Bundeswehreinsatz in Afghanistan Die Schuld des OberstSeite 2/2

Kundus-Fluss, Szenario des 4. September: zwei stecken gebliebene Tanklastwagen, drei Dutzend aufständische Kämpfer, 80 Zivilisten – aber diesmal keine afghanischen Dorfbewohner, sondern deutsche Touristen, die von den Aufständischen festgehalten werden. Der deutsche Oberst X gibt den Befehl zum Luftschlag, um die Taliban zu töten. Keiner der am Zielort Anwesenden überlebt das Inferno.

Nicht ein einziger Kommentator hätte in einem solchen Fall die Frage der Verhältnismäßigkeit auch nur ernsthaft erwogen. Wie kommt man eigentlich dazu, sie im Fall afghanischer Zivilisten umstandslos mit Ja zu beantworten, wie das der ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz in einem Zeitungsartikel getan hat? Sind afghanische Zivilisten weniger geschützt als deutsche? Weniger wert?

Wer meint, schon diese Frage taste die Menschenwürde an, hat recht. Am 15. Februar 2006 hat das Bundesverfassungsgericht Paragraf 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes für verfassungswidrig erklärt: Er erlaube mit dem Schlag gegen legitime Ziele, nämlich terroristische Angreifer in einem entführten Verkehrsflugzeug, zur Rettung der Bedrohten zugleich die Opferung der Passagiere. Eine solche Verrechnung des Lebens Unbeteiligter unter den Kriterien einer abwägenden Verhältnismäßigkeit verletze die Menschenwürde der Opfer. Genau dies entspricht der Struktur des Szenarios von Kundus. Gilt im Krieg die Menschenwürde nicht?

Die sinistre Frage deutet auf ein unlösbares Dilemma. In keinem Krieg, und wäre es der legitimste, sind kollaterale Tötungen gänzlich vermeidbar. Sie ausnahmslos für verboten zu erklären wäre nicht nur lebensblind; es schüfe auch einen perversen Anreiz, Zivilisten als Schutzschilde zu missbrauchen. Man mag das Dilemma vermeiden, indem man die verfassungsgerichtliche Mobilisierung der Menschenwürde zur Begründung einer sonst richtigen Entscheidung für verfehlt erklärt. Das hätte manches für sich. Aber als tragende Säule des Urteils ist das Verdikt der Menschenwürdeverletzung für alle deutschen Staatsorgane bindendes Recht. Daran ändert der Umstand nichts, dass das Gericht kriegsrechtliche Situationen aus seiner Entscheidung vorsichtig ausgeklammert hat. Denn die Konsequenz einer zwar universalen und unantastbaren Menschenwürde, die aber im Krieg verletzt werden dürfte, wäre nicht akzeptabel.

Loben wir dieses Dilemma! Solange die Menschheit Kriege führt, ist es nicht lösbar. Aber es sagt uns etwas über Situationen wie die in Kundus. Mag das Verrechnen von Menschenopfern zur Abwehr akuter tödlicher Bedrohungen verhältnis- und also rechtmäßig sein – als Preis der Trophäe, feindliche Kämpfer »vernichtet« zu haben, ist es das nicht. Dass Oberst Klein vor seinem Befehl von der Anwesenheit der Zivilisten nicht wusste, ändert daran nichts. Er musste sie unter allen Umständen zuvor in Erfahrung bringen und, wenn sich das nicht machen ließ, die tödliche Jagd unterlassen. Strafbar ist er nicht. Das macht sein Handeln aber nicht rechtens. Die Regierung möge das bei der Entschädigung der Opfer von Kundus bedenken.

Reinhard Merkel, 59, ist Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg

 
Leser-Kommentare
  1. Leute wie Reinhard Merkel bräuchten unsere Soldaten in Kundus als Kommandanten.

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    "Leute wie Reinhard Merkel bräuchten unsere Soldaten in Kundus als Kommandanten."

    Dann kämen wohl vor lauter juristisch-moralischen Grundsatzdebatten die Soldaten nicht zu einer Patrouillenfahrt. Dem Beitrag merkt man die juristisch weltabgewandte Seite eines stubenhockenden Professors an.

