Lohngerechtigkeit Glückliche Schweizerinnen
Die Gesetze der Eidgenossen sind wirksamer als die der Deutschen, um Lohndiskriminierung zu reduzieren. Von Petra Riedel
© Stefan Hesse/dpa

Schweizer Franken: In dem Alpenstaat sind die Gesetze gegen Lohndiskriminierung wirksamer als in Deutschland
Über Silke Kühne haben etliche Zeitungen berichtet. Viele mit einem großen Foto von ihr. Es zeigte eine Frau, die sich gegen Lohndiskriminierung gewehrt hat. Die nicht hinnehmen mochte, dass von 27 oberen Führungsposten in ihrer Firma 27 mit Männern besetzt waren und sie übergangen wurde. Das Landgericht Berlin-Brandenburg gab ihr recht und verurteilte ihren Arbeitgeber, den Musikrechteverwalter Gema, im vergangenen Jahr zu 28.000 Euro Schadensersatz. Außerdem erhält Kühne 20.000 Euro wegen "schwerwiegender Verletzung der Persönlichkeitsrechte". Damit gewann die 48-jährige Betriebswirtin den bisher wichtigsten deutschen Prozess in Sachen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Ob ihr das viel nützen wird, ist offen. Denn im Januar entscheidet das Bundesarbeitsgericht über ihren Fall – neue Schlagzeilen garantiert.
Ganz anders erging es einer jungen Frau in der Schweiz. Auch sie wehrte sich. Weil sie zeigen konnte, dass ihr Lohn nicht entsprechend ihrer Karriere gestiegen war und sie diskriminiert wurde, erhielt sie eine Entschädigung von 30.000 Schweizer Franken. Ihr Arbeitgeber akzeptierte das. Schlagzeilen gab es keine. Es ist ein ganz normaler Fall für die Züricher Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen. Anonym dokumentiert in einer Internetdatenbank unter der Nummer 156.
Was in Deutschland eine Ausnahme darstellt, ist in der Schweiz Normalität. Frauen ziehen vor eine Schiedsstelle oder ein Gericht, weil sie zu wenig verdienen. In der Schweiz ist das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen seit Langem ein Thema, und es gibt wirkungsvolle Gesetze, auf die sich Frauen berufen können. In Berlin dagegen haben sich die neuen Regierungspartner in ihrem Koalitionsvertrag bloß auf einen Appell an die Unternehmen geeinigt. Und während die Frauen in der Schweiz allmählich gerechter bezahlt werden, bewegt sich in Deutschland kaum etwas.
Schon seit 1981 steht das Recht der Frauen auf gleichen Lohn in der Schweizer Verfassung. Das allein bewirkte allerdings nicht viel. Denn in der Praxis zeigten sich zwei Probleme. Erstens: Wie beweist man, dass man zu wenig verdient? Zweitens: Wer klagt, exponiert sich und gefährdet dabei seinen Job. Entsprechend wenige Frauen trauten sich. Erst ein Gleichstellungsgesetz im Jahr 1996 löste das Problem. Seither können auch Verbände klagen, was die Anonymität der Klägerinnen wahren kann. Und die Beweislast tragen jetzt die Unternehmen, sofern eine Frau glaubwürdige Anhaltspunkte liefert.
Am Tag, als diese neuen Regeln in Kraft traten, reichten vier Gewerkschaften Klagen ein. Gleichzeitig zogen 20 Krankenschwestern vor Gericht. Sie monierten mit Verweis auf andere Berufsgruppen, dass sie in diskriminierender Weise entlohnt worden seien. Das Gericht holte ein Gutachten ein, das ihre Besoldung mit der von Polizisten verglich. Fünf Jahre später erhielten die Krankenschwestern recht: Es sei "von der Gleichwertigkeit des Pflegeberufes mit der Tätigkeit der Polizeisoldaten" auszugehen. Die Klägerinnen bekamen Geld, rückwirkend für fünf Jahre.
Bei einem konkreten Verdacht liegt die Beweislast beim Unternehmen
Das Urteil hatte Folgen für mehrere Tausend andere Krankenschwestern und -pfleger des Kantons Zürich: Insgesamt erhielten sie Nachzahlungen von 280 Millionen Schweizer Franken und wurden mindestens eine Gehaltsstufe höher eingestuft. Der Prozess zeigte: Nicht nur einzelne Frauen, sondern ganze Berufsgruppen können in der Schweiz Lohngerechtigkeit erzwingen.
