Strafjustiz Der Anwalt des Bösen

Fritz Steinacker hat sein Leben lang die schlimmsten Nazi-Verbrecher verteidigt. Ist er stolz auf seine Erfolge?

Seit beinah 50 Jahren verteidigt Fritz Steinacker ein Phantom. Am 5. Mai 1962 war es leibhaftig in seiner Kanzlei erschienen, er weiß nicht, wie. Damals kam der frühere SS-Arzt Aribert Heim in die Frankfurter Schumannstraße und hinterlegte im Büro Dr. Laternser & Steinacker eine »Vollmacht«. Heim spukt bis heute im Leben des 87-jährigen Rechtsanwalts herum. Steinacker ist mit dem Untoten alt geworden.

Das muss sie sein: Mit müder Sicherheit fischt Steinacker die Kopie aus einer Handakte, Heims kraftvolles »V« für Vollmacht ist gut zwei Zentimeter hoch. Das Original liegt beim Landeskriminalamt. In einer Mischung aus lateinischer und Sütterlinschrift betraute Heim »die Herrn Rechtsanwälte« damit, ihn »sowohl in meinen persönlichen als auch vermögensrechtlichen (einschließlich steuerlichen) Angelegenheiten gleich welcher Art gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten« sowie alle »Massnahmen zu ergreifen, die meinen Interessen dienlich sind«. Das beflissene Schreiben war eine verkappte Fluchtankündigung.

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Wer bei Wildfremden mit einem solchen Achtzeiler hereinschneit, hat Beistand bitter nötig. Tatsächlich berichtete der Besucher, gegen ihn laufe ein Ermittlungsverfahren. Zwischen Tür und Angel gebrauchte Heim die seltsame Abschiedsformel, im Übrigen werde er von sich hören lassen. Aus dem Abgang konnte geschlossen werden, dass sich der Mandant einem dräuenden Mordprozess jetzt nicht stellen wolle. Wie sich zeigte, auch nie stellte. Im September 1962 verschwand der Kriegsverbrecher auf Nimmerwiedersehen. Für die Strafverfolger blieb er »unbekannten Aufenthalts«.

Wie lange ihre folgenschwere Begegnung dauerte, wer Heim die Kanzlei empfohlen hatte, Steinacker schüttelt den Kopf: »Ich weiß es nicht.« Vermutlich hatte sich unter den alten SS-Kameraden herumgesprochen, dass bereits der nicht weniger luziferische KZ-Arzt Josef Mengele die Sozietät engagiert hatte. Für ihn war im August 1961 hilfesuchend seine Ehefrau Marta aufgekreuzt, wohnhaft in Zürich-Kloten, Schwimmbadstraße 11: »Marta ohne h«, diktiert Steinacker.

Der Mann, dem die Massenmörder vertrauten, hat immer noch ein Büro im Frankfurter Westend, konventionell bestückt mit augenfällig moosgrüner Chesterfield-Garnitur unter dem Merian-Stich von Frankfurt, dazu Yuccapalme und Tresor. Die der Zeit entrückte Ausstattung passt zum konservativen Outfit des Juristen (graue Hose, dunkler Blazer) und verrät eine Menge über den wohlsituierten Notar a. D. Die Handakte mit Heims Papieren klemmt sich Steinacker unter den Arm, wenn er den Besucher bei stillem Wasser und Gummibärchen im Zimmer allein lässt.

Die Welt kennt Heim unter dem schauderhaften Beinamen »Dr. Tod«. Auf seine Ergreifung ist eine Belohnung von 310.000 Euro ausgesetzt. Unendlich grausam muss er gewesen sein. Im KZ Mauthausen hat er »in einigen hundert Fällen aus niedrigen Beweggründen ... Menschen getötet«, indem er überwiegend jüdischen Opfern Chlormagnesium in die Herzkammer spritzte. Nachzulesen in Haftbefehl 6 Js 176/79, ausgefertigt von der Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Heim schnitt KZ-Häftlinge auf, übte aus Langeweile am lebenden Objekt, ergötzte sich am Leiden der Geschächteten, ließ Schädel auskochen und präparieren. Die Ermittler hatten Mühe, seine Unbarmherzigkeit rein sachdienlich zu beschreiben.

