Katholische Kirche Gnade vor Recht?

Nicht von dieser Welt: Die unselige Nachsicht der katholischen Kirche gegenüber Tätern in ihren eigenen Reihen wurzelt im Glauben

In Deutschland stürzt sich die Presse auf Missbrauchsskandale im katholischen Erziehungsmilieu. Medien wie Kirche betonen das moralisch Verwerfliche der Taten. Empörung allerorten. Wenn man freilich die Diskussion auf Grundsätzliches hin reflektiert, stellt sich eine ganz andere Frage: Entspringt das Verhalten der vorgesetzten kirchlichen Instanzen, ihnen bekannt gewordene Straftaten nicht den Staatsanwaltschaften zu melden, sondern sie interner Behandlung vorzubehalten, womöglich der religiösen Grundüberzeugung, dass die katholische Kirche über ein Recht verfügt, welches sie auch gegenüber dem säkularen Rechtsstaat in eigener Souveränität praktiziert?

Die Kirche hat eine eigene, jahrhundertealte Strafgerichtsbarkeit; Höchststrafe ist die Exkommunikation. Das Problem pädophiler Priester ist in diesem Corpus allerdings nicht angemessen berücksichtigt. Im Codex des kanonischen Rechts von 1917 war eindeutig geregelt, dass Kleriker prinzipiell der weltlichen Gerichtsbarkeit entzogen sein sollten. Im Codex von 1983 wird dieser Anspruch, das sogenannte Klerikerprivileg, nicht mehr ausdrücklich erhoben. In theologischer Sicht können Gnade und Vergebung auch nicht einfach an die Stelle der Gerechtigkeit treten. Gleichwohl muss man als Bürger, aus der Sicht des säkularen Rechts, den Eindruck gewinnen, die kirchlichen Autoritäten handelten fallweise immer wieder nach der Maxime »Gnade vor Recht«. Der Außenstehende hat Anlass, zu fragen, ob die Vorstellung der Kirche, von Jesus Christus ermächtigt zu sein, Vergebung zu gewähren oder vorzuenthalten, zu einer unaufhebbaren Spannung zwischen kirchlicher Gnadenkompetenz (»göttlichem« Recht) und säkularem Recht führt. Anders formuliert: Ist und bleibt das Verhältnis der katholischen Kirche zum neuzeitlichen säkularen Rechtsstaat und zu seinem individualistischen Freiheits- und Rechtsverständnis notgedrungen problematisch?

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Das Geltendmachen des kirchlichen Rechts hat während der vergangenen 100 Jahre immer wieder zu gravierenden Kollisionen mit dem modernen Verständnis von Rechten und Rechtspflichten geführt. Man kann vermuten: In bestimmten Konstellationen sind die normativen Imperative eines weltanschaulich neutralen freiheitlichen Rechtsstaates für die katholische Kirche von nachrangiger Bedeutung. Aufgrund der Überzeugung eines kirchlich verwalteten »Gnadenschatzes« fühlen sich gegebenenfalls die Repräsentanten der Kirche zu einem Agieren ermächtigt, das ganz bewusst die Mechanismen des Rechtsstaates unterläuft. Aus Geschichte und Gegenwart führe ich einige Beispiele an.

Das heikle Problem pädophiler Priester ist weltweit verbreitet. In Irland, den USA, Australien, auf den Philippinen gibt es Tausende von Opfern, deren Schadensersatzansprüche regional die Diözesen in die Insolvenz treiben. (Die katholische Kirche in den USA hat inzwischen mehr als zwei Milliarden Dollar an die Opfer gezahlt.) Überall versucht die Kirche so lange wie möglich, die rechtliche Sanktionierung dieser Straftaten durch säkulare Gerichte zu umgehen und sie der internen Disziplinierung vorzubehalten. Die Deutsche Bischofskonferenz hat 2002 angeordnet, Missbräuche an interne Stellen zu melden. Bestätigt sich der Verdacht sexuellen Missbrauchs, werden nach einem Strafurteil durch das kirchliche Gericht oder einem Strafdekret der Glaubenskongregation Strafmaßnahmen eingeleitet. Unter Punkt 7 wird dem Täter auch zur »Selbstanzeige« bei der Staatsanwaltschaft »geraten«.

