Kauf von Bankdaten Einmal ist keinmal

Bund und Länder wollen wieder illegal beschaffte Bankdaten kaufen. Das ist rechtlich zweifelhaft, aber politisch klug

Das Schloss von Pfäffikon. Wegen der niedrigen örtlichen Steuern und lockeren Regulierung zogen viele Hedge Fonds in den Ort

Das Schloss von Pfäffikon. Wegen der niedrigen örtlichen Steuern und lockeren Regulierung zogen viele Hedge Fonds in den Ort

Mit Hermann Otto Solms wäre es nicht gegangen. »Es ist höchst bedenklich, wenn der Staat Informationen kauft, die ihrerseits unter Verstoß gegen das Recht erlangt worden sind«, sagte der FDP-Politiker vor zwei Jahren, als die Regierung Liechtensteiner Bankdaten ankaufte. »Es kann doch nicht richtig sein, dass ein Dieb für seine Ware einen dankbaren Abnehmer beim Staat findet. Und ein Finanzminister hält moralisch gleichwertiges Verhalten für das beste Geschäft seines Lebens.« Der letzte Satz zielte auf den Sozialdemokraten Peer Steinbrück, Bundesfinanzminister in der Großen Koalition. Steinbrück hatte im März 2008 gejubelt: »Das war das Geschäft meines Lebens: gut vier Millionen Euro Investition und erwartete 300 Millionen Euro Ertrag. Sensationell!«

Nach der Bundestagswahl wollte Solms Steinbrücks Nachfolger werden – und wurde es nicht. Pech für alle Steuersünder: Heute ist Wolfgang Schäuble Finanzminister, und der CDU-Politiker will in der Steuerfrage die Politik des Vorgängers fortsetzen.

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So wird der Staat wohl für 2,5 Millionen Euro Daten einer Schweizer Bank kaufen, durch die bis zu 1500 großkalibrige Steuerhinterzieher auffliegen könnten. »Die Linie dessen, was die Bundesregierung früher entschieden hat, wird auch in diesem Fall gehalten«, sagt Schäuble. Der Datenkauf sei »rechtlich vertretbar«. Schäuble ist Jurist und hat seine Karriere in der Steuerverwaltung von Baden-Württemberg begonnen.

Es ist der Stoff für einen Hollywoodthriller. Die Rollen: ein Informant, der Bankdaten stiehlt und auf einen Millionendeal mit dem deutschem Staat hofft. Eine Regierung, die angeschlagen ist, weil sie Steuergeschenke an Hoteliers zuließ und die sich nun als Rächerin ehrlicher Steuerzahler präsentieren kann. Eine Kanzlerin, deren Parteifreunde vom Datenkauf abraten. Ein Finanzminister, der die komplizierte Rechtslage kennt – und dessen Karriere im Zuge einer Schwarzgeldaffäre einst einen Knick bekam.

Für die Regierung ist es eine Situation, in der sie nur verlieren kann. Vor allem die Steuersenkungspartei FDP. Stimmt sie dem Kauf der Daten zu, könnte sie bei der Wahl in Nordrhein-Westfalen empfindlich abgestraft werden: Viele liberale Wähler mögen es nicht, wenn der Staat mit Daten dealt. Stellt sich die FDP gegen den Kauf, wird sie den Ruf der Klientelpartei wohl nie wieder los.

Die SPD-Größen haben sich unisono für den Datenankauf ausgesprochen. Die Generalsekretärin Andrea Nahles nannte ihn gar ein »Gebot der Gerechtigkeit«. Und Renate Künast von den Grünen forderte: »Jetzt kaufen!« Was sie nicht sagen: Als SPD und Grüne an der Regierung waren, verschuldeten sie einen kapitalen rechtspolitischen Sündenfall: eine Amnestie, durch die in den Jahren 2004/2005 langjährige Steuerhinterziehungen rückwirkend legalisiert wurden. Obwohl die Hinterzieher nur einen kleinen Teil ihrer Steuerschuld nachzahlen mussten, meldete sich kaum einer.

