Patente an Hochschulen Raus aus den Schubladen!

Studenten und Wissenschaftler melden ihre Erfindungen zu selten als Patente an. Das sollen Patentscouts nun ändern

Daraus müssen wir etwas machen!«, schoss es Marcus Lehnen, 37, durch den Kopf, als er von der Erfindung der beiden Studenten hörte. Der Diplombiologe arbeitet als Patentscout an der RWTH Aachen und sucht dort nach jungen Wissenschaftlern mit pfiffigen Ideen. Wie Rainer Buffo, 27, und Ingo Martin, 26. Die beiden Luft- und Raumfahrttechnikstudenten haben einen Heckspoiler für Lkw entwickelt, durch den man mindestens 1,5 Liter Benzin auf 100 Kilometer sparen kann. Als sie ihre Erfindung Lehnen im Windkanal vorführten, war dem Patentscout sofort klar: »Diese Idee müssen wir unbedingt schützen lassen und möglichst schnell auf den Markt bringen!«

Zusammen mit drei Kollegen unterstützt der Patentscout Erfinder auf dem Weg zur Patentierung ihrer Idee. Es ist ein neuartiges Projekt, das es seit gut einem Jahr bislang nur an mehreren Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gibt. 1,3 Millionen Euro hat das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium insgesamt zehn Universitäten und acht Fachhochschulen bis Ende 2010 bewilligt, um auf diese Weise die Zahl der Patentanmeldungen zu erhöhen. Denn bislang ist diese ziemlich gering: Nur knapp 600 von gut 62.000 Patenten im vergangenen Jahr kamen nach Angaben des Deutschen Patent- und Markenamts von Hochschulen. Zu viele gute Ideen landen in der Schreibtischschublade, und dort bleiben sie dann meist auch.

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»An deutschen Hochschulen steht das Publizieren häufig an erster Stelle«, sagt Bram Wijlands, Abteilungsleiter Technologie und Innovationstransfer an der RWTH Aachen. »Oft tüfteln die Forscher jahrelang an einer Entwicklung und verfassen dann über ihre neuen Erkenntnisse einen Artikel für ein renommiertes Wissenschaftsmagazin – ohne über eine kommerzielle Vermarktung nachzudenken.« Ist die Idee erst mal publiziert, kann sie aber nicht mehr patentiert werden. Die Folge: Bislang wurden im Schnitt nur 30 von 100 universitären Erfindungen zum Patent angemeldet. »Unser Ziel ist es, diese Zahl deutlich zu steigern, indem wir die Wissenschaftler sensibilisieren, dass sie ihre Ideen schützen müssen, und wir sie dabei unterstützen.« Denn nur wer seine Idee patentieren lässt, dem kann sie auch nicht mehr gestohlen werden. Wer ein geschütztes Produkt nutzt, muss dafür eine kostenpflichtige Lizenz erwerben.

Dass es aber meist sehr lange dauert, bis die Einnahmen tatsächlich sprudeln, weiß Lehnen aus eigener Erfahrung. Nachdem die beiden Studenten ihre Erfindung des neuartigen Heckspoilers der RWTH mitgeteilt hatten, meldete die Patentagentur Provendis diese im März 2009 zum Patent an. Bis zur rechtlichen Anerkennung können noch einmal drei Jahre vergehen. Auch wenn das ein langer Zeitraum ist, selbst hätten die beiden Entwickler die Sache nicht in die Hand nehmen können: Erfindungen, die Hochschulbeschäftigte im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit machen, müssen sie melden. Innerhalb von vier Monaten muss die Hochschule anschließend entscheiden, ob sie die Erfindung in Anspruch nimmt.

Nachdem die beiden Studenten den neuen Heckspoiler entwickelt hatten, war schnell klar: Das wird ein Erfolg, da will die Hochschule dabei sein. Und später natürlich mitverdienen. Nach dem sogenannten Arbeitnehmererfindergesetz gehört jede am Arbeitsplatz gemachte Erfindung dem Arbeitgeber, also in diesem Fall der Universität. Die beiden Studenten haben wie alle anderen Erfinder bei einer späteren kommerziellen Verwertung Anspruch auf 30 Prozent der Bruttoeinnahmen. Allein eine Patentanmeldung kann in Deutschland schon gut 20.000 Euro kosten.