    Die Quintessenz seines Beitrages ist jedenfalls dergestalt: Soldaten sind böse, das Militär ist grausam, und der Bundeswehreinsatz soll doch bitte ohne Gewalt und unter Beachtung aller Punkte der UN-Charta geführt werden. Wie man das bewerkstelligt und vor allem die Taliban dazu überredet, darum sollen sich dann die Behörden kümmern.

    "Leute wie Reinhard Merkel bräuchten unsere Soldaten in Kundus als Kommandanten."

    Dann kämen wohl vor lauter juristisch-moralischen Grundsatzdebatten die Soldaten nicht zu einer Patrouillenfahrt. Dem Beitrag merkt man die juristisch weltabgewandte Seite eines stubenhockenden Professors an.

    Die Quintessenz seines Beitrages ist jedenfalls dergestalt: Soldaten sind böse, das Militär ist grausam, und der Bundeswehreinsatz soll doch bitte ohne Gewalt und unter Beachtung aller Punkte der UN-Charta geführt werden. Wie man das bewerkstelligt und vor allem die Taliban dazu überredet, darum sollen sich dann die Behörden kümmern.

    • xpol
    • 24.01.2010 um 9:58 Uhr

    ... lässt einen informiert, aber doch ratlos zurück.

    Dies wegen der praktischen Schwierigkeiten der Umsetzung.

    Jede Kriegswaffe mit Fern- und Flächenwirkung, also fast alle, sind für Einsätze konzipiert, bei denen weder jeder Einzelne in ihrem Wirkungsbereich identifiziert, noch die Wirkung auf einzelne Personen beschränkt werden kann.

    Die Massstäbe zur Vorgabe gemacht, die H. Merkel an das Vorgehen von Oberst Klein anlegt, bedeutete die Abschaffung des Militärs.

    Der Rest der Welt scheint das anders zu sehen.

  2. Ein überaus interessanter Artikel, der die strafrechtliche Seite beleuchtet und den Leser zur frustrierenden Erkenntnis bringt, dass Oberst Klein in keiner Weise gezwungen war, die Anwesenden als Kämpfer zu identifizieren.

    Der bloße Verdacht also es handele sich um Taliban/feindliche Kämpfer, genügt ein strafrechtliches Verfahren abzuwenden.

    Über den Artikel hinaus berührt dies Fragestellungen, die in der öffentlichen Diskussion bis jetzt wenig Beachtung fanden.

    Statt dessen konzentriert sich die Berichterstattung auf die Kritik an Minster zu Guttenberg mit der Frage, ist die Enlassung zweier hochgestellter Mitarbeiter angemessen und ist die Abkehr von der Bewertung des Angriffs als vor dem Hintergrund der Berichtslage gerechtfertigt.

    Hier wird meiner Meinung nach ein politisches Theater inszeniert, das an der Sache vorbeigeht.

    Es stellt sich doch vielmehr die über das Strafrecht hinausgehende Schuldfrage des Verursachers Oberst Klein.

    Der Artikel bietet einen guten Ausgangspunkt. Mich würde interessieren, ob denn ein militärisches Disziplinarverfahren zu erwarten ist

    • LH
    • 24.01.2010 um 10:38 Uhr

    Gerade weil sich Tote und Leid der Zivilbevölkerung im Krieg nicht vermeiden lassen und man Soldaten daher auch kaum einen Vorwurf machen kann, wenn sie ihr Leben unmittelbar und mittelbar verteidigen muss man sämtliche moralischen Fragen schon auf der Ebene des Willens zum Krieg beantworten. Wer "Ja" zum Krieg sagt, der sagt immer auch ja zu den "Kollateralschäden". Deshalb muss die Abwägung für oder gegen Krieg den Kriegszweck im Verhältnis zu seinen wirklichen Folgen sehen. Mit den äußerst schwachen Begründungen für den Afghanistan-Krieg lässt sich das nicht rechtfertigen.

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    • joG
    • 24.01.2010 um 11:55 Uhr

    ...Sie kurz. Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie sagen, dass der Einsatz von Gewalt durch die Bundeswehr (aber auch durch die Polizei) brächte immer Kollateralschäden mit sich. Ihr implizierter Umkehrschluss ist aber falsch.

    Auch wenn man nichts tut und die kriminelle Aktivität nicht gewalttätig bekämpft folgen Kollateralschäden. Lediglich die Verteilung und Sichtbarkeit der Opfer sind andere.