Sollte der Staat also Geschäfte mit Kriminellen machen, um andere Kriminelle zu überführen? Der Datenankauf ist rechtlich nicht einwandfrei. Aber er ist auch nicht offenkundig illegal.

Leser-Kommentare
    • joG
    • 04.02.2010 um 8:57 Uhr

    " Einmal ist keinmal
    Klar ist, dass es sich bei den Daten nicht um Diebesgut im strafrechtlichen Sinne handelt. Gestohlen werden können nur Sachen, nicht aber Informationen. Mit ziemlicher Sicherheit hat der Täter keinen Datenträger mitgehen lassen, sondern eine Kopie gezogen. Der Bank sind die Daten nicht verloren gegangen, sie hat sie nur nicht mehr exklusiv. Deshalb liegt auch Unionsfraktionschef Volker Kauder falsch, wenn er dekretiert: »Diebstahl bleibt Diebstahl. Mit Dieben sollte sich der Staat nicht gemein machen.« Von Hehlerei kann keine Rede sein."

    Man kann natürlich auch anders Argumentieren. Immer hin ist der Bank die Exklusivität der Daten und hier kommt es genau darauf an, gestohlen worden. Nur, man kann hin und her argumentieren und zwei Anwälte lassen sich gegenseitig nicht überzeugen. Das kann man aber bei jedem Thema, wo man das will. Wenn man seiner Regierung erlaubt zu handeln, wenn man sehr strittig argumentiert, ob es legal ist, so hat man keinen Rechtsstaat mehr.

    Man braucht keinen Rechtsstaat. Aber selbst Diktatoren versuchen meistens Gesetze zu erlassen, die ihr Handeln legalisiert. Freisler hat auch immer lange Erklärungen gegeben, wieso der Volksschmarotzer bestraft werden musste. Ich hätte zwar gedacht, dass man gerade in Deutschland gelernt haben müsste, wieso es wichtig ist, dass eine Regierung zweifelsfrei dem Gesetz folgen muss. Das scheint aber nicht der Fall.

  1. ...oder eigentlich auch nicht, wer jetzt alles Zeter und Mordio schreit. Sogar lauter als die Schweizer Gnomen. "Und wer denn da ohne Sünde ist..." Hätten die Herrschaften vielleicht frühzeitig an die Mövenpick Partei spenden sollen damit die den Datenkauf verhindert hätte.
    Es ist ein Unding das jeder Hartz IV Empfänger die Hose runterlassen muß was seine finanziellen Verhältnisse angeht. Die "Strolche" die sie jetzt am Wickel haben sind die wahren Sozialschmarotzer! Hoffentlich werden davon jetzt endlich mal welche eingesperrt. Aber da sei die Regierung vor, die die Geschichte wohl leise und verschwiegen abwickeln wird. Für mich stehen die sogenannten Großverdiener alle unter Generalverdacht.
    Und wer bitte schön braucht diese große Spardose da in den Alpen?

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    auch zur Verantwortung gezogen werden wenn sie zusätzlich und unberechtigt ALG2 beziehen; aus diesem Grunde stimme ich Ihnen zu, dass die Bezieher von ALG2-Subventionen genau finanztechnisch durchleuchtet werden müssten, um diesen Missbrauch zu stoppen der dazu beiträgt dass JÄHRLICH 40 Milliarden an ALG2-Zahlungen sinnlos verballert wird.

