jahren der Gambier Yankuba Ceesay an den Folgen seines Hungerstreiks

Wieder einmal gingen die Wogen hoch, als vergangene Woche im Nationalrat eine neuerliche Novelle des Fremdenrechts beschlossen wurde. Trotz der empfindlichen Verschärfungen wetterten die Hardliner aus den Reihen von FPÖ und BZÖ gegen die neuen Regeln. Kriminelle Asylwerber? Abschieben! Schengenvertrag? Weg damit! Lautstark polterte die Rechte im Plenum. Der freiheitliche Abgeordnete Walter Rosenkranz sah in der Novelle gerade einmal ein »Reförmchen«, mit der es nicht gelinge, »das Übel an der Wurzel zu bekämpfen«. Das Übel, das sind für den Scharfmacher jene Asylwerber, die Gesetze schamlos ausnützen würden, um an Sozialleistungen und finanzielle Unterstützung heranzukommen.

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Geld vom Staat hatte Gurpreet Gagendeep Singh Ghera nie bekommen. Der Inder starb am 14. September um 7.15 Uhr im Polizeianhaltezentrum Wien Hernals. An Herzversagen, wie der Gerichtsmediziner später feststellte. Sechs Wochen lang hatte der 32-Jährige versucht, sich aus der Schubhaft zu hungern. So wie rund ein Drittel der gegenwärtig 5398 Schubhäftlinge. Möglicherweise hatte Ghera eine unbemerkte Herzschwäche, und die Belastung durch den Hungerstreik war zu groß gewesen.

Drei Jahre hatte er in Wien als Zeitungskolporteur gearbeitet, alle zwei Wochen schickte Ghera einen Teil des verdienten Geldes nach Hause in die nördliche Provinz Punjab. Dorthin sollte er zurückgebracht werden, zurück zu seinen Schulden, die er für seine Reise nach Europa gemacht hatte, zurück zu einer enttäuschten Familie. Also wehrte sich Ghera mit dem einzigen Mittel, das ihm noch zur Verfügung stand: Hungerstreik. Ein letzter, verzweifelter Versuch, sich aus der Schubhaft freizupressen. Zu dieser Ultima Ratio zu greifen ist keinesfalls ungewöhnlich: Jährlich verweigern in österreichischen Gefängnissen an die tausend »Schüblinge« die Nahrung.

»Hungerst du der Tage drei mal drei, kommst auch du noch frei«

Durchschnittlich 13 Tage rühren die Inhaftierten ihre Teller nicht an, ehe sie aufgrund ihres körperlichen Verfalls für haftunfähig erklärt und entlassen werden müssen. »Hungerst du der Tage drei mal drei, kommst auch du noch frei«, lautete in den neunziger Jahren ein zynischer Knittelvers, als die Zahl der Schubhäftlinge erstmals stark angestiegen war. »Wer einmal mittels Hungerstreik aus der Schubhaft gekommen ist, wird auch am ersten Tag einer erneuten Schubhaft wieder in Streik treten«, sagt Günter Ecker, Leiter des Vereins Menschenrechte Österreich: »Es funktioniert, und deshalb wird dieses Mittel angewandt.«

Einen Monat nach dem Tod des abgelehnten Asylwerbers aus Indien versuchen im Anhaltezentrum Hernals rund 15 Prozent der Schubhäftlinge sich aus dem Zellentrakt zu hungern. »In zwei Wochen werden es wieder mehr sein«, prophezeit Kommandant Diethmar Huber. Was bei Ghera schiefgegangen ist, kann er sich nicht erklären: »Natürlich ist die Betreuung im medizinischen Bereich immer verbesserbar, aber im Großen und Ganzen ist sie gut.«

Die Nahrungsverweigerer sind im »Hungerstock« eingesperrt, wie die erste Etage des Hauses genannt wird. Untergebracht in Sieben-Mann-Zellen gleich neben der Sanitätsstelle. Dort dösen sie in Einzelbetten statt der üblichen Stockbetten vor sich hin. »Wegen der Schwäche«, sagt Huber. Dreimal am Tag wiederholt sich ein absurdes Ritual: Die Tabletts mit der Gefängniskost werden in die Zellen gebracht, eine halbe Stunde später holt ein stoischer Essensausteiler die unberührte Verpflegung wieder ab.

Auch Shaheen Rathor, Gheras Schubhaftbetreuerin vom Verein Menschenrechte Österreich, war damals nichts Besonderes aufgefallen. Seit sechs Jahren arbeitet die gebürtige Pakistanerin für den Verein. An diesem Nachmittag stehen vier Inder, zwei Pakistani und ein Bangladeschi auf Rathors Liste. »Die meisten, die in den Westen aufbrechen, um das große Geld zu machen, haben von Asylbestimmungen und Gesetzeslage keine Ahnung«, sagt Rathor. Wenn sie dann zufällig von der Polizei aufgegriffen werden, würden viele eine falsche Identität angeben. Dass dieser Trick Wunder wirke, hat man ihnen meist noch daheim weisgemacht.

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Leser-Kommentare

  1. 1.

    Warum gibt es in Deutschland das Problem der Hungerstreiks in der Abschiebehaft lange nicht in dem Ausmass wie in Österreich?
    Sehr simpel: In Deutschland werden hungerstreikende Abschiebehäftlinge nicht freigelassen sondern zwangsernährt.

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  • Von Birigit Wittstock
  • Datum 28.10.2009 - 16:25 Uhr
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  • Quelle DIE ZEIT, 29.10.2009 Nr. 45
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