Hartz IV Kein Geld für die Briefmarke
Jugendliche werden von Arbeitsagenturen bei Fehlverhalten sehr viel härter bestraft als Erwachsene – die Kritik an der zweifelhaften Praxis wächst
Der Sohn von Claudia B. war zwei Jahre alt, als sich der Konflikt mit der Arbeitsagentur auf Rügen zuspitzte. Freilich trug auch sie Schuld daran: Erst hatte die alleinerziehende Mutter es nicht geschafft, sich bei verschiedenen Arbeitgebern vorzustellen. Sie und ihr Sohn waren krank geworden. Da sie aus diesem Grund auch noch drei Termine bei der Arbeitsagentur versäumte, strich die ihr zunächst 30 Prozent des Regelsatzes. Bei der nächsten Bewerbungsrunde verpasste sie zwei Vorstellungstermine – einen wiederum wegen Krankheit, den zweiten, weil die vorgeschlagene Firma ihrer Auffassung nach als Arbeitsplatz ausschied: Den Sohn zur Krippe zu bringen und bei der Firma in einem anderen Ort pünktlich zur Arbeit zu erscheinen war wegen der schlechten Busverbindungen auf der Insel nicht möglich.
Die Reaktion der Arbeitsagentur Rügen war harsch: Weil Claudia B. damals erst 24 Jahre war, entzog ihr der Arbeitsvermittler am 19. Oktober 2007 die gesamte Grundsicherung, den Mehrbedarf für Alleinerziehende und die Kosten der Unterkunft für sechs Wochen. Das hieß in Zahlen: Sie bekam für den ganzen Monat November noch 32,68 Euro, ihr Sohn 625 Euro. Davon gingen 482,20 Euro für die Miete ab. Die Kleinfamilie musste also im November 2007 von rund 175 Euro leben. In der ersten Dezemberhälfte hatte sie nicht genug Geld zum Essen. Denn der Widerspruch, den Claudia B. mithilfe eines Anwaltes einlegte, hat nach dem Sozialgesetzbuch II keine aufschiebende Wirkung. »Den ganzen Lebensunterhalt zu streichen ist menschenunwürdig, den Sohn mit reinzuziehen ist Sippenhaft«, empört sich ihr Rechtsanwalt Michael Groß.
»Anekdotische Evidenz« reichte der Politik, um Regeln zu verschärfen
Genugtuung erfuhren Claudia B. und ihr Anwalt erst eineinhalb Jahr später, im Juni 2009. Nach einem rechtlichen Hinweis des Berliner Sozialgerichts nahm die Arbeitsagentur Rügen die Sanktion zurück, weil sie zwei Rechtsfehler begangen hatte: Regelleistung und Kosten der Unterkunft dürfen nicht auf einmal aberkannt werden, und als alleinerziehende Mutter eines Kindes unter drei Jahren durfte Claudia B. eigentlich gar nicht sanktioniert werden, es sei denn, die Betreuung des Kindes ist gesichert. Ferdinand Pieper, Geschäftsführer der Arbeitsagentur Rügen, zeigte sich reumütig: »Wir bedauern, dass wir im Fall Claudia B. das Gesetz nicht richtig angewandt haben.«
Der Fall der Claudia B. ist nicht untypisch für die Sanktionspraxis bei unter 25-Jährigen, wenn sie ihre Verpflichtungen gegenüber Jobcentern nicht erfüllen. Sie gerät zunehmend in die Kritik, weil sie pädagogisch fragwürdig, häufig rechtswidrig und vermutlich sogar verfassungswidrig ist. In Einzelfällen gefährdet sie sogar das Existenzminimum.
Während das Jugendstrafrecht das Ziel hat, Jugendliche und Heranwachsende milder und differenzierter zu bestrafen als das Erwachsenenstrafrecht, geht Hartz IV den umgekehrten Weg: Junge Erwachsene von 15 bis 25 Jahren werden härter sanktioniert als Erwachsene. Bei Letzteren können die Arbeitsagenturen bei Meldeversäumnissen den Regelsatz von zurzeit 359 Euro um 10 Prozent kürzen. Bei anderen Verstößen, etwa gegen die Eingliederungsvereinbarung, kann das Jobcenter die Sanktionen stufenweise verschärfen: Zunächst wird die Grundsicherung um 30 Prozent, dann um 60 Prozent gekürzt und schließlich komplett gestrichen.
