Sexueller Missbrauch Die verkehrte SchamSeite 2/2
Selbst innerkirchlich hat das Klima der Verdrängung mehr Ursachen als nur einen oft zu Unrecht dämonisierten Klerus. Abwehr ist genauso anzutreffen bei der linksgestrickten Gelegenheitskatholikin, die nebenbei den Fair-Trade-Kaffee im Kirchencafé verkauft, wie beim verheirateten Religionslehrer, der eigentlich gewohnt ist, die Defizite seiner Kirche kritisch in den Blick zu nehmen, oder bei den atheistischen Eltern, die sich den katholischen Kindergarten als besonders behüteten Ort ausgesucht haben. Sie alle eint oft der Wunsch, die Kirche als unbefleckten Raum freizuhalten von den Sauereien der Welt.
In dieser Wirklichkeitsverweigerung unterscheiden sich die geschlossene »Täterinstitution Kirche«, von der der mutige Leiter des Canisius-Kollegs sprach, und die offene Gesellschaft weniger, als es Letzterer recht sein kann. Auch im Fall der »Täterinstitution Familie«, in der sich statistisch gesehen die größte Zahl von Missbrauchsfällen ereignet, ist die Neigung zur Aufklärung oft gering. Auch hier müssen die Opfer jahrelang um Anerkennung ringen.
Ein gesellschaftliches Klima, das eine rücksichtslose Aufklärung von Missbrauchsfällen und eine effektive Ahndung auch weit zurückliegender Taten ermöglichen würde, fehlt – anders als zuletzt in den USA – in Deutschland bis heute. Immer noch ist die Scheu zu groß, die Barriere zum eigenen Ekel zu durchstoßen und die Wirkung der Taten ernst zu nehmen.
Obwohl diese Zusammenhänge alle seit Jahren bekannt sind, haben es Öffentlichkeit und Gesetzgeber bisher unterlassen, die Verlängerung der Verjährungsfrist umzusetzen. Doch Einwände wie etwa Erwägungen der juristischen Systematik, also Verjährungsfristen bei anderen Vergehen, dürfen nicht gegen die spezifische Problematik von sexuellem Missbrauch in Stellung gebracht werden. Während das Opfer überhaupt erst mit den Jahren aussage- und damit anzeigefähig wird, machen sich die geltende Verjährungsfrist die Zeitperspektive des Täters zu eigen. Für ihn ist die Tat sehr lange schon Vergangenheit, während sie für das Opfer erst in der Gegenwart ihren vollen Schrecken entfaltet.
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- Datum 17.02.2010 - 14:43 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 18.02.2010 Nr. 08
- Kommentare 27
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http://www.sueddeutsche.d...
Eine (Un)christliche Politikerin stellt sich auf die Seite eines (Un)christlichen Bischofs.
Wir können Jesus Warnung verstehen:
"Hütet euch vor den Schriftgelehrten in den langen Gewändern".
Ob Jesus Warnung nur den religiösen Führern mit ihren langen Talaren galt, oder nicht auch den Damen und Herren der Justitia mit ihren langen Roben ?
Bibelworte an die Justiz:
"Wo Recht gesprochen und für Gerechtigkeit gesorgt werden sollte, da herrscht schreiendes Unrecht."
Prediger 3, 16
und an die katholischen Würdenträger,
Jesus nannte sie Heuchler und Pharisäer:
"Es werden nicht alle, die zu mir sagen:
Herr, Herr!, in das Himmelreich kommen, sondern die den Willen tun meines Vaters im Himmel.
Es werden viele zu mir sagen an jenem Tage:
Herr, Herr, haben wir nicht in deinem Namen geweissagt?
Haben wir nicht in deinem Namen böse Geister ausgetrieben?
Haben wir nicht in deinem Namen viele Wunder getan?
Dann werde ich ihnen bekennen:
Ich habe euch noch nie gekannt;
weicht von mir, ihr Übeltäter!"
Jesus Worte aus Matthäus 7, 21-23
Eine Justizministerin sollte sich für nicht einsetzen, für eine "verminderte Schuldfähigkeit der Täter", sondern um deren Bestrafung.
Beiden, Frau Merk und Herrn Mixa gilt der Vers aus Hiob 6, Vers 14:
"Wer Barmherzigkeit seinem Nächsten verweigert,
der gibt die Furcht vor dem Allmächtigen auf."
Es sei hier an die worte Einstein's erinnert: Ich fürchte nicht diejenigen, die es tun sondern die, die es zulassen!
Seit der gewaltsamen Beseitigung der feudalistischen Gewaltherrschaft der russischen Zarendiktatur haben die Länder der Welt unter der Terrorherrschaft der damaligen K-Gruppen-Elitarier gelitten und Millionen sind daran zugrunde gegangen.