Die mörderischen Mandanten des Fritz Steinacker

Josef Mengele wurde 1961 ein Klient der Kanzlei
Aribert Heim erteilte 1962 eine Vollmacht und verschwand
Otto Hunsche stand 1965 als Helfer Eichmanns vor Gericht
Hermann Krumey, ebenfalls Eichmann-Helfer
Victor Capesius, angeklagt im Auschwitz-Prozess (von 1963 an)
Bruno Berger, angeklagt der Beihilfe zum Mord in 86 Fällen, verurteilt zu drei Jahren Haft

Immer wieder schreckten Nachrichten die Öffentlichkeit auf, er sei gesichtet worden: in Brasilien, Chile, Dänemark, Österreich, Spanien. Sein Verteidiger schwieg dazu mit ausdruckslosem Gesicht. Geschützt durch das Anwaltsgeheimnis, behielt Steinacker einen Part im makabren Versteckspiel. Nach Recherchen von ZDF und New York Times ist Heim schon im August 1992 gestorben und als Tarik Hussein Farid in Kairo begraben worden.

Auch diese jüngste Enthüllung kann Steinacker nicht aus der Reserve locken. Er habe den Bericht zwar »mit großem Interesse« zur Kenntnis genommen. Doch solange Beweise wie eine DNA-Analyse fehlten, Heims Tod nicht in Form einer amtlichen Sterbeurkunde beglaubigt sei, gelte dessen Vollmacht von 1962 weiter. Dass ihr direkter Draht in den Siebzigern abgerissen sei, man fortan über Heims »generalbevollmächtigte Schwester Herta Barth« in Buchschlag kommunizierte, ändere daran nichts.

Zum Anwalt des Phantoms war ich mit gemischten Gefühlen gereist. Steinacker ist der letzte noch lebende Prominente einer Advokatenriege, die sich in den Mammutverfahren gegen Nazi-Verbrecher einen Namen machte. Ob es im Düsseldorfer Majdanek-Verfahren (von 1975 an) um bis zu 250.000 Ermordete ging oder am Hamburger Landgericht um Viktor Arajs, der 1979 wegen gemeinschaftlichen Mordes an 13.000 Menschen zu lebenslanger Haft verurteilt wurde – seine Mandanten sahen sich mit Schuldvorwürfen konfrontiert, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. Kaum ein Prozess, in dem nicht von unfassbaren Gräueln, stechendem Verwesungsgestank und Menschenrauch die Rede sein musste; der Rauch waren Kinder, Frauen, Männer. Hinter Steinacker liegt eine vom Leid anderer überfrachtete Karriere, eine Karriere mit vielen Toten. Viel zu vielen Toten, bei seiner Leidenschaft für das Leben.

Man tut sich schwer mit einer Erklärung, ob die niederschmetternde Thematik ihn gefunden hat – oder er die Thematik für sich entdeckte. Niemand hat Steinacker gezwungen, seine besten Jahre reuelosen Nazis zu widmen und dafür Anfeindungen eines argwöhnischen Umfelds in Kauf zu nehmen. Mancher Kollege lehnte diese Kundschaft aus politischen Gründen generell ab. Andere dachten, das epische Verbrechen des Völkermords sei eher geeignet, den eigenen Ruin zu betreiben. Um dann zu erleben, dass die Kanzlei Dr. Laternser & Steinacker florierte. Albtraumartige Verbrechen üben einen Sog auf Strafverteidiger aus, tragen in befremdlicher Dialektik sogar zu ihrem Ruhm bei. Steinacker ist sichtlich bemüht, die Frage, warum er sich in die allertraurigsten und krudesten Fälle hineinziehen ließ, auf der Ebene des rein Forensischen abzuhandeln: »Das hat sich rumgesprochen, das ist der richtige Mann!« Bald war er eine Koryphäe auf diesem Gebiet, wenngleich eine nicht ganz geheure.

