NS-Kriegsverbrecher Nicht bei unsSeite 2/2

Gleichwohl haben sich bislang alle Bundesregierungen dem politisch-moralischen Druck aus Washington verschlossen. Berlin lehnt die Aufnahme von mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechern grundsätzlich ab, wenn diese nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder hatten und wenn nicht eine Verurteilung durch ein deutsches Gericht wahrscheinlich ist. Das hat das Auswärtige Amt der ZEIT auf Anfrage bestätigt. John Demjanjuk ist die bisher einzige Ausnahme, die diese Regel bestätigt. Ihm aber wird nicht der Prozess gemacht, weil seine Taten so monströs waren – Demjanjuk war, wenn überhaupt, nur ein mörderischer Handlanger im System der Vernichtung. Ihm wird der Prozess gemacht, weil ein Staatsanwalt gründlich recherchiert hat. Weil sich ein Gericht fand, das Anklage zu erheben bereit war. Und weil deshalb die Frage der Staatsangehörigkeit keine Rolle mehr spielte.

Denn es geht nicht in erster Linie um juristische Probleme. Hinter dem ausgesprochen formalistischen Prinzip der Staatsangehörigkeit stehen in Berlin explizit politische Erwägungen. Die Sorge vor allem, einmal nach Deutschland ausgelieferte NS-Schergen könnten hier angeklagt, dann aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden und ihre letzten Jahre unbehelligt in der Bundesrepublik verbringen, in irgendeinem Altenheim in Oberbayern oder an der Ostsee. Es gelte, den Eindruck zu vermeiden, »Deutschland biete Personen mit Nazi-Vergangenheit Schutz und Unterschlupf«, heißt es in einem internen Vermerk des Auswärtigen Amtes, der der ZEIT vorliegt.

Diese Argumentation war 2004 auch dort nicht unumstritten. Es gab Diplomaten und Juristen, die für ein beherzteres Vorgehen plädierten, die lieber eine Niederlage vor Gericht riskieren wollten, als die Verdächtigen in Amerika unbehelligt zu lassen. Durchgesetzt aber haben sich die Skeptiker. Deren Vorbehalte sind nicht völlig abwegig. Österreich etwa ist heftig dafür kritisiert worden, dass es unlängst den 83-jährigen Josias Kumpf aus den USA hat einreisen lassen, den in Serbien geborenen Mann aber nicht anklagte, weil die ihm zur Last gelegte Tat – die Beteiligung an einem Massaker an 8000 polnischen Juden im November 1943 – nach österreichischem Recht bereits verjährt war (im Oktober ist Kumpf in Wien gestorben).

Und sollte John Demjanjuk irgendwann vom Landgericht München auf freien Fuß gesetzt werden, sei es wegen seiner Gebrechlichkeit, sei es wegen Zweifeln an seiner Täterschaft, wird in Deutschland erst recht eine Debatte darüber losbrechen, ob es überhaupt sinnvoll war, dem alten Mann den Prozess zu machen.

Dennoch: Wer die Aufnahme dieser alten Männer verweigert, muss sich der Konsequenzen bewusst sein. Es heißt, dass die NS-Schergen auf jeden Fall straffrei bleiben. Solange sie in Amerika sitzen und ihre Tomaten ernten, kann kein Gericht sie verurteilen – ganz gleich, was sie im Krieg in Europa getan haben. Zugespitzt: Wer den Eindruck vermeiden will, Deutschland biete Altnazis Unterschlupf, nimmt den Eindruck in Kauf, die Bundesrepublik lasse die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern ruhen.

Und dies umso mehr, wenn in Deutschland ohne rechten Nachdruck ermittelt wird. Mit Bronisław Hajda beispielsweise beschäftigen sich die US-Nazi-Jäger seit bald 15 Jahren, es hat gleich mehrere Ausweisungsverfahren gegeben und ausführliche Prozessberichte in den amerikanischen Medien. Die zuständige »Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen« in Ludwigsburg aber hat erst vor wenigen Jahren, wohl als Reaktion auf den Druck aus Washington, Untersuchungen gegen Hajda eingeleitet – bislang ohne juristisch verwertbares Ergebnis. Zum derzeitigen Stand der Verfahrens gibt die Zentralstelle keine Auskunft.

Der Fall Demjanjuk bedeutet einen ersten, womöglich entscheidenden Bruch mit der bisherigen Praxis. Auch das macht den Prozess in München so bedeutsam. Sollte er mit einer Verurteilung enden, dann hätte das Folgen für Männer wie Hajda oder Leprich. Denn zum ersten Mal würde ein osteuropäischer Handlanger des Holocaust bestraft, der nie deutscher Staatsbürger war. Gut möglich, dass dann mehr als sechs Jahrzehnte nach Kriegsende noch einmal ein letzter Versuch unternommen würde, überlebende Täter zu bestrafen. Schließlich gilt immer noch, worauf sich dieses Land Ende der sechziger Jahre in schmerzhaften Debatten geeinigt hat: Mord verjährt nicht.

 
Leser-Kommentare
  1. Ich habe Zweifel ob nach 65 Jahren noch objektiv über Schuld oder Unschuld geurteilt werden kann. Gerade bei solch einem Fall wo für der Angeklagte zu einem gewissem Prozentsatz selbst Opfer ist.
    Ich kann das Bedürfnis der KZ-Überlebenden nach Sühne verstehen, aber war ein Zwangsrekrut nicht auch nur ein Opfer des Krieges und/oder des NS-Regimes? Was kann man ihm wirklich vorwerfen und was hat er von seiner Schuld nicht schon längst angebüßt?

    ps: guter Artikel

  2. Hätten diese Männer Steuern hinter zogen, hätte Deutschland keine Probleme sie vor Gericht zu bekommen: Da werden gestohlene und dann als Hehlerware gekaufte Daten als Grundlage für illegale Hausdurchsuchungen genommen (Fall Zumwinkel) bei denen dann - Oh Wunder! - "legale" Beweise gefunden werden, die zu einer zügigen Verurteilung ausreichen, das hätte die Stasi auch so gemacht; es ist also nur eine Frage der Definition, und hier hat Deutschland definiert, dass man nicht zuständig ist, da es zu teuer oder eine Verurteilung schwierig wird.
    Diese Leute haben im Auftrag deutscher Vorgesetzter in deutscher Uniform ihre Taten begangen. Wer anders als Deutschland sollte für ihre Verurteilung zuständig sein? Die Untätigkeit der Justiz und Politik seit Kriegsende in dieser Hinsicht ist bemerkenswert - besonders in der Hinsicht, dass sich Deutschland heute gerne als Hüter der Menschenrechte gibt.

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