Missbrauch am Canisius-Kolleg Warum?
Missbrauch am Canisius-Kolleg in Berlin: Erstmals wagt die katholische Kirche Aufklärung
Als Stefan Dartmann am Montag dieser Woche im Canisius-Kolleg das Gästezimmer mit dem Schild »Gast A 260« bezieht, ist aus einer lokalen Berliner Angelegenheit endgültig ein bundesweites Ereignis geworden. Gast A 260 ist der oberste deutsche Jesuit. Das Kommen des »Paters Provinzial« aus München signalisiert, dass im jüngsten Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche endlich einmal alles anders laufen soll. Aufklärung von oben nach unten statt Vertuschung von unten nach oben. Es ist eine ebenso einfache wie spektakuläre Umkehrung – voller Risiken für die Kirche, aber auch ein Signal an die säkulare Welt. Und der Provinzial wertet einen Kämpfer für eine offene Kirche auf: den Rektor des Canisius-Kollegs, den Jesuitenpater Klaus Mertes.
Mindestens 30 Opfer haben sich unter ehemaligen Schülern des katholischen Gymnasiums gemeldet, und inzwischen wohl drei Patres, die nach ihrer Ablösung in Berlin über Jahre in weiteren kirchlichen Zusammenhängen Jugendliche beaufsichtigten, darunter an der Schule St. Ansgar in Hamburg und dem Internat St. Blasien im Schwarzwald. Und doch stand schon am Ausgangspunkt der öffentlichen Empörung ein ungewöhnlicher Vorgang: Als im Januar frühere Schüler zwei Patres des Missbrauchs beschuldigten, wandte Mertes sich per Brief an alle 600 Ehemaligen der fraglichen Jahrgänge. Der Rektor brach das Schweigen, nicht die Medien.
So kämpferisch Mertes inzwischen auf immer neuen Pressekonferenzen den Stand seiner jeweiligen Ermittlungen dargelegt hat, so still wird er, wenn er in der Schulbibliothek einmal durchatmet und von der Entscheidung erzählt, die am Anfang des Skandals stand. Er ist der siebte Rektor seit den Missbrauchsfällen Mitte der siebziger Jahre. Das Kolleg ist stolz auf seine Traditionen, sie stützen, aber sie binden auch, Schüler, Eltern, Lehrer. Vielleicht umspannt niemanden das Netz von Rücksichtnahmen so eng wie den Rektor. Der gute Ruf! Die Anmeldungen! Die Sponsoren! Die Einflüsterungen, innere wie äußere, sind zahlreich. Die Kirche! Die Kollegen! Die Vorgänger!
Der Gründer des Jesuitenordens, Ignatius von Loyola, hat vor knapp 500 Jahren seinen Anhängern den Gedanken von der Unterscheidung der Geister mitgegeben: Welche Einflüsterungen sind richtig, welche falsch? »Die Schüler sind stolz auf ihre Schule«, sagt Pater Mertes. »Ich möchte ihnen das nicht nehmen, doch das Image der Schule muss zurücktreten hinter dem Recht der Opfer auf die öffentliche Anerkennung ihrer Leiden.« Und das Image der Kirche? Und ist seine Entschlossenheit zur Aufklärung nicht wohlfeil? Es ist der Einwand, der ihm am meisten zu schaffen gemacht hat: Dass sein Mut zum offenen Wort das Schweigen seiner Vorgänger als umso größerer Feigheit erscheinen lässt.
Eine dilemmatische Situation würden sie das, ganz kühl, in einem der philosophischen Seminare nennen, für die die Jesuiten bekannt sind. Es wird also eine große Frage verhandelt: Ist das Dilemma nur aufzulösen um den Preis, dass eine Seite Schaden nimmt? Steht die Wahrheit über den Missbrauch gegen die Einheit der Kirche, der Schutz für die Opfer gegen den Schutz für all die unbescholtenen Mitarbeiter der Institution? Doch wer dieser Logik folgt, endet stets bei der Komplizenschaft, wie widerstrebend auch immer: Es ist die Logik, die zum Schweigen führt, es ist die Logik, die die Täter rettet, nicht die Opfer.
Pater Mertes und sein Provinzial haben entschieden, sich bei der Aufklärung der Missbrauchsfälle von einer Hoffnung leiten zu lassen, die vorerst unbewiesen ist: dass Wahrheit und Einheit in der katholischen Kirche keine Gegensätze sein müssen.
Doch was ist mit den Sünden der Aufklärer? Räumt nicht auch Pater Mertes ein, schon bald nach seinem Amtsantritt 1994 von den Gerüchten um Missbrauch gehört zu haben? Hat er nicht eingestandenermaßen 2006 den ersten Brief eines Opfers erhalten? Reicht seine Erklärung aus, auf Bitten des Opfers um Diskretion nur intern den Orden informiert zu haben? Falsch ist keiner dieser Einwände, doch wieder führt ihre Logik in die Fortsetzung des Schweigens: Soll ich auch heute lieber still halten, weil ich gestern nicht entschlossener war?
