Restitutionskunst aus der DDR Ausgeplündert durch die DDR

Zu DDR-Zeiten wurde in Erfurt ein Sammler um seine Kunstschätze gebracht – bis heute verweigert die städtische Kulturdezernentin der Linkspartei eine Rückgabe

Angermuseum Erfurt
Alles rechtmäßig in diesem Haus, dem Angermuseum, untergebracht, sagt die Kulturdezernentin von Erfurt

Alles rechtmäßig in diesem Haus, dem Angermuseum, untergebracht, sagt die Kulturdezernentin von Erfurt

Wer heute in der Erfurter Löbervorstadt durch die Schillerstraße mit ihren gut restaurierten Altbaufassaden bummelt, findet keinen Hinweis mehr darauf, welche Kulturschätze sich einmal hinter den Fenstern im ersten Stock des sandsteinfarbenen Hauses mit der Nummer 32 befunden haben. Nichts deutet mehr auf jenes Drama hin, das sich hier am Nikolausabend vor 35 Jahren abspielte, als Matthias Dietel aus dem »kapitalistischen Ausland« nach Erfurt in der DDR kam, um das Erbe seines Vaters anzutreten. Erst im Januar hat die Stadtverwaltung darüber zum ersten Mal offiziell den städtischen Kulturausschuss informiert.

Dass sein Vater, der Werbegrafiker Heinz Dietel, Kunst und Kunsthandwerk gesammelt hatte, wusste der in den USA lebende Sohn. Dass die Sammlung Dietel aber zu den bedeutendsten Privatsammlungen der DDR zählte, wurde auch ihm erst klar, als er am Abend nach seiner Ankunft in der väterlichen Wohnung auf gepackte Kisten stieß. Dessen ehemalige Lebensgefährtin und ein Rechtsberater des Vaters, Horst Pollack, hatten sich bereits herausgesucht, was ihnen angeblich noch zu Lebzeiten des Sammlers versprochen worden war. Der Rest stand bereit zum Abtransport ins Angermuseum der Stadt Erfurt. Dort befinden sich bis heute mindestens 77 Stücke aus der Sammlung Dietel.

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»Ich gehe davon aus, dass diese Dinge rechtmäßig im Angermuseum sind«, sagt die Kulturdezernentin Tamara Thierbach. »Deshalb haben wir auch nichts zu restituieren. Die Stadtverwaltung muss das Vermögen der Kommune schützen.«

»Das Angermuseum besitzt diese Kunstgegenstände ohne jede Rechtsgrundlage«, hält dem der Berliner Rechtsanwalt Ulf Bischof entgegen, der den Dietel-Erben vertritt. »Sie hätten nur mit dem Einverständnis des Erben an das Museum übergeben werden dürfen. So regelte es das bis Ende 1975 in der DDR gültige Bürgerliche Gesetzbuch, und dies änderte sich auch nicht durch das ab 1976 gültige Zivilgesetzbuch der DDR. Dieses Einverständnis hat es aber nachweislich nie gegeben.«

Hintergrund der fragwürdigen Transaktion von 1975 war ein offenbar fingiertes Steuerverfahren gegen Heinz Dietel. Wenn es darum ging, den wenigen privaten Kunstsammlern in der DDR ihren Besitz abzupressen, entwickelten die Behörden große Fantasie. Wie weit das Regime zu gehen bereit war, wenn aus bürgerlichen Sammlungen volkseigenes Eigentum werden sollte, bekam Heinz Dietel im Frühjahr 1975 zu spüren. Ein halbes Jahr zuvor war der damals 63-jährige Werbegrafiker in Untersuchungshaft genommen worden. Er sollte wissentlich eine Holzplastik angekauft haben, die aus einem Diebstahl stammte. Als Dietel nach einem halben Jahr freigesprochen wurde, erwartete ihn bereits die nächste Anschuldigung. In seiner Abwesenheit hatten die Behörden seine Wohnung durchsucht und den Wert dessen, was der Sammler im Laufe der Jahrzehnte zusammengetragen oder -getauscht hatte, auf 2.105.245 Mark geschätzt.

