Hans Heinrich Eggebrecht Erdrückende Quellenlage

Der Fall Eggebrecht verstört die Musikwissenschaft. Für Zweifel an den Kriegsverbrechen besteht indes kein Anlass.

Der Musikwissenschaftler Hans Heinrich Eggebrecht (1919 - 1999)

Der Musikwissenschaftler Hans Heinrich Eggebrecht (1919 - 1999)

Im ZEIT-Feuilleton vom 17. Dezember haben wir einen Text des Musikwissenschaftlers und Historikers Boris von Haken veröffentlicht, der herausgefunden hat, dass der renommierte Freiburger Musikwissenschaftsprofessor Hans Heinrich Eggebrecht als Wehrmachtssoldat im Zweiten Weltkrieg an Judenerschießungen beteiligt war.

Diese Enthüllung hat eine große Resonanz in anderen Medien ausgelöst und heftige Debatten unter den Musikwissenschaftlern. In einigen Reaktionen wurde von Hakens Recherche in Zweifel gezogen und als »Verdächtigung ohne Belege« abgetan. Die unbestreitbare Zugehörigkeit Eggebrechts zur 2. Kompanie der Feldgendarmerieabteilung 683 sei kein Beweis für seine Beteiligung an Gräueltaten.

Das gewalttätige Wirken dieser Einheit auf der Halbinsel Krim ist vergleichsweise gut belegbar, unter anderem durch Zeugenaussagen in einem Ermittlungsverfahren der Münchner Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 1964. Von Hakens Argumentation basiert auf umfangreichen Indizien und Dokumenten, die im begrenzten Rahmen eines Zeitungstextes nicht zur Darstellung kommen konnten. Die ZEIT-Redaktion hat diese allerdings vor der Veröffentlichung gewissenhaft geprüft, von Hakens Arbeit hat den Zuspruch namhafter Historiker von Götz Aly bis Wolfram Wette.

Um die Diskussion weg von Quellenfragen und hin zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Fall Eggebrecht zu bringen, geben wir Boris von Haken die Gelegenheit, die Belegkette seiner Enthüllung noch einmal exemplarisch zu vertiefen.

Der Blick auf die Täter gehört nicht nur aus methodischen Gründen zu den schwierigen Aufgaben der Zeitgeschichte. Solange nur ein Kollektiv von Tätern in den Blick genommen wird, wie dies in der Militärgeschichte üblich ist, wird der einzelne Mensch kaum greifbar. Da jedes Handeln in einem militärischen Verband zunächst immer durch Befehle bestimmt war, ist dieses Vorgehen berechtigt. Auch die Verbrechen der Feldgendarmerieabteilung 683 sind in den eigenen Dokumenten dieser Einheit nur als kollektive Taten dokumentiert. Die sogenannten Kriegstagebücher des Führungsoffiziers der Feldgendarmerie belegen, dass die Feldgendarmerieabteilung 683 bereits seit September 1941 kontinuierlich an der Ermordung von Juden beteiligt war. Am 3. September berichtet die 1. Kompanie von »Ermittlung des Partisanentums und Erschießung eines Juden«. Am 7. September heißt es für 3. Kompanie »Festnahme und Abtransport von Juden«. Die 2. Kompanie meldet am 13. September die »Abschiebung von Juden, Fahndung nach russ. Kommissaren«. Am 6. Dezember 1941 lautet der Bericht für die 2. Kompanie, der Hans Heinrich Eggebrecht angehörte, dass aus dem 1. Zug »11 Feldgendarmen zum S. D. zur Judenaktion kommandiert« wurden. Am 18. Januar 1942 war ein Trupp des 3. Zugs eingeteilt, gemeinsam mit dem SD in den Ortschaften Perwomaisk und Kanhill alle dort wohnenden Juden zu ermorden. Am 25. Januar 1942 ereignete sich Gleiches in den Dörfern Sarabus und Spat. Ebenfalls noch im Januar 1942 wurden auf Anordnung aus dem Armeeoberkommando die 500 bis 700 Patienten der psychiatrischen Klinik in Simferopol durch die Einsatzgruppe in sogenannten Gaswagen ermordet, wobei Angehörige der 1. Kompanie der Feldgendarmerie auch hier beteiligt waren.

