Rechtsstreit Daimler knickt vor kritischem Aktionär ein

Ekkehard Wenger hatte sich verwundert über die Umstände des Rücktritts von Jürgen Schrempp geäußert, Daimler verfolgte ihn juristisch. Jetzt gibt der Konzern nach.

In einem jahrelangen Rechtsstreit mit einem seiner schärfsten Kritiker hat der Daimler-Konzern nun eingelenkt. Das Unternehmen und dessen früherer Vorstandschef Jürgen Schrempp zogen eine Klage gegen den Würzburger Hochschullehrer und Aktionärsschützer Ekkehard Wenger zurück, mit der sie vor dem Hamburger Landgericht bereits erfolgreich gewesen waren. Wenger war gegen das Urteil in Berufung gegangen, doch bevor das Hanseatische Oberlandesgericht über die Sache entscheiden konnte, gaben der Konzern und der Manager nun klein bei. Das bestätigte Wengers Anwältin Nicola Monissen.

Daimler und Schrempp hatten Wenger wegen einiger Äußerungen zu Schrempps angekündigtem Rücktritt im Jahr 2005 mit einer Klage überzogen. Wenger hatte in einem Fernsehinterview seine Verwunderung darüber geäußert, dass die Presseabteilung des Automobilkonzerns zu den Hintergründen der Entscheidung keine Stellungnahme abgegeben hatte. Nach der Aufforderung des Journalisten, über mögliche Hintergründe zu spekulieren, hatte Wenger gesagt: »Es ist auch bekannt, dass die Staatsanwaltschaft im Haus ist. Es war bisher nicht bekannt, dass das was mit Schrempp zu tun hat. Es ist bisher auch noch nicht so weit, dass so etwas bekannt wäre, aber es könnte durchaus sein, dass ein Vorfall dieser Art letzten Endes die Sache sehr beschleunigte.«

Daimler und Schrempp hielten das für eine falsche und unzulässige Verdächtigung und erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen Wenger. Der legte Verfassungsbeschwerde ein, weil er sich in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt fühlte. Die Beschwerde wurde nicht angenommen, die Karlsruher Richter verwiesen den Professor auf den normalen Rechtsweg. Sie warfen in ihrem Beschluss aber die Frage auf, »ob Stellungnahmen eines privaten Einzelnen gegenüber den Massenmedien ohne weiteres an den Anforderungen gemessen werden dürfen, wie sie die Fachgerichte für eigene Stellungnahmen der Massenmedien entwickelt haben«.

Gleichwohl gewannen Daimler und Schrempp dann das Unterlassungsverfahren in erster Instanz. Dass die Kläger nun aufgeben, dürfte damit zusammenhängen, dass sie ihren Prozess gegen einen anderen kritischen Daimler-Aktionär vor dem Bundesgerichtshof endgültig verloren haben. Der BGH kassierte im September 2009 eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg. Die von Jürgen Grässlin in einem Interview geäußerten Zweifel an der Freiwilligkeit von Schrempps Rücktritt und die Aussage, unter Schrempp seien »die Geschäfte nicht immer so sauber« gewesen, seien von dem Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

 
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