Hartz IV Die Reformvorschläge
Die Regeln zu Hartz IV sollen geändert werden, nur wie? Worüber die Parteien in Berlin diskutieren: Ein Überblick
Zuverdienstgrenzen:
Vor allem die FDP will Arbeitslosen mehr Möglichkeiten geben, ihr Hartz-IV-Einkommen durch Zusatzeinnahmen aufzustocken. Bisher dürfen nur 100 Euro zusätzlich verdient werden ohne Einbußen bei der staatlichen Unterstützung. Von allen weiteren Einkommen darf der Arbeitslose nur zehn Prozent behalten. Die Union unterstützt das im Koalitionsvertrag vereinbarte Projekt zwar, will aber nur wenig ändern. Sie sieht zwei Gefahren: hohe Kosten und mehr Arbeitslose in der Statistik. Wären beispielsweise Zuverdienste bis zu 400 Euro anrechnungsfrei, würden auf einen Schlag Millionen Mini-Jobber Geld vom Staat bekommen und als Hartz-IV-Empfänger registriert werden. SPD-Chef Sigmar Gabriel warnt deshalb vor einer Verfestigung des Niedriglohnsektors. Arbeitslose könnten sich mit Billigjob plus Stütze einrichten; und auch die Arbeitgeber könnten so auf Staatskosten bei den Löhnen sparen.
Alleinerziehende:
Wer Kinder unter drei Jahren hat und Hartz IV bezieht, muss nach den heutigen Vorschriften keiner Beschäftigung nachgehen. Wohl auch deshalb bekommen nur drei Prozent der arbeitswilligen Alleinerziehenden von den Jobcentern überhaupt Vermittlungsangebote. Diese Zahl will die neue Arbeitsministerin Ursula von der Leyen erhöhen. Nach Schätzung von Frank Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit, könnten rund 300.000 Alleinerziehende zusätzlich vermittelt werden, wenn die Angebote der Kinderbetreuung besser wären.
Sanktionen:
Wer mehrfach Vermittlungsangebote ohne stichhaltige Begründung ablehnt oder sich nicht hinreichend mit Bewerbungen um eine Beschäftigung bemüht, muss mit einer Kürzung oder im Extremfall sogar einer kompletten Streichung seiner Unterstützung rechnen. Insofern stehen Sanktionen, wie sie etwa der hessische Ministerpräsident Roland Koch fordert, längst im Gesetz. Koch argumentiert allerdings, dass viele Vermittler sich nicht trauten, die Sanktionen tatsächlich anzuwenden, weil die Rechtslage unklar sei und Arbeitsgerichte vielen klagenden Arbeitslosen recht gegeben hätten. Hier müsse der Gesetzgeber eindeutigere Vorgaben machen.
Mehr Geld für langjährige Beitragszahler:
Wer viele Jahre eingezahlt hat, soll nicht nur länger Arbeitslosengeld I, sondern auch eine höhere Unterstützung bekommen, fordert der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers. Fast alle Experten und Fachpolitiker, darunter auch von der Leyen, sind strikt dagegen: Erstens sei kein Geld da. Zweitens solle die Versicherung vor dem Risiko Arbeitslosigkeit schützen, sie sei aber kein Instrument, um Anwartschaften auf eine Auszahlung zu erwerben wie bei einer Lebensversicherung.
Vermögensfreigrenzen:
Das Arbeitslosengeld II, das aus Steuern finanziert wird, erhält nur, wer bedürftig ist. Dazu dürfen bestimmte Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Union und FDP wollen den Freibetrag für Vermögen, das der Altersvorsorge dient, von bisher 250 Euro pro Lebensjahr verdreifachen. Daneben gibt es weitere Vermögenswerte, die man besitzen und dabei trotzdem Hartz IV erhalten kann: Riester- und Rürup-Sparverträge (sie werden bei der Vermögensrechnung nicht berücksichtigt), bis zu 10.000 Euro weitere Ersparnisse, ein angemessenes Auto und ein abbezahltes Eigenheim.