Bei jungen Erwachsenen holt der Staat sofort den Knüppel aus dem Sack. Mit Ausnahme von Meldeversäumnissen – hier sind auch 10 Prozent Abzug möglich – muss der Arbeitsvermittler den gesamten Regelsatz für drei Monate streichen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der oder die Jugendliche eine Maßnahme wie einen Bewerbungskurs, eine zumutbare Arbeit oder einen Ein-Euro-Job nicht antritt oder abbricht. Es gibt keinen Ermessensspielraum. Um das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum zu sichern, kann die Arbeitsverwaltung dem Bestraften Lebensmittelgutscheine anbieten. Dafür allerdings besteht nicht einmal eine Pflicht.
Die Sanktionierung junger Erwachsener ist ein Massenphänomen. 2008 traf es 256.000. Bei fast 100.000 von ihnen – gut 38 Prozent – haben die Arbeitsagenturen den gesamten Regelsatz gestrichen, also das Geld, das eigentlich das Existenzminimum sichern soll. Bei den 25- bis 50-Jährigen traf dagegen nur knapp vier Prozent der Leistungsempfänger die ganze Schärfe des Gesetzes. Die jungen Erwachsenen werden aber nicht nur härter, sondern auch häufiger hart angefasst. Das zeigen die jüngsten Monatszahlen. Im Oktober 2009 lag die Sanktionsquote bei arbeitslosen Hartz-IV-Empfängern unter 25 Jahren bei 9 Prozent, bei den 25- bis 50-Jährigen bei 3,8 Prozent.
Mit dem »Sonderrecht« für junge Erwachsene verfolgt der Gesetzgeber ein Ziel: Er will Langzeitarbeitslosigkeit »von vornherein entgegenwirken«. Und zu den harten Bandagen fühlt sich der Staat berechtigt, weil er sich im Gegenzug verpflichtete, immer Beschäftigungsmaßnahmen anzubieten. Dazu zählt die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen, aber auch einem Ein-Euro-Job nachzugehen. Auf empirische Erkenntnisse oder ein pädagogisches Konzept für dieses Sonderrecht kann der Gesetzgeber bis heute nicht verweisen. Der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Kurth, der bei den Gesetzesberatungen mitgewirkt hat, erinnert sich nur an eine »anekdotische Evidenz«, um die »schwarze Pädagogik« zu rechtfertigen: Berichte von Sozialdezernenten und Arbeitsvermittlern. 2006 verschärfte die Große Koalition noch einmal die Politik der harten Hand. Bei »wiederholter Pflichtverletzung« muss (!) die Arbeitsverwaltung jungen Erwachsenen zusätzlich die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) streichen.
- Datum 25.02.2010 - 11:22 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 25.02.2010 Nr. 09
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Die verfassungsrechtlichen Implikationen (und das zu Beginn des Artikels geschilderte klar rechtswidrige Verhalten der ARGE) mal ausgeblendet, kann ich einen Fall aus der Praxis schildern, der vielleicht klar macht, warum Jugendliche (dahingestellt bis zu wlechem Alter) einen Sonderfall darstellen. In einer mir bekannten Jugend-ABM, in der es um Arbeiten im Grünflächenbereich ging, lag der Krankenstand bereits nach ein paar Tagen bei 50-75% (keine Angst, die Arbeiten waren nicht übermäßig anstrengend und alle arbeitsschutzrechtlichen Belange wurden eingehalten). Vergleichs-ABM mit älteren Beschäftigten weisen für gewöhnlich etwa 15% auf. Also entweder unsere heutige Jugend ist enorm krankheitsanfällig, oder recht schnell arbeitsscheu. Ich vermute letzteres und befürworte daher prinzipiell einen härteren Anspruch seitens der ARGEN. Denn wenn Sie in der Jugend schon keine Not sehen arbeiten zu gehen, wird das später erst recht nix.
...wenn wirklich jemand krank ist? Oder wennd as Kind krank ist?
