Steuersünder "Die Hosen runterlassen bis ganz unten"Seite 2/2

Dass die Anwälte übereinstimmend diese Stimmung bei ihren Mandanten beschreiben, mag auch daher rühren, dass diejenigen, die nun den Schritt zur Selbstanzeige wagen, in vielen Fällen nicht dieselben sind, die einst auch das Geld ins Ausland transferierten. Viele haben die Schuld von ihren Eltern übernommen. In den sechziger Jahren fanden viele nichts dabei, einen Teil des Geldes ins Ausland zu schaffen. Als Notgroschen für schlechte Zeiten. Der Krieg war noch nicht lange vorbei, wer weiß, was kommt. Am Stammtisch ließ sich damit sogar prahlen.

Für die Jüngeren fühlt es sich wohl anders an. Steuerhinterziehung gilt nicht mehr als Kavaliersdelikt, sondern ist gesellschaftlich geächtet. Wo früher geprahlt wurde, wird heute verdrängt. Bis der Druck zu groß wird. »Die Datensammlung, das BGH-Urteil – in den Köpfen der Menschen steckt, dass das Risiko immer größer wird«, sagt Anwalt Franz Salditt. Jetzt wollen sich viele Erben ehrlich machen.

Manchmal kommt es Salditts Kollegen Schwedhelm in diesen Tagen so vor, als führe er keine Anwaltskanzlei, sondern eine Praxis mit psychologischem Betreuungsschwerpunkt. »Es gibt alle möglichen Fälle, mal sind es Vater und Sohn, Eltern und Tochter oder Schwester und Bruder, die kommen«, sagt Schwedhelm. Viele trügen sich seit Langem mit dem Gedanken, sich selbst anzuzeigen. Bei einigen seiner Mandate hat die jüngere Generation die Älteren auch zur Selbstanzeige überredet – doch die zeigen sich unterschiedlich kooperativ. »In einem Fall haben sich die Kinder mit spärlichen Informationen auf die Suche nach dem in der Welt verstreuten Geld gemacht. Die melden sich dann panisch bei mir, dass sie mal wieder eine Million gefunden haben«, erzählt Schwedhelm.

Wer die Geschäfte lieber in der Tradition der Familie weiterführt, der macht sich gleich doppelt strafbar: nicht nur wegen der hinterzogenen Zinssteuern, sondern auch wegen einer falschen Erbschaftsteuererklärung.

Trotz ihrer Beliebtheit in den vergangenen Wochen steht die Selbstanzeige neuerdings vermehrt in der Kritik. Soll der Staat die Sünder einfach so völlig straffrei davonkommen lassen? Obwohl die sich allein deshalb melden, weil sie Angst haben aufzufliegen? Erst vor Kurzem verkündigte Joachim Poß, der finanzpolitische Sprecher der SPD, seine Fraktion wolle noch im März einen Antrag im Bundestag einbringen, um die Möglichkeit zur Selbstanzeige abzuschaffen. Sie sei ein Zeichen der Privilegierung, die nicht mehr zeitgemäß sei. Auch vereinzelte Vertreter der schwarz-gelben Koalition forderten, die Regelung zu überdenken. Der CSU-Abgeordnete Hans Michelbach sagte dem ARD-Magazin Panorama , die momentane Entwicklung der Selbstanzeigen »pervertiert den Sinn des Gesetzes«.

Über so eingängige Parolen lässt sich leicht vergessen, dass es sich immerhin um eine Straftat handelt, die – im Gegensatz etwa zur Körperverletzung – tatsächlich vollständige Wiedergutmachung erlaubt, indem Steuern inklusive der Zinsen nachgezahlt werden.

Wie lässt sich die »Tugend des Steuerzahlens« wiederentdecken?

Aber noch ein anderer wichtiger Grundsatz spielt eine Rolle: Im deutschen Rechtssystem gilt, dass es keinen Zwang geben darf, sich selbst zu belasten. Da eine Steuererklärung aber jedes Jahr aufs Neue fällig wird, gäbe es ohne Selbstanzeige keinen Weg, im neuen Jahr den Weg der Ehrlichkeit einzuschlagen, ohne sich für die vorherigen Jahre selbst anzuschwärzen. Auch wenn ein Stück strafrechtlicher Gerechtigkeit geopfert wird, wollen Juristen an der Selbstanzeige festhalten. »Es ist ein altes Instrument, das sich schon in der Weimarer Zeit bewährt hat. Die wiederkehrende Forderung nach der Abschaffung ist meist populistisch und wenig durchdacht«, sagt der Steuerexperte Roman Seer.