- Datum 27.01.2010 - 19:13 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 28.01.2010 Nr. 05
- Kommentare 14
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Als Kenner der Materie möchte ich folgendes zu bedenken geben:
- die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten sind ausreichend, es sollte jedoch verständlichere Richtlinien an die Leistungsempfänger herausgegeben werden. Die Arbeitsvermittler und Fallmanager sind gefordert ihre Arbeit sorgefältiger zu machen, so dass eine Sanktion auch Bestand haben kann. Stichwort: Eingliederungsvereinbarung.
- im Leistungsbezug stehende Personen sollten - um einer Entziehung der Mitwirkungspflicht vorzubeugen - nur durch den medizinischen Dienst arbeitsunfähig geschrieben werden dürfen. (Das gibt bestimmt böse Kritiken)
- eine Erhöhung des Zuverdienstes für ALG II Empfänger sorgt nicht dafür, dass Menschen in Arbeit kommen, sondern dass mehr Menschen in den Leistungsbezug abrutschen!
Diese Regelung sorgt dafür, dass ein (Teilzeit)Job in Verbindung mit Leistungen nach SGB II zu einer Lebensperspektive wird.
Angesichts der Tatsache, dass Leistungsempfänger bereits bei einer Tätigkeit mit einer wöchentlichen Beschäftigungsdauer von 15 Stunden als "integriert" gelten und somit aus der Statistik verschwinden, kann diese Überlegung der Regierung als raffinierter Versuch gewertet werden, die Arbeitslosenzahlen auf Kosten der Steuerzahler zu senken und verdeckte (Lohn)Subventionspolitik zu betreiben.
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... wissen dann auch bestimmt, daß in den ARGEn nicht zum Wohl der Hilfesuchenden, sondern zum Wohl der Nürnberger Statistik gearbeitet wird. Das führt nicht nur zum Frust bei den Hilfesuchenden, sondern auch zum Frust bei den -zumindest anfangs- motivierten Sachbearbeitern.
Eine Ärztin erzählte, dass sie zwei Patienten hatte, die dauerhaft krank geschrieben waren. Eine arbeitete als Arbeitsvermittlerin, die andere war arbeitslos. Für die eine galt ärztliche Schweigepflicht, für die Arbeitslose nicht.
Angestellte im Öffentlichen Dienst, die an Situationen psychosomatisch so leiden wie sogenannte Arbeitslose, werden gewöhnlich pensioniert. Arbeitslose, die infolge der Arbeitssituationen krank werden, werden mit Sanktionen bedroht, - egal, was sie zuvor für die Gesellschaft geleistet hatten.
Ich las in einer Broschüre über Juden in Spandau, dass im Nationalsozialismus Krankschreibungen von Juden nur durch den Medizinischen Dienst akzeptiert wurden.
... wissen dann auch bestimmt, daß in den ARGEn nicht zum Wohl der Hilfesuchenden, sondern zum Wohl der Nürnberger Statistik gearbeitet wird. Das führt nicht nur zum Frust bei den Hilfesuchenden, sondern auch zum Frust bei den -zumindest anfangs- motivierten Sachbearbeitern.
Eine Ärztin erzählte, dass sie zwei Patienten hatte, die dauerhaft krank geschrieben waren. Eine arbeitete als Arbeitsvermittlerin, die andere war arbeitslos. Für die eine galt ärztliche Schweigepflicht, für die Arbeitslose nicht.
Angestellte im Öffentlichen Dienst, die an Situationen psychosomatisch so leiden wie sogenannte Arbeitslose, werden gewöhnlich pensioniert. Arbeitslose, die infolge der Arbeitssituationen krank werden, werden mit Sanktionen bedroht, - egal, was sie zuvor für die Gesellschaft geleistet hatten.
Ich las in einer Broschüre über Juden in Spandau, dass im Nationalsozialismus Krankschreibungen von Juden nur durch den Medizinischen Dienst akzeptiert wurden.
Wie hier von Politikern auf Menschen herumgetrampelt wird, das ist unanständig und nicht mehr nachvollziehbar.