Den DDR-Behörden war bekannt, dass Heinz Dietel eine umfangreiche private Sammlung besaß, zu der vor allem Ostasiatika, aber auch Silber- und Glasarbeiten, Keramik, Porzellan und Münzen gehörten. Seit Langem schon beobachtete die Staatssicherheit seine Aktivitäten. Denn der staatliche Kunsthandel der DDR hatte ein nie versiegendes Interesse daran, wertvolle Stücke aus Privatbesitz heimlich gegen Devisen in den Westen zu verkaufen. Günter Schade, damals Direktor des Kunstgewerbemuseums Köpenick und danach Generaldirektor der Ostberliner Museen, gab später zu Protokoll: »Seit Ende der sechziger Jahre ist mir bekannt, dass der Erfurter Grafiker Dietel eine der bedeutendsten Sammlungen auf den Gebieten Silber, Glas und Keramik, Porzellan und Ostasiatika besitzen soll.« Um dieser Sammlung habhaft zu werden, erhoben die DDR-Behörden den Vorwurf, Heinz Dietel sei kein Sammler; er habe sich ausschließlich als Kunsthändler betätigt. Seine Wohnung sei als Kunsthandlung, jedes Stück der Sammlung als Ware und deren im Laufe der Jahre ohne Dietels Zutun erfolgte Wertsteigerung als Gewinn aus einem Gewerbebetrieb zu betrachten. Deshalb schulde er der sozialistischen Volksgemeinschaft mehr als 1,1 Millionen Mark vor allem an nicht gezahlter Einkommensteuer. Diese Behandlung von Kunstsammlern als Kunsthändler hatte Methode und wurde von einem Untersuchungsausschuss des 12. Deutschen Bundestages als rechtsstaatswidrig charakterisiert.

Dietel versuchte zunächst, die Vorwürfe zu entkräften. In einer Beschwerde an den Rat der Stadt Erfurt wies er darauf hin, dass er als freiberuflicher Grafiker unter anderem bei der DEWAG-Werbung und dem VEB Funkwerk Erfurt gut leben könne und außerdem »über keine Bank- und Sparkassenguthaben verfüge, die erheblich wären, noch über Bargeld«. Irgendwann aber musste der alte Mann, dem die Untersuchungshaft gesundheitlich stark zugesetzt hatte, seinen Widerstand gegen das Regime aufgeben. Über das Ankaufsgeschäft des Staatlichen Kunsthandels der DDR in Erfurt musste er schließlich, um die Steuern zahlen zu können, kurz vor seinem Tod Objekte im Wert von rund einer halben Million Mark verkaufen. Sie wurden über den Bereich Kommerzielle Koordinierung des berüchtigten Stasi-Offiziers im besonderen Einsatz Alexander Schalck-Golodkowski in den Westen verkauft.

Als Heinz Dietel Mitte November 1975 starb, machte ausgerechnet dessen Rechtsberater Horst Pollack die Finanzabteilung in Erfurt darauf aufmerksam, dass die Steuerschuld des Sammlers noch nicht vollständig beglichen sei. Fünf Tage später half er in der Schillerstraße gemeinsam mit Dietels früherer Lebensgefährtin dem ebenfalls anwesenden Direktor des städtischen Angermuseums, Karl Römpler, bei der Auswahl geeigneter Stücke für das Angermuseum. Gegen ihren Erwerb sollte die angebliche Steuerschuld verrechnet werden.

Als der am Abend des 5. Dezember in Erfurt eingetroffene Sohn Matthias Dietel dort die Wohnung seines Vaters betrat, erfuhr er nicht einmal mehr vollständig, welche Gegenstände aus der Wohnung seines Vaters bereits in Kisten verpackt worden waren und abtransportiert werden sollten. Lediglich die Einträge mit den Nummern VIII 288 bis 365 im Inventarbuch des Angermuseums und eine in Stasi-Akten erhaltene Übergabeliste von Pollack an Römpler geben darüber Auskunft. Dass Matthias Dietel anbot, die Schulden seines Vaters in bar zu begleichen oder wenigstens selbst die abzutransportierenden Kunstwerke auszusuchen, wurde ignoriert.

Bis heute verweigert die Stadt dem Sohn die Herausgabe der entsprechenden Inventarkarten. Betroffen scheinen auch andere Häuser zu sein. So schrieb sechs Tage nach der Wohnungsplünderung auch der Direktor der Dresdner Skulpturensammlung, Martin Raumschüssel, an den Rat der Stadt Erfurt: »Falls die nicht abgeschlossene Steuersache eine Handhabe bietet, einen Teil der Sammlung in staatlichen Besitz übergehen zu lassen, würden die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden auf jeden Fall an dem Erwerb einiger Stücke u. U. zu den festgelegten Schätzpreisen interessiert sein.« Teile der Münzsammlung von Heinz Dietel veräußerte Horst Pollack an den Kunsthandel der DDR, der sie ursprünglich ins Ausland verkaufen wollte, dann aber ans Kunstgewerbemuseum Köpenick gab.

