Restitutionskunst aus der DDR Ausgeplündert durch die DDRSeite 2/2

Als der am Abend des 5. Dezember in Erfurt eingetroffene Sohn Matthias Dietel dort die Wohnung seines Vaters betrat, erfuhr er nicht einmal mehr vollständig, welche Gegenstände aus der Wohnung seines Vaters bereits in Kisten verpackt worden waren und abtransportiert werden sollten. Lediglich die Einträge mit den Nummern VIII 288 bis 365 im Inventarbuch des Angermuseums und eine in Stasi-Akten erhaltene Übergabeliste von Pollack an Römpler geben darüber Auskunft. Dass Matthias Dietel anbot, die Schulden seines Vaters in bar zu begleichen oder wenigstens selbst die abzutransportierenden Kunstwerke auszusuchen, wurde ignoriert.

Bis heute verweigert die Stadt dem Sohn die Herausgabe der entsprechenden Inventarkarten. Betroffen scheinen auch andere Häuser zu sein. So schrieb sechs Tage nach der Wohnungsplünderung auch der Direktor der Dresdner Skulpturensammlung, Martin Raumschüssel, an den Rat der Stadt Erfurt: »Falls die nicht abgeschlossene Steuersache eine Handhabe bietet, einen Teil der Sammlung in staatlichen Besitz übergehen zu lassen, würden die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden auf jeden Fall an dem Erwerb einiger Stücke u. U. zu den festgelegten Schätzpreisen interessiert sein.« Teile der Münzsammlung von Heinz Dietel veräußerte Horst Pollack an den Kunsthandel der DDR, der sie ursprünglich ins Ausland verkaufen wollte, dann aber ans Kunstgewerbemuseum Köpenick gab.

Als die DDR-Behörden den Fall Dietel später wegen Zollformalitäten untersuchten, ließen sie erstaunliche Aussagen protokollieren. So antwortete der damalige Erfurter Stadtrat für Finanzen, Horst Wenig, 1977 auf die Frage nach einer Zustimmung der Erben zum Erwerb durch das Angermuseum: »Daran hat keiner gedacht. Vom logischen Standpunkt wurde hier meiner Meinung nach unberechtigt in die Erbmasse eingegriffen. Eine rechtliche Grundlage hierfür kann ich nicht nennen.« Und der Stadtrat für Kultur, Karl-Heinz Bormann, ergänzte in erstaunlicher Offenheit: »Ob eine rechtliche Grundlage zur Entnahme der Kunstgegenstände für die Steuerschuld bestand, kann ich nicht sagen.«

Von diesen selbstkritischen Einschätzungen selbst zu DDR-Zeiten will die heutige Kulturdezernentin Tamara Thierbach nichts wissen. Für die Linkspartei-Politikerin ist der Sachverhalt so klar, dass sie bislang nicht einmal den Rat der Stadt oder seinen Kulturausschuss mit der Angelegenheit befasst hat: »Die Steuerschulden waren nicht konstruiert, sie bestanden. Deshalb waren da Freiwilligkeiten vorhanden.«

2004 nahm Matthias Dietel zum ersten Mal Kontakt zur Stadt Erfurt auf. Die Verhandlungen zogen sich zunächst ergebnislos hin. Anfang 2009 schaltete sich dann Rechtsanwalt Ulf Bischof ein und bat die Stadtverwaltung abermals, die Möglichkeit einer Rückgabe zu prüfen. Mehrfach sagte der rechtmäßige Erbe zu, dass eine wünschenswerte Einigung »auch die Interessen des Angermuseums an sammlungsrelevanten Werken insbesondere des Thüringer Kulturraums berücksichtigen sollte«. Ein solches Angebot habe nie schriftlich vorgelegen, sagt Tamara Thierbach der ZEIT. Das habe ihr auch das städtische Rechtsamt noch einmal bestätigt. Adressat der entsprechenden Schreiben von Anwalt Ulf Bischof war jedes Mal die Stadtverwaltung Erfurt.

Nach zahlreichen Terminverschiebungen, hinhaltenden Briefen und einem Treffen im Büro der Kulturdezernentin ließ die Stadt Erfurt die Gespräche mit Bischof und Dietel Mitte November über ihre Anwältin für gescheitert erklären. Ein Kompromiss sei nicht möglich, stellt Tamara Thierbach fest und betont noch einmal, ihre Aufgabe sei es, das Vermögen der Stadt zu schützen. Dann aber gesteht sie immerhin ein, dass es zu einem früheren Zeitpunkt »vielleicht moralische Gründe für eine Rückgabe gegeben« habe. Moral allerdings hängt in Erfurt offenbar von der Höhe der gestellten Ansprüche ab: »Wir hätten darüber nachgedacht, wenn es um Einzelstücke zum Gedenken an Heinz Dietel gegangen wäre – aber doch nicht, wenn jemand den gesamten Bestand fordert.« Außerdem gebe es ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das sie aber leider nicht öffentlich machen könne: »Danach hat Erfurt nicht viel zu befürchten, wenn die Erbengemeinschaft Dietel gegen die Stadt klagt. Das müssen die Erben nun selbst entscheiden.«

Am Dienstag, den 26. Januar hat Thierbach nun eingeräumt "Wir sind gesprächsbereit" und angkündigt, dass die Stadt gemeinsam mit Landesbehörden einen Ausweg suchen werde.

Im Juni will Erfurt das Angermuseum, das zur Zeit wegen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen geschlossen ist, feierlich wiedereröffnen. Bislang ist geplant, dass dann auch jene Objekte zu sehen sein sollen, die die Stadt 1975 unter fragwürdigen Umständen aus der Sammlung von Heinz Dietel erworben hat.

 
Leser-Kommentare
  1. Wenn man diesen Artikel gelesen hat, drängt es sich auf, als wolle die "LINKE"
    wieder Zeiten wie im Nationalsozialismus herbeiführen.

    Hier wird so verfahren/enteignet wie mit Juden und anderen in der NS Zeit verfahren wurde.

    Schöne LINKE !!!

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    • th
    • 26.01.2010 um 17:22 Uhr

    hat auch die jetzige Bundesrepublik noch nachträglich von DDR-Enteignungen von Grundstücken profitiert. Es besteht also kein Grund sich erhaben zu fühlen. Trotzdem sollten die zuständigen Herrschaften in Erfurt sich schämen, innerdeutsche "Beutekunst" zu horten.

    • th
    • 26.01.2010 um 17:22 Uhr

    hat auch die jetzige Bundesrepublik noch nachträglich von DDR-Enteignungen von Grundstücken profitiert. Es besteht also kein Grund sich erhaben zu fühlen. Trotzdem sollten die zuständigen Herrschaften in Erfurt sich schämen, innerdeutsche "Beutekunst" zu horten.

    • th
    • 26.01.2010 um 17:22 Uhr

    hat auch die jetzige Bundesrepublik noch nachträglich von DDR-Enteignungen von Grundstücken profitiert. Es besteht also kein Grund sich erhaben zu fühlen. Trotzdem sollten die zuständigen Herrschaften in Erfurt sich schämen, innerdeutsche "Beutekunst" zu horten.

  2. 4. Suche

    Wo sind die Ostalgier jetzt?

    Tummeln sich doch sonst auch immer in den alt-DDR-Themen rum.

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