Eine Selbstanzeige liefert darüber hinaus in den meisten Fällen zuverlässigere und vollständigere Informationen, als sie ein Prozess zutage fördern kann. Auch die Daten-CDs können nur erste Indizien bringen. Meist handelt es sich nur um die Information, dass Herr X zum Zeitpunkt Y einen bestimmten Betrag auf einem Konto hatte. Nicht aber, wie lange und mit welchen Erträgen. Herr X würde im Prozess vermutlich alles abstreiten. »Bei der Selbstanzeige muss man die Hosen runterlassen bis ganz unten«, sagt der Anwalt Schwedhelm. Wer sich anzeigt, hat eine Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht, wer angeklagt wird, kann sich hingegen auf sein Schweigerecht berufen.

Der Rechtsanwalt Franz Salditt vertrat vor Jahren den Steuersünder Peter Graf, Vater der Tennisspielerin Steffi Graf. Salditt ist bekannt dafür, dass er seine Mandanten nicht unbedingt mit Samthandschuhen anfasst. Seinem Anwaltskollegen, der damals im Plädoyer auf Strafmilderung pochte, weil der Staat mit dem hohen deutschen Steuersatz Graf geradezu dazu gezwungen habe, ein Steuersparmodell zu suchen, widersprach er noch in der Verhandlung – von einem solchen »Zwang« könne keine Rede sein. Ohnehin werde viel zu viel von der »Steuerpflicht« gesprochen, sagt Salditt. Stattdessen müsse die »bürgerliche Tugend des Steuerzahlens« wiederentdeckt werden, fordert er. Manchen hilft dabei die Angst.

 
Leser-Kommentare
  1. Man darf daran erinnern, daß bis über die 90er Jahre hinaus eine Mentalität vorherrschte, nach der ein Depp war, wer noch Steuern zahlte. Steuerhinterziehung war smart, so smart wie FDP wählen. Langsam aber begreift die öffentlichkeit Steuerhinterziehung als das, was sie ist: asozial und parasitär.
    Der Ankauf der Steuersünder-CDs mag rechtsstaatlich grenzwertig sein, aber: Legal war die Französische Revolution auch nicht.

  2. dass ein "Normalverdiener" eben 40% oder noch mehr an Einkommensteuer abführt, so sehen es viele als genauso selbstverständlich, dass jemand mit einem vielfachen dieses Einkommens NICHT mehr diese 40% abführen muss.
    Eben, weil er ja smart und erfolgreich ist und daher auch keine Steuern zu bezahlen hätte.

  3. Man sollte jeder Gedenktafel, Ehrenplakette oder gar jedem Denkmal zu Ehren eines großzügigen Stifters oder Spenders je eine Tafel zu Ehren des unbekannten Steuerzahlers zur Seite stellen.

    • leer1
    • 12.03.2010 um 12:59 Uhr

    reue hat mit einsicht und anstand zu tun... sind es nicht eher "angsthasige" um die es geht? :)

  4. Ich stamme aus D,lebe aber seit fast 40 Jahren in CH. Voraus geschickt sei auch, dass ich ein Gegner von Steuerhinterziehung bin und die Meinung des oben stehenden Artikels teile, dass es eine vornehme Pflicht gegenüber dem Staat ist, von dem man unverzichtbare Leistungen bezieht.
    Mein einziges Problem in dieser ganzen Diskussion ist, warum ist es "asozial", wenn Kapitalertragssteuern in dem Land bezahlt werden, wo sie auch erwirtschaftet werden ?

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    • ddkddk
    • 12.03.2010 um 16:27 Uhr

    Die Besteuerung von Einkünften folgt in der Regel dem Territorialprinzip. Der Staat, in dem z. B. eine Fabrik steht oder ein Grundstück liegt, hat weltweit in der Regel das Besteuerungsrecht für die daraus resultierenden Einkünfte.

    Kapital ist jedoch weltweit leicht transferierbar.

    Wenn Sie z. B. VW- oder BMW-Aktien und deutsche Pfandbriefe haben, können Sie diese problemlos in das Depot einer Bank in Frankfurt, London, New York oder Zürich legen.

    Daraus ein Besteuerungsrecht abzuleiten ist wenig sinnvoll.

    Deshalb knüpft das Besteuerungsrecht für Kapitaleinkünfte daran, in welchem staatlichem Territorium der Wohnsitz liegt.