Diejenigen, die in Hartz IV sind, das sind ältere Arbeitnehmer, Schwerbehinderte, gering Qualifizierte und Analphabeten. Viele davon haben niemals eine Chance in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen, das ist allerdings auch ein gesellschaftspolitisches Problem. Die gesetzlichen Sanktionierungsmöglichkeiten sind mehr als ausreichend, um einige wenige Drückeberger zum Arbeiten zu bewegen.
Vor dem Hintergrund, daß es lediglich 500.000 offene Arbeitsstellen gibt, finde ich die Herabwürdigung, Ausgrenzung und Diskriminierung das Allerletzte!!!
Brüderle hat den ARGEN 5 Milliarden für Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen gestrichen, deshalb wurde und wird es auch mit dem Fördern nichts.
Ich wünschte mir im Interesse dieser Menschen, daß wir alle! endlich eine Kultur des Aufbegehrens und Widerstands gegen diese menschenverachtende Behandlung und Ausgrenzung der Arbeitslosen entwickeln.
Jeder, der für den Staat keine Kapital-Rendite mehr erbringen kan, wird in hierzulande diskriminiert. Das gilt auch für unsere Alten. Armes Deutschland.
"Bisher dürfen nur 100 Euro zusätzlich verdient werden ohne Einbußen bei der staatlichen Unterstützung. Von allen weiteren Einkommen darf der Arbeitslose nur zehn Prozent behalten."
Das stimmt nicht - vom Einkommen, das zwischen 100 und 700 Euro liegt, dürfen 20 %, von allem über 700 Euro nur 10 % behalten werden!
Aufstocker erhalten bei gleichem Arbeitslohn im Hartz4System ca. 200 Euro weniger an Geld, wenn sie in sogenannten "Bedarfsgemeinschaften" leben.
Aufstocker erhalten bei gleichem Arbeitslohn im Hartz4System ca. 200 Euro weniger an Geld, wenn sie in sogenannten "Bedarfsgemeinschaften" leben.
ich gehe jede wette ein, daß keiner der personen, die an hartzIV mitgestrickt haben, nur eine blasse ahnung davon hat, wie es ist, in unserer gesellschaft von dem überleben zu müssen, was eben diese herrschaften für ANDERE als ausreichend erachtet haben, um "würdig an der gesellschaft teilhaben zu können". oder gehts inzwischen gar nicht mehr um würde? und womöglich auch gar nicht mehr um leben, sondern nur noch um "über"??? wenn jeder, der die macht inne hat, solche gesetze und richtlinien auf den weg zu bringen, VORHER SELBST ein jahr lang unter genau diesen umständen leben müßte, die er millionen anderen menschen zumuten will, wäre der regelsatz mindestens fünfmal so hoch!
...dass bislang nicht von sado-populistischen Vorschlägen die Rede ist, wie z. B. geschlossene Lager mit Einfachstverpflegung, Kürzung weit unter das physische Existenzminimum (128 Euro oder so) oder Kennzeichungspflicht für Hartzer in der Öffentlichkeit durch Aufnäher an der Kleidung oder Tätowierungen im Gesicht...
... wissen dann auch bestimmt, daß in den ARGEn nicht zum Wohl der Hilfesuchenden, sondern zum Wohl der Nürnberger Statistik gearbeitet wird. Das führt nicht nur zum Frust bei den Hilfesuchenden, sondern auch zum Frust bei den -zumindest anfangs- motivierten Sachbearbeitern.
Ein H4-Empfänger erhält so viel Geld, wie ein einfacher Arbeiter verdient. In Deutschland kann man sich aussuchen, ob man arbeiten möchte oder nicht. Diejenigen, die arbeiten, zahlen viel Geld an Menschen, die sich gegen Arbeit entschieden haben. Deshalb sollten alle H4-Empfänger im Rahmen ihrer Möglichkeiten ohne zusätzliches Einkommen in ihrer Kommune arbeiten müssen. Sie sollten Arbeiten erledigen, für die ihre Kommune kein Geld hat. Dabei darf die Kommune aber auf keinen Fall reguläre Arbeitsplätze vernichten.