- Datum 03.02.2010 - 12:31 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 04.02.2010 Nr. 06
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[...] Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht auf diesen Aufruf verlinken wollen, ohne dessen Hintergründe geprüft zu haben. Danke. Die Redaktion/sh
"[...] Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht auf diesen Aufruf verlinken wollen, ohne dessen Hintergründe geprüft zu haben. Danke. Die Redaktion/sh"
Ja, dann prüfen Sie das bitte.
endlich konfrontiert die katholische kirche die realitaet!
diskussion und klaerung sollte offen stattfinden und vergehen wie im grundgesetzt verfolgt werden - es hilft weder den opfern noch der kirche die vergangenheit zu vertuschen, sonst verliert man achtung und glaubwuerdigkeit
Im Rahmen der Aufeckung der Missbräuche der 70er und 80er Jahre so zu tun, als würden an solchen hermetischen Einrichtungen wie dem Canisius Kolleg Übergrifflichkeiten und (sexuell) erniedrigende Verhaltensweisen nur von Geistlichen praktiziert ist bei weitem zu kurz gegriffen.
Ich war selber Schüler des Canisius Kolleg, zu einer Zeit, in der kaum noch Patres im Unterricht tätig waren. (wie übrigens heute auch) ABER das Lehrerpersonal beherrbergte in meiner damaligen und heutigen Sicht Lehrer, die höchst grenzwertige Unterrichtskonzepte und Strafmaßnahmen praktizierten. Diese waren nicht sexuell geprägt, sondern in meiner eigenen Erfahrung eher erniedrigend und charakterbrechend.
Wenn nun Aufklärung an Schulen des Jesuitenordens erfolgen soll, dann bitte ich darum, dass nicht nur das Verhalten der Geistlichen überprüft wird, sondern auch dem Fehlverhalten weltlicher Lehrkräfte )nachgegangen wird.
Eine Rechtsanwältin für Probleme bei sexuellen Missbrauch bereit zu stellen, ist ein guter Anfang, aber an neben diesem schrecklichen Thema gibt es noch weitere Grenzwertigkeiten aufzuklären.
Im Rahmen der Aufeckung der Missbräuche der 70er und 80er Jahre so zu tun, als würden an solchen hermetischen Einrichtungen wie dem Canisius Kolleg Übergrifflichkeiten und (sexuell) erniedrigende Verhaltensweisen nur von Geistlichen praktiziert ist bei weitem zu kurz gegriffen.
Ich war selber Schüler des Canisius Kolleg, zu einer Zeit, in der kaum noch Patres im Unterricht tätig waren. (wie übrigens heute auch) ABER das Lehrerpersonal beherrbergte in meiner damaligen und heutigen Sicht Lehrer, die höchst grenzwertige Unterrichtskonzepte und Strafmaßnahmen praktizierten. Diese waren nicht sexuell geprägt, sondern in meiner eigenen Erfahrung eher erniedrigend und charakterbrechend.
Wenn nun Aufklärung an Schulen des Jesuitenordens erfolgen soll, dann bitte ich darum, dass nicht nur das Verhalten der Geistlichen überprüft wird, sondern auch dem Fehlverhalten weltlicher Lehrkräfte )nachgegangen wird.
Eine Rechtsanwältin für Probleme bei sexuellen Missbrauch bereit zu stellen, ist ein guter Anfang, aber an neben diesem schrecklichen Thema gibt es noch weitere Grenzwertigkeiten aufzuklären.
Während die Redaktion prüft, können interessierte Leser die
Homepage von Norbert Denef mit Informationen zum Thema
sexueller Missbrauch durch Kirchenangehörige etc. auch einfach googeln.
Herr Denef setzt sich dafür ein, dass die zivilrechtlihen Verjährungsfristen bei sex. Missbrauch entfallen.
Meiner Meinung nach sollte aber auch über Änderung der strafrechtlichen Verjährung nachgedacht werden.
können auch hier weiter lesen:
http://community.zeit.de/user/theodor-groppe/beitrag/2010/02/01/homosexualität-amp-kirche?page=8#comment-562451
Falls der link zu lang ist:
http://tinyurl.com/ykpwzub
können auch hier weiter lesen:
http://community.zeit.de/user/theodor-groppe/beitrag/2010/02/01/homosexualität-amp-kirche?page=8#comment-562451
Falls der link zu lang ist:
http://tinyurl.com/ykpwzub
Pater Mertes betritt mit seiner Aktivität auf zwei Gebieten zugleich Neuland: er spricht erstens die Diskrepanz zwischen gelebter und gelehrter Sexualität innerhalb der katholischen Kirche mitsamt möglichen tragischen Folgen an. Diese Themen gehen die Kirche an.