Wir stehen heute einer neuen Qualität dieser K-Gruppen-Elitaristgen gegenüber. Diese Elitarier gehören aber zu denjenigen, die nicht nur an den Greenbacks die vielen Kokainspuren hinterlassen. Wie uns das Beispiel des Michel Friedmann gelehrt hat, steht wir auch unserer eigenen modernen K-Gruppe gegenüber.
Ein Konglomerat von Leitstungsträgern, Führungskräften, Leitungsexperten, Lenkungsspezialisten, Alphatieren und sonstigen "Führern" des 21. Jahrhunderts. Deren sexuelle Bedürfnisbefriedigung steht im Vordergrund all der politischen und juristischen Debatten über das Für und Wider bei der
a) Publikation von sexuellem Missbrauch einschl. des Phänomens der Tötung von Kindern zur sexuellen Befriedigung (dieser Aspekt wird z.Zt. noch heftig gedeckelt und tabuisiert, aber wir werden bald darüber zu hören und zu lesen bekommen, nicht nur im Zusammenhang mit Satanistischen Exzessen)
b) der polizeilichen Verfolgung und Ausforschung dieser "Delikte"
c) der politischen Beeinflussung durch interessierte Seiten, deren Sympathisanten sicherlich im grenzgängerischen Segment nicht wirklich justitiabel sind.
Dieser Komplex sollte mit aller Rücksichtslosigkeit an das Tageslicht gezerrt und erbarmungslos publiziert und kategorisch sanktioniert werden.
Die Debatte um den sexuellen Missbrauch zeigt Mal wieder eins: Eine gelangweilte Gesellschaft, die sich mit Leidenschaft auf jedes neue Thema stürzt, das skandalträchtig klingt. Was an der Debatte schon einmal stört, ist, dass man wie selbstverständlich all jenen, die sich jetzt auf einmal melden, den sexuellen Missbrauch glaubt. Wer sagt denn, dass in all diesen Fällen wirklich Missbrauch stattgefunden hat. Zweitens wird gerne verkannt, dass nicht jeder sexuelle Missbrauch ein solcher war, weil er gegebenenfalls einverständlich erfolgte.
Was die eigentliche Verjährungsfrage angeht: Sie geht schon völlig am Zweck der vom deutschen Strafrecht verfolgten Spezialprävention vorbei. Strafe soll vorrangig die Funktion haben, den Täter auf den rechten Weg zu führen. Sühnegedanke und generalpräventive Erwägungen haben dahinter zurückzutreten. Wenn aber der Sexualtäter seit zehn Jahren nichts Strafbares mehr begangen hat, macht es überhaupt keinen Sinn, nach zehn Jahren u. U. überhaupt erst mit Ermittlungen anzufangen. Die Forderung nach einer Verlängerung der Verjährungsfristen schiebt den Sühne-(Rache!)-Gedanken in den Vordergrund und ist mit der Ideologie deutschen Strafrechts nicht in Einklang zu bringen. Im Übrigen gilt dasselbe Argument, dass früher zur zeitigen Verjährung von Mord führte: Es ist kaum noch etwas beweisbar! Und die Verjährung für Mord wurde ja aus rein politischen Gründen fallen gelassen.
Sie sagen: "Zweitens wird gerne verkannt, dass nicht jeder sexuelle Missbrauch ein solcher war, weil er gegebenenfalls einverständlich erfolgte"
Ich kann es nicht fassen.
Wenn ein Priester Minderjährige sexuell belästigt, ist das auch dann ein Missbrauch, wenn dieser einverstanden ist. Das gleiche gilt, wenn eine Autoritätsperson ihre Stellung zur sexuellen Belästigung Abhängiger ausnutzt.
Das deutsche Strafrecht erfüllt eine Vielzahl von Funktionen, zu denen auch das Konzept der Spezialprävention gehört.
Teil der Speziaprävention ist auch, die Besserung von Tätern zu erreichen. Andererseits zielt sie auch auf die Abschreckung möglicher Täter hin; insofern soll ein Gegenanreiz (=Strafe) zur Tat geschaffen werden, der einen Täter dann von Begehung der Tat abhält. Da Vergewaltiger wie im Artikel dargestellt seltener mit einer Bestrafung rechnen müssen, da ihre Opfer die Verjährungsfrist oft verstreichen lassen, greift die abschreckende Spezialprävention hier nicht. Dem kann mit einer Verlängerung oder Abschaffung der Verjährungsfrist entgegengewirkt werden. Dies hätte wenig mit Rache zu tun, sondern könnte also dazu beitragen die Anzahl sexueller Straftaten zu verringern!