    Recht haben Sie natürlich in Ihrer Forderung nach einer öffentlich klaren Güterabwägung der Kosten und Nutzen eines Einsatzes. Dabei ist aber zu bedenken, wie das internationale Sicherheitssystem funktioniert und wie der Nichteinsatz auf dieses System einwirkt. Die Rückkopplungseffekte sind oft weit größer als die Kosten des Einsatzes im Einzelfall. Beachtete man sie nicht, so ist die Behandlung des Themas mangelhaft.

    Inwieweit die zweiseitigen juristischen Ausführungen von Herrn Prof Merkel hilfreich sein sollen, erschließt sich mir nicht. Ich denke dieses Aufwerfen von artifiziellen Pseudoproblemen und die Abwägung der daraus folgenden Argumente sind ein schönes Beispiel, warum Bürger kein Vertrauen in die Rechtsprechung und ihre Vertreter entwicklen können. Feinsinnige Unterscheidungen zwischen schuldig aber nicht strafbar (geht das auch umgekehrt Herr Professor, nicht schuldig, aber strafbar?) sind schlicht nicht nachvollziehbar.

    Abgesehen davon hat LH (Kommentar 4) Recht. Wer keine Kollateralschäden will, darf keine Soldaten schicken. Wer doch Soldaten schickt, muß die Kollateralschäden akzeptieren und darf die Soldaten, die diese angerichtet haben, nicht zusätzlich über die Traumatisierung hinaus bestrafen.

    • joG
    • 25.01.2010 um 9:59 Uhr

    ...Pseudoproblemen und die Abwägung der daraus folgenden Argumente sind ein schönes Beispiel, warum Bürger kein Vertrauen in die Rechtsprechung und ihre Vertreter entwicklen können."

    Da haben Sie Recht. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Strategie des Zerredens in diesem Lande erfolreich ist, da die Medien Dinge fast nie durchexerzieren und Politiker sowie Beamte fast immer sich damit durchsetzen. Das war bei der EU Verfassung ja auch der Fall. Das Volk brauchte nicht gefragt zu werden, weil die Souveränität des GG erhalten wurde. Nur gilt das GG nicht mehr.
    (Selbst die grundlegensten Menschenrechtsvorstellungen nicht mehr, wie man an den neueren Entscheidungen des EuGh sehen kann.)

    • joG
    • 24.01.2010 um 11:55 Uhr

    ...Sie kurz. Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie sagen, dass der Einsatz von Gewalt durch die Bundeswehr (aber auch durch die Polizei) brächte immer Kollateralschäden mit sich. Ihr implizierter Umkehrschluss ist aber falsch.

    Auch wenn man nichts tut und die kriminelle Aktivität nicht gewalttätig bekämpft folgen Kollateralschäden. Lediglich die Verteilung und Sichtbarkeit der Opfer sind andere.

    Recht haben Sie natürlich in Ihrer Forderung nach einer öffentlich klaren Güterabwägung der Kosten und Nutzen eines Einsatzes. Dabei ist aber zu bedenken, wie das internationale Sicherheitssystem funktioniert und wie der Nichteinsatz auf dieses System einwirkt. Die Rückkopplungseffekte sind oft weit größer als die Kosten des Einsatzes im Einzelfall. Beachtete man sie nicht, so ist die Behandlung des Themas mangelhaft.

    Inwieweit die zweiseitigen juristischen Ausführungen von Herrn Prof Merkel hilfreich sein sollen, erschließt sich mir nicht. Ich denke dieses Aufwerfen von artifiziellen Pseudoproblemen und die Abwägung der daraus folgenden Argumente sind ein schönes Beispiel, warum Bürger kein Vertrauen in die Rechtsprechung und ihre Vertreter entwicklen können. Feinsinnige Unterscheidungen zwischen schuldig aber nicht strafbar (geht das auch umgekehrt Herr Professor, nicht schuldig, aber strafbar?) sind schlicht nicht nachvollziehbar.

    Abgesehen davon hat LH (Kommentar 4) Recht. Wer keine Kollateralschäden will, darf keine Soldaten schicken. Wer doch Soldaten schickt, muß die Kollateralschäden akzeptieren und darf die Soldaten, die diese angerichtet haben, nicht zusätzlich über die Traumatisierung hinaus bestrafen.

