NS-Kriegsverbrecher Nicht bei uns

In wenigen Tagen beginnt in München der Prozess gegen den mutmaßlichen KZ-Wärter John Demjanjuk. Doch noch immer leben etliche andere Täter unbehelligt – weil sich niemand zuständig fühlt. Auch Deutschland nicht

Wenn Anfang nächster Woche in München der womöglich letzte große NS-Kriegsverbrecher-Prozess eröffnet wird, die Hauptverhandlung gegen John Demjanjuk, dann wird vermutlich auch Bronisław Hajda aufhorchen, daheim in seinem Haus unweit von Chicago, Tausende Kilometer von München entfernt. Denn Hajda und Demjanjuk haben vieles gemeinsam. Und was jetzt mit Demjanjuk geschieht, könnte auch für Hajdas letzte Jahre entscheidend sein.

Beide Männer stammen aus Osteuropa, Hajda aus Polen, Demjanjuk aus der heutigen Ukraine. Beide haben sich, so behaupten Ermittler und Staatsanwälte, als Nazi-Schergen verdingt. Beide hätten Anfang der vierziger Jahre das SS-Ausbildungslager im polnischen Trawniki durchlaufen, Demjanjuk habe dort einen Ausweis mit der Nummer 1396 bekommen, Hajda die Dienstnummer 3069. Anschließend sei Demjanjuk als KZ-Wächter ins Vernichtungslager Sobibór abkommandiert worden, Hajda in ein Arbeitslager unweit von Treblinka. Und beide Männer sollen an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen sein. Dem 89-jährigen Demjanjuk wirft die Münchner Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Mord an rund 27000 Menschen vor. Der heute 85-jährige Hajda soll im Juli 1944 »ohne Zweifel an einem Massaker an Hunderten Juden« mitgewirkt haben, hat ein US-Gericht bereits 1997 festgestellt. 

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Jetzt steht Demjanjuk in München vor Gericht. Hajda aber lebt weiter in Freiheit, in einem kleinen Haus in Schiller Park im US-Bundesstaat Illinois, unweit der Startbahn des O’Hare International Airport. Man kann das ungerecht finden. Man kann es Zufall nennen, eine juristische Laune des Schicksals. Aber es ist kein Zufall. Sondern die Folge politischer Entscheidungen, die in Berlin gefallen sind. Entscheidungen, die mitten hineinführen in die Untiefen der deutschen Geschichtspolitik, in die unendlich verknoteten Fragen von Recht und Moral, von historischer Schuld und politischer Opportunität.

Auch Hajda könnte längst in Deutschland sein. Das amerikanische Justizministerium ermittelt seit 1994 gegen ihn, und seit 1998 drängen die Amerikaner die Bundesrepublik, den mutmaßlichen SS-Mann aufzunehmen. Als der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder im Februar 2004 nach Washington zum Staatsbesuch bei George W. Bush flog, forderten ihn drei US-Kongressabgeordnete der Demokratischen Partei – Tom Lantos, Sheila Jackson Lee und John Conyers – in einem persönlichen Brief auf, dafür zu sorgen, dass Bronisław Hajda endlich in Deutschland aufgenommen werde. Doch der damalige Außenminister Joschka Fischer lehnte in einem Antwortschreiben ab. Begründung: Hajda sei niemals deutscher Staatsangehöriger gewesen, Deutschland sei daher für ihn schlicht nicht zuständig.

Tatsächlich hat Hajda wohl nie einen deutschen Pass besessen. Das Kriegsende erlebte er zwar in Dresden, wurde dann aber von den Alliierten als Displaced Person, als heimatloser Zivilist, eingestuft, erhielt 1950 ein Visum für die Vereinigten Staaten und wurde fünf Jahre später amerikanischer Staatsbürger. Er arbeitete hart, ganz so wie Demjanjuk, baute sich ein neues Leben auf, und wenn er einmal von der Vergangenheit sprach, dann erzählte er, die Gestapo habe ihn verhaftet, als er 18 Jahre alt war. Er selbst sei ein Opfer gewesen, kein Täter. Ganz wie Demjanjuk.