Gerade solche Sachbearbeiter sollten in der hingehend besonders geschult sein, sind sie aber nicht. Und oftmals sind es Sachbearbeiter, die doft das Maul groß aufreissen und sich mal wie der Chef fühlen müssen, weil sie daheim vor Frauchen kuschen.
Man könnte auch einen Sozialarbeiter hinzuziehen, aber der würde einem auch nur sagen was für eine sch.... man als Sachbearbeiter gerade baut...man braucht halt keine Zeugen...
außer Anfälligkeit für Krankheiten und Arbeitsscheu kann und wird mindestens noch ein dritter Faktor gegeben: Frust!
Da kommen also junge Menschen von der Schule (oder aus der Lehre) und bekommen keinen Lehrplatz (bzw. keinen Arbeitsplatz). Und werden deswegen zu sonstigen Maßnahmen verdonntert? Maßnahmen die ihnen weder beruflich nutzen, noch ihnen ehrliches Geld bringen? Und die ihnen wie dazumal im albanischen Kadaverkommunismus ohne Ansehen der Person, sondern rein zur Quotenerfüllung, zugewiesen wurde?
Und da will irgendwer erwarten, daß sich die jungen Leute freuen??? Keinen Dienst nach Vorschrift machen??? Keine Möglichkeit zur Flucht außer acht lassen???
Wenn die Grüngartenpflege sinnvoll wäre, dann sollte der Anbieter ordentlich ausbilden, ordentlich beschäftigen und ordentlich entlohnen. Und wenn die ABM nicht sinnvoll ist, dann gehört sie unterlassen.
...wenn wirklich jemand krank ist? Oder wennd as Kind krank ist?
Gerade solche Sachbearbeiter sollten in der hingehend besonders geschult sein, sind sie aber nicht. Und oftmals sind es Sachbearbeiter, die doft das Maul groß aufreissen und sich mal wie der Chef fühlen müssen, weil sie daheim vor Frauchen kuschen.
Man könnte auch einen Sozialarbeiter hinzuziehen, aber der würde einem auch nur sagen was für eine sch.... man als Sachbearbeiter gerade baut...man braucht halt keine Zeugen...
außer Anfälligkeit für Krankheiten und Arbeitsscheu kann und wird mindestens noch ein dritter Faktor gegeben: Frust!
Da kommen also junge Menschen von der Schule (oder aus der Lehre) und bekommen keinen Lehrplatz (bzw. keinen Arbeitsplatz). Und werden deswegen zu sonstigen Maßnahmen verdonntert? Maßnahmen die ihnen weder beruflich nutzen, noch ihnen ehrliches Geld bringen? Und die ihnen wie dazumal im albanischen Kadaverkommunismus ohne Ansehen der Person, sondern rein zur Quotenerfüllung, zugewiesen wurde?
Und da will irgendwer erwarten, daß sich die jungen Leute freuen??? Keinen Dienst nach Vorschrift machen??? Keine Möglichkeit zur Flucht außer acht lassen???
Wenn die Grüngartenpflege sinnvoll wäre, dann sollte der Anbieter ordentlich ausbilden, ordentlich beschäftigen und ordentlich entlohnen. Und wenn die ABM nicht sinnvoll ist, dann gehört sie unterlassen.
...wenn wirklich jemand krank ist? Oder wennd as Kind krank ist?
Gerade solche Sachbearbeiter sollten in der hingehend besonders geschult sein, sind sie aber nicht. Und oftmals sind es Sachbearbeiter, die doft das Maul groß aufreissen und sich mal wie der Chef fühlen müssen, weil sie daheim vor Frauchen kuschen.
Man könnte auch einen Sozialarbeiter hinzuziehen, aber der würde einem auch nur sagen was für eine sch.... man als Sachbearbeiter gerade baut...man braucht halt keine Zeugen...
Keine Ahnung und trotzdem die Klappe weit aufreißen. Typisch für Leute wie sie. Arbeiten sie mal für ein paar Wochen auf dem Amt. Vielleicht gehen ihnen da die Augen auf.
[Anmerkung: Bitte bleiben Sie höflich. Vielen Dank. / Die Redaktion as]
Es geht nicht darum, dass jemand einmal krank ist.
Doch es ist auffällig, dass in entscheidenden Situationen Krankheiten immer und immer wieder auftreten.