Dass man nicht zögerte, die Opfer dieser Praktiken sich selbst zu überlassen, und die eigenen Priester davor bewahrte, sich vor einem ordentlichen Gericht verantworten zu müssen, ist nicht allein aus der Bemühung um eine »anständige« Corporate Identity zu erklären. Diese Eigenmächtigkeit im Umgang mit geltendem Recht und mit Schuldigen in den eigenen Reihen entsteht vielmehr aus einer Haltung, die sich dem weltlichen Recht überlegen glaubt. Wie sich zeigt, lässt sich eine solche Strategie heutzutage nur schwer durchhalten. Das belegt ein Beispiel aus Frankreich. 2001 wurde der Bischof von Bayeux-Lisieux wegen »unterlassener Erstattung der Anzeige von Sexualstraftaten an Minderjährigen« zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. Der Geistliche, den der Bischof geschützt hatte, erhielt eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.

Dass Menschen, die sich verpflichtet haben, zölibatär zu leben, »schwach« werden und »sündigen«, ist nur allzu verständlich. Dass eine Institution, die darauf dringt, moralische Standards hochzuhalten, bei der Aufdeckung von Einzelfällen zunächst versucht, die Dinge stillschweigend zu regeln, um Imageschäden abzuwenden, ist unter dem institutionenpolitischen Gesichtspunkt nachvollziehbar. Doch die katholische Kirche scheint in der Praxis das profane Recht als Medium zur Bewältigung solcher Straftaten grundsätzlich im Verhältnis zur kirchenrechtlichen Eigenkompetenz als nachrangig zu betrachten. Grund dafür ist, so darf man annehmen, die sakramental verbürgte Vollmacht, im Namen Gottes Sünden vergeben und gebeichtete Straftaten – Stichwort Beichtgeheimnis – in der Verborgenheit belassen zu dürfen. Da ist es bemerkenswert, dass die Französische Bischofskonferenz anlässlich der erwähnten Affäre im November 2000 sich genötigt gesehen hat, hervorzuheben, das Wohl und der Schutz der Kinder seien über ein »eventuelles Beichtgeheimnis« zu stellen.

In einem Land wie Irland mit seiner enormen Dominanz der katholischen Kirche ist es dem Klerus über Jahrzehnte hinweg gelungen, pädophile Priester der Verfolgung durch die Justizbehörden zu entziehen – nicht zuletzt, weil diese Behörden auch gar kein Interesse an einer solchen Verfolgung hatten. Indem Papst Benedikt in einem Appell an die irischen Bischöfe nicht mehr nur von »Sünde«, sondern von »Verbrechen« gesprochen hat, scheint er durch diese Wortwahl klargemacht zu haben, dass mit der Bewältigung solcher Vergehen von Anfang an die säkularen Gerichte zu befassen sind. In den Untersuchungsberichten ist von einer »Kultur der Vertuschung und des Schweigens« die Rede. Die Bischöfe Irlands haben 2009 eingeräumt, man habe den Schutz des guten Rufes von Einzelnen und der gesamten Kirche für vorrangig gehalten gegenüber der Sicherheit und dem Wohlergehen der anvertrauten Kinder.

Leser-Kommentare
  1. Meiner Meinung nach hat die Kirche allgemein viel zu viel Macht in Deutschland.

    Im Arbeitsrecht haben die eine eigene Gerichtsbarkeit! So genießen Sie diverse Privilegien nach denen Sie ungläubige/andersgläubige aussortieren dürfen und auch Leute aus schwachsinnigen Gründen kündigen dürfen(z.B. man wohnt unverheiratet mit seiner/m Freundin/Freund zusammen).