Zusammen mit den beiden Erfindern besprach Lehnen die weitere Vorgehensweise: Für wen könnte die Entwicklung interessant sein? Wen könnte man als Partner mit ins Boot holen, um den Prototyp zu produzieren? Und welche Informationen brauchen die einzelnen Interessenten? Vor seiner Tätigkeit an der RWTH hatte Lehnen fünf Jahre lang als Unternehmensberater in der Automobilbranche gearbeitet und kannte aus dieser Zeit noch viele Leute. Jetzt kontaktierte er Speditionen, Logistikunternehmen, Automobilzulieferer und Maschinenbaubetriebe. »Das Schwierigste ist, die Firmen vom Marktpotenzial der Erfindung zu überzeugen und ein realistisches Finanzierungskonzept zu erstellen«, erzählt Lehnen. Immer wieder traf er sich mit den beiden Erfindern, um Kostenkalkulationen zu erarbeiten und Infomaterial für die Interessenten zusammenzustellen. »Das ist alles sehr zeitintensiv, aber es geht ja auch um sehr viel Geld«, sagt Lehnen. »Schon die Kosten für die Herstellung des Prototyps liegen im sechsstelligen Bereich.« Vier Partner konnte das Team mittlerweile vom Marktpotenzial der Entwicklung überzeugen, in den nächsten Wochen sollen die Verträge unterzeichnet werden. »Das ist ein schönes Gefühl, wenn man sieht, dass aus einer guten Idee eine erfolgversprechende Erfindung wird«, sagt Lehnen.

Leser-Kommentare
    • Pyr
    • 18.01.2010 um 17:59 Uhr

    Jaja, mit der Arbeit anderer Leute Geld machen weil man ihnen schön bei der Vermarktung hilft...

    Was wir brauchen ist doch freies Wissen, das der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Der Staat bezahlt Hochschulen wie die RWTH Aachen mit Millionenbeträgen. Sämtliche dort gemachte Forschung, alle Erfindungen, sollten daher auch uns Bürgern gehören, die wir die Hochschulen ja für die Forschung bezahlen...

    Patentscouts enteigenen die Allgemeinheit!

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    Warum sollte jemand - ob nun Privatperson oder Unternehmen / Institut - seine in teilweise sehr aufwendiger und damit kostenintensiver Arbeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfindungen der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung stellen? Bitte immer daran denken: "die Allgemeinheit" sind auch andere Staaten und Firmen in diesen Staaten, die dann mit anderer Leute Ideen das große Geld machen. Und dass dann, ohne den Entwicklern auch nur in irgend einer Weise zu helfen, also genau so, wie Sie es in Ihrem ersten Satz verurteilen.
    Selbst wenn eine Entwicklung, die zu einem Schutzrecht führt, durch staatliche Förderung(= öffentliche Gelder) unterstützt wird, könnte der Staat (= die Allgemeinheit) nur einen Anteil des Markterfolges in Form von gewissen Gewinnbeteiligungen abschöpfen. Der Anreiz, etwas zu entwickeln und es sich schützen zu lassen wäre gleich Null, wenn auch all jene, die zum Erfolg einer solchen Entwicklung geistig rein garnichts beigetragen haben, in gleicher Weise profitieren würden wie die Entwickler selbst. Es ist ja niemandem genommen, eigene Ideen zu entwickeln und sie sich schützen zu lassen.

    Dass es uns in D doch recht gut geht, ist auch das Verdienst von Patenten, die die entwicklungen deutscher Firmen schützen. Und dass Patentscouts die Allgemeinheit enteignen ist blödes Geblubbere.

    • JCO
    • 20.01.2010 um 14:09 Uhr

    Deshalb sollten die Erfindungen ja eben patentiert werden... Dann erhaelt die staatliche Hochschule immerhin Lizenzgebuehren.