Daneben hat das Strafrecht auch noch einen Generalpräventions- und einen Vergeltungsaspekt.
Ihre Argumentation stimmt so nicht.
Da mein Wortschatz nicht ausreicht, Ihnen höflich zu sagen, was ich von Ihrem Kommentar halte - inclusive des Nachklapps auf die aufgehobene Verjährung, die damals durch die Debatte um NS-Morde entstanden war - , hier meine Reaktion:
kszjk, Dor domf rom Stdvjöpvj.
Sie sagen: "Zweitens wird gerne verkannt, dass nicht jeder sexuelle Missbrauch ein solcher war, weil er gegebenenfalls einverständlich erfolgte"
Ich kann es nicht fassen.
Wenn ein Priester Minderjährige sexuell belästigt, ist das auch dann ein Missbrauch, wenn dieser einverstanden ist. Das gleiche gilt, wenn eine Autoritätsperson ihre Stellung zur sexuellen Belästigung Abhängiger ausnutzt.
Das deutsche Strafrecht erfüllt eine Vielzahl von Funktionen, zu denen auch das Konzept der Spezialprävention gehört.
Teil der Speziaprävention ist auch, die Besserung von Tätern zu erreichen. Andererseits zielt sie auch auf die Abschreckung möglicher Täter hin; insofern soll ein Gegenanreiz (=Strafe) zur Tat geschaffen werden, der einen Täter dann von Begehung der Tat abhält. Da Vergewaltiger wie im Artikel dargestellt seltener mit einer Bestrafung rechnen müssen, da ihre Opfer die Verjährungsfrist oft verstreichen lassen, greift die abschreckende Spezialprävention hier nicht. Dem kann mit einer Verlängerung oder Abschaffung der Verjährungsfrist entgegengewirkt werden. Dies hätte wenig mit Rache zu tun, sondern könnte also dazu beitragen die Anzahl sexueller Straftaten zu verringern!
Daneben hat das Strafrecht auch noch einen Generalpräventions- und einen Vergeltungsaspekt.
Ihre Argumentation stimmt so nicht.
Da mein Wortschatz nicht ausreicht, Ihnen höflich zu sagen, was ich von Ihrem Kommentar halte - inclusive des Nachklapps auf die aufgehobene Verjährung, die damals durch die Debatte um NS-Morde entstanden war - , hier meine Reaktion:
kszjk, Dor domf rom Stdvjöpvj.
Wir brauchen nicht ständig auf jedes Ereignis irgendwelche Gesetzesänderungen. Ein Rechtsstaat lebt zum guten Teil auch von einer Kontinuität in seiner Gesetzgebung und Rechtsprechung. Dieses Bedürfnis, auf aktuelle Schlagzeilen gleich mit vermeintlichen Lösungen auf den Markt zu kommen, erweckt den Anschein (und enthält die Forderung) nach einer vollständig kontrollierten und geregelten Gesellschaft, in der niemanden Böses widerfahren darf. Und man wird auch nach der Anpassung der Vorschriften feststellen, dass sich am Problem so gut wie nichts geändert hat. Die Tage ist gerade ein Lehrer mittels eines Messers getötet worden. Auf die Amokläufe in den Schulen kam die Forderung, alle Waffen abzugeben. Kommt jetzt die Forderung, alle Messer abzugeben. Und wenn dann jemand die Gabel zum Zustechen nimmt, dürfen wir dann nur noch mit Löffeln essen?
Es ist doch ein Hohn wenn sich alle mit Verjährung herausreden und nur eine billige Entschuldigung dabei herauskommt!?? Die Opfer leiden ein Leben lang!! Ich habe die Kirche schon immer für verlogen und falsch gehalten! Die Ursache ist bis heute noch nicht beseitigt, und ist auch nicht geplant!??
Sie sagen: "Zweitens wird gerne verkannt, dass nicht jeder sexuelle Missbrauch ein solcher war, weil er gegebenenfalls einverständlich erfolgte"
Ich kann es nicht fassen.
Wenn ein Priester Minderjährige sexuell belästigt, ist das auch dann ein Missbrauch, wenn dieser einverstanden ist. Das gleiche gilt, wenn eine Autoritätsperson ihre Stellung zur sexuellen Belästigung Abhängiger ausnutzt.
wäre es, die Nichtanzeige solcher Straftaten zu einer Straftat zu machen.
Dies würde es Organisationen wie der Kirche deutlich erschweren, solche Straftaten zu vertuschen und den Tätern immer wieder neue Gelegenheiten zu verschaffen.
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