Bildung
Die Phantomschüler
Kinder von illegalen Einwanderern können nur heimlich zur Schule gehen. Offiziell müssen Lehrer die Papierlosen sogar melden. Das könnte sich nun ändern
Wenn es an der Tür klingelte, zuckte sie zusammen. Jetzt holen sie uns, dachte sie. Nur einmal am Tag verließ sie ihren Unterschlupf, für wenige Minuten, möglichst heimlich in der Dunkelheit. »Damit mich niemand fragt, warum ich nicht in der Schule bin«, sagt Hülya Demiroglu. Die meiste Zeit verbrachte sie vor dem Fernseher oder dem Computer. Oft starrte sie nur aus dem Fenster. Hinaus in jene Welt, die nicht mehr die ihre sein durfte.
1994 waren Hülya und ihre Familie als politische Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Aus der Türkei, wo Vater Demiroglu als Sympathisant der PKK galt. Als nach Jahren der Asylantrag abgelehnt wurde, drohte die Abschiebung. Die Familie ging in den Untergrund. Erst dachte Hülya, sie müssten nur einige Wochen so leben: zu viert in einem Zimmer, fast ohne Kontakt zur Außenwelt. Am Ende wurden es vier Jahre.
Einige Hunderttausend Menschen leben in Deutschland ohne amtliche Erlaubnis, ihre genaue Zahl kennt niemand. Sie kommen aus Ecuador, der Ukraine oder Ghana, putzen in Einfamilienhäusern, pflegen Demenzkranke und spülen Teller. Viele reisen als Touristen ein und bleiben. Andere leben viele Jahre legal als Geduldete oder Asylbewerber hierzulande und werden durch den Verlust ihres gültigen Aufenthaltsstatus zu Illegalen.
Je länger sie hier sind, desto häufiger haben sie auch Kinder. Rund fünf bis zehn Prozent aller heimlichen Einwanderer sollen Minderjährige sein. Die bislang einzige Studie zum Thema, durchgeführt an der Evangelischen Fachhochschule in Ludwigshafen, nennt für eine Stadt wie Frankfurt die – überraschend hohe – Schätzung von etwa tausend papierlosen Minderjährigen. Keiner weiß, wie viele dieser Phantomkinder eine Schule oder Kita besuchen oder sich wie Hülya zu Hause verbergen. Von einem Tag auf den anderen blieb das Mädchen dem Unterricht fern. »Ich hatte Panik, jemand würde mich verraten.«
Streng genommen wären ihre Lehrer sogar dazu verpflichtet. Das Aufenthaltsgesetz schreibt allen öffentlichen Stellen vor – auch Pädagogen oder Erziehern –, jeden ohne gültige Papiere den Ausländerämtern zu melden. Die Logik lautet: Wer keine Erlaubnis vorweisen kann, darf keine Leistungen vom Staat beanspruchen, auch nicht als Minderjähriger. Flüchtlingsinitiativen, Lehrerorganisationen und Kirchen geißeln diese weltweit einmalig strenge Regelung seit Langem. »Es kann nicht angehen, dass Kinder für die Lebensumstände ihrer Eltern verantwortlich gemacht werden«, sagt Gerd Mascher von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Hamburg.
Diese Sippenhaft könnte nun bald enden. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung hat die Abkehr von der Hartherzigkeit bereits Niederschlag gefunden. Danach will Schwarz-Gelb Schulen von der Meldepflicht entbinden. »Das wird kommen. Darauf können Sie sich verlassen«, sagte die CDU-Abgeordnete Kristina Köhler Ende November im Bundestag. Jetzt, als neu bestellte Familienministerin, will sie sich erst mal nicht äußern.
Tatsächlich tönte es bis vor Kurzem aus ihrer Partei noch anders. So warnte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, vor einer »Kumpanei mit Illegalen«. Hamburgs einstiger Justizminister Roger Kusch (damals noch CDU) bezichtigte Anhänger einer Schulpflicht für Illegale »rechtsstaatswidriger Larmoyanz«. Doch nun mehren sich die Zeichen für ein Umdenken, auch wenn die Opposition skeptisch bleibt. »Schon die Große Koalition wollte die Meldepflicht kippen. Nur die CDU-regierten Länder sperrten sich«, sagt Rüdiger Veit, der migrationspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
- Datum 8.1.2010 - 16:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 22.12.2009 Nr. 53
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