    Bei Einkünften, die wie Dividenden, in gewisser Weise auch durch feste Einrichtungen eines anderen Staats erwirtschaftet wurden, darf der Quellenstaat in der Regel in gewisser Höhe eine Quellensteuer einbehalten, die im Wohnsitzstaat auf die Steuer angerechnet wird.

    Wer sich dem Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates entzieht, macht sich in fast allen Staaten strafbar wegen Steuerhinterziehung. Manche bezeichnen dieses kriminelle Verhalten auch als asozial.

    nicht wie jedes andere europäische Land kooperiert?
    Das etwas ältere Interview (2008) könnte Ihren Überlegungen vielleicht ein wenig aufhelfen:
    http://www.zeit.de/2008/0...
    Zweitens ist natürlich der Gedanke jeder Kapitalertragssteuer, das Kapital dort zu versteuern, wo es - mithilfe der dortigen rechtlichen, sozialen usw. Infrastruktur, wohlgemerkt! - auch erworben wurde.
    Oder arbeitet bei Ihnen das Geld?

    • ddkddk
    • 12.03.2010 um 16:27 Uhr

    Die Besteuerung von Einkünften folgt in der Regel dem Territorialprinzip. Der Staat, in dem z. B. eine Fabrik steht oder ein Grundstück liegt, hat weltweit in der Regel das Besteuerungsrecht für die daraus resultierenden Einkünfte.

    Kapital ist jedoch weltweit leicht transferierbar.

    Wenn Sie z. B. VW- oder BMW-Aktien und deutsche Pfandbriefe haben, können Sie diese problemlos in das Depot einer Bank in Frankfurt, London, New York oder Zürich legen.

    Daraus ein Besteuerungsrecht abzuleiten ist wenig sinnvoll.

    Deshalb knüpft das Besteuerungsrecht für Kapitaleinkünfte daran, in welchem staatlichem Territorium der Wohnsitz liegt.

    Bei Einkünften, die wie Dividenden, in gewisser Weise auch durch feste Einrichtungen eines anderen Staats erwirtschaftet wurden, darf der Quellenstaat in der Regel in gewisser Höhe eine Quellensteuer einbehalten, die im Wohnsitzstaat auf die Steuer angerechnet wird.

    Wer sich dem Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates entzieht, macht sich in fast allen Staaten strafbar wegen Steuerhinterziehung. Manche bezeichnen dieses kriminelle Verhalten auch als asozial.

    nicht wie jedes andere europäische Land kooperiert?
    Das etwas ältere Interview (2008) könnte Ihren Überlegungen vielleicht ein wenig aufhelfen:
    http://www.zeit.de/2008/0...
    Zweitens ist natürlich der Gedanke jeder Kapitalertragssteuer, das Kapital dort zu versteuern, wo es - mithilfe der dortigen rechtlichen, sozialen usw. Infrastruktur, wohlgemerkt! - auch erworben wurde.
    Oder arbeitet bei Ihnen das Geld?

  5. (winnermobil) Na, dann hat sich der CD-Rummel ja zum zweiten Mal in der Staatsgeschichte komplett rentiert. Wie aufgestöbert stürmen die Sünder zur Selbstanzeige, um sehr hohe Geldstrafen abzuwenden. Ob das allerdings noch geht? Und alles nur, weil der Staat und seine Vasallen so unersättlich sind ....

  6. Wenn an die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und an die Staatsbeamten die gleiche Messlatte angelegt wird, wie an die Arbeiter und Angestellten in der freien Wirtschaft. Die pro Kopf Leistung und Pausendisziplin in deutschen Amtsstuben ist ein schwer zu ertragender Zustand für den Steuerzahler in freier Wildbahn. Weiterhin würde der Tugend des freudigen Steuerzahlens die Angleichung der Pensionen an die gesetzliche Rente mächtigen Vorschub leisten. Bei weniger großzügig gewährten vorzeitigen Ruhestandslösungen, unter der Berücksichtigung von maximal möglichen Krankenständen vor der erhofften Pensionierung, würde sich ein weiterer Motivationsschub beim normalen Steurzahler bemerkbar machen. Wenn hier Gerechtigkeit einkehren würde, könnten wir die Steuer sogar senken oder wenigsten unsere Staatsschulden in absehbarer Zeit begleichen.