    In einem Fortschrittsland gehört die Kirche entmachtet, sie sollte nicht weiter die Möglichkeit besitzen all zu großen Einfluss auf Gesetzgebung zu nehmen. Auch die Einbeziehung der Kirchensteuer über das Finanzamt ist höchst fraglich!

    Onehin wird der allergrößte Teil des Sozialen Bereichs nicht durch die Kirche sondern durch den Staat an die Kirche finanziert.

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    Ich plädiere dafür, dass allen Kindern Glaubensfreiheit gewährt wird. Wenn Kinder von Geburt an im Sinne einer bestimmten Religion oder Weltanschauung gedrillt werden, wird ihnen die Möglichkeit der freien Wahl erschwert oder sogar genommen.

    Ich plädiere dafür, dass allen Kindern Glaubensfreiheit gewährt wird. Wenn Kinder von Geburt an im Sinne einer bestimmten Religion oder Weltanschauung gedrillt werden, wird ihnen die Möglichkeit der freien Wahl erschwert oder sogar genommen.

  2. Wir schreiben das Jahr 2010. Religionen dürfen gerne von jedem gelebt werden wie er will, eine Einmischung jedweder Art sollte aber verboten werden. Das gilt hier genauso wie in den "Gottesstaaten"

    Schon merkwürdig, was alles im Namen des "Glaubens" gedeckt wird. ( Ups, man verzeiche mir die Doppeldeutigkeit, ist mir gerade erst aufgefallen. Passt aber schon !)

    • outis
    • 25.02.2010 um 13:52 Uhr

    Blablabla:
    Verdi sollte also ihrer Meinung nach Hans Olaf Henkel als Pressesprecher einstellen MÜSSEN?
    Natürlich nicht, oder? Warum sollte also ein katholischer Kindergarten eine Atheistin beschäftigen MÜSSEN, gehört Glaubensvermittlung doch zu deren Aufgaben?

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    Glaubensvermittlung = Aberglaubensvermittlung.

    Aberglaubensvermittlung sollte in einem Kindergarten nichts zu suchen haben.

    Weil der "katholische" Kindergarten sich lediglich in kirchlicher Trägerschaft befindet.

    Öffentlicher Finanzierungsanteil bei Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft (Stand 2001, mir ist nicht bekannt, dass sich das geändert hätte):

    Kommune/Land: 75 %
    Eltern 15 %
    Kirche 10 %

    Weshalb dreiviertel der Kosten für die katholische Glaubensvermittlung in einer heterogenen Religionslandschaft vom Steuerzahler zu erbringen sind, ist mir schleierhaft.

    ausserdem:

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz §1:
    "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."

    Glaubensvermittlung = Aberglaubensvermittlung.

    Aberglaubensvermittlung sollte in einem Kindergarten nichts zu suchen haben.

    Weil der "katholische" Kindergarten sich lediglich in kirchlicher Trägerschaft befindet.

    Öffentlicher Finanzierungsanteil bei Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft (Stand 2001, mir ist nicht bekannt, dass sich das geändert hätte):

    Kommune/Land: 75 %
    Eltern 15 %
    Kirche 10 %

    Weshalb dreiviertel der Kosten für die katholische Glaubensvermittlung in einer heterogenen Religionslandschaft vom Steuerzahler zu erbringen sind, ist mir schleierhaft.

    ausserdem:

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz §1:
    "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."

  3. Glaubensvermittlung = Aberglaubensvermittlung.

    Aberglaubensvermittlung sollte in einem Kindergarten nichts zu suchen haben.

    Antwort auf "@Kommentar1"
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    Wenn Sie in ein italienisches Restaurant gehen werden Sie wohl kaum chinesisches Essen bekommen.
    Wenn Sie ihr Kind in einen katholischen Kindergarten schicken können Sie keine atheistischen Lehren erwarten...

