Recht in Frankreich Die fünf Bücher Bonapartes
Nicht nur als Feldherr, auch als Gesetzgeber schrieb Napoleon Geschichte: Vor 200 Jahren vollendete er mit dem Code pénal seine neue Rechtsordnung.
© Hulton Archive/Getty Images

Dieses Gemälde zeigt Napoleon Bonaparte auf einem Feldzug
Mit dem Jahr 1789 hatte ein neues Zeitalter begonnen, nicht nur in Frankreich, sondern in ganz Europa. Eine jahrhundertealte Ordnung war zusammengebrochen. Der Adel hatte auf seine Privilegien verzichtet, der König war nicht länger der Staat. In Paris wurden die Menschen- und Bürgerrechte verkündet und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Und doch war, sieht man genauer hin, in Frankreich vieles beim Alten geblieben, vor allem im Rechtssystem des Landes.
Größtes Problem war das für die Wirtschaft so wichtige Privatrecht. Noch immer fand sich Frankreich hier in zwei große Gebiete geteilt: Im Süden galt das droit écrit, das geschriebene Recht, das alte römische mit manchem Zopf. Viel schlimmer war es im Norden, wo das uralte Gewohnheitsrecht herrschte, das droit coutumier. Der Philosoph Voltaire spottete, dort würden mehr als 140 Volksstämme als angebliche Landsleute leben, die sich aber tatsächlich fremd geblieben seien.
In den zehn Jahren seit dem Sturm auf die Bastille war es nicht gelungen, das Chaos zu beenden. Immerhin hatte man sich 1792 auf ein liberales Eherecht einigen können ohne, oder besser: gegen die Kirche. Im Übrigen scheiterte im Streit der verschiedensten Interessen eine Kommission nach der anderen. Bis 1799 Napoleon kam.
Sein Staatsstreich vom 18. Brumaire – nach heutigem Kalender der 9. November – machte ihn mit 30 Jahren zum mächtigen Ersten Konsul. Rasch ging er eine Verwaltungsreform an, suchte den für das katholische Land wichtigen Ausgleich mit dem Papst – und beschloss, endlich dem Privatrecht eine neue Form und Grundlage zu geben.
Napoleon wollte nicht nur groß sein als Feldherr, auch als Gesetzgeber. Das hat er gleich verkündet und mit der Arbeit am Code civil begonnen. 1804, in dem Jahr, in dem der General sich selbst zum Kaiser krönte, war das Werk vollendet. Aber dabei blieb es nicht. Insgesamt wurden es fünf Codes, fünf Gesetzbücher. 1806 kam der Code de procédure civile, die Zivilprozessordnung. 1807 der Code de commerce, das Handelsgesetzbuch. 1808 der Code d’instruction criminelle, die Strafprozessordnung. Und Ende Februar 1810, vor 200 Jahren, auf dem Höhepunkt seiner Macht, als Schlussstein der Code pénal, das Strafgesetzbuch. Alle enthielten sie wichtige Neuerungen und sollten beträchtlichen Einfluss auf andere Länder bekommen. Auf diese Weise wurde Napoleon zu Europas größtem Gesetzgeber – gleich nach dem römischen Kaiser Justinian und dessen Corpus Iuris Civilis.
Im August 1800 ernannte der Erste Konsul eine Kommission von vier prominenten Juristen, die bis Ende November den Entwurf des Code civil, des ersten der fünf Bücher, abliefern sollte: Félix Bigot, Jacques de Malleville, Jean Portalis und François Tronchet. Die Vorlage war im Januar 1801 fertig, und die Beratungen im Staatsrat begannen im Juli, meist unter der Leitung Napoleons, nachdem der Vertrag von Lunéville mit Österreich geschlossen war und ein Konkordat mit dem Papst den religiösen Frieden im Land hergestellt hatte.
Es gibt viele Berichte über die hundert Sitzungen bis März 1804. Alle voller Bewunderung über Napoleons Fähigkeiten. Mit so viel Sachverstand in juristischen Fragen hatte niemand gerechnet. »Der Erste Konsul«, erinnert sich zum Beispiel 1827 Antoine Claire Graf Thibaudeau in seinen Memoiren, »führte bei der Mehrzahl der Sitzungen, in denen der Code diskutiert wurde, den Vorsitz und nahm regen Anteil.