Die zweite Dimension wird in der medial aufgeregten Diskussion bisher übersehen: Das Canisius-Kolleg ist überhaupt die erste Institution in Deutschland, die systematisch alle früheren potentiell von Missbrauch Betroffenen angesprochen und ihnen und eine unabhängige Institution genannt hat, an die sie sich richten können. Das hat bisher noch keine andere Schule, Gemeinde, Sportverein, Jugendheim, Musikschule, Pflegeeinrichtung, Krankenhaus bei Verdacht auf mehr als vereinzelten Missbrauch ihrer Schutzbefohlenen getan. Schweigen und Wegsehen geschieht häufig in einem Konglomerat aus Halbwissen oder Halbahnung und Loyalität gegenüber Kollegen, Institutionen, Vorgesetzten.
Der Pfad zwischen Vertuschung, Verleumdung und Selbstgefährdung ist gering in solchen Fällen.
Hier institutionell Abhilfe zu verschaffen, sollte Lehre aus dem "Fall Canisius" sein, auch in weltlichen Einrichtungen. Jetzt nur mit dem Finger auf katholische Besonderheiten zu zeigen, ist wahrlich zu kurz gedacht.
Das würde den Opfern nicht gerecht.
johanna redlich schrieb:
"Der Pfad zwischen Vertuschung, Verleumdung und Selbstgefährdung ist gering in solchen Fällen."
Was meinen Sie mit "der Pfad ist gering"?
Zu schmal?
Zitat:
"Jetzt nur mit dem Finger auf katholische Besonderheiten zu zeigen..."
Was sind "katholische Besonderheiten"?
Die Missbräuche?
Schmaler Pfad, geringer Abstand, so ist es gemeint, die sprachliche Vermengung bitte ich zu entschuldigen.
Katholische Besonderheiten sind die Unfehlbarkeit des Papstes, der Zölibat. Missbräuche kommen auch in anderen Zusammenhängen häufig vor. Das trennt die katholische Kirche nicht von anderen Einrichtungen. Das ist meine Hauptaussage, falls sie nicht deutlich genug "rüberkam". Das Canisius-Kolleg ist die erste mir bekannte Institution, die systematisch potentiell Betroffene aktiv angesprochen hat. Wenn sich andere Einrichtungen mit Verdacht auf mehr als vereinzelten Missbrauch in ihren Reihen dieser erstmaligen Praxis anschließen würden, wäre die Einzigartigkeit des Falles Canisius schnell dahin.
Schmaler Pfad, geringer Abstand, so ist es gemeint, die sprachliche Vermengung bitte ich zu entschuldigen.
Katholische Besonderheiten sind die Unfehlbarkeit des Papstes, der Zölibat. Missbräuche kommen auch in anderen Zusammenhängen häufig vor. Das trennt die katholische Kirche nicht von anderen Einrichtungen. Das ist meine Hauptaussage, falls sie nicht deutlich genug "rüberkam". Das Canisius-Kolleg ist die erste mir bekannte Institution, die systematisch potentiell Betroffene aktiv angesprochen hat. Wenn sich andere Einrichtungen mit Verdacht auf mehr als vereinzelten Missbrauch in ihren Reihen dieser erstmaligen Praxis anschließen würden, wäre die Einzigartigkeit des Falles Canisius schnell dahin.
(kallewestrich) Die Kirche kann sich nicht vor einem solchen Skandal verschließen. Die Zeugen sind zu zahlreich, die Gründe für die Übergriffe unklar, das muss bearbeitet werden.
Altbischof Homeyer lässt sich mit den Worten vernehmen: „Aus heutiger Sicht haben wir die Vorwürfe zu wenig ernst genommen und die Tragweite der weiteren Entwicklungen eindeutig unterschätzt.“
Bei Personen in den Bereichen Industrie/Wirtschaft/Verwaltung würden Juristen mit hoher Wahrscheinlichkeit bei juristischer Untersuchung eines solchen Satzes von „Strafvereitelung im Amt“ (§258 a) reden.
Wörtlich heißt es im § 258 a:
(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
……
Strafbar ist danach die absichtliche oder wissentliche Vereitelung der Bestrafung des Täters oder eines Teilnehmers einer rechtswidrigen Tat. Dabei werden sowohl die Vereitelung der Strafverfolgung als auch die Vereitelung der Strafvollstreckung einbezogen. Geschütztes Rechtsgut ist demgemäß nach herrschender Ansicht die Strafrechtspflege in ihrer Aufgabe, Strafen zu verhängen und zu vollstrecken. Strafandrohung ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (Vergehen).
Paul Haverkamp, Lingen
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