    Warum sollte jemand - ob nun Privatperson oder Unternehmen / Institut - seine in teilweise sehr aufwendiger und damit kostenintensiver Arbeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfindungen der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung stellen? Bitte immer daran denken: "die Allgemeinheit" sind auch andere Staaten und Firmen in diesen Staaten, die dann mit anderer Leute Ideen das große Geld machen. Und dass dann, ohne den Entwicklern auch nur in irgend einer Weise zu helfen, also genau so, wie Sie es in Ihrem ersten Satz verurteilen.
    Selbst wenn eine Entwicklung, die zu einem Schutzrecht führt, durch staatliche Förderung(= öffentliche Gelder) unterstützt wird, könnte der Staat (= die Allgemeinheit) nur einen Anteil des Markterfolges in Form von gewissen Gewinnbeteiligungen abschöpfen. Der Anreiz, etwas zu entwickeln und es sich schützen zu lassen wäre gleich Null, wenn auch all jene, die zum Erfolg einer solchen Entwicklung geistig rein garnichts beigetragen haben, in gleicher Weise profitieren würden wie die Entwickler selbst. Es ist ja niemandem genommen, eigene Ideen zu entwickeln und sie sich schützen zu lassen.

    Dass es uns in D doch recht gut geht, ist auch das Verdienst von Patenten, die die entwicklungen deutscher Firmen schützen. Und dass Patentscouts die Allgemeinheit enteignen ist blödes Geblubbere.

    • JCO
    • 20.01.2010 um 14:09 Uhr

    Deshalb sollten die Erfindungen ja eben patentiert werden... Dann erhaelt die staatliche Hochschule immerhin Lizenzgebuehren.

  1. Warum sollte jemand - ob nun Privatperson oder Unternehmen / Institut - seine in teilweise sehr aufwendiger und damit kostenintensiver Arbeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfindungen der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung stellen? Bitte immer daran denken: "die Allgemeinheit" sind auch andere Staaten und Firmen in diesen Staaten, die dann mit anderer Leute Ideen das große Geld machen. Und dass dann, ohne den Entwicklern auch nur in irgend einer Weise zu helfen, also genau so, wie Sie es in Ihrem ersten Satz verurteilen.
    Selbst wenn eine Entwicklung, die zu einem Schutzrecht führt, durch staatliche Förderung(= öffentliche Gelder) unterstützt wird, könnte der Staat (= die Allgemeinheit) nur einen Anteil des Markterfolges in Form von gewissen Gewinnbeteiligungen abschöpfen. Der Anreiz, etwas zu entwickeln und es sich schützen zu lassen wäre gleich Null, wenn auch all jene, die zum Erfolg einer solchen Entwicklung geistig rein garnichts beigetragen haben, in gleicher Weise profitieren würden wie die Entwickler selbst. Es ist ja niemandem genommen, eigene Ideen zu entwickeln und sie sich schützen zu lassen.

    Dass es uns in D doch recht gut geht, ist auch das Verdienst von Patenten, die die entwicklungen deutscher Firmen schützen. Und dass Patentscouts die Allgemeinheit enteignen ist blödes Geblubbere.

    • JCO
    • 20.01.2010 um 14:09 Uhr

    Deshalb sollten die Erfindungen ja eben patentiert werden... Dann erhaelt die staatliche Hochschule immerhin Lizenzgebuehren.

  2. a) Studenten sind nicht verpflichtet, ihre Erfindungen den Hochschulen zu melden, nur Hochschulangehörige, die deutsche Arbeitverträge haben, sind meldepflichtig.
    b) Ein Patent verpflichtet nicht automatisch zur Lizenzzahlung, sondern zur Einholung einer Benutzungserlaubnis beim Patentinhaber, der die Erlaubnis auch verweigern darf. Er kann seine Erlaubnis von Lizenzzahlungen abhängig machen, muss das aber nicht tun.
    c) Die Entwicklung zur Marktreife und die Vermarktung machen oft 97 % des Gesamtaufwands aus. Nicht-universitäre Kooperationspartner nehmen diese Mühe meist nur auf sich, wenn ein Return-on-Investment erkennbar ist, die Patentanmeldung verhindert also, dass sich Dritte umsonst am Erfolg bedienen können.
    d) Rein deutsche Patentanmeldungen liegen meist deutlich unter 20.000 Euro, aber die Kosten internationalen Schutzes liegen oft weit über 100.000 Euro, diese Kosten fallen vor der Gewinnphase an. Hochschulen, die solche Kosten, die ja riskante und gewagte Geschäfte darstellen, im großen Umfang vorfinanzieren und im Misserfolgsfall abschreiben können, sind mir in Deutschland nicht bekannt. Wie soll dieses Wagniskapital denn diskontiert werden? Kann es sein, dass hier die Risiken auf die Allgemeinheit umgelegt werden sollen, während Einzelne die Früchte aufsammeln, wenn später mal was abfällt?

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