    • joG
    • 25.01.2010 um 9:59 Uhr

    ...Pseudoproblemen und die Abwägung der daraus folgenden Argumente sind ein schönes Beispiel, warum Bürger kein Vertrauen in die Rechtsprechung und ihre Vertreter entwicklen können."

    Da haben Sie Recht. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Strategie des Zerredens in diesem Lande erfolreich ist, da die Medien Dinge fast nie durchexerzieren und Politiker sowie Beamte fast immer sich damit durchsetzen. Das war bei der EU Verfassung ja auch der Fall. Das Volk brauchte nicht gefragt zu werden, weil die Souveränität des GG erhalten wurde. Nur gilt das GG nicht mehr.
    (Selbst die grundlegensten Menschenrechtsvorstellungen nicht mehr, wie man an den neueren Entscheidungen des EuGh sehen kann.)

  3. 5. @LH

    "Deshalb muss die Abwägung für oder gegen Krieg den Kriegszweck im Verhältnis zu seinen wirklichen Folgen sehen. Mit den äußerst schwachen Begründungen für den Afghanistan-Krieg lässt sich das nicht rechtfertigen."

    Wahrscheinlich hat sich das Gottlieb Biedermann auch so oder so ähnlich zusammengereimt, als er die Brandstifter ins Haus ließ.

    • joG
    • 24.01.2010 um 11:55 Uhr

    ...Sie kurz. Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie sagen, dass der Einsatz von Gewalt durch die Bundeswehr (aber auch durch die Polizei) brächte immer Kollateralschäden mit sich. Ihr implizierter Umkehrschluss ist aber falsch.

    Auch wenn man nichts tut und die kriminelle Aktivität nicht gewalttätig bekämpft folgen Kollateralschäden. Lediglich die Verteilung und Sichtbarkeit der Opfer sind andere.

    Recht haben Sie natürlich in Ihrer Forderung nach einer öffentlich klaren Güterabwägung der Kosten und Nutzen eines Einsatzes. Dabei ist aber zu bedenken, wie das internationale Sicherheitssystem funktioniert und wie der Nichteinsatz auf dieses System einwirkt. Die Rückkopplungseffekte sind oft weit größer als die Kosten des Einsatzes im Einzelfall. Beachtete man sie nicht, so ist die Behandlung des Themas mangelhaft.

  4. Welch ein Highlight!
    Jeder Satz, jedes Argument, jede Schlussfolgerung: alles auf höchster intellektueller, ethischer und auch und vor allem juristischer Ebene perfekt.
    Die Blaupause für jede Überlegung zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan im Allgemeinen und den Bombenabwurf vom 4. September im Speziellen. So und keinen Deut anders ist die Bewertung unter Berücksichtigung des positiven (geschriebenen) Rechts und der rechtsethischen Grundsätze einer aufgeklärten demokratisch verfassten Gesellschaft vorzunehmen.

    • Hontes
    • 24.01.2010 um 12:20 Uhr

    Bei der Bewertung des Bombardements in Afghanistan sollte man vielleicht den eigenen Blickwinkel mal etwas erweitern:

    Oberst Georg Klein hat die Bombardierung eines aus seiner Sicht militärisch relevanten Zieles befohlen, bei dem bedauerlicherweise neben Taliban-Kämpfern, Taliban-Sympathisanten auch eine nie feststellbare Anzahl unbeteiligter Zivilisten zu Tode gekommen sind.

    Es ist noch keine siebzig Jahre her, dass Militärs die gezielte Flächenbombardierung ganzer Städte angeordnet haben, um die Moral der dortigen Bevölkerung zu brechen!

    Welcher Spannbreite hat das Völkerrecht abzudecken!

    Es steht außer Frage, dass Oberst Georg Klein möglicherweise versucht hat, mit List und Täuschung gegenüber den US-Piloten das Bombardement zu erreichen, um ein nach seiner Einschätzung wichtiges Ziel zum Schutz seiner Soldaten und der unbeteiligten afghanischen Zivilbevölkerung (z.B. Selbstmordanschlag in einer urbanen Umgebung)
    ausschalten zu können.

    Wer noch nie versucht hat, eine in seinen Augen unsinnige Vorschrift, eine Verordnung oder ein Gesetz listig zu umgehen, werfe bitte den ersten Stein!

    Aus welchem Grund sollte er eine Entscheidung getroffen haben, die im Nachgang solche Wellen macht?

    Im Nachhinein sind immer alle schlauer!

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