In Deutschland trat im Jahr 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, in Kraft. Eine Klagewelle löste das jedoch keineswegs aus. Im Gesetz findet sich nicht einmal eine Lohngleichheitsklausel; vom »Arbeitsentgelt« ist nur im Zusammenhang mit "Arbeitsbedingungen" die Rede.
Immerhin, das AGG betont einen Grundsatz, der auch in der Schweiz gilt: Kann eine Klägerin Indizien für Diskriminierung präsentieren, trägt die Gegenseite die Beweislast. Nur: Was sind Indizien? Ist es ein Indiz, dass in einer Firma alle oberen Führungspositionen seit Jahren nur mit Männern besetzt sind, obwohl dort genügend qualifizierte Frauen arbeiten? In Silke Kühnes Verfahren hielt der Richter der ersten Instanz das für unerheblich: Es könne auch die gesellschaftlichen Verhältnisse abbilden. Dem Richter der zweiten Instanz reichte die Diskrepanz als Indiz – eine kleine Sensation. Silke Kühne hatte vorsorglich noch einen Mathematiker damit beauftragt, zu berechnen, ob die Beförderungspraxis der Gema ein Zufall sein kann. Kann sie demnach nicht: Die Wahrscheinlichkeit einer Diskriminierung liege zwischen 98,7 und 100 Prozent.
- Datum 20.11.2009 - 14:39 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 19.11.2009 Nr. 48
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„Egal, welche Faktoren Experten heranziehen...die Experten mit nichts erklären können. Außer mit dem Frausein.“
Feministinnen und Frauenbeauftragte können (oder wollen) es nicht erklären.
Gemäs LSE 2006 sind 60% durch Alter, Ausbildung, Dienstalter oder Wirtschaftssektor zurückzuführen. Interessanterweise wird kein Unterschied bei der Studienrichtung gemacht (also egal ob man Englisch, Geschichte oder Wirtschaft studiert), berufliche Stellung, Tätigkeit und Branche, wird nur teilweise berücksichtigt. Arbeitszeit, respektive Überstunden (Männer leisten fast doppelt so viele Überstunden wie Frauen), Fehltage und Krankheit werden überhaupt nicht berücksichtigt.
Somit wird von den 18,9% LohnUNTERSCHIED, 7,56% einfach als diskriminierend angenommen.
http://www.bfs.admin.ch/b...
Anzumerken ist, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der gleichen Firma gegeben ist. Dies wurde auch von der EU so bestätigt.
„...Arbeit und Gleichstellung zuständige EU-Kommissar Vladimir Spidla in seiner Bilanz: „Direkte Lohndiskriminierung’, also ungleicher Lohn für gleiche Arbeit sei in der EU fast ganz verschwunden.“
Des weitern wurden in der Schweiz im Jahr 2008 ganze 7 (!) Fälle betreffend Lohngleichheit angestrebt!
Präzise und genau wurde die „Lohndiskriminierung“ in Deutschland von Manndat analysiert:
http://manndat.de/fileadm...
Die Quellen die Sie angeben geben meines Erachtens etwas anderes wider - sie stützen eher den Artikel, da angegeben ist, dass die Lohndifferenz bei zunehmenden Ausbildungsgrad steigt.
Die Quellen die Sie angeben geben meines Erachtens etwas anderes wider - sie stützen eher den Artikel, da angegeben ist, dass die Lohndifferenz bei zunehmenden Ausbildungsgrad steigt.
Diese 23 Prozent Differenz kommen nur zustande, wenn man alle(!!) Tätigkeiten in einen Topf wirft - ohne irgendwelche für den Lohn relevanten Dinge wie den Beruf, die tatsächliche ausgeführte Tätigkeit, die Höhe der Ausbildung usw. usf. zu berücksichtigen. Es wird also das Gehalt der Putzfrau mit dem der Abteilungsleiterin in einen Topf geworfen und dieser Mittelwert mit dem Mittelwert aus Wachschutz, Maschinenführer und Abteilungsleiter verglichen. Das hat nichts mit gleichwertiger Arbeit zu tun, mit gleicher Arbeit erst recht nicht. Ein einfacher Anruf beim statistischen Bundesamt hätte genügt, um der Welt-Redaktion Aufklärung zu verschaffen.
http://www.destatis.de/je...