Als die DDR-Behörden den Fall Dietel später wegen Zollformalitäten untersuchten, ließen sie erstaunliche Aussagen protokollieren. So antwortete der damalige Erfurter Stadtrat für Finanzen, Horst Wenig, 1977 auf die Frage nach einer Zustimmung der Erben zum Erwerb durch das Angermuseum: »Daran hat keiner gedacht. Vom logischen Standpunkt wurde hier meiner Meinung nach unberechtigt in die Erbmasse eingegriffen. Eine rechtliche Grundlage hierfür kann ich nicht nennen.« Und der Stadtrat für Kultur, Karl-Heinz Bormann, ergänzte in erstaunlicher Offenheit: »Ob eine rechtliche Grundlage zur Entnahme der Kunstgegenstände für die Steuerschuld bestand, kann ich nicht sagen.«

Von diesen selbstkritischen Einschätzungen selbst zu DDR-Zeiten will die heutige Kulturdezernentin Tamara Thierbach nichts wissen. Für die Linkspartei-Politikerin ist der Sachverhalt so klar, dass sie bislang nicht einmal den Rat der Stadt oder seinen Kulturausschuss mit der Angelegenheit befasst hat: »Die Steuerschulden waren nicht konstruiert, sie bestanden. Deshalb waren da Freiwilligkeiten vorhanden.«

2004 nahm Matthias Dietel zum ersten Mal Kontakt zur Stadt Erfurt auf. Die Verhandlungen zogen sich zunächst ergebnislos hin. Anfang 2009 schaltete sich dann Rechtsanwalt Ulf Bischof ein und bat die Stadtverwaltung abermals, die Möglichkeit einer Rückgabe zu prüfen. Mehrfach sagte der rechtmäßige Erbe zu, dass eine wünschenswerte Einigung »auch die Interessen des Angermuseums an sammlungsrelevanten Werken insbesondere des Thüringer Kulturraums berücksichtigen sollte«. Ein solches Angebot habe nie schriftlich vorgelegen, sagt Tamara Thierbach der ZEIT. Das habe ihr auch das städtische Rechtsamt noch einmal bestätigt. Adressat der entsprechenden Schreiben von Anwalt Ulf Bischof war jedes Mal die Stadtverwaltung Erfurt.

Nach zahlreichen Terminverschiebungen, hinhaltenden Briefen und einem Treffen im Büro der Kulturdezernentin ließ die Stadt Erfurt die Gespräche mit Bischof und Dietel Mitte November über ihre Anwältin für gescheitert erklären. Ein Kompromiss sei nicht möglich, stellt Tamara Thierbach fest und betont noch einmal, ihre Aufgabe sei es, das Vermögen der Stadt zu schützen. Dann aber gesteht sie immerhin ein, dass es zu einem früheren Zeitpunkt »vielleicht moralische Gründe für eine Rückgabe gegeben« habe. Moral allerdings hängt in Erfurt offenbar von der Höhe der gestellten Ansprüche ab: »Wir hätten darüber nachgedacht, wenn es um Einzelstücke zum Gedenken an Heinz Dietel gegangen wäre – aber doch nicht, wenn jemand den gesamten Bestand fordert.« Außerdem gebe es ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das sie aber leider nicht öffentlich machen könne: »Danach hat Erfurt nicht viel zu befürchten, wenn die Erbengemeinschaft Dietel gegen die Stadt klagt. Das müssen die Erben nun selbst entscheiden.«

Am Dienstag, den 26. Januar hat Thierbach nun eingeräumt "Wir sind gesprächsbereit" und angkündigt, dass die Stadt gemeinsam mit Landesbehörden einen Ausweg suchen werde.

Im Juni will Erfurt das Angermuseum, das zur Zeit wegen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen geschlossen ist, feierlich wiedereröffnen. Bislang ist geplant, dass dann auch jene Objekte zu sehen sein sollen, die die Stadt 1975 unter fragwürdigen Umständen aus der Sammlung von Heinz Dietel erworben hat.

 
Leser-Kommentare
  1. Wenn man diesen Artikel gelesen hat, drängt es sich auf, als wolle die "LINKE"
    wieder Zeiten wie im Nationalsozialismus herbeiführen.

    Hier wird so verfahren/enteignet wie mit Juden und anderen in der NS Zeit verfahren wurde.

    Schöne LINKE !!!

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • th
    • 26.01.2010 um 17:22 Uhr

    hat auch die jetzige Bundesrepublik noch nachträglich von DDR-Enteignungen von Grundstücken profitiert. Es besteht also kein Grund sich erhaben zu fühlen. Trotzdem sollten die zuständigen Herrschaften in Erfurt sich schämen, innerdeutsche "Beutekunst" zu horten.

    • th
    • 26.01.2010 um 17:22 Uhr

    hat auch die jetzige Bundesrepublik noch nachträglich von DDR-Enteignungen von Grundstücken profitiert. Es besteht also kein Grund sich erhaben zu fühlen. Trotzdem sollten die zuständigen Herrschaften in Erfurt sich schämen, innerdeutsche "Beutekunst" zu horten.

    • th
    • 26.01.2010 um 17:22 Uhr

    hat auch die jetzige Bundesrepublik noch nachträglich von DDR-Enteignungen von Grundstücken profitiert. Es besteht also kein Grund sich erhaben zu fühlen. Trotzdem sollten die zuständigen Herrschaften in Erfurt sich schämen, innerdeutsche "Beutekunst" zu horten.

  2. 4. Suche

    Wo sind die Ostalgier jetzt?

    Tummeln sich doch sonst auch immer in den alt-DDR-Themen rum.

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