Erst 1994 kamen die Nazi-Jäger des Office for Special Investigations (OSI), einer Sondereinheit des US-Justizministeriums, Hajda auf die Spur. Wegen möglicher Kriegsverbrechen in Polen konnten sie ihn nicht anklagen, das verbietet die amerikanische Verfassung. Sie lässt Strafen nur für Taten zu, die auf amerikanischem Boden verübt wurden. Die Amerikaner müssen sich daher darauf beschränken, mutmaßliche Kriegsverbrecher in Länder zu schaffen, wo ihnen der Prozess gemacht werden kann. Deshalb wurde Hajda sein US-Pass wieder abgenommen, weil er bei der Einreise über seine NS-Vergangenheit gelogen hatte. Und im November 1998 ordnete ein Immigrationsgericht seine Abschiebung an: entweder nach Polen, dem Land seiner Geburt, oder nach Deutschland, wo er sich vor der Ausreise nach Amerika aufgehalten hatte. Seither wartet Hajda auf seine Auslieferung. Ein staatenloser Greis in der Vorstadt.

Es gibt Dutzende, wenn nicht Hunderte alte Männer wie ihn. Russen und Balten, Volksdeutsche, Ungarn, Rumänen oder Jugoslawen, die sich als Handlanger der Nazis verdingt und nach Kriegsende nach Amerika durchgeschlagen haben. Insgesamt 107 von ihnen wurden vom OSI bislang vor Gericht gebracht, um ihre Staatsangehörigkeit zu widerrufen, zuletzt Anfang April 2009 der 84 Jahre alte Anton Geiser aus Sharon, Pennsylvania. Er soll als SS-Mann in Sachsenhausen Dienst getan haben. All diese Männer sind mehr oder weniger rüstige Rentner, die Tomaten anbauen und ihren Rasen kurz halten. Stille Senioren, denen kein Nachbar zutrauen würde, dass sie Mörder sein könnten. Nicht alle waren an Kriegsverbrechen beteiligt, aber in nicht wenigen Fällen gibt es mehr als nur einen plausiblen Verdacht.

Die meisten der Täter leben weiter in Amerika. In Europa will sie niemand

Zum Beispiel im Fall von Johann Leprich, geboren in Rumänien als Sohn deutschstämmiger Eltern, Angehöriger der Waffen-SS, der als KZ-Wächter in Mauthausen an Gräueltaten mitgewirkt haben soll, wie ein US-Bundesrichter 1987 geurteilt hat. Es war kein Strafverfahren, sondern nur ein Prozess über die Aberkennung seiner Staatsangehörigkeit, aber immerhin eine förmliche Gerichtsverhandlung. Wie auch im Fall von Jack Reimer, dem die Beteiligung an der »Liquidation« jüdischer Ghettos in Polen und der Tschechoslowakei vorgeworfen wird. In langwierigen Prozessen wurden solchen Verdächtigen ihre Pässe abgenommen, und sie wurden zur Abschiebung freigegeben. Trotzdem leben die meisten von ihnen weiter in Amerika. So wie Bronisław Hajda. Kein Land ist bereit, sie aufzunehmen. Und kein Land hat sich bislang bemüht, ihnen den Prozess zu machen. Auch Deutschland nicht.

Der Direktor des Office of Special Investigations, Eli Rosenbaum, hat sich über diese Haltung wiederholt bitter beklagt. Europa habe »seine moralische und juristische Verantwortung in den Nazi-Fällen weitgehend negiert«, sagte Rosenbaum in einem Vortrag und warf zumal Deutschland vor, es blockiere beharrlich alle amerikanischen Bemühungen, »Nazi-Verbrecher nach Europa zurückzuschicken«.

Hat Rosenbaum recht? Muss die Bundesrepublik jeden Mann aufnehmen, den die Amerikaner loswerden wollen? Natürlich nicht. Es gibt kein Gesetz, kein internationales Abkommen, das ein Land verpflichten würde, Menschen aufzunehmen, die aus den USA abgeschoben werden sollen. Das Auswärtige Amt argumentiert deshalb, eine Pflicht zur Aufnahme bestehe »primär bei den Herkunftsstaaten, aus denen die Betroffenen ursprünglich kommen«. Also Ungarn, Rumänien, Kroatien, Russland oder die Ukraine. Doch die haben alle abgewinkt – aus Desinteresse, weil sie die Mühen und Kosten eines Prozesses fürchteten oder weil sie die Auseinandersetzung mit ihrer Vergangenheit scheuten. Nur Litauen hat einen einzigen aus Amerika abgeschobenen NS-Kriegsverbrecher aufgenommen, angeklagt und verurteilt. Aber das ist eine rare Ausnahme. Rumänien erließ 2002 sogar eigens ein Gesetz, um die Abschiebung rumänischstämmiger NS-Verbrecher in ihre alte Heimat unmöglich zu machen.