Eine Ärztin erzählte, dass sie zwei Patienten hatte, die dauerhaft krank geschrieben waren. Eine arbeitete als Arbeitsvermittlerin, die andere war arbeitslos. Für die eine galt ärztliche Schweigepflicht, für die Arbeitslose nicht.
Angestellte im Öffentlichen Dienst, die an Situationen psychosomatisch so leiden wie sogenannte Arbeitslose, werden gewöhnlich pensioniert. Arbeitslose, die infolge der Arbeitssituationen krank werden, werden mit Sanktionen bedroht, - egal, was sie zuvor für die Gesellschaft geleistet hatten.
Ich las in einer Broschüre über Juden in Spandau, dass im Nationalsozialismus Krankschreibungen von Juden nur durch den Medizinischen Dienst akzeptiert wurden.
Kritisieren Sie bitte mein Statement und lassen Sie Ihre Unterstellungen! Sie disqualifizieren sich nur selbst.
Vielleicht hilft Ihnen eine Erläuterung:
Es gibt Leistungsempfänger die sich über längere Zeiträume krank schreiben lassen ohne das eine Erkrankung vorliegt. Und es gibt Ärzte, die dies tun.
Diese Gruppe von Leistungsempfängern entzieht sich so ihrer Mitwirkungspflicht. Dabei geht es häufig darum, die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung zu vermeiden.
Es lässt sich trefflich darüber spekulieren, was mit der gewonnenen Freizeit passiert...
Diese Fördermaßnahmen (AGH) sollen dazu dienen, auf der einen Seite die Leistungsempfänger sinnvoll zu beschäftigen und die Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten, bzw. herzustellen, auf der anderen Seite sind die Träger der AGHs von den JobCentern und Kommunen gefordert, Teilnehmer in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Jeder Träger, der langfristig mit dem JobCenter zusammenarbeiten will, ist auch bestrebt, dies umzusetzen.
Es ist ein Manko der Statistik (und sicherlich auch politisch opportun), dass Teilnehmer an AGHs nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auftauchen.
Die Betreuung von Menschen, die in solche Maßnahmen vermittelt werden, verursacht logischerweise Kosten, die wiederum von der Allgemeinheit zu tragen sind.
Was tatsächlich "Faschismus" ist, lässt sich wunderbar im Internet feststellen. Jedenfalls nicht der Vorschlag - oder die Pflicht Vertrauensärzte zu konsultieren.
Kritisieren Sie bitte mein Statement und lassen Sie Ihre Unterstellungen! Sie disqualifizieren sich nur selbst.
Vielleicht hilft Ihnen eine Erläuterung:
Es gibt Leistungsempfänger die sich über längere Zeiträume krank schreiben lassen ohne das eine Erkrankung vorliegt. Und es gibt Ärzte, die dies tun.
Diese Gruppe von Leistungsempfängern entzieht sich so ihrer Mitwirkungspflicht. Dabei geht es häufig darum, die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung zu vermeiden.
Es lässt sich trefflich darüber spekulieren, was mit der gewonnenen Freizeit passiert...
Diese Fördermaßnahmen (AGH) sollen dazu dienen, auf der einen Seite die Leistungsempfänger sinnvoll zu beschäftigen und die Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten, bzw. herzustellen, auf der anderen Seite sind die Träger der AGHs von den JobCentern und Kommunen gefordert, Teilnehmer in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Jeder Träger, der langfristig mit dem JobCenter zusammenarbeiten will, ist auch bestrebt, dies umzusetzen.
Es ist ein Manko der Statistik (und sicherlich auch politisch opportun), dass Teilnehmer an AGHs nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auftauchen.
Die Betreuung von Menschen, die in solche Maßnahmen vermittelt werden, verursacht logischerweise Kosten, die wiederum von der Allgemeinheit zu tragen sind.
Was tatsächlich "Faschismus" ist, lässt sich wunderbar im Internet feststellen. Jedenfalls nicht der Vorschlag - oder die Pflicht Vertrauensärzte zu konsultieren.
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