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    Das Problem bei diesem Ansatz ist, daß ja nicht jeder Beamte gleich faul ist. Insofern sollte man vorsichtig sein, einen ganzen Berufsstand kollektiv zu bestrafen. Zumal Staatsbedienstete als Arbeitnehmer ebenfalls hohe Steuersätze zahlen.
    Es sei denn, Sie sprechen dem Staat seine Existenzberechtigung ab und betrachten dessen Belegschaft als überflüssige Menschen, die entsorgt gehören? Dann müßte der Staat aber immerhin noch Hartz IV aufbringen. Gut, wäre billiger, aber dann gäbe es auch weitere Steuerausfälle und Einbrüche im Inlandskonsum.
    Oder sind Staatsbedienstete Ihrer Ansicht nach so dermaßen der Abschaum der Manschheit, ihnen selbst Sozialleistungen verwehrt werden sollten?

    • ddkddk
    • 12.03.2010 um 16:31 Uhr

    kann also die Tugend des Steuerzahlens wieder entdeckt werden.

    Vielleicht haben Sie ja Recht, obwohl hierüber bisher wenig Klagen eingegangen sind.

    Das Problem bei diesem Ansatz ist, daß ja nicht jeder Beamte gleich faul ist. Insofern sollte man vorsichtig sein, einen ganzen Berufsstand kollektiv zu bestrafen. Zumal Staatsbedienstete als Arbeitnehmer ebenfalls hohe Steuersätze zahlen.
    Es sei denn, Sie sprechen dem Staat seine Existenzberechtigung ab und betrachten dessen Belegschaft als überflüssige Menschen, die entsorgt gehören? Dann müßte der Staat aber immerhin noch Hartz IV aufbringen. Gut, wäre billiger, aber dann gäbe es auch weitere Steuerausfälle und Einbrüche im Inlandskonsum.
    Oder sind Staatsbedienstete Ihrer Ansicht nach so dermaßen der Abschaum der Manschheit, ihnen selbst Sozialleistungen verwehrt werden sollten?

    • ddkddk
    • 12.03.2010 um 16:31 Uhr

    kann also die Tugend des Steuerzahlens wieder entdeckt werden.

    Vielleicht haben Sie ja Recht, obwohl hierüber bisher wenig Klagen eingegangen sind.

  7. Das Problem bei diesem Ansatz ist, daß ja nicht jeder Beamte gleich faul ist. Insofern sollte man vorsichtig sein, einen ganzen Berufsstand kollektiv zu bestrafen. Zumal Staatsbedienstete als Arbeitnehmer ebenfalls hohe Steuersätze zahlen.
    Es sei denn, Sie sprechen dem Staat seine Existenzberechtigung ab und betrachten dessen Belegschaft als überflüssige Menschen, die entsorgt gehören? Dann müßte der Staat aber immerhin noch Hartz IV aufbringen. Gut, wäre billiger, aber dann gäbe es auch weitere Steuerausfälle und Einbrüche im Inlandskonsum.
    Oder sind Staatsbedienstete Ihrer Ansicht nach so dermaßen der Abschaum der Manschheit, ihnen selbst Sozialleistungen verwehrt werden sollten?

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    • Hickey
    • 14.03.2010 um 10:08 Uhr

    erlauben sich oft zuviel.

    Vorweg, ich arbeite in einer Steuerkanzlei und muss sehr oft mit Ämtern, Krankenkassen etc. teleofnieren.

    Wenn ich dann um 11:30 im Finanzamt anrufe und die/der Kollege/in mir sagt der Sachbearbeiter ist schon in der mittagspause dann stimmt was nicht.

    Ein Beamter muss sich auf jeden fall genauso reinhängen wie ein normaler Arbeiter, sonst stimmt was nicht.

    Dieser Fall ist mir übrigens schon öfter passiert.

    Kleiner Tip: Rufen sie doch mal beim Finanzamt Freitags nachmittag an. Da arbeitet keiner mehr.

    • Hickey
    • 14.03.2010 um 10:08 Uhr

    erlauben sich oft zuviel.

    Vorweg, ich arbeite in einer Steuerkanzlei und muss sehr oft mit Ämtern, Krankenkassen etc. teleofnieren.

    Wenn ich dann um 11:30 im Finanzamt anrufe und die/der Kollege/in mir sagt der Sachbearbeiter ist schon in der mittagspause dann stimmt was nicht.

    Ein Beamter muss sich auf jeden fall genauso reinhängen wie ein normaler Arbeiter, sonst stimmt was nicht.

    Dieser Fall ist mir übrigens schon öfter passiert.

    Kleiner Tip: Rufen sie doch mal beim Finanzamt Freitags nachmittag an. Da arbeitet keiner mehr.

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