    • tinaha
    • 26.02.2010 um 12:10 Uhr

    wie recht sie haben. es sollte keine kindergärten irgendwelcher religiöser ausrichtung geben! denn wenn das kind einmal diese furchtbaren ideen von sünden und beten etc. internalisiert hat, ist es vermutlich fast unmöglich noch einen frei-denkenden menschen aus ihm zu machen!! und das ist sehr schade. es lebe der säkulare humanismus!!

    Wenn Sie in ein italienisches Restaurant gehen werden Sie wohl kaum chinesisches Essen bekommen.
    Wenn Sie ihr Kind in einen katholischen Kindergarten schicken können Sie keine atheistischen Lehren erwarten...

    • tinaha
    • 26.02.2010 um 12:10 Uhr

    wie recht sie haben. es sollte keine kindergärten irgendwelcher religiöser ausrichtung geben! denn wenn das kind einmal diese furchtbaren ideen von sünden und beten etc. internalisiert hat, ist es vermutlich fast unmöglich noch einen frei-denkenden menschen aus ihm zu machen!! und das ist sehr schade. es lebe der säkulare humanismus!!

  4. @3
    Nur bei Verfehlungen von Priestern und Bischöfen kann man mit Nachsicht seitesn der Kirche rechnen. Wegen einer "wilde Ehe" werden weltliche Beschäftigte gekündigt, obwohl sie in kein Amt berufen wurden.

  5. ...mit füllen. angebracht wäre die vollkommene abschaffung aller sonderrechte für solch ominöse kulte inklusive der längst überfälligen abschaffung der kirchensteuer. merkwürdig, daß das jetzt schon der zweite artikel in der zeit ist, der versucht die billigen ausreden der kirchenoberen zu rechtfertigen.
    wir leben in einem rechtsstaat und das recht gilt für alle menschen, egal ob sie lustige roben und hüte tragen oder nicht. thema durch.

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    wo ist die bloss geblieben, geht es immer nur noch um macht? wir gehen unter!

    wo ist die bloss geblieben, geht es immer nur noch um macht? wir gehen unter!

  6. Wenn Sie in ein italienisches Restaurant gehen werden Sie wohl kaum chinesisches Essen bekommen.
    Wenn Sie ihr Kind in einen katholischen Kindergarten schicken können Sie keine atheistischen Lehren erwarten...

    Antwort auf ""Glaubensvermittlung""
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    eher mit einem staatlich finanzierten "Anfixen" von Kindern vergleichen. Die Firma im Vatikan braucht schließlich viele Süchtige ...

    Ein katholischer Kindergarten in Kreuzberg - St.Michael- schreibt es sich auf die Fahnen, auch "Heiden" (= alles, was da kreucht und fleucht außer Katholiken) aufzunehmen. Schon bald kann man sich dann davon überzeugen, dass die Kinder innerhalb des Kindergartens in eine Elitegruppe mit polnischen und südamerikanischen Kindern unter der Leitung einer Nonne und "den Rest" unter der Leitung diverser strenger Einpeitscherinnen geführt wird, die beim Sommerfest keine Scheu haben, auf die Einladung "und für unsere muslimischen Familien haben wir einen Stand mit Extrawürsten" zu schreiben. Sie waren jung und sie brauchten das Geld? Nein, sie waren immer schon Heuchler, aber brauchten immer schon VIEL Geld. Sie befanden sich immer schon als über dem profanen Rechtssystem stehend und gingen immer schon mit bigottem Eifer scheinheilig lächelnd gegen alles vor, was die Autorität des ewigen Papas, von dessen Kittel sie sich so gar nicht befreien mögen, untergraben könnte. Soviel zu Ihrem Kommentar, etwas aus der alltäglichen Praxis der braven, katholischen Kindergärten.

    eher mit einem staatlich finanzierten "Anfixen" von Kindern vergleichen. Die Firma im Vatikan braucht schließlich viele Süchtige ...

    Ein katholischer Kindergarten in Kreuzberg - St.Michael- schreibt es sich auf die Fahnen, auch "Heiden" (= alles, was da kreucht und fleucht außer Katholiken) aufzunehmen. Schon bald kann man sich dann davon überzeugen, dass die Kinder innerhalb des Kindergartens in eine Elitegruppe mit polnischen und südamerikanischen Kindern unter der Leitung einer Nonne und "den Rest" unter der Leitung diverser strenger Einpeitscherinnen geführt wird, die beim Sommerfest keine Scheu haben, auf die Einladung "und für unsere muslimischen Familien haben wir einen Stand mit Extrawürsten" zu schreiben. Sie waren jung und sie brauchten das Geld? Nein, sie waren immer schon Heuchler, aber brauchten immer schon VIEL Geld. Sie befanden sich immer schon als über dem profanen Rechtssystem stehend und gingen immer schon mit bigottem Eifer scheinheilig lächelnd gegen alles vor, was die Autorität des ewigen Papas, von dessen Kittel sie sich so gar nicht befreien mögen, untergraben könnte. Soviel zu Ihrem Kommentar, etwas aus der alltäglichen Praxis der braven, katholischen Kindergärten.

  7. Weil der "katholische" Kindergarten sich lediglich in kirchlicher Trägerschaft befindet.

    Öffentlicher Finanzierungsanteil bei Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft (Stand 2001, mir ist nicht bekannt, dass sich das geändert hätte):

    Kommune/Land: 75 %
    Eltern 15 %
    Kirche 10 %

    Weshalb dreiviertel der Kosten für die katholische Glaubensvermittlung in einer heterogenen Religionslandschaft vom Steuerzahler zu erbringen sind, ist mir schleierhaft.

    ausserdem:

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz §1:
    "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."

    Antwort auf "@Kommentar1"
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    Es ist schon lustig,hier schreibt ja meistens die frustrierte Laber Linke über viel Staat und so aber genau hier möchten diese Leute mehr kontrolle, naja wenn´s schön macht....
    ABER Die katholischen Kindergärten sind eher sehr selten , die Trägervereine sind meißt nicht direkt dem Bistum unterstellt. Ein Kindergaten ist eine STAATLIVE PFLICHT und daher eine BRINGSCHULD. Hier hielft eine Christliche Trägerschaft also der Kommune nur aus ! Ihre Zahlen halte ich für falsch. In dem Bistum Speyer werden für Kindergarten ein Anteil von 20 % aufgeführt. Also nochmal , wenn eine Unternehmen (hier die Kommune) einen Miteigentümer von 20 % mit in´s Erziehungsboot nimmt, darf man sich nicht wundern , wenn diese Organisation bei den Regeln des Kindergartens mitbestimmen will und auch tut. Wem das nicht paßt, muß den Kindergarten halt staatlich betreiben,so einfach ist das.

    Es ist schon lustig,hier schreibt ja meistens die frustrierte Laber Linke über viel Staat und so aber genau hier möchten diese Leute mehr kontrolle, naja wenn´s schön macht....
    ABER Die katholischen Kindergärten sind eher sehr selten , die Trägervereine sind meißt nicht direkt dem Bistum unterstellt. Ein Kindergaten ist eine STAATLIVE PFLICHT und daher eine BRINGSCHULD. Hier hielft eine Christliche Trägerschaft also der Kommune nur aus ! Ihre Zahlen halte ich für falsch. In dem Bistum Speyer werden für Kindergarten ein Anteil von 20 % aufgeführt. Also nochmal , wenn eine Unternehmen (hier die Kommune) einen Miteigentümer von 20 % mit in´s Erziehungsboot nimmt, darf man sich nicht wundern , wenn diese Organisation bei den Regeln des Kindergartens mitbestimmen will und auch tut. Wem das nicht paßt, muß den Kindergarten halt staatlich betreiben,so einfach ist das.

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