»Unsere Verantwortung bleibt«, hat Westerwelle in Jad Vaschem geschrieben

Bliebe Deutschland. Das Land, in dem der Holocaust geplant und organisiert wurde. Das Land, dessen Uniformen die NS-Hilfstruppen aus dem Osten trugen. Das Land, das die Männer ausbildete, bezahlte und befehligte. Das Land, dem die Vergangenheitsbewältigung zur Staatsräson geworden ist. Am Montag erst hat der neue Außenminister Guido Westerwelle in das Gästebuch der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Jad Vaschem geschrieben: »Unsere Verantwortung bleibt.«

Aber worin besteht diese Verantwortung? Wie prägt sie das politische Handeln, ganz konkret, bis hinein in verwickelte rechtliche Fragen nach dem Umgang mit möglichen NS-Kriegsverbrechern?

Lange hat sich die Bundesrepublik unendlich schwergetan mit der juristischen Aufarbeitung des Holocaust. Die Frankfurter Auschwitz-Prozesse Mitte der sechziger Jahre mussten noch gegen massiven Widerstand durchgesetzt werden und endeten mit teils aufreizend milden Urteilen; viele der »Schreibtischtäter« blieben straffrei, und bis hinauf in höchste Dienstgrade beriefen sich Angeklagte mit Erfolg auf einen »Befehlsnotstand«, der vieles exkulpierte und alle Schuld Hitler zuschob. Die kleinen Rädchen der Mordmaschinerie blieben gleich gänzlich unbehelligt.

Erst in den achtziger Jahren hat die deutsche Justiz ihre eigenen Versäumnisse der Nachkriegszeit auch öffentlich zu reflektieren begonnen, und so gibt es jetzt parallel zum Demjanjuk-Prozess noch einige weitere Verfahren gegen die letzten mutmaßlichen Mörder von einst. In Köln steht gerade der ehemalige SS-Mann Heinrich Boere, heute 88 Jahre alt, vor Gericht, dem die Hinrichtung mehrerer Zivilisten in den Niederlanden vorgeworfen wird. Auch dieser Prozess ist eine letzte Abrechnung mit dem Massenmord, ein fast verzweifelter Versuch, doch noch Recht zu sprechen, ehe Opfer, Täter und Zeugen allesamt gestorben sind.

Gleichwohl haben sich bislang alle Bundesregierungen dem politisch-moralischen Druck aus Washington verschlossen. Berlin lehnt die Aufnahme von mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechern grundsätzlich ab, wenn diese nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder hatten und wenn nicht eine Verurteilung durch ein deutsches Gericht wahrscheinlich ist. Das hat das Auswärtige Amt der ZEIT auf Anfrage bestätigt. John Demjanjuk ist die bisher einzige Ausnahme, die diese Regel bestätigt. Ihm aber wird nicht der Prozess gemacht, weil seine Taten so monströs waren – Demjanjuk war, wenn überhaupt, nur ein mörderischer Handlanger im System der Vernichtung. Ihm wird der Prozess gemacht, weil ein Staatsanwalt gründlich recherchiert hat. Weil sich ein Gericht fand, das Anklage zu erheben bereit war. Und weil deshalb die Frage der Staatsangehörigkeit keine Rolle mehr spielte.

Denn es geht nicht in erster Linie um juristische Probleme. Hinter dem ausgesprochen formalistischen Prinzip der Staatsangehörigkeit stehen in Berlin explizit politische Erwägungen. Die Sorge vor allem, einmal nach Deutschland ausgelieferte NS-Schergen könnten hier angeklagt, dann aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden und ihre letzten Jahre unbehelligt in der Bundesrepublik verbringen, in irgendeinem Altenheim in Oberbayern oder an der Ostsee. Es gelte, den Eindruck zu vermeiden, »Deutschland biete Personen mit Nazi-Vergangenheit Schutz und Unterschlupf«, heißt es in einem internen Vermerk des Auswärtigen Amtes, der der ZEIT vorliegt.

Diese Argumentation war 2004 auch dort nicht unumstritten. Es gab Diplomaten und Juristen, die für ein beherzteres Vorgehen plädierten, die lieber eine Niederlage vor Gericht riskieren wollten, als die Verdächtigen in Amerika unbehelligt zu lassen. Durchgesetzt aber haben sich die Skeptiker. Deren Vorbehalte sind nicht völlig abwegig. Österreich etwa ist heftig dafür kritisiert worden, dass es unlängst den 83-jährigen Josias Kumpf aus den USA hat einreisen lassen, den in Serbien geborenen Mann aber nicht anklagte, weil die ihm zur Last gelegte Tat – die Beteiligung an einem Massaker an 8000 polnischen Juden im November 1943 – nach österreichischem Recht bereits verjährt war (im Oktober ist Kumpf in Wien gestorben).