Oder meinen Sie es sei Zufall, wenn jemand bei drei von drei oder vier Terminen krank ist?
Findige finden immer einen Weg sich krankschreiben zu lassen. Wie soll man diese sanktionieren?
Keine Ahnung und trotzdem die Klappe weit aufreißen. Typisch für Leute wie sie. Arbeiten sie mal für ein paar Wochen auf dem Amt. Vielleicht gehen ihnen da die Augen auf.
[Anmerkung: Bitte bleiben Sie höflich. Vielen Dank. / Die Redaktion as]
Es geht nicht darum, dass jemand einmal krank ist.
Doch es ist auffällig, dass in entscheidenden Situationen Krankheiten immer und immer wieder auftreten.
Oder meinen Sie es sei Zufall, wenn jemand bei drei von drei oder vier Terminen krank ist?
Findige finden immer einen Weg sich krankschreiben zu lassen. Wie soll man diese sanktionieren?
dass junge Leute keine Notwendigkeit sehen, sich als Arbeitsmarksklaven voller Enthusiasmus zu verdingen, in einem System, an welchem sie aufgrund ihres Alters kaum ein verschulden haben können.
@ Chemical Brother
Lange kann der Krankenstand auch so nicht geblieben sein, die 1-Euro Jobs sind nämlich gar nicht so unbegehrt.
wenn der/die arbeitsvermittler/integrationskraft direkt die leistung streichen muß, also keinen persönlichen spielraum hat, stimmt was nicht. eigentlich müßte der mitarbeiter doch die möglichkeit haben, mach eigenem ermessen zu urteilen. da stimmt wieder was nicht. mitarbeiter der ämter werden zu hezlosen maschinen degradiert.
...aber wollen auch mal was zu sagen haben...das kollidiert...
...aber wollen auch mal was zu sagen haben...das kollidiert...
(...)"Bei »wiederholter Pflichtverletzung« muss (!) die Arbeitsverwaltung jungen Erwachsenen zusätzlich die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) streichen."(...)
OK, liebes Deutschland. Wenn es das ist,w as Du woltlest: Du hast es erreicht. Den Beweis, dass Deine harte Hand auch nur im Geringsten etwas bringt, bleibst Du schuldig.
Es möge jeden, der FDP/SPD/CDU/CSU gewählt hat, Hatz4 treffen. Jeden.
entwickelt sich kontinuierlich zu einem dezentralisierten Arbeitslager. Slave on Demand.
entwickelt sich kontinuierlich zu einem dezentralisierten Arbeitslager. Slave on Demand.
Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden? So ich das sage, muß ich aufrührisch sein! Wohlhin!
Also sprach Thomas Müntzer zur Rechtfertigung des Bauernkrieges. Noch sind wir weit entfernt von einem Bauernkrieg. Aber der Aufruhr wird kommen. Wie nur kann es die Länge gut werden?
Die Bauern haben aber gearbeitet, das ist der Unterschied.
Wenn man Müntzer übertragen würde, würde es bedeuten, dass sich diejenigen, die die Last tragen gegen die auflehnen, die alimentiert werden von den Steuern.
Sprich genau das Gegenteil dessen was Sie hier prognostizieren.
Die Bauern haben aber gearbeitet, das ist der Unterschied.
Wenn man Müntzer übertragen würde, würde es bedeuten, dass sich diejenigen, die die Last tragen gegen die auflehnen, die alimentiert werden von den Steuern.
Sprich genau das Gegenteil dessen was Sie hier prognostizieren.
...aber wollen auch mal was zu sagen haben...das kollidiert...
Wie man an den Sätzen sieht, wurde der Sohn nicht mit hineingezogen. Aber von Rechtsverdrehern ist man ja nichts anderes gewohnt als die Verdrehung der Tatsachen. Vielmehr werden Kinder von HartzIV Empfängern als Waffe gegen den Staat mißbraucht.
BTW: Komischerweise sind viele Hartz IV Empfänger immer dann "krank" wenn es drauf ankommt.