Er forderte die Diskussion heraus, hielt sie ständig in Gang, leitete und belebte sie stets aufs Neue. Er versuchte nicht, wie einige Staatsräte, durch geschliffene Rede, Wahl des Ausdrucks und flüssige Sprache zu glänzen. Er sprach ganz natürlich, vollkommen unbefangen, ohne Eitelkeit […]. Er stand keinem der Mitglieder des Rates in etwas nach«, und gern »übertraf er sie durch seine originelle Ausdrucksweise«.
Also 2281 Paragrafen in drei Büchern, das erfolgreichste Gesetzbuch des Jahrhunderts, freiwillig übernommen oder durch Eroberung eingeführt in vielen Ländern Europas und auch außerhalb ein Vorbild für andere. Ein Handbuch des frühen Kapitalismus mit einer sehr starken Stellung des Eigentümers und der ersten klaren Formulierung der unbeschränkten Vertragsfreiheit, sodass nun – theoretisch – jeder jeden Beruf ergreifen oder Betrieb eröffnen konnte, wie es ihm gefiel und ohne den Zwang der alten Zünfte. Am Anfang der berühmte Satz: »Jeder Franzose hat alle bürgerlichen Rechte«, weshalb Napoleon besonders von den Juden geliebt wurde, man denke an Heinrich Heine. Außerdem die völlige Trennung von Staat und Kirche.
Auch die Ehe war nun nicht mehr als ein privater Vertrag zwischen Mann und Frau. So hatte es schon 1792 die Nationalversammlung beschlossen. Napoleon änderte da nicht viel. Die Trauung fand vor einem staatlichen Standesbeamten statt, die obligatorische Zivilehe, und als privater Vertrag konnte sie auch wieder aufgelöst werden von einem staatlichen Gericht. In einem entscheidenden Punkt aber drehte Napoleon die Zeit zurück. Denn nach dem Willen der Nationalversammlung waren Mann und Frau gleichberechtigte Partner des Ehevertrages.
Davon wollte Napoleon nichts mehr wissen. »Die Natur hat unsere Ehefrauen zu unseren Sklaven gemacht«, verkündete er apodiktisch im Staatsrat. »Der Ehemann hat das Recht, seiner Frau zu sagen: Madame, Sie gehen nicht aus; Madame, Sie werden nicht das Theater besuchen; Madame, Sie werden diese Person nicht sehen: kurzum, Madame, Sie gehören mir mit Leib und Seele.«
Da war sie wieder. Die alte Herrschaft des Mannes über die Frau. Wie es in der Bibel steht. Nur das alte Züchtigungsrecht war weggefallen. Und so blieb es bis ins 20. Jahrhundert; erst nach dem Zweiten Weltkrieg erhielten Frankreichs Frauen das Wahlrecht.
Napoleon war zufrieden mit seinem ersten Gesetz. Noch als Verbannter auf St. Helena, der tristen Insel im Südatlantik, pries er sich dafür: »Mein wahrer Ruhm besteht nicht darin, dass ich vierzig Schlachten gewonnen habe […]. Was immer bleiben wird, ist mein Code civil.«
Aktiengesellschaften erhalten eine gesetzliche Grundlage
Doch genauso wichtig waren die vier anderen Gesetzbücher, die unter seiner Herrschaft entstanden. Zuerst musste das Zivilgesetzbuch des Code Napoléon, wie der Code civil bald genannt wurde, durch eine Zivilprozessordnung ergänzt werden, den Code de procédure civile von 1806. Dann kam im nächsten Jahr das Handelsgesetzbuch, der Code de commerce. Und schließlich das Strafrecht, ebenfalls in einer vernünftigen Reihenfolge.
Denn wie jeder Praktiker weiß, ist für dessen Wirksamkeit die Regelung des Prozessrechts das Wichtigste. Wie ist die Stellung des Angeklagten? Wie kann er sich verteidigen? Also wurde zuerst 1808 der Strafprozess geregelt im Code d’instruction criminelle, und schließlich folgte als Letztes das sogenannte materielle Strafrecht im Strafgesetzbuch, dem Code pénal von 1810. Damals war der Kaiser auf dem Höhepunkt seiner Macht und sein Gesetzgebungswerk abgeschlossen.
