Flexibilität kostet
Dennoch führen die flexiblen Schwestern der konventionellen Rentenversicherungen immer noch ein Mauerblümchendasein. Kein Zufall, glaubt Wortberg: »Die Vermutung liegt nahe, dass die meisten Vermittler ihren Klienten diese Variante verschweigen.« Als Lohn lockt schnelles Geld: Wer etwa seinen selbstständigen Kunden von stattlichen Beiträgen überzeugt, kassiert bei Vertragsabschluss sofort eine hohe Abschlussprovision. Die ist ihm sicher, wenn der Versicherte nicht innerhalb der ersten drei Jahre kündigt. Den Kleinvertrag mit Aufstockoption honorieren Versicherer dagegen zunächst nur auf der Basis der bescheidenden Grundprämien. Der Rest fließt erst dann, wenn ein Zusatzbeitrag eingeht – oder auch nicht. »Damit zahle ich den Preis für mehr Flexibilität«, grollt Härtel-Herrmann.
»Anlegen, was übrig bleibt, reicht nicht aus«, kritisieren die Versicherer
Die Vertreter von Vermittlern und Assekuranz bestreiten den Verdacht, bei Aufstockpolicen zu mauern. »Das ist kein Provisionsthema, für solche Rentenversicherungen gibt es im normalen Geschäft einfach keine Nachfrage«, sagt Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute. Nach seiner Erfahrung konsumiert die Mehrheit ihre Überschüsse lieber, statt sie am Jahresende in die notwendige Vorsorge zu stecken.
Peter Schwark, Geschäftsführer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, mahnt ebenfalls Spardisziplin an: »Wer nur das anlegt, was übrig bleibt, sorgt erfahrungsgemäß zu wenig vor.« Er empfiehlt eine Beitragsdynamik von zirka fünf Prozent als variables Element. Diese jährliche Erhöhung kann der Sparer auslassen oder je nach Bedarf ganz streichen. Aus gravierenden Finanzengpässen dürfte eine solche Minikorrektur jedoch kaum heraushelfen.
Die umstrittene Flexibilität bei Rentenversicherungen gibt es nicht gratis, doch ist ihr Preis meist deutlich geringer als der für einen vorzeitigen Ausstieg oder für eine Teilkündigung mit herabgesetzter Prämie: An laufenden jährlichen Kosten berechnen die Versicherer oft nur einige Euro zusätzlich. Was die Auszahlung am Ende angeht, so kommt es darauf an, ob die Anleger die Zusatzbeiträge jeweils zum Beispiel Anfang, Mitte oder doch erst Ende des Jahres leisten. Überweisen sie die Extraprämie stets erst am Silvestertag, könnte der Ertrag etwa im Fall der Augenärztin Dietrich um rund zwei Prozent schrumpfen. Das ist nicht wenig – aber zugleich abzuwägen gegen die Kündigungskosten bei einem gängigen Vertrag.
- Datum 21.12.2009 - 16:33 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 22.12.2009 Nr. 53
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ist, die Finger davon zu lassen!
Unglaublich viele Bekannte haben mich schon um Rat gefragt, wie sie wieder aus diesen sehr langfristigen Verträgen aussteigen können. Die Ursachen können neben Änderungen der persönlichen Verhältnisse wie Scheidung, Arbeitslosigkeit auch der spätere Entschluss, eine Immobilie zu erwerben sein. Bei der Finanzierung eines Grundstücks wird der Monatsbetrag für die Lebensversicherung oft zwingend gebraucht, damit der Immobilienerwerb überhaupt möglich ist.
Der Ausstieg aus einem solchen Vertrag ist aber stets mit erheblichen Verlusten verbunden.
Zu empfehlen sind lediglich reine Todesfallsversicherungen, wenn Angehörige abgesichert werden müssen.
Schon der Name ist falsch: Versichert wird nicht das Leben, sondern der Tod.
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