Der Sohn wird insofern mit hineingezogen, da er davon abhängig ist, dass ihm seine Mutter das Essen besorg und zubereitet, bzw. ihm eine bezeizte Wohnung zur Verfügung stellt. Seiner Mutter wurde aber jede finanzielle Grundlage zur Sicherung ihrer eigenen Existenz entzogen. So musste Sie von der Transferleistung für den Sohn auch die Grundsicherung für sich selbst abzweigen, um die Versorgungsleistung für den Sohn zu gewährleisten. Mancher Politiker, möglicherweise auch jemand wie Sie, nimmt das anschließend als Argument, die Mutter missbrauche die Transferleistung des Sohnes für ihre eigenen Zwecke.
Der Rechtssaat betont stets, dass eine Mutter die beste Versorgung und Bezugsperson für ein Kind gewährleistet und darstellt. Und er arbeitet auch stets darauf hin, dass dies eingehalten wird.
Es gibt in der Fachwelt einen Ausdruck für solche Denkmuster, die derzeit in Deutschland um sich greifen: Schizophrenie!
Das Zitat: "BTW: Komischerweise sind viele Hartz IV Empfänger immer dann "krank" wenn es drauf ankommt." sollte man in seinem Kontext betrachten.
Wenn ich meine Erfahrungen, die mancher Bekannten und vor allem die aus unzähligen Hartz-Foren zusammenfasse, dann toben sich die Sachbearbeiter bevorzugt an Wehrlosen aus.
Wer jung, gesund, gebildet und Rechtsgeschützt ist, der wird vom Hartzamt weitgehend vernachlässigt und auf die lange Bank geschoben.
Aber wer sich eine Blöße gibt, als da wären: sehr jung, älter, ungebildet, krank oder behindert, alleinerziehend, drogenabhängig oder verschuldet, der wird in die Mangel genommen. Solche Menschen können sich auch schwerlich wehren. Solche Menschen können mit einer Sanktion endgültig ruiniert, in Selbstmord, Verzweiflung oder unter die Brücke getrieben werden.
Kurz gesagt: die Hartzies von denen man hört, sind immer passend 'krank' - weil die Hartzies die solche Probleme nicht haben, nicht zu hören sind!
Der Sohn wird insofern mit hineingezogen, da er davon abhängig ist, dass ihm seine Mutter das Essen besorg und zubereitet, bzw. ihm eine bezeizte Wohnung zur Verfügung stellt. Seiner Mutter wurde aber jede finanzielle Grundlage zur Sicherung ihrer eigenen Existenz entzogen. So musste Sie von der Transferleistung für den Sohn auch die Grundsicherung für sich selbst abzweigen, um die Versorgungsleistung für den Sohn zu gewährleisten. Mancher Politiker, möglicherweise auch jemand wie Sie, nimmt das anschließend als Argument, die Mutter missbrauche die Transferleistung des Sohnes für ihre eigenen Zwecke.
Der Rechtssaat betont stets, dass eine Mutter die beste Versorgung und Bezugsperson für ein Kind gewährleistet und darstellt. Und er arbeitet auch stets darauf hin, dass dies eingehalten wird.
Es gibt in der Fachwelt einen Ausdruck für solche Denkmuster, die derzeit in Deutschland um sich greifen: Schizophrenie!
Das Zitat: "BTW: Komischerweise sind viele Hartz IV Empfänger immer dann "krank" wenn es drauf ankommt." sollte man in seinem Kontext betrachten.
Wenn ich meine Erfahrungen, die mancher Bekannten und vor allem die aus unzähligen Hartz-Foren zusammenfasse, dann toben sich die Sachbearbeiter bevorzugt an Wehrlosen aus.
Wer jung, gesund, gebildet und Rechtsgeschützt ist, der wird vom Hartzamt weitgehend vernachlässigt und auf die lange Bank geschoben.
Aber wer sich eine Blöße gibt, als da wären: sehr jung, älter, ungebildet, krank oder behindert, alleinerziehend, drogenabhängig oder verschuldet, der wird in die Mangel genommen. Solche Menschen können sich auch schwerlich wehren. Solche Menschen können mit einer Sanktion endgültig ruiniert, in Selbstmord, Verzweiflung oder unter die Brücke getrieben werden.
Kurz gesagt: die Hartzies von denen man hört, sind immer passend 'krank' - weil die Hartzies die solche Probleme nicht haben, nicht zu hören sind!
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