Die Enthüllung

Hans Heinrich Eggebrecht war einer der bedeutendsten Musikwissenschaftler in Deutschland. Sein Hauptwerk Musik im Abendland steht im Bücherregal vieler Musikliebhaber. Zehn Jahre nach seinem Tod enthüllt nun der Historiker Boris von Haken, dass Eggebrecht im Zweiten Weltkrieg an Massenerschießungen von Juden beteiligt war

Eine deutsche Karriere

Am 5. Januar 1919 wird Hans Heinrich Eggebrecht geboren und wächst in einem kleinen Ort im Thüringer Wald auf. 1937 legt er das Abitur ab. Zum Wintersemester 1937/38 beginnt er ein Lehrerstudium und schließt sich gleich am ersten Tag dem Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund an. Auch bei der Hitlerjugend bleibt er über die vorgeschriebene Zeit hinaus aktiv. 1939 wird er in die Wehrmacht eingezogen, drei Monate später ist er Soldat einer Feldgendarmerie-Einheit, die an Judenmorden beteiligt ist. Vier Jahre nach Kriegsende startet er seine Universitätslaufbahn mit gefälschten biografischen Angaben. 1961 wird er Professor für Musikwissenschaft in Freiburg. Er bleibt dort bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1987. Am 30. August 1999 stirbt Hans Heinrich Eggebrecht

Obwohl Hans Heinrich Eggebrecht in diesem gesamten Zeitraum sich bei seiner Einheit, dem 3. Zug der 2. Kompanie der Feldgendarmerieabteilung 683, aufhielt, ist die Tatbeteiligung für ihn wie für jeden einzelnen Feldgendarmen nicht ohne Weiteres nachzuweisen. Insbesondere während der ersten Kriegsphase bewegten sich die Feldgendarmen meist in kleinen Trupps hinter der Front, sodass auch die eigenen Vorgesetzten mitunter den Überblick über den genauen Standort der Einheiten verloren. Zudem wurden für die kleineren Mordaktionen nur Teilkommandos der Feldgendarmerie eingeteilt, deren personelle Zusammensetzung nicht mehr feststellbar ist. Eine juristische Maxime »in dubio pro reo« ist jedoch bereits bei der historischen Einordnung dieser Taten kein brauchbares Instrument. Die wohlmeinende Annahme, dass es einem Angehörigen dieser Einheit über einen derart langen Zeitraum von fünf Monaten gelungen sein soll, unbemerkt von seinen Vorgesetzten sich vor der Beteiligung an diesen Taten zu drücken, ist wenig plausibel.

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Die Quellenlage ist hinsichtlich der großen Mordaktion an den Juden von Simferopol, die am 9. Dezember 1941 begann, weitaus erdrückender. Eggebrecht befand sich auch zu diesem Zeitpunkt bei seiner Einheit in Simferopol. Dort wurde er am 1. Dezember 1941 zum Unteroffizier befördert, weder gehörte er zu den Privilegierten, denen ein Sonderurlaub zugestanden wurde, noch ist ein Lazarettaufenthalt, wie in anderen Fällen, dokumentiert. Zudem belegen seine eigenen privaten Tagebuchaufzeichnungen den Einsatz als Feldgendarm zu diesem Zeitpunkt in Simferopol. Der gesamte Ablauf der Mordaktion in Simferopol ist durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München minutiös rekonstruiert worden. Bereits in einem ersten Zwischenbericht ist festgehalten, dass die gesamte 2. Kompanie der Feldgendarmerie teilgenommen hat. Grundlage dieses Ergebnisses sind Vernehmungen aller Hierarchieebenen und Dienstgrade dieser Einheit. Der Ablauf war so organisiert, dass beide verfügbaren Kompanien der Feldgendarmerie abwechselnd zum Einsatz an den Graben befohlen wurden. Für den 3. Zug der 2. Kompanie, der Einheit Eggebrechts, ist sowohl die Befehlsausgabe wie die Durchführung im Detail in der Aussage eines Unteroffiziers dieser Einheit dokumentiert. Durch einen Vorgesetzten wurde die sogenannte Absperraktion bereits am Vortag angekündigt, und am nächsten Morgen bestieg der gesamte Zug die Lkw. Es gab keine Befehlsverweigerung, und kein Feldgendarm dieser Einheit musste zurückgelassen werden. Der Einsatz an der Hinrichtungsstätte ist detailliert geschildert: »Nach unserer Ankunft stiegen wir vom LKW und sahen, daß bereits von einem anderen LKW (…) Zivilisten abstiegen, die für mich als Juden erkennbar waren. Unter diesen Zivilisten befanden sich Männer, Frauen, Kinder und Säuglinge, auch schwangere Frauen. (…) Unsere Aufgabe bestand darin, daß wir die Leute des bereits erwähnten Spaliers, durch welches die Delinquenten getrieben wurden, ablösen mußten. (…) Ich glaube, dieser Einsatz dauerte den ganzen Tag über.«

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München gegen die Feldgendarmerie musste trotz dieser Ergebnisse im Januar 1966 eingestellt werden; weitere Verfahren, die bis in das Jahr 1995 reichten, blieben ebenso ergebnislos. Die individuelle Schuld des einzelnen Feldgendarmen war juristisch nicht nachweisbar. Die historische und juristische Bewertung dieser Ereignisse müssen jedoch unterschieden werden. Auch wenn das persönliche Verhalten und die Motive des Feldgendarmen Hans Heinrich Eggebrecht am Graben bei Simferopol im Dunkeln liegen, seine Beteiligung an den Verbrechen steht außer Frage.