Jahrgang 1921 wie Joseph Beuys, ist Steinacker in den Hitler-Staat hineingewachsen. Kurz vor dem Abitur katapultierte ihn die Fliegerausbildung unter die Krieger. Mit der Befähigung zum Blindflug steuerte er Ju 88 und Heinkel 111, das Hakenkreuz prangte am Höhenruder. Der Bomberpilot der Kampfgeschwader 4 und 55 wurde mehrmals in Stahlgewittern »waidwund geschossen«. Das Alter hat ihn verwittern lassen, aber wem im Januar 1945 für »außergewöhnliche Tapferkeitstaten« der auf der rechten Brust zu tragende Orden des »Deutschen Kreuzes in Gold« verliehen wurde, dem ist Draufgängertum attestiert. Beim Rückzug landete er unsanft auf einer Waldlichtung bei Taufkirchen.

Am liebsten wollte der Oberhesse Medizin studieren. Ihm sei jedoch von den Gerüchen bis zur Ohnmacht übel geworden. Nach den verlorenen Jahren kam er mit Daseinshunger zur Juristerei.

Reporter lieben Zufälle. Wir waren im Büro verabredet. Steinacker lief mir schon auf der Straße über den Weg, die Gelegenheit, ihn unbemerkt zu beobachten: Er kommt aufrechter, energischer, vitaler daher, als zu erwarten ist. Beim Reingehen lässt er dem Jüngeren den Vortritt.

Wem das Verbrechen in allen Erscheinungsformen begegnet ist, der muss davon gezeichnet sein, sollte man meinen. Stattdessen sitzt mir nun ein zarter Herr mit Urlaubsbräune am Glastisch gegenüber. Klein von Statur, lädt er dazu ein, ihn zu unterschätzen. In ihm steckt aber ein Roman. Ein Kopf aus einer anderen Zeit. Wären da nicht die prüfenden Augen über den Tränensäcken, sein Gesichtsausdruck wäre unverbindlich. Bittere Falten ziehen sich von den Nasenflügeln zum Mund. Nicht einfach, das Gespräch zu beginnen. Wir bewundern die blühende Robinie vor dem Fenster. Kaffee wird in bunten Tassen serviert. Herumdrucksend tasten wir uns an Schauplätze und Personen heran, seine Mandanten Heim und Mengele, die 1945 nur ein Herzschlag vom Galgen trennte. In Frankfurt ist es drückend, im Raum wird es frostig.

Leser-Kommentare
  1. [ Entfernt: Siehe Anmerkung ] Mit Berufsethos hat das nichts zu tun sondern mit absoluter Morallosigkeit. [ Entfernt: Siehe Anmerkung ]

    [ Anmerkung: Bitte verzichten Sie auf derartige Forderungen und unsachliche Angriffe. Danke. Die Redaktion/m.e. ]

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    Wenn ich auch Ihre emotionale Reaktion des Ekels verstehe und teile, so dürfen wir doch nicht vergessen, dass auch solche Anwälte eine wichtige Funktion in unserem Rechtssystem erfüllen. Die Grundsätze von Anklage und Verteidigung dürfen auch in extremen (NS-)Fällen nicht aufgegeben werden. Es sollte nicht zu viele dieser kalten Mengele-Verteidiger in unserer Gesellschaft geben, aber dass es einer tun muss, halte ich für unverzichtbar.

    (Übrigens sollten Sie KEINEM "das Schlimmste" wünschen! Alles über eine rechtsstaatliche Strafe hinaus wäre nur Rache & Grausamkeit, aus der - gerade bei einem Rentner - nichts Gutes mehr entstehen kann. Dass ist eine (verständliche) emotionale Reaktion aller Menschen, die wir in uns selbst bekämpfen müssen. Sonst folgt daraus nur neues Leid - durch Äußerungen & Taten für andere, durch den Groll für uns selbst.)