Der Code de procédure civile führte in Frankreich – nach der Auflösung der feudalen Richterschaft – überall und ausschließlich staatliche Richter ein. Er garantierte ihre Unabhängigkeit und ersetzte die alten formalen Beweisregeln durch die freie Beweiswürdigung. Es blieb bei der schon von der Nationalversammlung angeordneten Trennung der Justiz von der Verwaltung und der Mündlichkeit und Öffentlichkeit der Verhandlung.
Zu den Fehlern des Code gehörte eine schwache Stellung des Richters und eine sehr starke der Parteien, vertreten durch ihre Anwälte. Damit entsprach das Gesetz im Prozess der allgemeinen Vertragsfreiheit im Code civil – mit denselben Gefahren der Übermacht der Starken über die Schwachen, hier zusätzlich mit der Möglichkeit für tüchtige Anwälte, den Prozess auf Kosten der Mandanten zu verschleppen. Von den Gesetzbüchern Napoleons ist dieser Code der schwächste.
Der Code de commerce von 1807 hingegen war erneut ein großer Wurf, nämlich das erste moderne Handelsgesetzbuch Europas, ebenfalls epochemachend und von praktischer Bedeutung weit über die Grenzen Europas hinaus. Es brachte erstmals eine gesetzliche Regelung der Aktiengesellschaft, also derjenigen Gesellschaftsform, die der wichtigste Antrieb für die Wirtschaft vom 19. Jahrhundert an wurde, und hat als erstes Gesetz eine klare Unterscheidung der drei Formen von Handelsgesellschaften gebracht, nämlich der offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft und der Aktiengesellschaft. Wieder war Napoleon intensiv an den Beratungen beteiligt gewesen.
Der darauf folgende Code d’instruction criminelle wurde ein Meilenstein in der Geschichte des Strafprozesses. Von alters her gab es drei Möglichkeiten: den privaten Anklageprozess, den Inquisitionsprozess und den staatlichen Anklageprozess. Im Anfang war der private Anklageprozess. Er fand aufgrund der Anklage eines privaten Klägers statt, des Verletzten, seiner Familie. Später konnte jedermann anklagen, zum Beispiel im antiken Griechenland, in Rom und im frühen Mittelalter.
Das System hatte unter anderem den Nachteil, dass manches nicht verfolgt werden konnte. Wo kein Kläger, da kein Richter. So entwickelte sich im Hochmittelalter der Inquisitionsprozess. Das Gericht wurde Ankläger und Richter zugleich. Mit anderen Worten, wenn man angeklagt wurde, war man im Grunde auch schon verurteilt.
Erstmals gibt es jetzt einen Staatsanwalt
Napoleon nun behielt die Geschworenenbank bei, allerdings nur als Urteilsjury. Einen Einfluss auf die Einleitung des Verfahrens durch die Anklage sollte sie nicht mehr haben. Diese wurde jetzt durch einen staatlichen Beamten erhoben, den procurateur, der ihr Für und Wider genau prüfen sollte. Es war die Erfindung des Staatsanwalts. Eine segensreiche Lösung bis heute. Er steht auf der einen Seite, auf der anderen die Verteidigung und in der Mitte ein Gericht, das auf die Anklage keinen Einfluss hat und nach der öffentlichen Auseinandersetzung von Staatsanwalt und Verteidigung entscheidet. Dieses System des Code d’instruction criminelle von 1808 hat sich bis heute in ganz Europa durchgesetzt.
Blieb der Schlussstein, das letzte der fünf Bücher Bonapartes, das Strafgesetzbuch . Nachdem im Ancien Régime mehr oder weniger richterliche Willkür das harte Strafrecht bestimmt hatte, war von der Nationalversammlung 1791 ein Code pénal erlassen worden, ganz im Geist der Aufklärung. Nach langen Diskussionen hatten die Abgeordneten zwar die Todesstrafe beibehalten, im Übrigen aber ein maßvolles Strafensystem eingeführt.