    Das Thema ist hier allerdings wohl nicht der ALG2-Bezug, sondern dass aus eigenem Einkommen aufgrund des ungelösten Reformstaus in der Steuergesetzgebung es mittlerweile völlig unmöglich ist eine 100%ig korrekte Steuererklärung abzugeben und deshalb Geld im Ausland angelegt werden muss. Von den Finanzverwaltungen wird leider immer noch das Steuerrecht des Kabinetts Hilter für heilig angesehen, einschließlich steuerrechtlichem nationalsozialistischen Regelungen wie der Steuerfreiheit von Nachtarbeit u.ä. Reformen tun not und sind überfällig: sowohl um den von Ihnen angesprochenen ALG2 Missbrauch der uns 40 Milliarden EUR pro Jahr kostet, als auch um Steuerflucht zu verhindern.

    auch zur Verantwortung gezogen werden wenn sie zusätzlich und unberechtigt ALG2 beziehen; aus diesem Grunde stimme ich Ihnen zu, dass die Bezieher von ALG2-Subventionen genau finanztechnisch durchleuchtet werden müssten, um diesen Missbrauch zu stoppen der dazu beiträgt dass JÄHRLICH 40 Milliarden an ALG2-Zahlungen sinnlos verballert wird.

    Das Thema ist hier allerdings wohl nicht der ALG2-Bezug, sondern dass aus eigenem Einkommen aufgrund des ungelösten Reformstaus in der Steuergesetzgebung es mittlerweile völlig unmöglich ist eine 100%ig korrekte Steuererklärung abzugeben und deshalb Geld im Ausland angelegt werden muss. Von den Finanzverwaltungen wird leider immer noch das Steuerrecht des Kabinetts Hilter für heilig angesehen, einschließlich steuerrechtlichem nationalsozialistischen Regelungen wie der Steuerfreiheit von Nachtarbeit u.ä. Reformen tun not und sind überfällig: sowohl um den von Ihnen angesprochenen ALG2 Missbrauch der uns 40 Milliarden EUR pro Jahr kostet, als auch um Steuerflucht zu verhindern.

  2. ...an der ganzen Diskussion um Hehlerware oder nicht-Hehlerware finde ich ja Saetze wie diesen:
    "Klar ist, dass es sich bei den Daten nicht um Diebesgut im strafrechtlichen Sinne handelt. Gestohlen werden können nur Sachen, nicht aber Informationen. Mit ziemlicher Sicherheit hat der Täter keinen Datenträger mitgehen lassen, sondern eine Kopie gezogen."

    Damit sollte sich dann doch auch jede Verfolgung von "Raubkopierern" erledigt haben, oder?

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    ohne wirklich juristische Vorbildung zu haben würde ich einfach einmal annehmen, dass die Bank kein Copyright auf die Kontodaten ihrer Kunden anmeldet ...

    ohne wirklich juristische Vorbildung zu haben würde ich einfach einmal annehmen, dass die Bank kein Copyright auf die Kontodaten ihrer Kunden anmeldet ...

  3. 4. hmm

    ohne wirklich juristische Vorbildung zu haben würde ich einfach einmal annehmen, dass die Bank kein Copyright auf die Kontodaten ihrer Kunden anmeldet ...

    Antwort auf "Spannend..."
  4. Wenn die Daten auf einem Datenträger keine Ware sind, weshalb ist der Diebstahl von Daten infolge eine "strafbare Handlung gegen das Vermögen"? Wer eine "Sache" kauft, die aus einer "strafbaren Handlung gegen das Vermögen" stammt, macht sich der Hehlerei schuldig, aber eben Daten sind keine Sache, gell.

    Diese juristische Grundlage dürfte etliche Behörden und Unternehmen in Angst und Schrecken versetzen und die Fantasie einiger Mitarbeiter beflügeln. Wird Datenklau zum "Gentleman Vergehen" mit unabsehbaren Folgen? Wir werden es sehen.

  5. ... um Kriminellen damit eine CD abzukaufen, MUSS wegen dieser Veruntreuung vor Gericht zur strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortung gezogen werden. Wenn der Bundesfinanzminister Langeweile hat, sollte er lieber das deutsche Steuerrecht vereinfachen, oder sind ihm die Steuergesetze des Kabinetts Hitler derartig heilig, dass er die unbedingt mitsamt mehreren hunderttausend Ergänzungsvorschriften versehen, weiterhin in Kraft lassen will? Über das völlig intransparente deutsche Steuerrecht erscheint mittlerweile 3/4 aller weltweit publizierten steuerrechtlicher Fachliteratur überhaupt - das ist doch einfach krank.

    Falls der Bundesfinanzminister mitsamt dicklichem Beamtenapparat dann immer noch nicht ausgelastet ist: wie wäre es mit einer vollständigen Zerschlagung und Komplettabwicklung der im Verantwortungsbereich der Finanzverwaltungen befindlichen völlig überflüssigen landes- und bundeseigenen Banken? Das spart nicht nur Trilliarden an "Rettungsschirmgeldern" für landes- und bundeseigenen Banken (die ja ebenso durch die Finanzminister mehr schlecht als recht verwaltet werden) sondern auch noch -zig Millionen an Boni für die törichten öffentlich-rechtlichen Banker, für deren unglaubliche "Glanz"-Leistung, -zig Milliarden an Einlagen durch eine Art dummes Lotteriespiel leichtfertig zu versieben.

  6. auch zur Verantwortung gezogen werden wenn sie zusätzlich und unberechtigt ALG2 beziehen; aus diesem Grunde stimme ich Ihnen zu, dass die Bezieher von ALG2-Subventionen genau finanztechnisch durchleuchtet werden müssten, um diesen Missbrauch zu stoppen der dazu beiträgt dass JÄHRLICH 40 Milliarden an ALG2-Zahlungen sinnlos verballert wird.

    Das Thema ist hier allerdings wohl nicht der ALG2-Bezug, sondern dass aus eigenem Einkommen aufgrund des ungelösten Reformstaus in der Steuergesetzgebung es mittlerweile völlig unmöglich ist eine 100%ig korrekte Steuererklärung abzugeben und deshalb Geld im Ausland angelegt werden muss. Von den Finanzverwaltungen wird leider immer noch das Steuerrecht des Kabinetts Hilter für heilig angesehen, einschließlich steuerrechtlichem nationalsozialistischen Regelungen wie der Steuerfreiheit von Nachtarbeit u.ä. Reformen tun not und sind überfällig: sowohl um den von Ihnen angesprochenen ALG2 Missbrauch der uns 40 Milliarden EUR pro Jahr kostet, als auch um Steuerflucht zu verhindern.

    Antwort auf "Es erstaunt doch..."
  7. Natürlich sind die angebotenen Daten für den deutschen Fiskus von allerhöchstem Interesse. Selbstverständlich sollen Steuerstraftäter zur Rechenschaft gezogen werden.
    Fraglos haben derartige Aktionen für die Zukunft abschreckende Wirkung und kann der Steuerhinterziehung entgegengewirkt werden.
    Allerdings führen sämtliche auch noch so ausgeklügelte juristische Haarspaltereien und Spitzfindigkeiten nicht daran vorbei, dass der Ankauf der Daten nach geltendem deutschen Strafrecht für mich ganz unzweifelhaft den Straftatbestand der Hehlerei und zwar in besonders schwerem Fall darstellt.
    Man sollte sich unbedingt an den unsäglichen Umgang mit geltendem Recht und Gesetzen in dunkler deutscher Vorzeit erinnern.
    Mehr möchte ich an dieser Stelle nicht ausführen.
    Darüberhinaus liegen in der Angelegenheit enorme Gefahrenmomente künftigen professionellen Datendiebstahls und Handels d.h. organisierter Datenkriminalität.
    Das manche Politiker trotz juristischem Hintergrund blauäugige Entscheidungen aus der Hüfte treffen,vermag mich angesichts dessen was aus meiner Sicht ansonsten seit Jahren an Qualität produziert wird, nicht verwundern.
    Es sollte und muß in dieser Angelegenheit zwingend ein sehr abgewogener Weg und Entscheidung gewählt werden, die den Rechtsstaat nicht beschädigt.
    200 Millionen sind sicherlich viel Geld. Ein beschädigter Rechtsstaat ist eine Katastrophe.

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