    Wenn ich auch Ihre emotionale Reaktion des Ekels verstehe und teile, so dürfen wir doch nicht vergessen, dass auch solche Anwälte eine wichtige Funktion in unserem Rechtssystem erfüllen. Die Grundsätze von Anklage und Verteidigung dürfen auch in extremen (NS-)Fällen nicht aufgegeben werden. Es sollte nicht zu viele dieser kalten Mengele-Verteidiger in unserer Gesellschaft geben, aber dass es einer tun muss, halte ich für unverzichtbar.

    (Übrigens sollten Sie KEINEM "das Schlimmste" wünschen! Alles über eine rechtsstaatliche Strafe hinaus wäre nur Rache & Grausamkeit, aus der - gerade bei einem Rentner - nichts Gutes mehr entstehen kann. Dass ist eine (verständliche) emotionale Reaktion aller Menschen, die wir in uns selbst bekämpfen müssen. Sonst folgt daraus nur neues Leid - durch Äußerungen & Taten für andere, durch den Groll für uns selbst.)

  2. Auch die Schwere der Nazi-Verbrechen kann und darf unseren Rechtsstaat nicht zur Aufgabe seiner zentralsten Prinzipien verleiten, sonst verliert man an das Unmenschen-Regime, wofür viele sterben mussten: Gesellschaftlichen Fortschritt. Deshalb gilt im Gerichtssaal auch gegenüber NSDAP-Größen die Unschuldsvermutung. Dass der Journalismus und die Öffentlichkeit in den hier beschriebenen Fällen dieser Vermutung nicht folgen konnte, ist vollkommen natürlich und auch meine persönliche Haltung.

    Juristische Berufe aber, speziell der des Strafverteidigers, bewegen sich professionsbedingt an der Grenze dieser menschlichen Empfindungen und moralischen Einschätzungen, die sich auch nach Gründen und Ursachen richten können, die richterlicher Prüfung gemäß unserer Standards nicht standhalten. Ihre Profession gebietet das Verdrängen gewisser Unschulds-/Schuldvermutungen bis zum Tage des Urteils.

    Von außen muss dieser Rechtspositivismus absurd erscheinen. Hätten wir derart überzeugte Praktiker jedoch per se nicht, stände unser Rechtsstaat kurz vor dem juristischen Bankrott. Das alles aber sagt freilich vor allem viel über Idealisten des Zweigs.

    Ob Steinacker ein solcher ist, wollte ich damit nicht gesagt haben. Der Artikel zeichnet das Bild eines Mannes, der nicht allein aus rechtsstaatlichen Erwägungen für Nazi-Größen einstand, sondern aus fragwürdigen Loyalitätsmotiven. Ist letzteres der Fall, ekelt mich diese Haltung so sehr an wie Sie, Herr von Strupp.

  3. Wenn ich auch Ihre emotionale Reaktion des Ekels verstehe und teile, so dürfen wir doch nicht vergessen, dass auch solche Anwälte eine wichtige Funktion in unserem Rechtssystem erfüllen. Die Grundsätze von Anklage und Verteidigung dürfen auch in extremen (NS-)Fällen nicht aufgegeben werden. Es sollte nicht zu viele dieser kalten Mengele-Verteidiger in unserer Gesellschaft geben, aber dass es einer tun muss, halte ich für unverzichtbar.

    (Übrigens sollten Sie KEINEM "das Schlimmste" wünschen! Alles über eine rechtsstaatliche Strafe hinaus wäre nur Rache & Grausamkeit, aus der - gerade bei einem Rentner - nichts Gutes mehr entstehen kann. Dass ist eine (verständliche) emotionale Reaktion aller Menschen, die wir in uns selbst bekämpfen müssen. Sonst folgt daraus nur neues Leid - durch Äußerungen & Taten für andere, durch den Groll für uns selbst.)

    • gquell
    • 01.11.2009 um 10:53 Uhr

    Wer soll Menschen verteidigen und ihnen ein einigermaßen faires Verfahren garantieren, wenn nicht Menschen wie Steinacker.
    Mir ist es egal, welche Motive er persönlich verfolgt, aber wenn alle Welt gegen jemanden ist, so geben Menschen wie er die Hoffnung auf Hilfe. Eine lebendige Demokratie ist auf Menschen wie ihn angewiesen.