Da schreibt das statistische Bundesamt, aus guten Grund, weil die Art der Zahlenermittlung es gar nicht hergibt, Zitat:
„Bei der Interpretation der Werte sollte berücksichtigt werden, dass es sich um den unbereinigten Gender Pay Gap handelt. Aussagen zum Unterschied in den Verdiensten von weiblichen und männlichen Beschäftigten mit gleichem Beruf, vergleichbarer Tätigkeit und so weiter sind damit nicht möglich.“
Ich finde es empörend, dass selbst eigentlich seriöse Zeitungen wie „Die Zeit“, bei diesem Thema wiederholt Artikel drucken, die so lausig recherchiert wurden [...] (Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion /ft)
Ähm ... wie alt ist eigentlich das Bild, hm? Diese Tausender da sind sicher seit bald 15 Jahren schon nicht mehr im Umlauf. Ich darf noch einmal "lausig recherchiert" wiederholen.
Ähm ... wie alt ist eigentlich das Bild, hm? Diese Tausender da sind sicher seit bald 15 Jahren schon nicht mehr im Umlauf. Ich darf noch einmal "lausig recherchiert" wiederholen.
Ähm ... wie alt ist eigentlich das Bild, hm? Diese Tausender da sind sicher seit bald 15 Jahren schon nicht mehr im Umlauf. Ich darf noch einmal "lausig recherchiert" wiederholen.
Es ist nicht zu fassen: Vor 20 Jahren ging die DDR -zu Recht- unter, weil sie keine ökonomischen Unterschiede und Arbeitslosigkeit zulassen wollte ("Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik").
Jetzt wird von einer liberal-konservativen Zeitung wieder in dieselbe Kerbe geschlagen, diesmal nicht im Namen der klassenlosen, sondern der geschlechtslosen Gesellschaft.
Wir sollten, nach hundert Jahren wirtschafts- und noch längerer Zeit sonstiger politischer Irrungen, uns doch bitte endlich dessen bewußt sein, daß die Höhe des Lohnes primär (!) von der Leistung abhängen sollte. [ entfernt: Bitte verzichten Sie auf herabwürdigende Unterstellungen. Danke. Die Redaktion/m.e. ]
erscheint es manchem, dass "immer wieder solche Artikel erscheinen!" Dabei sind die Kommentare fast informativer und lassen doch tief in die Volksseele blicken. Gleichberechtigung von Frauen in unserer Gesellschaft muss noch viele Widerstände überwinden.
Wer etwas über Lohngerechtigkeit erfahren möchte mag sich einmal drei Stunden in eine Arztpraxis stellen und dort den medizinischen Fachangestellten zusehen. Was diese für ihre Schufterei erhalten, auch als Tariflohn, hat mit Leistungsgerechter Entlohnung meines Erachtens wenig zu tun.
Hut ab vor den Schweizern! Die Widerstände dort sind sicherlich nicht geringer als in Deutschland. Die Politiker hatten sicherlich Mut!
Die Quellen die Sie angeben geben meines Erachtens etwas anderes wider - sie stützen eher den Artikel, da angegeben ist, dass die Lohndifferenz bei zunehmenden Ausbildungsgrad steigt.
gleichwertigkeit von krankenschwestern mit polizeisoldaten
na ja krankenschwesetrn tragen ja auch zu ihrem und dem schutz anderer eine pistole bei sich - das allein zeigt die vergleichbarkeit - heutzutage würde man wahrscheinlich auch verkäuferinnen (die stehen immerhin den ganzen herum) in nobelboutiquen gleich entlohnen wie bauarbeiter,
die frage ist doch was wäre man im kriegsfall lieber, im bereich pflege der verwundeten soldaten oder ein soldat
dieses gutachten würde ich mir gerne durchlesen
in der schweitz gibt es jeden tag transferleistungen von männern an frauen in der höhe von 50 millionen schweizer franken
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