Die Gemeinde darf Salz streuen, dem Bürger ist es bei Strafe verboten
Aber tatsächlich sind die Kommunalpolitiker wenig daran interessiert, Bußen zu verhängen. Eine steigende Zahl alter und kranker Menschen kann den Räumdienst ohnehin weder physisch noch finanziell ableisten. Bevor diese sich per ärztlichen Attesten oder unter Hinweis auf Hartz IV vom Räumdienst befreien lassen, sehen Bürgermeister lieber von Strafen ab.
Auch das Salzverbot lässt sich nur schwer argumentativ durchsetzen, wenn die Gemeinden selbst fleißig streuen. Der häufig vorgebrachte Verdacht, Bürger gefährdeten Straßenbäume, weil sie anders als die Streufahrzeuge viel zu viel Salz einsetzten, dürfte als Begründung kaum ausreichen.
Darum haben einige Gemeinden das private Salzstreuen bereits wieder erlaubt oder erteilen überzeugende Ausnahmegenehmigungen. So dürfen Alten- und Behindertenheime oder Krankenhäuser aus Sicherheitsgründen ihre Wege frei salzen. In Nordrhein-Westfalen ist auch das private Salzen abschüssiger Wege erlaubt. Und Hannover hob das Salzverbot kürzlich wegen der akuten Glättegefahr ganz auf. Der Zwang, nur zum zweitbesten – nämlich dem abstumpfenden – Mittel zu greifen, überzeugt bei echter Gefahr nicht.
Ein pragmatisch praktischer Umgang mit winterlichen Niederschlagserscheinungen wäre ohnehin oft ökologisch wie ökonomisch sinnvoller als das bürokratische Verwirrspiel. Warum zum Beispiel sollen Bürger zwanghaft räumen und streuen, wenn auf ebenen Wohnstraßen einige Zentimeter trittfester Schnee liegen. Warum können die Gemeinden ihnen nicht gestatten, was sie selbst praktizieren: den »weißen Winterdienst«?
Die Kommunen zögern – aus Angst vor Schadensersatzklagen. Und andere Institutionen wie die Deutsche Post pochen vernehmlich auf die Räumpflicht der Bürger: Postboten dürfen trittsicheren Zugang zu Privatgrundstücken beanspruchen – und mancher fordert ihn persönlich und unverhohlen ein. »Nicht gestreut!«, schreibt er dann mahnend auf einen Umschlag. Der säumige Kunde erhält für mehrere Tage gar keine Briefe mehr. Dann folgt ein ganzer Schwall nebst Vordruck (»ZSP/23 Winter«), der an die Räumpflicht erinnert.
Dabei geht es auch einfacher: Finnische Postboten schnallen sich bei Glätte für sie entwickelte Spikes unter die Sohlen. Dieser Gleitschutz (Marke Devisys, 29,90 Euro) ging bei einem Test von 22 Schuhketten und -spikes der österreichischen Verbraucherzeitschrift Konsument als Sieger hervor. Er taugt offenbar auch für Senioren.
Und die Schweizer leben in ihren Wohnstraßen vor, wie es auch beim Räumen und Streuen weniger bürokratisch zugehen kann. Kein Bürger muss dort Gehsteige räumen, den »eingeschränkten Winterdienst« übernimmt die Gemeinde für die Straße, die Fußgänger, Rad- und Autofahrer gemeinsam benutzen. Salzen darf jeder. Und wer Sand bevorzugt, kann sich frei aus bereitstehenden Kisten bedienen.
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- Datum 23.01.2010 - 15:29 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 21.01.2010 Nr. 04
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kaum ist ein bisschen Schnee gefallen, hört man schon draußen die Schaufeln.
Vielleicht sollten die Deutschen auch alle Seen zuschütten, weil man dort ertrinken kann.
Das Leben ist lebensgefährlich...
...Sie sind aber ein einfach gestrickter Mensch Herr Schmidt - Ihnen fehlt aber eine gehörige Portion Herzenswärme...mannohmann !
...Sie sind aber ein einfach gestrickter Mensch Herr Schmidt - Ihnen fehlt aber eine gehörige Portion Herzenswärme...mannohmann !
Vielleicht sollte man mal wieder das Hirn einschalten und sich der Natur anpassen. Einfach mal etwas mehr Zeit einplanen, vernünftige Schuhe tragen oder als Autofahrer langsamer fahren. Es gibt übrigens Spikes, zumindest für Schuhe und Radfahrer ist das wohl kaum verboten. Ich fahre jeden Morgen 2.5km auf Eis/Schnee zur Arbeit, da werden maximal die oberen 30cm Schnee zur Seite geschoben. Als Radfahrer muss ich meist etwas länger gedulden bis auch die Wege geräumt sind, aber es ist ja nicht so als ob man nicht auch den Bus nehmen könnte oder zu Fuß gehen kann.
Streusalz ist nicht nur für die Umwelt schädlich sondern auch für die Hunde und Katzen. Streusalz kann schwere verletzungen verursachen.