  4. Der Artikel lässt keinerlei Urteil über Herrn Steinacker zu.
    Deutlich wird lediglich die Begrenztheit geschriebenen Rechts und die Tatsache, dass die Justiz in vielen fällen lediglich eine Krücke hinsichtlich geschehenen Unrechts sein kann.

    Deutlich wird aber auch, dass weite Kreise die "Normalität" des Monströsen immer noch nicht wahrhaben wollen, nicht ertragen können. Das hat auch viel mit Verdrängung der eigenen Unzulänglichkeiten zu tun und Legitimation eigenen Versagens.
    Doch gerade darin liegt die eigentliche Lehre und im Verdrängungsfall die eigentliche Gefahr.
    Denn je nach Charakter und Umständen kann fast jeder zum Massenmördermörder werden, das aber widerspricht allzu häufig dem Machtanspruch und der Selbstgefälligkeit vieler, die ohne Opfer zu sein, Nazis mit besonderem Hass bedenken.

    H.

    • joG
    • 01.11.2009 um 12:09 Uhr

    So sagte man zu Juden damals und durfte sie daher töten. Schreckliche Sache, solche Einstellung. Führt zu nichts Gutem.

    Aber der Grundtenor des Artikels ist auch schwer verdaulich. Im Laufe der Zeit habe ich viele Konzentrations- und Vernichtungslager angesehen. Ich erinnere mich ein eines, da konnte man vom ehemaligen Eingang zur Verbrennungsanlage in wenig großer Entfernung -man hätte einen Ruf gehört und verstanden- das Hauptportal der Dorfkirche sehen. Ich stellte mich auf ihre Treppe um zu sehen, was der gewöhnliche Bürger Sonntags sah und mit seiner Steuer bezahlte.
    Nicht lediglich die direkten Mörder waren Täter. Das waren vielmehr "Hitlers willigen Vollstreckern". Wie konnte das geschehen? Wenn da steht: "Mancher Kollege lehnte diese Kundschaft aus politischen Gründen generell ab" so frage ich mich, ob sie einen Auschwitzjuden bei Enteignung gegen die Partei verteidigt hätten oder ihre Steuern zurückgehalten hätten,
    um den Massenmord nicht zu mit zu finanzieren. Schließlich gilt, dass wer bezahlt...
    Da war eine ganze Nation zu Werke. Das war die Leistung der ganzen Kultur. Ja, es gab die Scholl Geschwister. Aber die meisten Bürger zahlten ihre Steuern und bezahlten daher auch die Anlagen und Tötungen. In Dachau roch man den Rauch an manchen Tagen. Das ist widerlich und erklärt vielleicht "Die Deutschen pflegten fleißig ihre Schlussstrich-Mentalität" und die Tatsache, dass die Zusammenhänge nie aufgearbeitet wurden.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    "Die Deutschen pflegten fleißig ihre Schlussstrich-Mentalität".
    Das tun sie auch heute noch. Genau gestern war hier in der ZEIT

    http://www.zeit.de/newsti...

    zu lesen, dass man nun im schönen Bundesland Brandenburg endgültig einen Schlussstrich unter die SED-Vergangenheit ziehen und "Versöhnung" mit den Staatsterroristen von einst üben will.
    [ entfernt: Bitte verzichten Sie auf polemisierende Vergleiche und tragen Sie zu einer sachbezogenen Debatte bei. Danke. Die Redaktion/m.e. ]

    Sie haben zwar Recht damit, das viele zugesehen haben, doch was erwarten Sie eigentlich von Menschen in einer Diktatur?
    Als die Vernichtungslager mit der Vernichtung begannen, war Deutschland längst ein totalitärer Staat.