Napoleons Code pénal von 1810 ist eine Reaktion auf dieses Gesetz. Es war dem Kaiser zu milde. Für ihn hatte nun wieder die Staatsräson den Vorrang, die harte Strafen verlangte. Außerdem wollte er eine größere juristische Genauigkeit gewinnen, zum Beispiel mit der differenzierenden Einteilung der Taten in Verbrechen, Vergehen und Übertretungen. Dies war nicht nur eine formale Gliederung, sondern hatte auch unterschiedliche Folgen zum Beispiel für die Strafbarkeit des Versuchs und die Zuständigkeit der Gerichte.
Aber das Strafensystem selbst? Grauenvoll, absolutistisch. Grundgedanke war die Abschreckung und Unschädlichmachung derjenigen, die Napoleons militärische und politische Autorität gefährden könnten. Mit brutaler Härte wurde das Strafrecht wieder in die Arena des politischen Kampfes gezogen. In unzähligen Fällen drohte die Todesstrafe, selbst bei Vergehen. Mit Vermögenseinziehung und Deportation, öffentlicher Brandmarkung und Pranger, alles wie im Ancien Régime.
Furchtbar war die Strafe der Zwangsarbeit, teilweise lebenslang. Der Verurteilte musste an seinen Füßen eine eiserne Kugel schleppen oder war mit einer Kette an einen Mitgefangenen gefesselt. Erst nach der Julirevolution 1830 wurde der Code pénal von diesem Terrorcharakter befreit und gemildert. Die einzige Reform von 1810: Homosexualität war nicht mehr strafbar. Dabei ist es in Frankreich bis heute geblieben; in der Bundesrepublik Deutschland verlor der Schandparagraf 175 erst 1969 seinen Schrecken.
»Wir wollten in dieser Welt Spuren hinterlassen, die unser Andenken der Nachwelt empfehlen«, schrieb Napoleon in einem Brief vom November 1807. Nach den Siegen von Austerlitz, von Jena und Auerstädt. Juristische Spuren jedenfalls hinterließ er eine Menge, auch in Deutschland. So galten bis zum Inkrafttreten neuer Gesetze des Deutschen Reichs von 1871 im linksrheinischen Gebiet der Code civil, der Code de procédure civile, der Code de commerce und der Code d’instruction criminelle weiter, fast ein ganzes Jahrhundert lang. Die veralteten bayerischen und preußischen Gesetze konnten sich gegen dieses moderne Recht nicht durchsetzen, auch nicht das gern verklärte Preußische Allgemeine Landrecht von 1794.
Der preußische Entwurf einer Zivilprozessordnung von 1864 orientierte sich am Vorbild des Code de procédure civile und wurde 1876 Grundlage für unsere heutige. Auch die Entstehung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches, das seit 1861 in deutschen Ländern eingeführt und 1871 unser Handelsgesetzbuch wurde, geht zurück auf einen preußischen Entwurf von 1857, der sich am Code de commerce orientierte. Schließlich die fundamentale Veränderung des Strafprozesses durch die Einführung des Staatsanwalts im Code d’instruction criminelle: Diese Neuerung übernahm Preußen 1846, Grundlage unseres Rechts in der Strafprozessordnung von 1877, und die Dreiteilung der Straftaten des Code pénal fand Eingang in das Reichsstrafgesetzbuch von 1871.
Aber zur Beruhigung nationaler Gefühle: Unser viel geliebtes BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900, ist die Schöpfung einer hoch entwickelten deutschen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts auf der Grundlage des römischen Rechts ohne jeden französischen Einfluss. Deshalb auch nicht ganz so leicht verständlich.
Der Autor ist Professor (em.) für Rechtsgeschichte und Zivilrecht an der Freien Universität Berlin. Mehr zum Thema in seiner »Geschichte des Rechts in Europa«, die im Sommer im Verlag C. H. Beck, München, erscheint (730 S., 38,– €)
- Datum 17.02.2010 - 11:26 Uhr
- Seite 1 | 2 | 3 | 4 | Auf mehreren Seiten lesen
- Serie Zeitläufte
- Quelle DIE ZEIT, 18.02.2010 Nr. 08
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:






Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren