Informationelle SelbstbestimmungOrdnet das Netz!

Es geht um Schutz vor Datenklau und Wirtschaftsspionage: Bundeskanzlerin Angela Merkel kann ihren Reformwillen beweisen.

Angela Merkel und der spanische Premierminister Jose Luis Rodriguez Zapatero lassen sich Neuigkeiten auf der Computermesse Cebit zeigen

Angela Merkel und der spanische Premierminister Jose Luis Rodriguez Zapatero lassen sich Neuigkeiten auf der Computermesse Cebit zeigen

Die Welt des Internets erinnert an das Deutschland des frühen 19. Jahrhunderts. Alles gehört irgendwie zusammen. Und doch ist es nicht eins. Wer sich im Internet bewegt, muss sich ständig verschiedenen Unternehmen und Staaten, allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gesetzen unterordnen. Es ist der reinste Flickenteppich. Unterschiedliche Vorstellungen von Moral, Religion und Gesellschaft prallen aufeinander, wenn etwa der US-Computerkonzern Apple anfängt, in seinem Online-Medien-Kaufhaus deutsche Zeitungsinhalte zu zensieren, weil dort halb nackte Frauen zu sehen sind. Das mag harmlos wirken. Bloß gehört es zum großen Ringen um die Frage, wessen Regeln gelten. Wer das Sagen im Informationszeitalter hat. Diese Auseinandersetzung geht so weit, dass Bürger und Unternehmer in einen digitalen Krieg um Wohlstand hineingezogen werden; dass sie Opfer von Wirtschaftsspionage und Datenklau werden können.

Die Bundesregierung müht sich durchaus, deutsche Interessen zu wahren. Aber einige Kabinettsmitglieder hinterlassen dabei einen hilflosen Eindruck: Die Bundeskanzlerin mahnt, bitte vorsichtig mit persönlichen Daten im Internet zu sein. Vielen Dank für diesen Hinweis im Jahr 2010! Weil der Versuch der früheren Familienministerin von der Leyen, Kinderpornografie im Internet zu bekämpfen, technisch so unzulänglich war und ihre Nachfolgerin das Thema nicht weiterverfolgt, präsentierte diese Woche ein entnervter niedersächsischer Innenminister einen Gegenentwurf. Unterdessen wettert die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner gegen Google Street View, ein digitales Fotoarchiv aller Straßen und Häuser in Deutschland, ohne sich mit den gesetzlichen Grundlagen zu befassen, die ebendieses Angebot möglich machen.

Anzeige

Fairerweise muss man sagen, dass die Entwickler in Computer- und Internetwirtschaft so kreativ sind, dass es jedem schwerfällt zu ermessen, was heute möglich ist. Was gefährlich. Was unaufhaltsam. Was regulierbar. Heute diskutieren wir über Google Street View. Schon in wenigen Monaten werden wir über die Gesichtserkennung per Handy reden. Und diese Technologie ist nicht etwa in der Hand eines einzelnen Konzerns. Selbst schwedische Kleinstfirmen stehen mit solchen Diensten kurz vor der Marktreife, was wieder belegt, wie schnell die Informationstechnik voranschreitet – und wie schwer sie zu kontrollieren ist.

Nun ist dieses Dilemma nicht erst seit gestern bekannt. Die Geschichte der Regulierung des Netzes lässt sich in zwei Phasen teilen. Zunächst wurden in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre internationale Verträge zum elektronischen Handel geschlossen. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 begannen dann viele Staaten, einander mit Cybertruppen und angeheuerten Hackern auszuspähen. Zugleich richteten sie ihre Sammelwut gegen die eigenen Bürger. In Deutschland stehen für diese Entwicklung die Onlinedurchsuchung und die sechsmonatige Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten.

Die Regierung ist dabei zu weit gegangen. Unverhältnismäßig, unzulänglich und deshalb verfassungswidrig: So urteilte am Dienstag dieser Woche das Bundesverfassungsgericht. Wer mit wem zu welcher Uhrzeit spricht, wie oft und wie lange ein Mensch im Internet surft, das halten die Richter für besonders schützenswert. Die Regierung hatte den Zugriff für sehr viele Straftaten und sogar bei Ordnungswidrigkeiten zugelassen, ohne dass in jedem Fall ein Richter prüfen musste, ob der Eingriff in die Privatsphäre angemessen sei. Auch bekamen die Telekom-Firmen keine besonderen Auflagen, wie sie die Daten schützen sollten. So entstand nach Auffassung der Richter ein »diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins«, das wiederum eine »unbefangene Ausübung der Grundrechte« beeinträchtige.

Leserkommentare
    • joG
    • 04.03.2010 um 11:51 Uhr

    ....was man davon halten soll. Da stiftet Dr Merkel Datenklau an, indem ihre Regierung Millionenbeträge für gestohlene Daten bezahlt und will "Schutz vor Datenklau und Wirtschaftsspionage"? Das hört sich schizophren an.

    • Buker
    • 31.05.2010 um 15:33 Uhr

    ...wie überfordert unsere Politiker heute sind.

    Wer die Gegenwart nicht begreift wird die Zukunft kaum beeinflussen können. Von daher sehe ich ziemlich schwarz für dieses Land.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service