 
Leser-Kommentare
    • th
    • 19.01.2010 um 15:55 Uhr

    Zitat:
    "Die individuelle Schuld des einzelnen Feldgendarmen war juristisch nicht nachweisbar."

    Anscheinend hat sich die Rechtsprechung seit 1995 bemerkenswert geändert.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • hanni5
    • 19.01.2010 um 22:49 Uhr

    haben sie sich noch nicht informiert...oder wollen sie nicht..oder wollen sie die unterschiede zwischen den beiden fällen nicht wahr haben? ...also nochmal nachlesen..nachdenken und dann den kommentar überdenken

    • hanni5
    • 19.01.2010 um 22:50 Uhr

    [...] Entfernt wegen Doppelposting. Die Redaktion/sh

    • hanni5
    • 19.01.2010 um 22:49 Uhr

    haben sie sich noch nicht informiert...oder wollen sie nicht..oder wollen sie die unterschiede zwischen den beiden fällen nicht wahr haben? ...also nochmal nachlesen..nachdenken und dann den kommentar überdenken

    • hanni5
    • 19.01.2010 um 22:50 Uhr

    [...] Entfernt wegen Doppelposting. Die Redaktion/sh

    • hanni5
    • 19.01.2010 um 22:49 Uhr

    haben sie sich noch nicht informiert...oder wollen sie nicht..oder wollen sie die unterschiede zwischen den beiden fällen nicht wahr haben? ...also nochmal nachlesen..nachdenken und dann den kommentar überdenken

    • hanni5
    • 19.01.2010 um 22:50 Uhr

    [...] Entfernt wegen Doppelposting. Die Redaktion/sh

  1. ... was die Musikwissenschaftler so daran verstört. Dass auch ein Musikus töten kann?

    Gruß

    • hagego
    • 20.01.2010 um 16:13 Uhr

    "Hans Heinrich Eggebrecht war einer der bedeutendsten Musikwissenschaftler in Deutschland. Sein Hauptwerk Musik im Abendland steht im Bücherregal vieler Musikliebhaber. Zehn Jahre nach seinem Tod enthüllt nun der Historiker Boris von Haken, dass Eggebrecht im Zweiten Weltkrieg an Massenerschießungen von Juden beteiligt war." (ZEIT-Zitat).

    "Enthüllt" hier ein Historiker tatsächlich etwas oder entwickelt Dr. Boris von Haken nicht viel eher eine scheinbar lückenlose Indizienkette?

    Hüten wir uns vor allzu schnellen Urteilen. Fragt man beispielsweise die Gründgens-Gegner nach dessen Zeit während der NS-Herrschaft, so beurteilen diese Gustav Gründgens grundlegend kritischer, als diejenigen, die vielleicht von Gründgens Verbindungen profitiert haben.

    War Werner Höfer wirklich ein Schurke? Oder während der NS-Zeit nur ein schwacher Mensch? Sehr schnell haben wir heute - retrospektiv - Urteile gegenüber Menschen parat, deren Zeit und Wirken wir unter Umständen selbst gar nicht mehr erlebt haben.

    Damit es keine Missverständnisse gibt: Ist einwandfrei bewiesen, dass sich jemand während der Nazizeit schuldig gemacht hat, so darf und sollte dies auch nach dem Ableben des Beschuldigten publik gemacht werden. Gibt es aber auch nur geringste Zweifel an dieser Schuld, sollte man mit vermeintlichen Enthüllungen äußerst vorsichtig umgehen.

  2. Alles, was ich von Eggebrecht bisher gelesen habe, war gut. Wenn er tatsächlich an diesen Mordaktionen teilgenommen hat, ist er nicht mehr lesbar.
    Ich frage mich nur: weshalb hat sein Ankläger 55 Jahre lang gewartet und seine Geschichte erst erzählt, als Eggebrecht sich nicht mehr verteidigen konnte?

    CE

  3. bei allem Respekt vor Herrn von Haken - ist es ausgerechnet bei derartigen Themen sinnvoll, bei dieser "Diskussion weg von Quellenfragen" zu kommen? die Korrespondenz der Familie Eggebrecht aus den Kriegsjahren entwirft ein ziemlich gegenteiliges Bild. Eine echte "Auseinandersetzung" hätte zumindest einer explizite Nenung der gegenteiligen Position bedurft - ganz zu schweigen davon, sich mit deren Argumenten auch tatsächlich auseinanderzusetzen.

    ein ausführlicher, quellenkritisch recht gut belegter Text hierzu unter:

    http://www.albrecht-von-m...

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  • Quelle DIE ZEIT, 14.01.2010 Nr. 03
  • Kommentare 7
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  • Schlagworte Götz Aly | Kriminalität | LKW | München | Krim
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