Und sollte John Demjanjuk irgendwann vom Landgericht München auf freien Fuß gesetzt werden, sei es wegen seiner Gebrechlichkeit, sei es wegen Zweifeln an seiner Täterschaft, wird in Deutschland erst recht eine Debatte darüber losbrechen, ob es überhaupt sinnvoll war, dem alten Mann den Prozess zu machen.

Dennoch: Wer die Aufnahme dieser alten Männer verweigert, muss sich der Konsequenzen bewusst sein. Es heißt, dass die NS-Schergen auf jeden Fall straffrei bleiben. Solange sie in Amerika sitzen und ihre Tomaten ernten, kann kein Gericht sie verurteilen – ganz gleich, was sie im Krieg in Europa getan haben. Zugespitzt: Wer den Eindruck vermeiden will, Deutschland biete Altnazis Unterschlupf, nimmt den Eindruck in Kauf, die Bundesrepublik lasse die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern ruhen.

Und dies umso mehr, wenn in Deutschland ohne rechten Nachdruck ermittelt wird. Mit Bronisław Hajda beispielsweise beschäftigen sich die US-Nazi-Jäger seit bald 15 Jahren, es hat gleich mehrere Ausweisungsverfahren gegeben und ausführliche Prozessberichte in den amerikanischen Medien. Die zuständige »Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen« in Ludwigsburg aber hat erst vor wenigen Jahren, wohl als Reaktion auf den Druck aus Washington, Untersuchungen gegen Hajda eingeleitet – bislang ohne juristisch verwertbares Ergebnis. Zum derzeitigen Stand der Verfahrens gibt die Zentralstelle keine Auskunft.

Der Fall Demjanjuk bedeutet einen ersten, womöglich entscheidenden Bruch mit der bisherigen Praxis. Auch das macht den Prozess in München so bedeutsam. Sollte er mit einer Verurteilung enden, dann hätte das Folgen für Männer wie Hajda oder Leprich. Denn zum ersten Mal würde ein osteuropäischer Handlanger des Holocaust bestraft, der nie deutscher Staatsbürger war. Gut möglich, dass dann mehr als sechs Jahrzehnte nach Kriegsende noch einmal ein letzter Versuch unternommen würde, überlebende Täter zu bestrafen. Schließlich gilt immer noch, worauf sich dieses Land Ende der sechziger Jahre in schmerzhaften Debatten geeinigt hat: Mord verjährt nicht.

 
Leser-Kommentare
  1. Ich habe Zweifel ob nach 65 Jahren noch objektiv über Schuld oder Unschuld geurteilt werden kann. Gerade bei solch einem Fall wo für der Angeklagte zu einem gewissem Prozentsatz selbst Opfer ist.
    Ich kann das Bedürfnis der KZ-Überlebenden nach Sühne verstehen, aber war ein Zwangsrekrut nicht auch nur ein Opfer des Krieges und/oder des NS-Regimes? Was kann man ihm wirklich vorwerfen und was hat er von seiner Schuld nicht schon längst angebüßt?

    ps: guter Artikel

  2. Hätten diese Männer Steuern hinter zogen, hätte Deutschland keine Probleme sie vor Gericht zu bekommen: Da werden gestohlene und dann als Hehlerware gekaufte Daten als Grundlage für illegale Hausdurchsuchungen genommen (Fall Zumwinkel) bei denen dann - Oh Wunder! - "legale" Beweise gefunden werden, die zu einer zügigen Verurteilung ausreichen, das hätte die Stasi auch so gemacht; es ist also nur eine Frage der Definition, und hier hat Deutschland definiert, dass man nicht zuständig ist, da es zu teuer oder eine Verurteilung schwierig wird.
    Diese Leute haben im Auftrag deutscher Vorgesetzter in deutscher Uniform ihre Taten begangen. Wer anders als Deutschland sollte für ihre Verurteilung zuständig sein? Die Untätigkeit der Justiz und Politik seit Kriegsende in dieser Hinsicht ist bemerkenswert - besonders in der Hinsicht, dass sich Deutschland heute gerne als Hüter der Menschenrechte gibt.

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