Ich als Fußgänger bin der Meinung, es wird viel zu schnell zum Salz gegriffen. Zumindest auf den Gehwegen. Es hat frisch geschneit, der Schnee ist weiß und es lässt sich wunderbar darauf laufen. Doch da gibt es ganz eifrige Anwohner oder Hausmeister, die schon bei der ersten Schneeflocke vorbeugend eine Menge Salz auf den Gehweg streuen. Der Schnee beginnt wunderbar zu schmelzen und trotz herrlichem Winter steigt man Dank des Salzes durch eine Pampe von grauem Schneematsch. Nicht nur, dass es sich nicht gut laufen lässt, auch Mütter mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer müssen sich nun durch das gut Gemeinte kämpfen. Von den Tierpfoten und meinen Schuhen möchte ich gar nicht erst sprechen. Dann wird es Abend und der Schneematsch beginnt zu gefrieren – jetzt haben alle Freude daran, die es gern glitzernd und glatt mögen, denn Streusalz lässt Schnee nur bist zu einer bestimmten Temperatur tauen – danach gefriert die oberste Wasserschicht zu spiegelglattem Eis. Was für eine Ironie – man streut, um Glatteis entgegen zu wirken und bewirkt genau das, was man vermeiden möchte.
Schnee einfach liegen lassen. Dort, wo viele Menschen laufen, tritt er sich von allein fest. Steinchen verhindern das Ausrutschen. Und wenn sich das Glatteis nach einigen Tagen doch bildet, kann man immer noch streuen. Man spart Geld, kann wunderbar laufen, schont die Umwelt und es sieht auch noch herrlich winterlich
Wenn jemand auf die Schnauze fällt, werden Sie wegen Verletzung der Streu- und Räumpflicht eben verklagt, wenn Sie die Sauerei einfach liegen lassen. Die Haftpflichtversicherung zahlt erst, nachdem sie geprüft hat, ob Vorsatz vorlag. Keine Versicherung zahlt bei Vorsatz! Vorsatz liegt im Übrigen bereits dann vor, wenn sie es einfach darauf ankommen lassen.
Räumen ohne anschließend zu salzen kann erst Recht zu Glatteis führen!
Im Übrigen gibt es auch Menschen, die nicht so fit sind, sich mit dem Fahrrad auf Glatteis zu bewegen. Auch ältere Menschen sind bekanntlich nicht immer so gelenkig und können einen Sturz nicht mehr so leicht wegstecken.
Es ist letztendlich abzuwägen, was uns wichtiger ist: Unfällen vorzubeugen oder die Salzlosideologie um jeden Preis durchzuziehen.
Wenn jemand auf die Schnauze fällt, werden Sie wegen Verletzung der Streu- und Räumpflicht eben verklagt, wenn Sie die Sauerei einfach liegen lassen. Die Haftpflichtversicherung zahlt erst, nachdem sie geprüft hat, ob Vorsatz vorlag. Keine Versicherung zahlt bei Vorsatz! Vorsatz liegt im Übrigen bereits dann vor, wenn sie es einfach darauf ankommen lassen.
Räumen ohne anschließend zu salzen kann erst Recht zu Glatteis führen!
Im Übrigen gibt es auch Menschen, die nicht so fit sind, sich mit dem Fahrrad auf Glatteis zu bewegen. Auch ältere Menschen sind bekanntlich nicht immer so gelenkig und können einen Sturz nicht mehr so leicht wegstecken.
Es ist letztendlich abzuwägen, was uns wichtiger ist: Unfällen vorzubeugen oder die Salzlosideologie um jeden Preis durchzuziehen.
wie ist es außerdem mit der wirksamkeit bei tieferen temperaturen? dann bringt salz nicht viel...
dann lieber gar nicht salzen, dafür hat man dann ne feste schneedecke zum drüber fahren...
achja noch was zu den finnischen postboten: zeitungen werden bevorzugt aus dem auto richtung briefkasten, groß genug zum zeitung reinschmeißen, geworfen, wenn da mal nicht getroffen wird, muss er halt buddeln, nicht sehr schön,
übrigens hab ich in finnland nur sehr wenige postboten gesehen, die zu fuss gingen...
Wenn jemand auf die Schnauze fällt, werden Sie wegen Verletzung der Streu- und Räumpflicht eben verklagt, wenn Sie die Sauerei einfach liegen lassen. Die Haftpflichtversicherung zahlt erst, nachdem sie geprüft hat, ob Vorsatz vorlag. Keine Versicherung zahlt bei Vorsatz! Vorsatz liegt im Übrigen bereits dann vor, wenn sie es einfach darauf ankommen lassen.
Räumen ohne anschließend zu salzen kann erst Recht zu Glatteis führen!
Im Übrigen gibt es auch Menschen, die nicht so fit sind, sich mit dem Fahrrad auf Glatteis zu bewegen. Auch ältere Menschen sind bekanntlich nicht immer so gelenkig und können einen Sturz nicht mehr so leicht wegstecken.
Es ist letztendlich abzuwägen, was uns wichtiger ist: Unfällen vorzubeugen oder die Salzlosideologie um jeden Preis durchzuziehen.
Die Gesetzeslage erfordert keineswegs schon mit Salz zu quasen wenn es gerade erst anfängt zu schneien. Solange wie es akut schneit, muss nicht geräumt werden.
behauptet?
Bitte nochmal lesen!
Die Gesetzeslage erfordert keineswegs schon mit Salz zu quasen wenn es gerade erst anfängt zu schneien. Solange wie es akut schneit, muss nicht geräumt werden.
behauptet?
Bitte nochmal lesen!
Das wäre nun einmal eine Beschäftigung für Arbeitslose, den Schnee zu räumen. Aber nein, diese Arbeit ist natürlich nicht zumutbar. Nur dem Arbeitnehmer ist es zumutbar, morgens um 7 vor dem Weg zur Arbeit noch Schnee zu räumen.
Die Gesetzeslage erfordert keineswegs schon mit Salz zu quasen wenn es gerade erst anfängt zu schneien. Solange wie es akut schneit, muss nicht geräumt werden.
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