    Im Nachhinein ist es immer leicht zu fordern, das hätte man vorher wissen können und handeln müssen.
    Das gilt aber häufig auch für heutige Zeiten und der Streit bzw. die Unsicherheit sind auch nicht kleiner, was man ernst nehmen muss und was nicht.
    Gerade sozial eingestellte Menschen sind doch heute auch gerne bereit nachsehen mit Tätern zu haben, weil sie primär deren Entwicklung zum Täter als Entschuldung akzeptieren (was auch teilweise richtig ist), aber dabei leicht Gefahr laufen potentielle zukünftige Opfer zu relativieren (Kindesmissbrauch)
    Der Mechanismus ist absolut Derselbe, auch wenn letzteres nicht zum Massenmord führt.

    H.

    "Die Deutschen pflegten fleißig ihre Schlussstrich-Mentalität".
    Das tun sie auch heute noch. Genau gestern war hier in der ZEIT

    http://www.zeit.de/newsti...

    zu lesen, dass man nun im schönen Bundesland Brandenburg endgültig einen Schlussstrich unter die SED-Vergangenheit ziehen und "Versöhnung" mit den Staatsterroristen von einst üben will.
    [ entfernt: Bitte verzichten Sie auf polemisierende Vergleiche und tragen Sie zu einer sachbezogenen Debatte bei. Danke. Die Redaktion/m.e. ]

    Sie haben zwar Recht damit, das viele zugesehen haben, doch was erwarten Sie eigentlich von Menschen in einer Diktatur?
    Als die Vernichtungslager mit der Vernichtung begannen, war Deutschland längst ein totalitärer Staat.

    Im Nachhinein ist es immer leicht zu fordern, das hätte man vorher wissen können und handeln müssen.
    Das gilt aber häufig auch für heutige Zeiten und der Streit bzw. die Unsicherheit sind auch nicht kleiner, was man ernst nehmen muss und was nicht.
    Gerade sozial eingestellte Menschen sind doch heute auch gerne bereit nachsehen mit Tätern zu haben, weil sie primär deren Entwicklung zum Täter als Entschuldung akzeptieren (was auch teilweise richtig ist), aber dabei leicht Gefahr laufen potentielle zukünftige Opfer zu relativieren (Kindesmissbrauch)
    Der Mechanismus ist absolut Derselbe, auch wenn letzteres nicht zum Massenmord führt.

    H.

  5. "Die Deutschen pflegten fleißig ihre Schlussstrich-Mentalität".
    Das tun sie auch heute noch. Genau gestern war hier in der ZEIT

    http://www.zeit.de/newsti...

    zu lesen, dass man nun im schönen Bundesland Brandenburg endgültig einen Schlussstrich unter die SED-Vergangenheit ziehen und "Versöhnung" mit den Staatsterroristen von einst üben will.
    [ entfernt: Bitte verzichten Sie auf polemisierende Vergleiche und tragen Sie zu einer sachbezogenen Debatte bei. Danke. Die Redaktion/m.e. ]

    • Krizzz
    • 01.11.2009 um 14:15 Uhr

    Wie mag es sich wohl anfühlen, mit 88 Jahren über sein Leben zu resümieren, einem Zeit Reporter ein exklusives Interview zu geben und dabei sein (öffentlich umstrittenes) Lebenswerk als "Anwalt des Bösen" zumindest implizit zu rechtfertigen?
    Ob auch er sich innerlich auf "professionsbedingte" Eigenheiten der Juristerei beruft? Auf ein übergeordnetes System, indem er nur als notwendiger Spieler auftritt?
    Ist dies dann nicht das gleiche Schema der Verblendung, indem man sich auf "den Führer" bezieht, und eigene Verantwortung ablehnt?
    Ein Zufall dürfte seine erfolgreiche Spezialisierung nicht sein, so dass man geneigt ist ihm ein hinreichendes Interesse an der Verteidigung "des Bösen" zu unterstellen.
    Es bleibt der Eindruck ein weiteres Exemplar jener Kriegsgeneration zu betrachten, das gefangen in der Dialektik seiner Zeit verteidigt, was nicht zu verteidigen ist!

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